N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 05.09.2011.
Sitzungsort: |
in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose |
Beginn der Sitzung: |
19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: |
21.00 Uhr |
Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige |
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio |
Gemeindevertreter Michael Engel |
Gemeindevertreter Klaus Gussinat |
Gemeindevertreter Hauke Harrs |
Gemeindevertreter Ansgar Herbst |
Gemeindevertreter Lothar Jöns |
2. stellvertr. Bürgermeister Erich Leupold |
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst |
Gemeindevertreterin Waltraut Ruch |
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Settgast |
Abwesend sind:
Gemeindevertreter Burkhard Römer
(entschuldigt
) |
Gemeindevertreterin Anke Walther
(entschuldigt
) |
Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
EZ KN
I |
Öffentlicher Teil |
1. |
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. |
Einwohnerfragestunde |
4. |
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. |
Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. |
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) |
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Beschlussvorlage - 17/2011 |
9. |
Außerordentliche Tilgung eines Kredites |
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Beschlussvorlage - 8/2011 |
10. |
Beendigung der Teilnahme an der AktivRegion Schlei-Ostsee |
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Beschlussvorlage - 9/2011 |
11. |
Kündigung ASA (Allgemeine soziale Arbeit), Schwesternstation |
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Beschlussvorlage - 10/2011 |
12. |
Beendigung der Teilnahme an dem Projekt Streetworker |
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Beschlussvorlage - 11/2011 |
13. |
Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung |
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Beschlussvorlage - 13/2011 |
14. |
Einstellung der Looser Nachrichten |
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Beschlussvorlage - 12/2011 |
15. |
Einstellung der Förderung der "Lokalen Tourismusorganisation" |
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Beschlussvorlage - 14/2011 |
16. |
Erhebung von Gebühren von Nutzern des Sportplatzes |
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Beschlussvorlage - 15/2011 |
17. |
Erhöhung der Kindergartengebühren |
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Beschlussvorlage - 16/2011 |
zu TOP 1. |
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der
Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der
Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
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zu TOP 2. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt.
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zu TOP 3. |
Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern gestellt.
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zu TOP 4. |
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Der Finanzausschussvorsitzende berichtet, dass alle Beratungspunkte des Ausschusses Gegenstand der heutigen Sitzung sind.
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zu TOP 5. |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.
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zu TOP 6. |
Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter
Gussinat berichtet, dass in der Finanzausschusssitzung die mögliche
Pflasterung der Verkehrsinsel im Aukamp angesprochen wurde. Als
Bauausschussvorsitzender hat er bereits Kontakt mit der Verwaltung
aufgenommen, um die Angelegenheit in einer nächsten Sitzung zu beraten.
Als problematisch könnten sich jedoch die Festlegungen des B-Plans
erweisen.
Gemeindevertreter
Gussinat verweist darauf, dass im Schulweg ein 30 km/h Schild mit dem
Hinweis auf die Schule steht. Da die Schule nicht mehr existiert, hat
Herr Gussinat Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen, um eine
Veränderung herbeizuführen. Es wäre möglich, das 30 km/h Schild nun mit
einem Zusatzschild als Hinweis auf den Spielplatz zu versehen. Ein
entsprechendes Angebot übergibt er dem Bürgermeister.
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zu TOP 7. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. |
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) |
Beschlussvorlage - 17/2011
Das
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die
Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das
Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des
Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und
Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.
In
der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die
Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach §
28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene
Aufgabe.
Einleitend
kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das
Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft
vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den
Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie
entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum
ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch
ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als
Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch
unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen
freigehalten werden soll.
Die
Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im
Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen
des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen
zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine
Berücksichtigung gefunden.
Neben
der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als
charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der
Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis
Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.
Das
die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen
bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums,
des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des
Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011
(Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht.
Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische
Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.
Bereits
mit Beschluss vom 18.06.2009 ist die Gemeindevertretung Loose zu dem
Ergebnis gelangt, dass sich aufgrund der vielfach vorhandenen
Ausschlussgebiete im Gemeindegebiet offenkundig keine Eignungsflächen
aufdrängen. Eine mögliche Potentialfläche im Bereich Kasmark sollte
nicht an den Kreis gemeldet werden.
Wie
dem vorliegenden Entwurf entnommen werden kann, haben sich die
Rahmenbedingungen noch weiter verschärft. Das Gemeindegebiet Loose ist
vollflächig als charakteristischer Landschaftsraum dargestellt und
stellt somit Ausschlussgebiet dar.
