Zur Vorgeschichte
- Nach der ursprünglichen Projektpanung des "Bürgerwindparks Schlei/Ostsee" hat die
Planungsgesellschaft NaturEnergieKonzept GmbH alle 3 Landeigentümer bei der Errichtung von
Windenergieanlagen auf der Windeignungsfläche 301 vertreten.
Ein einziger
städtebaulicher Vertrag hatte die Vertragspartner:
- NaturEnergieKonzept GmbH als Vorhabenträger für die 3 Landeigentümer,
- die Gemeinde Loose für die Panungsräume 2 und 3 sowie
- die Gemeinde Waabs mit dem Planungsraum 1.
Durch das Ausscheiden des Landwirts Jürgen Kirberg aus der
Planungsgesellschaft konnte der ursprüngliche "städtebauliche Vertrag" so nicht mehr
abgeschlossen werden. |
- Nach der Interpretation des Entwurfs der vorliegenden "
Städtebaulichen Vereinbarung" müsste es jetzt 3 Planungsträger geben.
- Vorgesehener Vertragspartner mit der Gemeinde Loose:
Bürgerenergiepark
Schlei-Ostsee GmbH, Waabs mit dem Unterschriftberechtigten Kurt-Jürgen
Carl
- Auf Grund der Unterschriften im Entwurf:
NaturEnergieKonzept GmbH mit Dirk Weiland
- Ilewind GmbH & Co. KG für Jürgen Kirberg, Ilewitt
- Die folgende Aussage in der Präambel des Entwurfs in Absatz 2,
Satz 1:
"Der Vorhabenträger [Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee
GmbH, Waabs] beabsichtigt innerhalb der vorgenannten Fläche die Errichtung und den
Betrieb des Windparks "Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee." steht
eindeutig im Widerspruch zu der Aussage im Gesellschaftervertrag der Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee GmbH,
Waabs:
"...Beteiligung [der Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee GmbH,
Waabs] als persönlich haftende Gesellschafterin an der noch zu gründenden
Kommanditgesellschaft Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee, die die Errichtung, das
Betreiben ...eines Windparks in den Gemeinden Loose und Waabs ....zum Gegenstand
hat."
-
Nach der bestehenden Rechtslage und den der Öffentlichkeit zur Verfügung
stehenden Informationen muss die Gemeinde Loose, vertreten durch den Bürgermeister, ihr
"gemeindliches Einvernehmen" zu zwei "städtebaulichen Vereinbarungen" im Rahmen der
Errichtung von Windenergieanlagen als "vollständige" Vertragswerke mit einem vorgesehenen
Standortplan erklären:
- zu der noch zu gründenden Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee KG
(Planungsräume 1+2) und der
- Ilewind GmbH & Co. KG (Planungsraum 3)
Zur öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 30.03.2015
- Im Protokoll heißt es unter zu TOP 3. Einwohnerfragestunde u.a.:
"Herr Schäfer fragt nach dem Stand der Windenergie in Loose. Er bezieht sich dabei auf die erteilte
Genehmigung für eine Anlage und die nun tatsächlich zu erwartende Anzahl der Anlagen.
Der Bürgermeister erklärt, dass für eine Anlage eine Genehmigung vorliegt. Für eine
weitere Anlage hat die Gemeinde aufgrund der Unterschreitung der Abstandsflächen das gemeindliche
Einvernehmen versagt. Hier ist das Verfahren noch offen.
Innerhalb der Gemeindevertretung regt sich Unmut darüber, dass es keine Hinweise zum Vorliegen des
Antrages der Anlage von Herrn Kirberg gab. Die Gemeindevertretung vertritt mehrheitlich die Auffassung,
dass man über diesen Antrag noch einmal hätte beraten müssen.
Durch Herrn Peters wird hierzu ausgeführt, dass die Beratung über den
städtebaulichen Vertrag erfolgt und damit das Verfahren für die Gemeindevertretung
abgeschlossen war, so dass es keiner weiteren Beratung bedurfte. Außerdem wurde das
gemeindliche Einvernehmen nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages durch den
Bürgermeister erteilt."
Nach dem Protokoll bezieht sich das "gemeindliche Einvernehmen" des
Bürgermeisters von Loose nur auf einen "städtebaulichen Vertrag".
