N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 27.09.2011.
Sitzungsort: |
im Riesby Krog, Dorfstraße 37, 24354 Rieseby |
Beginn der Sitzung: |
19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: |
21.00 Uhr |
Anwesend sind:
Bürgermeister Johann Kempe |
Gemeindevertreter Jürgen Bohle |
Gemeindevertreter Detlef Damm |
Gemeindevertreterin Sylvia Feddersen |
Gemeindevertreter Roger Indinger |
1. stellv. Bürgermeister Jens Kolls |
Gemeindevertreter Jürgen Kühl |
Gemeindevertreterin Ilona Martensen |
Gemeindevertreter Peter Märten |
Gemeindevertreter Bernd Mordhorst |
Gemeindevertreter Thomas Puphal |
2. stellv. Bürgermeister Hans Georg Reimer |
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz |
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt |
Gemeindevertreter Walter Sell |
Abwesend sind:
Gemeindevertreter Raimer Marten
(entschuldigt
) |
Gemeindevertreter Ingo Scheller
(entschuldigt
) |
Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks |
I |
Öffentlicher Teil |
1. |
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. |
Einwohnerfragestunde |
3. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. |
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
6. |
Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
7. |
Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel |
|
Beschlussvorlage - 7/2011 |
8. |
Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten in der Gemeinde Rieseby |
|
Beschlussvorlage - 20/2011 |
9. |
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Wohnpark Schlei" - Aufstellungsbeschluss- |
|
Beschlussvorlage - 19/2011 |
10. |
Einziehung einer sonstigen öffentlichen Straße (Feld- und Waldweg) |
|
Beschlussvorlage - 18/2011 |
11. |
Kinderbetreuung in der Gemeinde Rieseby |
12. |
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) |
|
Beschlussvorlage - 21/2011 |
13. |
Fortführung der Gemeindefusionsgespräche |
II. |
Nichtöffentlicher Teil |
III. |
Öffentlicher Teil |
15. |
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
zu TOP 1. |
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
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zu TOP 2. |
Einwohnerfragestunde |
Frau
Christen berichtet über die durchgeführte Sammlung im Wohngebiet
Thiergarten für den dortigen Spielplatz. Sie fragt an, ob die Gemeinde
die Aktion unterstützen würde, wenn die Summe für die geplanten
Anschaffungen nicht ausreichen sollte. Herr Bürgermeister Kempe sichert
die gemeindliche Unterstützung aufgrund des Engagements der Eltern zu.
Es
wird nach dem Sachstand über die mögliche Nutzung der Räumlichkeiten
des Jugendtreffs durch die Jugendfeuerwehr gefragt. Herr Kempe teilt
hierzu mit, dass dies ein Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung der
Gemeindevertretung sein wird.
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zu TOP 3. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Herr Bürgermeister Kempe stellt den Antrag, die Tagesordnung um die Punkte
- Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalsplans für den Planungsraum III Windkraft als neuen Tagesordnungspunkt 12 - Führung von Gemeindefusionsgesprächen mit den Gemeinden Holzdorf und Loose als neuen Tagesordnungspunkt 13. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte sind entsprechend neu zu nummerieren.
Beschluss: Die Tagesordnung wird gemäß Antrag geändert.
