Windkraft – gegen Gemeindewillen? "Aufgrund des zu geringen Abstandes zur Wohnbebauung hat die Gemeinde sich gegen die Errichtung einer WKA [WEA 01]ausgesprochen. Sie fordert mindestens 800 Meter Abstand – mit 687 Metern steht diese Mühle zu nah an den nächsten Häusern." (SHZ)Diese Maßnahme hat ihren Ursprung in der vom Innenministerium eigenmächtig, ohne Zustimmung der Gemeinde, in Richtung Loose verschobenen Windeignungsfläche.
Wenn die Kreise in dem der Öffentlichkeit präsentierten Standortplan von 2012 Mindestabstände von Außenanliegern zu Wohngebäuden darstellen sollen, wovon man ausgehen muss, dann können die WKA WEA 01 und WEA 02 nach dem Standortplan von 2014 nicht errichtet werden. Die Windeignungsfläche 301, ohne den Standortplan von 2014, hat am 13.9.2012 dem Bauamt Schlei-Ostsee schon vorgelegen. Die Planungsgesellschaft hat mit der Präsentation einer nicht mehr gültigen Windeignungsfläche 2012 die Öffentlichkeit und die Gemeindevertreter, mit Wissen des Bauamtes, vorsätzlich getäuscht. ( Sachzusammenhänge in der Quelle ) In der "Synopse der Stellungnahmen zum 2. Entwurf Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung" erklärt die Staatskanzlei Kiel am 6.11.2012 : "Zu Loose und Waabs (Fläche 301): Kenntnisnahme. ....". ( Quelle, S. 15 ) Dem Bauamt Schlei-Ostsee war diese Information schon am 13.9.2012 bekannt! |