( www.recherche-links.de/loose-windpark/gericht/raum.html)

1. Zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
in Loose/Waabs

(Hervorhebungen sind in den Quellen nicht vorhanden.)

Die Beteiligten am Ausweis der Windeignungsfläche für die Projektplanung "Bürgerenergiepark" Loose

NaturEnergie
Konzept GmbH (NEK)
Grundeigentümer
in Loose
Planungsbüro Denker &
Wulf
Gemeindevertreter
in Loose
Amtsverwaltung
Schlei-Ostsee
Innenministerium
der Landesregierung

(Hervorhebungen in den Quellen nicht vorhanden)

Zur Ausgangslage

Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
(Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, - Staatskanzlei -)

"Die Teilfortschreibungen der Regionalpläne fanden unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit statt:
  • Grundlage und erster Schritt zur Identifizierung der neuen Eignungsgebiete für die Windenergienutzung waren sog. Kreiskonzepte, die unter Mitwirkung der jeweiligen Städte und Gemeinden von den Kreisen erarbeitet wurden.
  • Im Sommer 2011 legte die schleswig-holsteinische Landesregierung die ersten Entwürfe für die Teilfortschreibungen der Regionalpläne vor. Vom 15. August bis 15. November 2011 fand zu diesen das erste Anhörungs- und Beteiligungsverfahren statt. Alle Städte und Gemeinden, Kreise sowie Verbände und die Öffentlichkeit hatten in der Zeit die Gelegenheit, Stellung zu nehmen und Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu machen.
  • Nach der Auswertung der rund 1.850 Stellungnahmen aus dem ersten Verfahren und der anschließenden Überarbeitung der Planentwürfe hat die Landesregierung ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt, das vom 29. Mai bis 11. Juli 2012 stattfand. In diesem Verfahren wurden rund 1.300 Stellungnahmen zu den geänderten Planentwürfen abgegeben."

"Das Gemeindegebiet Loose als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen"

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 05.09.2011
(Beschlussvorlage 17/2011 vom 23.8.2011)

"Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe."

"Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden."

"Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft."

"Bereits mit Beschluss vom 18.06.2009 ist die Gemeindevertretung Loose zu dem Ergebnis gelangt, dass sich aufgrund der vielfach vorhandenen Ausschlussgebiete im Gemeindegebiet offenkundig keine Eignungsflächen aufdrängen."

"Wie dem vorliegenden Entwurf entnommen werden kann, haben sich die Rahmenbedingungen noch weiter verschärft. Das Gemeindegebiet Loose ist vollflächig als charakteristischer Landschaftsraum dargestellt und stellt somit Ausschlussgebiet dar."

"Beschluss:
Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Loose als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet. "


Meldung von Windeignungsflächen in Rieseby
(öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 27.09.2011)

zu TOP 12. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft), Beschlussvorlage - 21/2011 des Bauamtes Schlei-Ostsee

"Mit Beschluss vom 08.07.2009 hat sich die Gemeindevertretung Rieseby dazu entschieden, im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes potentielle Eignungsflächen im Bereich östlich des Gutes Saxtorf zu melden. Im Fortschreibungsverfahren wurden im März 2011 ergänzende Stellungnahmen abgegeben, die diesen Standort - auch innerhalb des charakteristischen Landschaftsraumes - unterstützen und befürworten. Ziel war die mögliche Regelung von Ausnahmen oder Befreiungen für die auf der Halbinsel Schwansen befindlichen Eignungsflächen."

"Zwischenzeitlich wurde die Ablehnung der Fläche wie folgt näher begründet:
"Lage im charakteristischen Landschaftsraum, Votum des Kreises zur Streichung des Raumes wird nicht gefolgt. Die Fläche grenzt auf drei Seiten an Schwerpunktbereiche des Biotopverbundes, die gerade in diesem Bereich die Ausweisung eines charakteristischen Landschaftsraumes rechtfertigen. Auch wenn alle erforderlichen Abstände eingehalten werden können, wird dem Votum des Kreises zur Streichung / Rücknahme des charakteristischen Landschaftsraumes in diesem Bereich nicht gefolgt.“"

"Herr Kolls erläutert kurz die Vorlage, und dass die Gemeinde über die Höhe, Leistungsfähigkeit und Anzahl von möglichen Windenergieanlagen jetzt keine Aussage treffen wird.
Dem Investor wird empfohlen, seine abgegebene Stellung im Rahmen der Beteiligung als eigene Stellungnahme abzugeben."