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Ja-Stimmen |
:15 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
|
zu TOP 4. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. |
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Herr Bürgermeister Kempe berichtetet über folgende Angelegenheiten:
- Hinweisschilder für die Rotbuche in Auftrag gegeben - Reparaturintervalle beim kleinen Schlepper häufen sich - Einachsschlepper wurde angeschafft - Gemeindearbeiter waren abwechselnd im Urlaub, daher werden bestimmte Arbeiten erst jetzt erledigt - Spielgeräte für den Spielplatz Schulenkrug wurden geliefert, müssen noch aufgestellt werden - Wiederholende Verstopfungen in den SW-Kanälen im Schulenkrug - Einmessungsarbeiten Kanalkataster werden durchgeführt - Energiesparlampen sind eingebaut worden - Neue Lampen in Saxtorf aufgestellt - Altglasabfuhr erfolgt wieder durch Firma Remondis - 100 Jahre Mühle Anna - Teilnahme an verschiedenen Sommerfesten - Patermeß Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h - Sönderbyer Weg Festsetzung Geschwindigkeit außerorts 50 km/h, innerorts 30 km/h, Bestätigung vom Kreis erfolgt noch - Wohnanlage Schäferkoppel tlws. neue Antennenanlagen installiert -
Zustände der Straßen u. Wege aufgrund der bevorstehenden Maisernte
dokumentiert, bisher wird die Geschwindigkeitsvorgabe eingehalten - Noch nicht alle Straßenschäden (Kosten 7.500 €) durch Maistransporte ausgeglichen, beglichen wurden bisher nur 2.500 € - Rattengift im Oktober wieder auslegen
Herr
Kolls informiert als Bauausschussvorsitzender über den geplanten Einbau
einer Schallschutzdecke für einen Raum in der Schule sowie über den
Austausch von Leuchtmitteln in der Straßenbeleuchtung im Bereich
Bahnhof/Thiergarten. Hier wurden kleinere Leuchtmittel eingesetzt, er
bittet die dortigen Lichtverhältnisse zu beobachten.
Frau Ruiz dankt als Sozialausschussvorsitzende allen Mitwirkenden bei der Aktion Ferienspaß.
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zu TOP 6. |
Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
Herr
Märten bittet um gemeinsame Veranstaltungen vom Seniorenbeirat und dem
DRK. Des Weiteren weist er auf die notwendige Neuwahl des Jugendbeirates
hin. Herr Kempe wird noch mal zu einer Versammlung einladen lassen.
Herr
Kühl fragt nach der geplanten Geschwindigkeitsbegrenzung für den
Sönderbyer Weg. Herr Kempe verweist hierzu auf seinen Bericht unter TOP
5.
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zu TOP 7. |
Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel |
Beschlussvorlage - 7/2011
Die
Gemeinde hat der Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel am
24.11.2010 grundsätzlich zugestimmt. Die Gemeindevertretung Kosel hat am
25.05.2011 den diesbezüglichen öffentlich-rechtlichen Vertrag
beschlossen. Am 28.06.2011 hat die Gemeindevertretung Rieseby den
Vertrag mit der Änderung beschlossen, dass seitens der Gemeinde Rieseby
ein finanzieller Ausgleich (44,40 €/m²) nicht zu zahlen sein soll, für
Flächen, die vom gemeindlichen Kindergarten oder der Volkshochschule
genutzt werden. Außerdem wollte die Gemeinde Rieseby das Nutzungsrecht
der Gemeinde Kosel für 2 wöchentliche Abendstunden in der Riesebyer
Turnhalle auf 20 Jahre begrenzt wissen.
Die
Gemeindevertretung Kosel hat in ihrer Sitzung am 31.08.2011
beschlossen, dem Wunsch auf Begrenzung des Hallennutzungsrechtes auf 20
Jahre nachzukommen. Die ursprüngliche Beschlussfassung über den
öffentlich-rechtlichen Vertrag wurde jedoch bestätigt, so dass der
finanzielle Ausgleich auch für den gemeindlichen Kindergarten oder die
Volkshochschule aus Koseler Sicht weiterhin Bestand hat.
Nachdem
die Beschlüsse der beiden Gemeindevertretungen voneinander abweichen,
kann ein Vertragsabschluss und damit eine Auflösung des Schulverbandes
Rieseby-Kosel nicht erfolgen; erst, nachdem übereinstimmende Beschlüsse
vorliegen, kann der Vertrag unterzeichnet und das Auflösungsverfahren
fortgeführt werden.