Das ist nach den oben dargelegten Zusammenhängen rechtlich
so nicht mehr möglich. Der im Internet veröffentlichte Vertrag der
Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee GmbH mit der Gemeinde Loose für die Planungsräume
1 und 2 (Ludwigsburg, Osterhof) beinhaltet 5 Windräder, ohne das Windrad der Ilewind GmbH &
Co. KG in die Standortplanung mit einzubeziehen.
Eine Genehmigung des Windrades für die Ilewind GmbH & Co.
KG hat somit wegen einer nach dem Protokoll fehlenden "städtebaulichen Vereinbarung" keine
Rechtsgrundlage.
Diese Sachzusammenhänge sind seit dem 1. Oktober 2014 durch einen offenen Brief
bekannt:
- dem Amtsvorsteher des Amtes Schlei-Ostsee
- der Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde
- dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
Zusammenfassung Der Bürgermeister von Loose hat sein
"gemeindliches Einvernehmen" gegenüber dem Vertragspartner Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee
GmbH, Waabs abgegeben.
(Siehe oben!)
Dieser Vertragspartner ist aber nur für eine Windenergieanlage im Planungsraum 1
zuständig.
Erst die noch zu gründende Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee KG wird beide
Planungsräume mit 5 Windenergieanlagen zum Gegenstand haben.
Eine Unterschrift von Dirk Weiland und der NaturEnergieKonzeot GmbH unter die bestehende
"städtebauliche Vereinbarung" kann so nicht rechtswirksam sein, da beide "Vertagspartner"
keine unterschriftberechtigten Gesellschafter der Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee
GmbH als bisher alleiniger Vorhabenträger der Gemeinde Loose sind.
Somit ist die Erklärung des Bürgermeisters von Loose mit Bezug auf
das "gemeindliche Einvernehmen" im Rahmen einer einzigen bestehenden "städtebaulichen
Vereinbarung" rechtsunwirksam, wenn die Vereinbarung auch für den Planungsraum 2 (Gemarkung
Osterhof) gelten soll.
Die derzeitig bekannte Vereinbarung allein zwischen der Gemeinde Loose und der
Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee GmbH ist meiner Meinung nach außerdem auch
rechtsunwirksam, da die Gemeinde Loose formaljuristisch keine Befugnis hat, eine vertragliche
Regelung mit dem Vorhabenträger über die Errichtung einer Windenergieanlage auf dem
Hoheitsgebiet der Gemeinde Waabs zu beschließen.
Hier muss in jedem Fall auch eine Stellungnahme der Gemeinde Waabs zu der Errichtung der Windenergieanlage
auf ihrem Hoheitsgebiet erfolgen.
Nur eine vertragliche Vereinbarung der Gemeinde Loose mit der noch zu gründenden
Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee KG für die Planungsräume 1 und 2, zusammen mit
dem "gemeindlichen Einvernehmen" der Gemeinde Waabs für den Planungsraum 1 zu dem vereinbarten
Vertragswerk, führt meiner Meinung nach zu einer Rechtssicherheit.
Für den Planungsraum 3 (Gemarkung Ilewitt) kann diese Vereinbarung natürlich auch in
keiner Weise eine Gültigkeit haben.
Hier ist ein eigener "städtebaulicher Vertrag" erforderlich mit dem anschließenden "gemeindlichen
Einvernehmen" der Gemeinde Loose.
Somit bemängeln die Gemeindevertreter am 30.3.2015 völlig zu
Recht, "dass es keine Hinweise zum Vorliegen des Antrages der Anlage von Herrn Kirberg gab."
"Die Gemeindevertretung vertritt mehrheitlich die Auffassung, dass man über diesen Antrag noch einmal
hätte beraten müssen."
Dann hätte man, mit Wissen der im Internet seit dem 1. Oktober 2014 veröffentlichten
Sachzusammenhänge, das Bauamt Schlei-Ostsee auf bestehende juristischen Widersprüche des
gesamten Vertragswerkes der "städtebaulichen Vereinbarung"
hinweisen können.
