Es erfolgt keine Stellungnahme zu einzelnen Verhaltensweisen des Bauamtes.
"Zur bisherigen Verfahrensweise im Zusammenhang der Projektierung des
Bürgerwindparks kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Rechtsverletzung
erkennen."
Es besteht keine Notwendigkeit, zu 15 Anträgen nach § 16 e GO eine
Stellungnahme abzugeben.
Der städtebauliche Vertrag enthält keine "rechtswidrigen
Bestandteile".