|
Herr
Bürgermeister Kempe erläutert kurz die aktuelle Sachlage und informiert
über den erfolgten Beschluss der Gemeinde Kosel zur Aufhebung des
Schulverbandes. Ein 20-jähriges Nutzungsrecht für die Gemeinde Kosel
wird akzeptiert, aber eine Änderung des finanziellen Ausgleichs für die
Nutzung von Räumlichkeiten in der Schule durch die Gemeinde Rieseby
nicht. Herr Kempe schlägt vor, der Aufhebung des Schulverbandes
zuzustimmen. Frau Ruiz sieht bei dieser Regelung einen finanziellen
Vorteil für die Gemeinde Kosel. Herr Kolls befürwortet die vorliegende
finanzielle Regelung zum räumlichen Ausgleich. Die Nutzung der Halle
sollte die Gemeinde Kosel aber mit dem TSV Rieseby abstimmen.
|
Beschluss:
Der
Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel zum 01.01.2012 wird
zugestimmt. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag wird
beschlossen.
Hinsichtlich
der Sporthallennutzung wird die Gemeinde Rieseby schriftlich erklären,
dass die Gemeinde Kosel ein zwanzigjähriges Nutzungsrecht an 2
Abendstunden in der Woche erhält.
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Ja-Stimmen |
:12 |
Nein-Stimmen |
:2 |
Enthaltungen |
:1 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
|
zu TOP 8. |
Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten in der Gemeinde Rieseby |
Beschlussvorlage - 20/2011
Ein
Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter
zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken,
bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in
welcher ordnende Regelungen getroffen werden.
Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.
|
Herr
Schmidt schlägt vor, den Satzungsentwurf des Amtes an den Arbeitskreis
„Plakatsatzung“ zu verweisen, um eine Satzung für die Riesebyer
Bedürfnisse zu erstellen. Danach erfolgt eine Beratung wieder in der
Gemeindevertretung.
|
Beschluss:
Es
wird beschlossen, den Satzungsentwurf des Amtes an den Arbeitskreis
„Plakatsatzung“ zu verweisen, um eine Satzung für die Riesebyer
Bedürfnisse zu erstellen. Danach erfolgt eine erneute Beratung in der
Gemeindevertretung.
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Ja-Stimmen |
:15 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
|
zu TOP 9. |
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Wohnpark Schlei" - Aufstellungsbeschluss- |
Beschlussvorlage - 19/2011
Im
Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohnpark Schlei“ / Schulenkrug
(rechtskräftig seit Juli 2005) sind die Grundstücke inzwischen alle
verkauft und nur noch wenige nicht bebaut. Seinerzeit war eine größere
Fläche in der Planung, die dann im Laufe des Verfahrens verringert
wurde. Inzwischen ist der Bedarf da, eine Siedlungserweiterung ist
wünschenswert seitens der Gemeinde. Vorgesehen ist, die Kleingärten zu
erhalten. Eine altengerechte Wohnanlage befindet sich östlich des
B-Planes Nr. 16.
Am
15.06.2011 fand ein Planungsgespräch mit Behördenvertretern des
Innenministeriums und des Kreises statt, zu dem auch die hier anstehende
Erweiterung besprochen wurde.
Die
Behördenvertreter erklären, dass die Gemeinde Rieseby sich als
ländlicher Raum mit ergänzender überörtlicher Versorgungsfunktion
darstellt. Durch den demographischen Wandel geht die Nachfrage nach
Einfamilienhäusern zurück, eher in Richtung Wohnen für Ältere (mit
entsprechenden Versorgungseinrichtungen). Daher sollte die Gemeinde
prüfen, wie der Bedarf aussieht (ebenerdige/ verdichtete Bauweise), sich
positionieren, und dies an den Investor weiterleiten. Evtl. auf Amtsebene Bedarf für altengerechtes Wohnen untersuchen.
Auch
bleibt zu prüfen, wie viel Baulücken noch im Innenbereich vorhanden
sind. Je weniger Bedarf, desto wichtiger sind Kleinlücken. Fazit: - Vorerst nur Überplanung der Fläche der 8. Änd. F-Plan (WA)
- Es
kann mit dem Verfahren gleich in die öffentliche Auslegung gegangen
werden, da 2004 die gesamte Planung im Verfahren war und nun hier
angeknüpft werden kann.