Aus Beschluss:
"Der charakteristische Landschaftsraum begründet sich nach vorliegenden Kenntnissen auf Annahmen, die nicht nachvollziehbar sind. Die naturräumliche Ausstattung, der besonderer Erholungswert sowie eine evtl. hohe Dichte an schutzwürdigen Landschaftselementen begründet nicht abschließend, dass der gesamte Raum der Halbinsel Schwansen zu schützen ist. Vielmehr sollte über einzelne schützenswerte Landschaftsteile auf der Halbinsel nachgedacht werden. Windkraftanlagen mögen ggf. neben Hochspannungsleitungen (110 KV und 60 KV) ergänzend optisch in das Landschaftsbild eingreifen, sie werden aber nicht den Erholungswert in der Region beeinträchtigen.“
Es muss zum 27.09.2011 in der Gemeinde Rieseby schon einen "Investor" gegeben haben, der zusammen mit der Gemeinde einen Windpark auf einer zukünftigen Windeignungsfläche in Rieseby errichten will. Dabei muss es auch schon geheime Gespräche zwischen Gemeinde und Investor über "über die Höhe, Leistungsfähigkeit und Anzahl von möglichen Windenergieanlagen" gegeben haben.

Dieser Fall ist mit den Gegebenheiten in der Nachbargemeinde Loose zu vergleichen.
Potentielle Investoren haben auf beide Gemeinden eingewirkt, die Voraussetzungen zu schaffen, dass auf einer noch auszuweisenden Windeignungsfläche im noch bestehenden charakteristischen Landschaftsraum Schwansen ein Windpark als renditestarkes Anlageobjekt errichten werden kann.


Zum zeitlichen Ablauf

2000 Die Halbinsel Schwansen ist als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen.
18.6.2009 In Loose drängen sich offensichtlich keine Windeignungsgebiete auf.
22.3.2011 Charakteristische Landschaftsräume sind Ausschlussgebiete für Windkraft.
Juli 2011 Nach Verschärfung der Rahmenbedingungen wird das Gemeindegebiet Loose vollflächig als charakteristischer Landschaftsraum dargestellt und stellt somit ein Ausschlussgebiet dar.
ab 15.8.2011 Es ist der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe, zu den Eignungsgebieten der Windenergienutzung Stellung zu nehmen.
23.8.2011 Entwurf der Beschlussvorlage 17/2011
5.9.2011 Verzicht der Gemeindevertretung auf Abgabe einer Stellungnahme zum Planungsraum III, da das Gemeindegebiet Loose als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist.
ca. 5.11.2011 "Vorsorgliche" Stellungnahme des Bauamtes für die Gemeinde Loose u.a.: "Der charakteristische Landschaftsraum ist für Loose zu streichen."
9.11.2011 Entwurf der Beschlussvorlage 24/11
15.11.2011 Ende der Frist zur Stellungnahme zu den vorliegenden Entwürfen für Windeignungsflächen im Planungsgebiet III
24.11.2011 Bestätigung der "vorsorglichen" Stellungnahme des Bauamtes durch die Gemeindevertretung in Loose u.a.: "Der charakteristische Landschaftsraum ist für Loose zu streichen."

