Auszüge aus den Begründungen zu Antrag 1:

Zur NEK NaturEnergieKonzept GmbH (im Folgenden abgekürzt mit NEK):
  1. Die NEK war Gesellschafter einer Planungsgesellschaft mit weiteren 3 Landwirten, die auf der ausgewiesenen Windeignungsfläche in Loose einen "Bürgerenergiepark" als ein 30-Millionen-Anlageobjekt errichten möchte.
  2. Die NEK wird vertreten durch Dipl.-Ing. Marten Jensen und - Dipl.-Ing. Sönke Martensen.
  3. "Die NaturEnergieKonzept GmbH ist ein erfahrener und kompetenter Ansprechpartner in der Projektierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energie. Als versierte Planer von Energieprojekten und Betreiber von Anlagen zur Nutzung von Energie aus Sonne, Wind und Biomasse verfügen wir über genau die Erfahrung und das know-how, das für die erfolgreiche Planung und den Betrieb eines nachhaltigen erneuerbaren Energieprojektes erforderlich ist." ...
    "Bei all dem sind natürlich auch stets die berechtigten Interessen der Anwohner sowie kommunalen Vertreter im Blick zu behalten." (Info-Blatt NEK)
    (Hervorhebungen im Original nicht vorhanden.)
  4. Es gibt nach der Suchmaschine GOOGLE bis zum 28.5.2014 keine Internetpräsentation der Gesellschaft. Im Internet findet man nur eine Firmenadresse. (www.firma-24.de, www.firmenwissen.de),
  5. Es gibt im Internet somit in keiner Weise einen Nachweis über die Kompetenz der NEK durch Referenzen, Leistungsbreite und -tiefe der Gesellschaft, Zusammenarbeit mit Finanzierungsgesellschaften, Investoren oder Windkraftherstellern.
    Beispiel für eine Planungsgesellschaft im Internet: GoEn Planungsgesellschaft mbH
  6. Bitte eines Teilnehmers der Eigentümerversammlung vom 13.09.2012 an die NEK, eine transparente Projekt- und Ablaufplanung im Internet für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen:

    "Auf Vorschlag aus dem Auditorium wird erwogen, einen jeweils aktualisierten Ablaufplan als Information auf der Homepage einzustellen."

    Die Verwendung des Wortes: "erwogen" macht deutlich, dass die NEK sich aus guten Gründen vorbehält, ob und wann die Bürger sowie ihre Gemeindevertreter über die Projekt- und Ablaufplanung des "Bürgerenergieparks" informiert werden sollen.
  7. "Bei all dem sind natürlich auch stets die berechtigten Interessen der Anwohner sowie kommunalen Vertreter im Blick zu behalten."

    Die Verwendung der Wörter: "im Blick zu behalten" drückt wiederum den Ermessensspielraum aus, den die NEK braucht, um das Anlageobjekt optimal in ihrem Sinne vermarkten zu können.

  8. Die NEK kann ihre Kompetenz bei der Projektierung des 30-Millionen-Anlageobjektes in Loose bisher nicht im Internet nachprüfbar nachweisen.


Zu den Forderungen der Bürger aus Loose:
  1. mehr Transparenz über eine aktuelle Ablaufplanung (EWV 13.09.2012),
  2. ein 800-Meter-Abstand zu Außenanliegern (Dieter Detlefsen), (Bauausschuss 05.11.2012),
  3. mehr Informationen von den "zukünftigen Windparkbetreibern" (GV 18.04.2013),
  4. mehr Transparenz bei dem Verfahren zur Errichtung eines Windparks (Herr Schäfer) (GV 16.12.2013),
  5. Offenlegung diskussionswürdiger aktueller Standortpläne durch die NEK,
  6. "berechtigten Interessen der Anwohner sowie kommunalen Vertreter" nicht nur "im Blick behalten", sondern feststellen und in eine Projektplanung mit einbeziehen.

  7. Die NEK hat sich bisher in keiner Weise bemüht, die "berechtigten Interessen der Anwohner sowie kommunalen Vertreter" aus Loose bei ihrer Projektplanung zu erfragen und angemessen zu berücksichtigen.


  1. Der veröffentlichte Standortplan mit 6 Windrädern auf der Windeignungsfläche in Loose, wahrscheinlich aus dem Jahr 2012, ist als unvollständige und oberflächliche Skizze einer vorläufig unverbindlichen Planung für eine Diskussionsgrundlage über die Projektierung eines 30-Millionen-Anlageobjektes nicht zu gebrauchen.

    • Die Abstandskreise zu den Windrädern sind nur von den Außenanliegern: Osterhof, Neu Ilewitt, Kate Ilewitt und Alt Ilewitt eingezeichnet.
    • Es fehlen Abstandskreise zu den restlichen 6 Außenanliegern.
    • Es wird nicht ersichtlich, dass sich im Außenbereich zur Windeignungsfläche 25 Wohnhäuser befinden mit ca. 32 Wohnungen.
    • Es fehlen die Abstände von allen Windrädern zu den nächsten Wohngebäuden im Außenbereich.
    • Es fehlt eine Angabe zur Höhe der Windräder.
    • Es fehlt der Vermerk, dass der vorliegende Plan nur ein "Denkansatz" ist, der im Laufe des Planvorhabens geändert werden kann.
    • Es fehlt eine Zeitangabe, wann der Standortplan entstanden ist.