- Maßnahmenfläche prüfen
- Parallel dazu Zukunftsvision für Rieseby
- Ort ist attraktiv für das Umland
- dies lockt Investoren, spricht auch private Eigentümer an
- Zeitenwende, Erhalt des Geschaffenen, Leerstände vermeiden
|
Herr
Kolls stellt die Entwicklung des Baugebietes seit 2005 kurz dar. Der
Verkauf der Grundstücke erfolgt in 2 Abschnitten. Heute erfolgt nur ein
Beschluss, dass die Gemeinde einen B-Plan aufstellen will. Auf Nachfrage
von Herrn Puphal teilt Herr Kolls mit, dass am stattgefundenen
Planungsgespräch zur baulichen Entwicklung der Gemeinde, die Gemeinde
und das Amt teilgenommen haben. Es muss noch für Rieseby festgestellt
werden, wieviele Baulücken im Innenbereich vorhanden sind. Dies wird auf
der nächsten Bauausschusssitzung zu beraten sein.
|
Beschluss:
1. Der Bebaungsplan Nr. 16 für das Gebiet “Wohnpark Schlei“ soll wie folgt geändert und erweitert werden: - Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes * -
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
3.
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Fischer, Schleswig,
für den Umweltbericht das Büro Springer, Busdorf, beauftragt werden.
4.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der
öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick
auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
(§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.
5.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1
BauGB soll durchgeführt werden.
6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.
- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
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Ja-Stimmen |
:15 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
|
zu TOP 10. |
Einziehung einer sonstigen öffentlichen Straße (Feld- und Waldweg) |
Beschlussvorlage - 18/2011
Bei
dem Flurstück 27/6 der Flur 1 Gemarkung Sönderbyhof (in der Anlage rot
gekennzeichnet) handelt es sich um eine sonstige öffentliche Straße
(öffentlicher Feld- und Waldweg) im Sinne des § 3 Abs. 4 a des Straßen-
und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631).
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG kann eine öffentliche Straße, die keine Verkehrsbedeutung mehr hat, eingezogen werden.
Eine
Prüfung hat ergeben, dass dieser Weg schon seit Jahren nicht mehr
vorhanden ist, sondern als Acker genutzt wird. Er hat somit keine
Verkehrsbedeutung mehr. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Einziehung
des Weges zu beschließen.
|
Beschluss:
Es
wird beschlossen, den in der Anlage rot gekennzeichneten Feld - und
Waldweg (Gemarkung Sönderbyhof, Flur 1, Flurstück 27/6) gemäß § 8 Abs. 1
Satz 1 StrWG einzuziehen.
|
Ja-Stimmen |
:15 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
|
zu TOP 11. |
Kinderbetreuung in der Gemeinde Rieseby |
Herr Kempe
verweist hierzu auf die stattgefundenen Gespräche sowie auf den
geplanten Start der Kinderbetreung zum 01.01.2012. Er bittet alle
Anwesenden in der Sache eine vernünftige Entscheidung zu treffen. Herr
Schmidt schlägt für die CDU-Fraktion vor, die Betreung der U3-Kinder
vormittags und nachmittags dauerhaft im kirchlichen Kindergarten
durchzuführen. Die Ü3-Kinder werden vormittags im kirchlichen und im
gemeindlichen Kindergarten betreut (wie bisher). Bis zum 31.07.2012
erfolgt die Nachmittagsbetreuung von Ü3-Kindern im kirchlichen
Kindergarten. Ab dem 01.08.2012 wird die gesamte Betreuung für Ü3-Kinder
nachmittags im gemeindlichen Kindergarten angeboten. Die soll dann als
Ganzjahresbetreuung einschl. Ferien, durchgeführt werden. Die
Betreuungszeit muss entsprechend des Bedarfs, bis evtl. max. 17.00 Uhr,
festgesetzt werden.
