Die Beteiligten am Ausweis der Windeignungsfläche für die Projektplanung
"Bürgerenergiepark" Loose
(Hervorhebungen in den Quellen nicht vorhanden)
Zur Ausgangslage
Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die
Windenergienutzung
(Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, - Staatskanzlei -) "Die Teilfortschreibungen der
Regionalpläne fanden unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit statt:
- Grundlage und erster Schritt zur Identifizierung der neuen Eignungsgebiete für die Windenergienutzung
waren sog. Kreiskonzepte, die unter Mitwirkung der jeweiligen Städte und Gemeinden von den
Kreisen erarbeitet wurden.
- Im Sommer 2011 legte die schleswig-holsteinische Landesregierung die ersten Entwürfe für die
Teilfortschreibungen der Regionalpläne vor. Vom 15. August bis 15. November 2011 fand zu diesen das erste
Anhörungs- und Beteiligungsverfahren statt. Alle Städte und Gemeinden, Kreise sowie Verbände
und die Öffentlichkeit hatten in der Zeit die Gelegenheit, Stellung zu nehmen und
Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu machen.
- Nach der Auswertung der rund 1.850 Stellungnahmen aus dem ersten Verfahren und der anschließenden
Überarbeitung der Planentwürfe hat die Landesregierung ein zweites Anhörungs- und
Beteiligungsverfahren durchgeführt, das vom 29. Mai bis 11. Juli 2012 stattfand. In diesem Verfahren
wurden rund 1.300 Stellungnahmen zu den geänderten Planentwürfen abgegeben."
"Das Gemeindegebiet Loose als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen" öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose
vom 05.09.2011
(Beschlussvorlage 17/2011 vom 23.8.2011)
"Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne
Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das
Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen
Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.
In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme
abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung
vorbehaltene Aufgabe."
"Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als
charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon
Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine
Berücksichtigung gefunden."
"Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde
überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom
22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in
den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für
Windkraft."
"Bereits mit Beschluss vom 18.06.2009 ist die Gemeindevertretung Loose zu dem Ergebnis gelangt, dass sich
aufgrund der vielfach vorhandenen Ausschlussgebiete im Gemeindegebiet offenkundig keine Eignungsflächen
aufdrängen."
"Wie dem vorliegenden Entwurf entnommen werden kann, haben sich die Rahmenbedingungen noch weiter
verschärft. Das Gemeindegebiet Loose ist vollflächig als charakteristischer Landschaftsraum
dargestellt und stellt somit Ausschlussgebiet dar."
"Beschluss:
Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von
Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige
Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Loose als Ausschlussgebiet für
Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet. " |
Meldung von Windeignungsflächen in Rieseby
(öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der
Gemeinde Rieseby vom 27.09.2011)
zu TOP 12. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III
(Windkraft), Beschlussvorlage - 21/2011 des Bauamtes Schlei-Ostsee
"Mit Beschluss vom 08.07.2009 hat sich die Gemeindevertretung Rieseby dazu entschieden, im Rahmen der
Entwicklung des Kreiskonzeptes potentielle Eignungsflächen im Bereich östlich
des Gutes Saxtorf zu melden. Im Fortschreibungsverfahren wurden im März 2011 ergänzende
Stellungnahmen abgegeben, die diesen Standort - auch innerhalb des charakteristischen Landschaftsraumes
- unterstützen und befürworten. Ziel war die mögliche Regelung von Ausnahmen oder
Befreiungen für die auf der Halbinsel Schwansen befindlichen Eignungsflächen."
"Zwischenzeitlich wurde die Ablehnung der Fläche wie folgt näher begründet:
"Lage im charakteristischen Landschaftsraum, Votum des Kreises zur Streichung des Raumes wird nicht
gefolgt. Die Fläche grenzt auf drei Seiten an Schwerpunktbereiche des Biotopverbundes, die gerade
in diesem Bereich die Ausweisung eines charakteristischen Landschaftsraumes rechtfertigen. Auch wenn
alle erforderlichen Abstände eingehalten werden können, wird dem Votum des Kreises zur
Streichung / Rücknahme des charakteristischen Landschaftsraumes in diesem Bereich nicht
gefolgt.“"
"Herr Kolls erläutert kurz die Vorlage, und dass die Gemeinde über die Höhe,
Leistungsfähigkeit und Anzahl von möglichen Windenergieanlagen jetzt keine
Aussage treffen wird.