Zur Meldung von Windeignungsflächen in Loose

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 24.11.2011
(zu TOP 10. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) Beschlussvorlage - 24/2011 des Bauamtes Schlei-Ostsee vom 9.11.2011)

"Kurz vor Ablauf der zuvor genannten Frist haben Grundeigentümer die Gelegenheit genutzt und eine Prüfung verschiedener Flächen veranlasst. Durch das Planungsbüro Denker & Wulf in Sehestedt erfolgte eine genauere Untersuchung und Prüfung von potentiellen Eignungsflächen im Grenzbereich zwischen Loose und Waabs. Dabei wurde festgestellt, dass sich zwei Flächen mit einer Größe von ca. 22 ha und 52 ha für die Ansiedelung von Windkraft eignen könnten."

"Die Flächen sind nach vorliegendem Kenntnisstand im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans durch die betroffenen Eigentümer direkt an das Innenministerium gemeldet worden. Durch die Verwaltung wurden die Flächen vorsorglich im Rahmen der gemeindlichen Stellungnahme fristgerecht mit angemeldet."

"Wie bereits in der Vergangenheit geschildert, sieht der Entwurf die erstmals kartographische Darstellung der Halbinsel Schwansen als charakteristischer Landschaftsraum vor. Innerhalb dieses Raumes ist derzeit die Ansiedelung von Windparks nicht möglich. Sofern die Flächen gemeldet werden sollen, sollte mind. für den Bereich der Eignungsflächen die Streichung des charakteristischen Landschaftsraumes gefordert werden.

Eine Chance auf Berücksichtigung der Flächen im Fortschreibungsverfahren haben die Flächen jedoch nur mit Zustimmung der gemeindlichen Gremien. Unter Berücksichtigung dieser Umstände wird die Gemeindevertretung gebeten, erneut über die mögliche Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraft zu beraten und zu beschließen."

"Beschluss:
Die Gemeinde Loose spricht sich für die Ansiedelung von Windkraft innerhalb des Gemeindegebietes aus. Die nachträglich aufgezeigten Eignungsflächen im Grenzbereich zwischen Loose und Waabs werden von der Gemeinde Loose unterstützt. Die potentiellen Eignungsflächen sollen nachträglich im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung dem Innenministerium bestätigt werden.

Die erstmalig kartographische Darstellung des charakteristischen Landschaftsraumes wird kritisch gesehen. Durch die Überplanung des Gemeindegebietes werden kurz- und langfristig Nachteile erwartet. Der charakteristische Landschaftsraum ist für Loose zu streichen.

Sofern diese Flächen im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans Berücksichtigung finden, wird die Gemeinde Loose entsprechende Bauleitplanung zur Realisierung der Standorte betreiben.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen."

Wie ist es möglich, dass die Gemeindevertreter in Loose am 5.11.2011 auf eine Stellungnahme für Windeignungsgebiete in Loose verzichtet ("verschärfte" Rahmenbedingungen für den charakteristischen Landschaftsraum in Schwansen mit der Folge eines "Ausschlussgebietes" für Windkraftanlagen) und völlig unerwartet formal nachträglich am 24.11.2011 beschließt:
  • "Die nachträglich aufgezeigten Eignungsflächen im Grenzbereich zwischen Loose und Waabs werden von der Gemeinde Loose unterstützt."

  • "Der charakteristische Landschaftsraum ist für Loose zu streichen."

Vom Innenministerium wurde im ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren bis zum 15.11.2011 der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, "Stellung zu nehmen und Änderungs- und Ergänzungsvorschläge" zu den eingereichten Windeignungsflächen zu machen.
Das konnte durch das Verhalten des Bauamtes nicht geschehen.


Von welchen Gegebenheiten muss man im Rahmen der "vorsorglichen" Meldung des Bauamtes Schlei-Ostsee ausgehen.

  1. Nur formal haben die "Grundeigentümer" potentielle Eignungsflächen für die Windenergienutzung direkt beim Innenministerium angemeldet.

  2. Man muss davon ausgehen, dass die Gesellschafter der NaturEnergieKonzept GmbH (NEK) den Antrag für die Grundeigentümer formuliert und die erforderlichen Pläne zur Verfügung gstellt hat.

    "Die NaturEnergieKonzept GmbH ist ein erfahrener und kompetenter Ansprechpartner in der Projektierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energie. Als versierte Planer von Energieprojekten und Betreiber von Anlagen ......."