Frau
Ruiz verweist auf den Beschluss aus dem Sozialausschuss, der empfiehlt,
die Betreuungsleistung auszuschreiben, und nicht an einen Träger zu
vergeben. Herr Marten sieht es aus Sicht der CDU-Fraktion als wichtig,
den Eltern ein klares Zeichen zu geben, auch wenn der Betrieb anfangs
rote Zahlen schreibt. Herr
Kolls sieht Probleme, wenn die Anzahl der Ü3-Kinder zu gering ist, dass
dann vielleicht die Betreung wieder neugeordnet werden muss. Herr
Schmidt sieht dies nicht als nachteilig an, wenn im Frühjahr die
Sachlage neu beurteilt werden muss. Für Herrn Mordhorst ist es wichtig,
den Eltern heute einen klaren Termin zu nennen und Sicherheit zu geben,
auch bei einem möglichen finanziellen Risiko. Herr Puphal und Herr Kolls
stellen in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer offenen
Ganztagsschule fest. Frau Martensen wird dieses Thema auf die
Tagesordnung der nächsten Schulverbandssitzung nehmen.
Frau
Ruiz schlägt für die SSW-Fraktion über den Vorschlag der CDU-Fraktion
hinaus vor, die Ü3-Betreuung für den Nachmittag auszuschreiben, und
nicht an einen Träger zu vergeben.
Somit liegen zwei Anträge vor.
Dem
Antrag der CDU-Fraktion wird einstimmig zugestimmt. Der Antrag der
SSW-Fraktion wird bei 6 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und bei einer
Enthaltung abgelehnt.
Beschluss: Es
wird beschlossen, die Betreung der U3-Kinder vormittags und nachmittags
dauerhaft im kirchlichen Kindergarten durchzuführen. Die Ü3-Kinder
werden vormittags im kirchlichen und im gemeindlichen Kindergarten
betreut (wie bisher). Bis zum 31.07.2012 erfolgt die
Nachmittagsbetreuung von Ü3-Kindern im kirchlichen Kindergarten. Ab dem
01.08.2012 wird die gesamte Betreuung für Ü3-Kinder nachmittags im
gemeindlichen Kindergarten angeboten. Die soll dann als
Ganzjahresbetreuung einschl. Ferien, durchgeführt werden. Die
Betreuungszeit muss entsprechend des Bedarfs, bis evtl. max. 17.00 Uhr,
festgesetzt werden.
|
Ja-Stimmen |
:15 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 12. |
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) |
Beschlussvorlage - 21/2011
Das
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die
Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das
Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des
Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und
Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.
In
der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die
Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach §
28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene
Aufgabe.
Einleitend
kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das
Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft
vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den
Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie
entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum
ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch
ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als
Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch
unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen
freigehalten werden soll.
Die
Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im
Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen
des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen
zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine
Berücksichtigung gefunden.
Neben
der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als
charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der
Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis
Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.
Das
die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen
bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums,
des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des
Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011
(Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht.
Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische
Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.
Mit
Beschluss vom 08.07.2009 hat sich die Gemeindevertretung Rieseby dazu
entschieden, im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes potentielle
Eignungsflächen im Bereich östlich des Gutes Saxtorf zu melden. Im
Fortschreibungsverfahren wurden im März 2011 ergänzende Stellungnahmen
abgegeben, die diesen Standort - auch innerhalb des charakteristischen
Landschaftsraumes - unterstützen und befürworten. Ziel war die mögliche
Regelung von Ausnahmen oder Befreiungen für die auf der Halbinsel
Schwansen befindlichen Eignungsflächen.
Im
Rahmen einer Informationsveranstaltung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde
am 25.08.2011 wurde noch einmal die Gesamtsituation für den Kreis
Rendsburg-Eckernförde vorgestellt. Insgesamt wurden die im Kreiskonzept
ermittelten Flächen nur bedingt und in geringerem Umfang berücksichtigt.
Ziel ist es, gemeinsam mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, Argumente
für eine Wiederaufnahme der Flächen zu finden.