Eine
Beeinträchtigung des Gemeindegebiets durch evtl. Eignungsflächen in den
Nachbargemeinden ist nicht zu erwarten. In der Entwurfsfassung des
Regionalplans sind in den Nachbargemeinden ebenfalls keine
Eignungsflächen vorhanden.
|
Beschluss:
Die
Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird zur
Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie
der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Loose als Ausschlussgebiet für
Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer
Stellungnahme verzichtet.
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Ja-Stimmen |
:10 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:1 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 9. |
Außerordentliche Tilgung eines Kredites |
Beschlussvorlage - 8/2011
Im
Jahr 2002 wurde bei der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank ein
Kommunalkredit in Höhe von 84.900,00 € aufgenommen. Zum 31.12.2011
verbleibt ein Restkapital in Höhe von 74.564,44 €. Jährlich werden 5,18 %
des Kapitalstandes an Zinsen und 1,00 % an Tilgung geleistet.
Zusammengefasst werden somit im Jahr 2011 3.906,11 € an Zinsen und
1.340,73 € an Tilgung gezahlt. Gemäß Schuldschein vom 06.08.2002 ist die
Gemeinde berechtigt, den Kredit ganz oder zum Teil unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von einem Monat, frühestens zum 30.08.2012, zur
Rückzahlung zu kündigen. Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zum
20.01.2011 308.492,98 € und würde eine komplette Rückzahlung möglich
machen.
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Beschluss:
Es
wird beschlossen, den Kredit mit der Deutschen
Genossenschafts-Hypothekenbank mit einer Kündigungsfrist von einem Monat
zum 30.08.2012 zu kündigen und zu tilgen.
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Ja-Stimmen |
:11 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 10. |
Beendigung der Teilnahme an der AktivRegion Schlei-Ostsee |
Beschlussvorlage - 9/2011
Die
Gemeinde Loose ist seit 2009 Mitglied in der AktivRegion Schlei-Ostsee.
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen ca. 1.000,00 €. Ein Ausstieg
wäre zum 01.01.2014 möglich.
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Beschluss:
Es wird beschlossen, über diesen TOP im Rahmen der Nachtragsplanung im Jahr 2012 erneut zu beraten.
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Ja-Stimmen |
:11 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 11. |
Kündigung ASA (Allgemeine soziale Arbeit), Schwesternstation |
Beschlussvorlage - 10/2011
Zwischen
der Gemeinde Loose und der Ev. Luth. Kirchengemeinde wurde mit Wirkung
zum 01.05.1997 ein Vertrag zur Kostenbeteiligung für die Allgemeine
soziale Arbeit (ASA) geschlossen. Der Gemeinde entstehen jährlich Kosten
in Höhe von ca. 1.400,00 €. Der Vertrag kann erst zum 31.12.2012
gekündigt werden da eine Kündigungsfrist von einem Jahr besteht.
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Beschluss:
Es wird beschlossen den bestehenden Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum 31.12.2012 zu kündigen.
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Ja-Stimmen |
:11 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 12. |
Beendigung der Teilnahme an dem Projekt Streetworker |
Beschlussvorlage - 11/2011
Zwischen
der Gemeinde Loose und dem Kirchlichen Verwaltungszentrum wurde am
20.09.1999 mit Wirkung zum 01.03.2000 ein Streetworkervertrag für 3
Jahre geschlossen. Da dieser nie gekündigt wurde, hat er sich
automatisch jeweils um 2 Jahre verlängert. Um den Vertrag zu kündigen,
muss eine Kündigung bis 3 Monate vor Vertragsende erfolgen. Die nächste
Kündigung wäre zum 28.02.2013 möglich. Durch den Streetworkervertrag
entstehen der Gemeinde jährlich Kosten in Höhe von ca. 700,00 €.
|
Beschluss:
Der
Sozialausschuss soll sich mit der Angelegenheit befassen. Zu prüfen ist
welcher Personenkreis bei der Arbeit des Streetworkers betroffen ist
und welche Aufgaben er wahrnimmt. Zudem soll vor einer Entscheidung ein
Gespräch mit dem Streetworker stattfinden. Abschließend ist zu klären,
ob der Vertrag weiterlaufen soll, dieser zu kündigen ist oder
gegebenenfalls die jährliche Beteiligung zu kürzen ist.