Dem Investor wird empfohlen, seine abgegebene Stellung im Rahmen der Beteiligung
als eigene Stellungnahme abzugeben."
Aus Beschluss:
"Der charakteristische Landschaftsraum begründet sich nach vorliegenden Kenntnissen auf Annahmen,
die nicht nachvollziehbar sind. Die naturräumliche Ausstattung, der besonderer Erholungswert sowie
eine evtl. hohe Dichte an schutzwürdigen Landschaftselementen begründet nicht
abschließend, dass der gesamte Raum der Halbinsel Schwansen zu schützen ist. Vielmehr sollte
über einzelne schützenswerte Landschaftsteile auf der Halbinsel nachgedacht werden.
Windkraftanlagen mögen ggf. neben Hochspannungsleitungen (110 KV und 60 KV) ergänzend optisch
in das Landschaftsbild eingreifen, sie werden aber nicht den Erholungswert in der Region
beeinträchtigen.“
Es muss zum 27.09.2011 in der Gemeinde Rieseby schon einen
"Investor" gegeben haben, der zusammen mit der Gemeinde einen Windpark auf einer
zukünftigen Windeignungsfläche in Rieseby errichten will. Dabei muss es auch schon geheime
Gespräche zwischen Gemeinde und Investor über "über die Höhe,
Leistungsfähigkeit und Anzahl von möglichen Windenergieanlagen" gegeben haben.
Dieser Fall ist mit den Gegebenheiten in der Nachbargemeinde Loose
zu vergleichen.
Potentielle Investoren haben auf beide Gemeinden eingewirkt, die Voraussetzungen zu schaffen, dass auf
einer noch auszuweisenden Windeignungsfläche im noch bestehenden charakteristischen
Landschaftsraum Schwansen ein Windpark als renditestarkes Anlageobjekt errichten werden
kann.
|
Zum zeitlichen Ablauf
2000 |
Die Halbinsel Schwansen ist als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. |
18.6.2009 |
In Loose drängen sich offensichtlich keine Windeignungsgebiete auf. |
22.3.2011 |
Charakteristische Landschaftsräume sind Ausschlussgebiete für Windkraft. |
Juli 2011 |
Nach Verschärfung der Rahmenbedingungen wird das Gemeindegebiet Loose vollflächig als
charakteristischer Landschaftsraum dargestellt und stellt somit ein Ausschlussgebiet dar. |
ab 15.8.2011 |
Es ist der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe, zu den Eignungsgebieten der Windenergienutzung
Stellung zu nehmen. |
23.8.2011 |
Entwurf der Beschlussvorlage 17/2011 |
5.9.2011 |
Verzicht der Gemeindevertretung auf Abgabe einer Stellungnahme zum Planungsraum III, da das
Gemeindegebiet Loose als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist. |
ca. 5.11.2011 |
"Vorsorgliche" Stellungnahme des Bauamtes für die Gemeinde Loose u.a.:
"Der charakteristische Landschaftsraum ist für Loose zu streichen." |
9.11.2011 |
Entwurf der Beschlussvorlage 24/11 |
15.11.2011 |
Ende der Frist zur Stellungnahme zu den vorliegenden Entwürfen für Windeignungsflächen
im Planungsgebiet III |
24.11.2011 |
Bestätigung der "vorsorglichen" Stellungnahme des Bauamtes durch die
Gemeindevertretung in Loose u.a.: "Der charakteristische Landschaftsraum ist für Loose zu
streichen." |
Zur Meldung von Windeignungsflächen in Loose öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose
vom 24.11.2011
(zu TOP 10. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 24/2011 des Bauamtes Schlei-Ostsee vom 9.11.2011)
"Kurz vor Ablauf der zuvor genannten Frist haben Grundeigentümer die Gelegenheit
genutzt und eine Prüfung verschiedener Flächen veranlasst. Durch das Planungsbüro Denker
& Wulf in Sehestedt erfolgte eine genauere Untersuchung und Prüfung von potentiellen
Eignungsflächen im Grenzbereich zwischen Loose und Waabs. Dabei wurde festgestellt, dass sich zwei
Flächen mit einer Größe von ca. 22 ha und 52 ha für die Ansiedelung von Windkraft eignen
könnten."