Weiterhin
hat zu diesem Thema am 08.09.2011 eine Info-Veranstaltung der
CDU-Kreistagsfraktion in Holzbunge stattgefunden. Bei dieser
Veranstaltung war neben dem Landrat des Kreises RD-ECK auch der
Innenminister des Landes S.-H., Klaus Schlie, zugegen. Grundsätzlich
wurde zum Ausdruck gebracht, dass für die Flächen in Schwansen die Tür
ein Stück aufgehalten wird. Weiterhin sollen klare Aussagen /
Begründungen folgen, die bisher gegen eine Aufnahme als Potentialfläche
sprechen. Alle Gemeinden wurden aufgefordert entsprechende
Stellungnahmen im Verfahren abzugeben.
Zwischenzeitlich wurde die Ablehnung der Fläche wie folgt näher begründet:
“Lage
im charakteristischen Landschaftsraum, Votum des Kreises zur Streichung
des Raumes wird nicht gefolgt. Die Fläche grenzt auf drei Seiten an
Schwerpunktbereiche des Biotopverbundes, die grade in diesem Bereich die
Ausweisung eines charakteristischen Landschaftsraumes rechtfertigen.
Auch wenn alle erforderlichen Abstände eingehalten werden können, wird
dem Votum des Kreises zur Streichung / Rücknahme des charakteristischen
Landschaftsraumes in diesem Bereich nicht gefolgt.“
Ergänzend
zum vorstehenden Sachverhalt wurde durch den Kreis RD-ECK angeregt,
über eine mögliche Stellungnahme zum erstmalig kartographisch
dargestellten charakteristischen Landschaftsraum zu beraten. Dieser
könnte ggf. für künftige Planvorhaben, z. B. Ausbau der Stromnetze,
nachteilige Folgen haben.
In
diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass nach Rücksprache mit der
E.ON Netzwirtschaft in der näheren Umgebung ein Abspannmast der
Hochspannungsleitung vorhanden ist, in den man den Strom über einen
entsprechenden Transformator einspeisen könnte. Nähere Untersuchungen
müssten zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
|
Herr
Kolls erläutert kurz die Vorlage, un d dass Gemeinde über die Höhe,
Leistungsfähigkeit und Anzahl von möglichen Windenergieanlagen jetzt
keine Aussage treffen wird. Dem Investor wird empfohlen, seine
abgegebene Stellung im Rahmen der beteiligung als eigene Stellungnahme
abzugeben.
|
Beschluss:
Die
Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird mit
Bedenken zur Kenntnis genommen. Die Meldung der bisherigen potentiellen
Eignungsflächen für Windenergie im Bereich östlich des Gutes Saxtorf
soll aufrecht erhalten werden.
Zur Ziffer 5.7.2 „Charakteristische Landschaftsräume gemäß Ziffer 3.5.2 Abs. 10 LEP“ wird folgende Stellungnahme abgegeben: “Die
in der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III
angegebenen Ziele können durch die Gemeinde Rieseby nicht mitgetragen
werden. Im Hinblick auf bereits vorhandene Belastungen des
Landschaftsbildes auf der Halbinsel Schwansen, wie z. B.
Hochspannungsleitungen, Funkmasten und bereits bestehende
Windkraftanlagen, wird der durch das Innenministerium dargestellte
charakteristische Landschaftsraum vielfach unterbrochen. Neben den
Vorbelastungen auf der Halbinsel Schwansen wirken auch die vorhandenen
Windkraftanlagen nördlich der Schlei auf dieses Gebiet ein.
