Windkraft – gegen Gemeindewillen?

"Aufgrund des zu geringen Abstandes zur Wohnbebauung hat die Gemeinde sich gegen die Errichtung einer WKA [WEA 01]ausgesprochen. Sie fordert mindestens 800 Meter Abstand – mit 687 Metern steht diese Mühle zu nah an den nächsten Häusern." (SHZ)
Diese Maßnahme hat ihren Ursprung in der vom Innenministerium eigenmächtig, ohne Zustimmung der Gemeinde, in Richtung Loose verschobenen Windeignungsfläche.


Standortplan der Planungsgesellschaft NEK vom 27.11.2012
auf der von der Gemeinde genehmigten und von der NEK am 13.9.2012 präsentierten nicht mehr gültigen
"potentiellen Eignungsfläche in Loose und Waabs"


Der erst am 12.6.2014 veröffentlichte Standortplan mit fehlenden Abständen zu Innen- und Außenanliegern auf der vom Innenministerium vorgegebenen und vom Bauamt Schlei-Ostsee am 13.9.2012 ( Seite 15 ) und am 27.11.2012 präsentierten neuen
Windeignungsfläche 301


Wenn die Kreise in dem der Öffentlichkeit präsentierten Standortplan von 2012 Mindestabstände von Außenanliegern zu Wohngebäuden darstellen sollen, wovon man ausgehen muss, dann können die WKA WEA 01 und WEA 02 nach dem Standortplan von 2014 nicht errichtet werden.
Die Windeignungsfläche 301, ohne den Standortplan von 2014, hat am 13.9.2012 dem Bauamt Schlei-Ostsee schon vorgelegen. Die Planungsgesellschaft hat mit der Präsentation einer nicht mehr gültigen Windeignungsfläche 2012 die Öffentlichkeit und die Gemeindevertreter, mit Wissen des Bauamtes, vorsätzlich getäuscht. ( Sachzusammenhänge in der Quelle )

In der "Synopse der Stellungnahmen zum 2. Entwurf Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung" erklärt die Staatskanzlei Kiel am 6.11.2012 :
"Zu Loose und Waabs (Fläche 301): Kenntnisnahme. ....". ( Quelle, S. 15 )

Dem Bauamt Schlei-Ostsee war diese Information schon am 13.9.2012 bekannt!
So konnten die Planungsträger des Windparks und das Bauamt mit falschen Informationen gemeinsam zielstrebig den Abschluss eines "städtebaulichen Vertrages" (Seite 16 vom 13.9.2012: "planungsrechtliche Beurteilung: - Es reicht ein städtebaulicher Vertrag") verfolgen, ohne auf die Verschiebung des Windeignungsgebietes in Richtung Loose mit neuen Mindestabständen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung im Innen- und Außenbereich von Loose hinzuweisen.


Es ist schwer vorstellbar, dass das Amt Schlei-Ostsee der Staatskanzlei, auf der Grundlage der "Information zur Errichtung eines Bürgerwindparks" in der Einwohnerversammlung der Gemeinde Loose vom 13.09.2012, eine Stellungnahme der Gemeinde zum Windeignungsgebiet 301 als "Kenntnisnahme" übermittelt hat.