"Die Flächen sind nach vorliegendem Kenntnisstand im Rahmen der Teilfortschreibung des
Regionalplans durch die betroffenen Eigentümer direkt an das Innenministerium gemeldet worden.
Durch die Verwaltung wurden die Flächen vorsorglich im Rahmen der gemeindlichen Stellungnahme
fristgerecht mit angemeldet."
"Wie bereits in der Vergangenheit geschildert, sieht der Entwurf die erstmals kartographische Darstellung der
Halbinsel Schwansen als charakteristischer Landschaftsraum vor. Innerhalb dieses Raumes ist derzeit die
Ansiedelung von Windparks nicht möglich. Sofern die Flächen gemeldet werden sollen, sollte mind.
für den Bereich der Eignungsflächen die Streichung des charakteristischen Landschaftsraumes gefordert
werden.
Eine Chance auf Berücksichtigung der Flächen im Fortschreibungsverfahren haben die Flächen jedoch
nur mit Zustimmung der gemeindlichen Gremien. Unter Berücksichtigung dieser Umstände wird die
Gemeindevertretung gebeten, erneut über die mögliche Ausweisung von Eignungsflächen für
Windkraft zu beraten und zu beschließen."
"Beschluss:
Die Gemeinde Loose spricht sich für die Ansiedelung von Windkraft innerhalb des Gemeindegebietes aus.
Die nachträglich aufgezeigten Eignungsflächen im Grenzbereich zwischen Loose und Waabs werden
von der Gemeinde Loose unterstützt. Die potentiellen Eignungsflächen sollen nachträglich
im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von
Eignungsgebieten für die Windenergienutzung dem Innenministerium bestätigt werden.
Die erstmalig kartographische Darstellung des charakteristischen Landschaftsraumes wird kritisch gesehen.
Durch die Überplanung des Gemeindegebietes werden kurz- und langfristig Nachteile erwartet. Der
charakteristische Landschaftsraum ist für Loose zu streichen.
Sofern diese Flächen im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans Berücksichtigung finden,
wird die Gemeinde Loose entsprechende Bauleitplanung zur Realisierung der Standorte betreiben.
Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0
Die Angelegenheit wird angenommen." |
Wie ist es möglich, dass die Gemeindevertreter in Loose am 5.11.2011 auf eine Stellungnahme
für Windeignungsgebiete in Loose verzichtet ("verschärfte" Rahmenbedingungen für den
charakteristischen Landschaftsraum in Schwansen mit der Folge eines "Ausschlussgebietes" für
Windkraftanlagen) und völlig unerwartet formal nachträglich am 24.11.2011
beschließt:
- "Die nachträglich aufgezeigten Eignungsflächen im Grenzbereich zwischen Loose und Waabs
werden von der Gemeinde Loose unterstützt."
- "Der charakteristische Landschaftsraum ist für Loose zu streichen."
Von welchen Gegebenheiten muss man im Rahmen der "vorsorglichen" Meldung des
Bauamtes Schlei-Ostsee ausgehen.
- Nur formal haben die "Grundeigentümer" potentielle Eignungsflächen für die
Windenergienutzung direkt beim Innenministerium angemeldet.
- Man muss davon ausgehen, dass die Gesellschafter der NaturEnergieKonzept GmbH (NEK) den Antrag
für die Grundeigentümer formuliert und die erforderlichen Pläne zur Verfügung
gstellt hat.
"Die NaturEnergieKonzept GmbH ist ein erfahrener und kompetenter Ansprechpartner in
der Projektierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energie. Als versierte Planer von
Energieprojekten und Betreiber von Anlagen ......."