    • Unter "Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee", Einwohnerversammlung in Waabs am 13. November 2012, gibt es zwei mögliche Standortpläne der Windräder auf der Windeignungsfläche.
      "Errichtet werden gleiche Anlagentypen mit gleicher Leistung und gleicher Höhe (ca. 150m)."
      In einem Plan: "Fläche für Windenergie Loose-Waabs" werden 6 Windräder dargestellt, in einem weiteren Plan, ohne Kommentierung, auf der selben Fläche
      12 Windräder.

  2. Es gibt keine Transparenz über eine nachvollziehbare Ablaufplanung bei der Errichtung des Windparks.

    • Die ursprüngliche Planungs-GBR mit ursprünglich 4 Gesellschaftern (NEK und 3 Landwirte), die mit der Gemeinde Loose einen Städtebaulichen Vertrag über die Errichtung von 5 Windrädern des selben Herstellers abgeschlossen hat, wurde von einem Landwirt verlassen und daraufhin aufgelöst. Der Vertrag wurde auch aufgelöst.
      Mit zwei Landwirten und der NEK ist eine neue Planungs-GmbH gegründet worden. Ein Landwirt hat wohl auch eine eigene Planungsgesellschaft gegründet. Beide Gesellschaften wollen jetzt mit der Gemeinde einen neuen Städtebaulichen Vertrag abschließen. (ohne Gewähr!)
      Zwischen den Planungsgesellschaften gibt es zur Zeit keine Einigung darüber, wie die Forderung der Gemeinde nach einem "einheitlichen Erscheinungsbild" des Windparks erfüllt werden kann.
      • die selbe Form der Masten, des Maschinenhauses und der Flügel
      • der selbe Farbanstrich
      • die synchrone Befeuerung
      • die selbe Laufrichtung
      • die selbe Höhe

      Schaubild Planungsgesellschaft

    • Ein "überarbeiteter" Standortplan der Windräder ist dem Bürgermeister bis zum 28.5.2014 nicht bekannt, obwohl der Plan im Internet schon veröffentlicht wurde. Warum gibt es überhaupt einen neuen Plan?

      Schaubild der neuen Standortplanung


    • Wie soll es mit dem "Bürgerenergiepark" weitergehen?


Auszug aus dem Bürgerwindpark Werthenbach:

"Der geplante Bürgerwindpark wird dem Grundsatz folgen, den Nutzen möglichst denjenigen zu ermöglichen, die auch die Lasten (Landschaftsbild, Schallimmissionen, Schattenwurf etc.) zu tragen haben. Der Windpark sollte daher den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort gehören. Um das zu erreichen, können sie sich finanziell an dem Projekt beteiligen."
"Transparenz bei Planung und Finanzen
Ein Bürgerwindpark sollte deutlich über die Möglichkeiten einer rein finanziellen Beteiligung hinausgehen. Insbesondere bedeutet das eine transparente Planung dabei sind Informationsveranstaltungen und Bürgerversammlungen essentiell, die Bevölkerung in die verschiedenen Planungsschritte einbinden zu können."

Zu den Rahmenbedingungen in Loose:
  • Nach Aussage der Finanzierungsabteilung für Windkraftanlagen bei der Förde Sparkasse ist es unter Windkraftbetreibern bekannt, dass sich, im Gegensatz zur Westküste, bisher an der Ostküste von Schleswig-Holstein nur wenige Bürger mit geringen finanziellen Mitteln an Windparks beteiligt haben.
  • "Die Westküste Schleswig-Holsteins ist einer der besten Standorte für Windkraftanlagen in Deutschland." (Spiegel Online 2011)
  • In der EWV vom 13.09.2012 wird Herr Holger Hansen aus Enge-Sande bei Leck als Investor eines Bürgerwindparks vorgestellt. "Insgesamt wurde bei dem dortigen Bürgerwindpark eine Eigenkapitalquote von rd. 20 % angestrebt."
  • Bei einem geplanten 30-Millionen-Anlageobjekt in Loose würden die Bürger ohne die Landwirte, die ihr Land nur an eine Betreibergesellschaft verpachten wollen, hier bis zu 6 Millionen EUR Eigenmittel aufbringen müssen.

  • Die NEK hat sich bisher in keiner Weise bemüht, über eine transparente Planung des Windparks die Belange der Gemeindevertreter:
    "Die Gemeinde hat die Möglichkeit zwischen dem Flächennutzungsplan (F-Plan), dem Bebauungsplan (B-Plan), hier insbesondere dem vorhabenbezogene B-Plan und bzw. oder dem städtebaulichen Vertrag zu wählen."
    (Bauausschuss 05.11.2012)
    und die Belange der Bürger:
    "mehr Informationen von den zukünftigen Windparkbetreibern"
    (GV 18.04.2013)
    in ihr Vorhaben einzubeziehen.

    Ohne die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Gemeindevertretung in Loose und der NEK ist die Geschäftsgrundlage für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nicht mehr vorhanden.

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