    "Zum Teil muss im Vorwege sogar noch Überzeugungsarbeit bei den Gemeindevertretungen oder den Landeigentümern geleistet werden."
    (aus dem Informationsblatt der NEK vom September 2012)


  3. Die NEK muss über die Kontakte des Planungsbüros Denker & Wulf zum Innenministerium erfahren haben, dass man unter bestimmten Umständen doch noch den charakteristischen Landschaftsraum für Loose/Waabs, als "Ausschlussgebiet für Windkraft" nach dem vorhandenen "Kreiskonzept", aufheben kann, um auf den dann gemeldeten Windeignungsflächen Windenergieanlagen zu errichten.

  4. Die Meldung der "Grundeigentümer" muss auch der Gemeinde Loose, die als Beschlussorgan im Rahmen einer "gemeindlichen Stellungnahme" für die Aufhebung des charakteristischen Landschaftsraums und der Genehmigung von Windeignungsflächen zuständig ist, vor dem 15.11.2011 (Bis zu diesem Zeitpunkt musste eine Stellungnahme erfolgen.) zugegangen sein.
    Mit der Meldung mussten die "Grundeigentümer" die Gemeinde gebeten haben, den charakteristischen Landschaftsraum für Loose aufzuheben und den vom Planungsbüro Denker & Wulf projektierten Windeignungsflächen zuzustimmen.

  5. Da die Gemeindevertretung erst nach dem 15.11.2011 einen Beschluss mit dieser Stellungnahme fassen konnte, müssen Gemeindevertreter, das Bauamt Schlei-Ostsee und die NEK vereinbart haben, dass das Bauamt "vorsorglich" für die Gemeinde eine Stellungnahme abgibt.

  6. Nach § 28 Nr. 5 GO ist die Rechtslage:
    "Die Gemeindevertretung kann die Entscheidung über die folgenden Angelegenheiten nicht übertragen:"
    "5. die Beteiligung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungs- und Kreisentwicklungsplänen".
  7. Diese "vorsorgliche" Stellungnahme des Bauamtes hat keine Rechtsgrundlage und ist nach Art. 20 GG rechtswidrig.

  8. Wie das Bauamt die "vorsorgliche" Anmeldung der Flächen unter Berücksichtigung der Aufhebung des charakteristischen Landschaftsraumes für Loose gegenüber dem Innenministerium erklärt hat, ist von entscheidender Bedeutung:

    • Ist der Beschuss der Gemeindevertreter nach der Beschlussvorlage 24/2011 vom 9.11.2011 ohne Zeitangabe gewählt worden? ("Die Gemeinde Loose hat beschlossen: ....")
      Hier ist das Innenministerium vorsätzlich getäuscht worden.

    • Ist dem Innenministerium mitgeteilt worden: "Die Gemeinde Loose wird am 24.11.2011 nach einer Erklärung gegenüber dem Bauamt beschließen: ...".
      Hier muss das Innenministerium den Antrag der "Grundeigentümer" ablehnen, da die erforderliche Stellungnahme der Gemeindevertretung formal nicht fristgerecht erfolgt ist.

    • Hat man formlos dem Innenministerium mitgeteilt, dass die Gemeindevertreter die Meldung der "Grundeigentümer" begrüßen und auf Gemeindevertreterversammlung am 24.11.2011 nachträglich eine Stellungnahme dazu abgegeben wird.
      Auch hier muss das Innenministerium den Antrag der "Grundeigentümer" ablehnen, da die erforderliche Stellungnahme der Gemeindevertretung nicht fristgerecht erfolgt ist.

    • Es ist auch von Bedeutung, ob dem Innenministerium 2 Beschlussfassungen der Gemeinde Loose vorliegen. Eine "vorsorgliche" verfassungswidrige vom Bauamt vor dem 15.11.2011 und eine fragwürdig "rechtsgültige" von der Gemeindevertretung in Loose vom 24.11.2011.
      Wie weichen die Inhalte voneinander ab?

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