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Ja-Stimmen |
:11 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 13. |
Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 13/2011
Laut
§ 3 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Loose erhalten
Fraktionsvorsitzende eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von
25,00 €. Um den Haushalt weiter zu konsolidieren, ist zu überlegen, den §
3 der Entschädigungssatzung zu ändern und statt der monatlichen
Entschädigung ein weiteres Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 € für jede von
einem Fraktionsvorsitzenden geleitete Fraktionssitzung zu gewähren.
Diese Änderung hätte jährliche Einsparungen in Höhe von ca. 750,00 € zur
Folge.
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Beschluss:
Der Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung wird beschlossen.
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Ja-Stimmen |
:11 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
|
zu TOP 14. |
Einstellung der Looser Nachrichten |
Beschlussvorlage - 12/2011
Die
Looser Nachrichten werden 4 mal im Jahr gedruckt und in der Gemeinde
verteilt. Sie bietet Informationen rund um die Gemeinde. Insbesondere
berichtet sie aber auch über die Vereine und Verbände. Die anfallenden
Kosten betragen jährlich ca. 600,00 €. Auf Grund der geringen
Informationsgabe der einzelnen Bereiche der Gemeinde, wurde es in der
Vergangenheit immer schwieriger, die Seiten der Looser Nachrichten zu
füllen. Auf Grund dessen ist darüber zu beraten den Druck einzustellen.
|
Beschluss:
Bis
zur GV im Dezember ist es die Aufgabe des Looser-Nachrichtenteams sich
Gedanken über die Zukunft der Looser Nachrichten zu machen. Ein
mögliches Konzept wird im Rahmen der GV vorgestellt.
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Ja-Stimmen |
:11 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 15. |
Einstellung der Förderung der "Lokalen Tourismusorganisation" |
Beschlussvorlage - 14/2011
Mit
Beschluss im Jahr 2009 hat sich die Gemeinde für die Jahre 2010 - 2014
verpflichtet, für die Sicherstellung und Vermarktung des Tourismus die
„Lokale Touristikorganisation“, die sich um die Vermittlung und das
Marketing sowie weitere „Randbereiche“ im touristischen Bereich kümmert,
zu fördern. Auf Grund der Förderung entstehen der Gemeinde jährliche
Kosten von ca. 1.148,00 € (korrigierter Betrag). Zu klären ist, ob die
Förderung ab dem Jahr 2015 eingestellt werden soll.
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Beschluss:
Es wird beschlossen, die Förderung der „Lokalen Tourismusorganisation“ ab dem Jahr 2015 einzustellen.
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Ja-Stimmen |
:10 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:1 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 16. |
Erhebung von Gebühren von Nutzern des Sportplatzes |
Beschlussvorlage - 15/2011
Die
Nutzung des gemeindlichen Sportplatzes ist derzeit gebührenfrei. Um den
Haushalt der Gemeinde Loose weiter zu konsolidieren und die anfallenden
Kosten für den Sportplatz ansatzweise zu decken, ist zu überlegen eine
Gebührensatzung für die Nutzung des Sportplatzes zu erlassen. Für die
Pflege und Unterhaltung des Sportplatzes entstehen der Gemeinde
jährliche Kosten von ca. 3.400,00 €.
|
Beschluss:
Dieser
Tagesordnungspunkt soll im Zusammenhang mit Gebühren anderer
öffentlicher Einrichtungen unter Einbeziehung der Betroffenen zu einem
späteren Zeitpunkt beraten werden.
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Ja-Stimmen |
:9 |
Nein-Stimmen |
:2 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
|
zu TOP 17. |
Erhöhung der Kindergartengebühren |
Beschlussvorlage - 16/2011
Für
die Bereitstellung des gemeindeeigenen Kindergartens muss die Gemeinde
Loose im Jahr ca. 55.000,00 € aufbringen. Grund für den hohen
Eigenanteil der Gemeinde sind die verhältnismäßig niedrigen
Kindergartengebühren. Diese decken lediglich 16 % der Ausgaben des
Kindergartens. Nach Maßgabe des Kreises Rendsburg-Eckernförde sind als
Bemessungsgrundlage für den Regelbeitrag bis zu 30 % der anerkannten
Betriebskosten anzusetzen. Um den Haushalt weiter zu konsolidieren, ist
zu überlegen, die monatlichen Kindergartengebühren zu erhöhen.
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Beschluss:
Es wird beschlossen auf eine monatliche Gebührenerhöhung zu verzichten.
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Ja-Stimmen |
:11 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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Godber Peters |
Gerhard Feige |
Protokollführer |
Bürgermeister |
Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters
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