"Zum Teil muss im Vorwege sogar noch Überzeugungsarbeit bei den
Gemeindevertretungen oder den Landeigentümern geleistet werden."
(aus dem Informationsblatt der NEK vom September 2012) |
- Die NEK muss über die Kontakte des Planungsbüros Denker & Wulf zum Innenministerium
erfahren haben, dass man unter bestimmten Umständen doch noch den charakteristischen Landschaftsraum
für Loose/Waabs, als "Ausschlussgebiet für Windkraft" nach dem vorhandenen "Kreiskonzept",
aufheben kann, um auf den dann gemeldeten Windeignungsflächen Windenergieanlagen zu errichten.
- Die Meldung der "Grundeigentümer" muss auch der Gemeinde Loose, die als Beschlussorgan im Rahmen
einer "gemeindlichen Stellungnahme" für die Aufhebung des charakteristischen Landschaftsraums und
der Genehmigung von Windeignungsflächen zuständig ist, vor dem 15.11.2011 (Bis zu diesem Zeitpunkt
musste eine Stellungnahme erfolgen.) zugegangen sein.
Mit der Meldung mussten die "Grundeigentümer" die Gemeinde gebeten haben, den charakteristischen
Landschaftsraum für Loose aufzuheben und den vom Planungsbüro Denker & Wulf projektierten
Windeignungsflächen zuzustimmen.
- Da die Gemeindevertretung erst nach dem 15.11.2011 einen Beschluss mit dieser Stellungnahme fassen konnte,
müssen Gemeindevertreter, das Bauamt Schlei-Ostsee und die NEK vereinbart haben, dass das Bauamt
"vorsorglich" für die Gemeinde eine Stellungnahme abgibt.
- Nach
§ 28 Nr. 5 GO ist die Rechtslage:
"Die Gemeindevertretung kann die Entscheidung über die folgenden Angelegenheiten nicht
übertragen:"
"5. die Beteiligung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungs- und
Kreisentwicklungsplänen".
-
Diese "vorsorgliche" Stellungnahme des Bauamtes hat keine
Rechtsgrundlage und ist nach Art. 20 GG rechtswidrig.
- Wie das Bauamt die "vorsorgliche" Anmeldung der Flächen unter Berücksichtigung der Aufhebung des
charakteristischen Landschaftsraumes für Loose gegenüber dem Innenministerium erklärt hat, ist
von entscheidender Bedeutung:
- Ist der Beschuss der Gemeindevertreter nach der Beschlussvorlage 24/2011 vom 9.11.2011 ohne
Zeitangabe gewählt worden? ("Die Gemeinde Loose hat beschlossen: ....")
Hier ist das Innenministerium vorsätzlich getäuscht worden.
- Ist dem Innenministerium mitgeteilt worden: "Die Gemeinde Loose wird am 24.11.2011 nach einer
Erklärung gegenüber dem Bauamt beschließen: ...".
Hier muss das Innenministerium den Antrag der "Grundeigentümer" ablehnen, da die erforderliche
Stellungnahme der Gemeindevertretung formal nicht fristgerecht erfolgt ist.
- Hat man formlos dem Innenministerium mitgeteilt, dass die Gemeindevertreter die Meldung der
"Grundeigentümer" begrüßen und auf Gemeindevertreterversammlung am 24.11.2011
nachträglich eine Stellungnahme dazu abgegeben wird.
Auch hier muss das Innenministerium den Antrag der "Grundeigentümer" ablehnen, da die
erforderliche Stellungnahme der Gemeindevertretung nicht fristgerecht erfolgt ist.
- Es ist auch von Bedeutung, ob dem Innenministerium 2 Beschlussfassungen der Gemeinde Loose
vorliegen. Eine "vorsorgliche" verfassungswidrige vom Bauamt vor dem 15.11.2011 und eine fragwürdig
"rechtsgültige" von der Gemeindevertretung in Loose vom 24.11.2011.
Wie weichen die Inhalte voneinander ab?
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