"Aufgrund des zu geringen Abstandes zur Wohnbebauung hat die Gemeinde
sich gegen die Errichtung einer WKA [WEA 01]ausgesprochen. Sie fordert mindestens 800 Meter Abstand
– mit 687 Metern steht diese Mühle zu nah an den nächsten Häusern." (SHZ)
Diese Maßnahme hat ihren Ursprung in der vom Innenministerium eigenmächtig, ohne Zustimmung der
Gemeinde, in Richtung Loose verschobenen Windeignungsfläche.
Wenn die Kreise in dem der Öffentlichkeit präsentierten Standortplan von 2012 Mindestabstände
von Außenanliegern zu Wohngebäuden darstellen sollen, wovon man ausgehen muss, dann können die
WKA WEA 01 und WEA 02 nach dem Standortplan von 2014 nicht errichtet werden.
Die Windeignungsfläche 301, ohne den Standortplan von 2014, hat
am 13.9.2012 dem Bauamt Schlei-Ostsee schon vorgelegen. Die Planungsgesellschaft hat mit der
Präsentation einer nicht mehr gültigen Windeignungsfläche 2012 die Öffentlichkeit und die
Gemeindevertreter, mit Wissen des Bauamtes, vorsätzlich getäuscht. ( Sachzusammenhänge in der
Quelle )
In der "Synopse der Stellungnahmen zum 2. Entwurf Teilfortschreibung des Regionalplanes für den
Planungsraum III Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise Plön und
Rendsburg-Eckernförde zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung" erklärt
die Staatskanzlei Kiel am 6.11.2012 :
"Zu Loose und Waabs (Fläche 301): Kenntnisnahme. ....". (
Quelle, S. 15 )
Dem Bauamt Schlei-Ostsee war diese Information schon am 13.9.2012 bekannt!
So konnten die Planungsträger des Windparks und das Bauamt mit falschen Informationen gemeinsam
zielstrebig den
Abschluss eines "städtebaulichen Vertrages" (Seite 16 vom 13.9.2012: "planungsrechtliche
Beurteilung: - Es reicht ein städtebaulicher Vertrag") verfolgen, ohne auf die Verschiebung des
Windeignungsgebietes in Richtung Loose mit neuen Mindestabständen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung
im Innen- und Außenbereich von Loose hinzuweisen.
Es ist schwer vorstellbar, dass das Amt Schlei-Ostsee der Staatskanzlei, auf der Grundlage der "Information
zur Errichtung eines Bürgerwindparks" in der Einwohnerversammlung
der Gemeinde Loose vom 13.09.2012, eine Stellungnahme der Gemeinde zum Windeignungsgebiet 301 als
"Kenntnisnahme" übermittelt hat.
Wenn ein "gemeindliches Einvernehmen" nur zu einem "städtebaulichen
Vertragswerk" mit dem darin vorgesehenen Standortplan erklärt werden kann, dann kann meiner Meinung nach
die Gemeinde auch nicht im Rahmen ihres "gemeindlichen Einvernehmens" die Errichtung einer
Windenergieanlage ohne Zustimmung des Vertragspartners ablehnen.
Das "gemeindliche Einvernehmen" darf dann zu dem gesamten Vertragswerk nicht
ausgesprochen werden.
Nach Würdigung aller vom Amt Schlei-Ostsee veröffentlichten
Informationen über den Windpark in Loose muss davon ausgegangen werden, dass
- das Bauamt Schlei-Ostsee,
- die Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde und
- das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
(LLUR)
mit Wissen aller
Sachzusammenhänge die Realisierung des Windparks in Loose/Waabs auch rechtswidrig durchsetzen
wollen.
Tolsrüh, d. 29.4.2015
In der öffentliche Sitzung der
Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 14.06.2012 erklärt die Gemeinde mit Bezug auf ein oder zwei
WKA im Bereich Charlottenhof für den Windpark Rieseby:
"Die Gemeinde behält sich eine Einflussnahme auf die Planung (u. a. Anzahl, Höhe und Standort der
Anlagen, Abstand zu direkten Anliegern, mögliche finanzielle Beteiligung von Bürgern) vor. Im
Herbst soll eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden, um Looser Bürger über die Planung zu
informieren und auf Fragen zu Randbedingungen und auf mögliche Bedenken einzugehen. Zu dieser
Einwohnerversammlung soll rechtzeitig geladen werden, um allen Bürgern Gelegenheit zur Teilnahme zu
geben."
Warum ist nicht auch beim Windpark in Loose so verfahren
worden?
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