Der
charakteristische Landschaftsraum begründet sich nach vorliegenden
Kenntnissen auf Annahmen, die nicht nachvollziehbar sind. Die
naturräumliche Ausstattung, der besonderer Erholungswert sowie eine
evtl. hohe Dichte an schutzwürdigen Landschaftselementen begründet nicht
abschließend, dass der gesamte Raum der Halbinsel Schwansen zu schützen
ist. Vielmehr sollte über einzelne schützenswerte Landschaftsteile auf
der Halbinsel nachgedacht werden. Windkraftanlagen mögen ggf. neben
Hochspannungsleitungen (110 KV und 60 KV) ergänzend optisch in das
Landschaftsbild eingreifen, sie werden aber nicht den Erholungswert in
der Region beeinträchtigen.“
Sonstige Hinweise: “Unter
Berücksichtigung des von der Bundesregierung beschlossenen
Atomausstiegs kann ein vollflächiges Ausschlussgebiet für die Halbinsel
Schwansen nicht mitgetragen werden. In den Planungsräumen I bis V sind
die circa Angaben von Eignungsflächen aufgeführt. In der Summe ergibt
sich, dass nur ca. 1,44 % der Landesfläche als Eignungsfläche
ausgewiesen wurde. Die im LEP vorgesehenen ca. 1,5 % sind somit noch
nicht erreicht. Einer weiteren Ausweisung von Eignungsflächen steht
somit nichts entgegen.
In
diesem Zusammenhang wird ebenfalls angemerkt, dass es nicht
nachvollziehbar ist, wie Eignungsflächen in Gemeinden ausgewiesen werden
können, die sich noch nicht oder bereits negativ hierzu geäußert haben.
Eine Ausweisung und die damit verbundene Realisierung kann nur
erfolgen, wenn Gemeinde und Grundeigentümer dies auch wollen. Das
Gleiche gilt für Flächen, bei denen die Zustimmung des Kreises fehlt.
Den
in Auslegung befindlichen Unterlagen fehlen Nachweise darüber, warum
einzelne Flächen keine Berücksichtigung finden konnten. Die
Entscheidungsgründe der Landesplanung sind nicht transparent und
nachvollziehbar.
Ebenso
wird sich in den Ausführungen nicht zu den im Land S-H vorhandenen
Problemen der Netzversorgung geäußert. Es kann nicht transparent
nachvollzogen werden, ob der in den geplanten Gebieten anfallende Strom
auch ausreichend abgeführt werden kann. Ein vielfacher Stillstand von
Windkraftanlagen - aufgrund von Netzauslastungen - kann den Bürgern
gegenüber nicht vertreten werden. Im
Bereich Rieseby ist eine Hochspannungsleitung mit entsprechendem
Abspannungsmast vorhanden. Ein Anschluss an die Leitung über einen
entsprechenden Transformator wäre für den aus der Windeignungsfläche
erzeugten Strom durchaus denkbar. Erste Vorgespräche mit der E.ON
Netzwirtschaft haben bereits stattgefunden.“
Der
Bürgermeister wird legitimiert, weitere Stellungnahmen abzugeben, die
die Ansiedelung von Windkraft unterstützen. Dies wird insbesondere dann
erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der
Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die gegen die
Ausweisung der einzelner Flächen sprechen.
|
Ja-Stimmen |
:14 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:1 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
|
zu TOP 13. |
Fortführung der Gemeindefusionsgespräche |
Herr
Bürgermeister Kempe informiert die Anwesenden über die stattgefundenen
Gemeindefusionsgespräche. Daraus hat sich ergeben, das weitere Gespräche
nur zwischen den Gemeinden Loose, Holzdorf und Rieseby zu führen sind.
Jede einzelne Gemeinde hat jetzt zu beschließen, ob sie ein weiteres
Interesse an Gemeindefusionsgesprächen hat. Ein solcher Beschluss stellt
lediglich eine Interessensbekundung dar.
Beschluss: Es
wird beschlossen, weitere Gespräche für eine Gemeindefusion mit den
Gemeinden Loose und Holzdorf zu führen. Hierbei handelt es sich
lediglich um eine Interessensbekundung.
|
Ja-Stimmen |
:15 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
|
II. |
Nichtöffentlicher Teil |
zu TOP 15. |
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.
|
Johann Willy Kempe |
Christoph Stöcks |
Bürgermeister |
Protokollführer |
|