Frage an Robert Habeck:
"Künftig können die Länder bis zu zwei Kilometer weite Mindestabstände zwischen
neuen Windrädern und Wohnbebauung festlegen. In Schleswig-Holstein sind es bisher 800 Meter.
Wird sich daran jetzt etwas ändern?" Antwort:
"Nein, die neue Regelung ist überflüssig und ein symbolischer Verhinderungsbeschluss
für Bayern. Wir haben in Schleswig-Holstein gute, praktikable Lösungen: Es gibt einen
Erlass des Landes, und die Kommunen können im Rahmen ihrer Planungshoheit eigene Abstände
definieren. Damit gelingt es, ganz pragmatisch die Windenergie auszubauen und gleichzeitig dem
Gedanken der Akzeptanz Rechnung zu tragen." Zitat aus der SHZ vom 28. Juni 2014