Der geplante "Bürgerenergiepark" in Loose

Anträge zur Gemeinderatssitzung in Loose vom 16.6.2014

  1. Die Gemeinde möge vor Unterzeichnung eines städtebaulichen Vertrages die NEK NaturEnergieKonzept GmbH um eine schriftliche Stellungnahme bitten, warum sie bisher den Forderungen von Bürgern in verschiedenen Versammlungen sowie von der Gemeindevertretung als Vertragspartner eines städtebaulichen Vertrages nach umfassender Transparenz und verlässlichen Aussagen bei dem Planvorhaben in Loose nicht nachgekommen ist.
    Diese Stellungnahme ist beim Amt Schlei-Ostsee im Internet unter Bürgerwindpark Loose zu veröffentlichen.

    Auszüge aus den Begründungen
    ( Der Antrag wurde auf Grund der Ereignisse zurückgezogen. )

  2. Die Gemeinde möge vor Unterzeichnung eines städtebaulichen Vertrages die NEK um eine schriftliche Stellungnahme bitten, wie auf der Grundlage eines "diskussionswürdigen" Standortplanes vom "Bürgerenergiepark" "die berechtigten Interessen der Anwohner" berücksichtigt werden können und der Gemeindevertretung eine umfassende "Mitgestaltung der Planung durch Abschluss geeigneter Verträge" ermöglicht wird.
    Diese Stellungnahme ist beim Amt Schlei-Ostsee im Internet unter Bürgerwindpark Loose zu veröffentlichen.
    ( Der Antrag wurde auf Grund der Ereignisse zurückgezogen. )

  3. Die Gemeinde möge rechtsverbindlich prüfen lassen, unter welchen Umständen ein Bürgerentscheid hinsichtlich der Errichtung eines "Bürgerenergieparks" in Loose vor oder nach Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrages möglich ist. Außerdem sind die Folgen, die mit einem Bürgerentscheid verbunden sein können, aufzuzeigen.

  4. Die Gemeinde möge vor ihrer Unterschrift unter einen städtebaulichen Vertrag im Rahmen einer "allgemeine Vorprüfung" feststellen lassen, ob der Abstand zwischen dem geplanten Windpark in Loose und dem Windpark in Rieseby den bestehenden rechtlichen Vorschriften bei einem "kumulierenden Vorhaben" entspricht.

  5. Die Gemeinde möge prüfen lassen, ob nach der Rechtslage ein "Bebauungsplanbegleitender städtebaulicher Vertrag" u.a. eine Vereinbarung über das "einheitliche Erscheinungsbild" von Windrädern oder die Anzahl der Windkraftanlagen enthalten kann.

    Begründung

Loose, d. 19.5.2014                                  Eike Hebeler


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