Windpark Loose/Waabs:
Kollateralschaden der Energiewende

"Baustopp „erstunken und erlogen“?"

Eckernförder Zeitung vom 23. August 2016

"Seit spätestens heute ist laut Martensen [Geschäftsführer der Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee GmbH] Nummer 3 [Windenergieanlage (WEA 03] am Netz. Die übrigen drei sollen voraussichtlich im Laufe etwa eines Monats folgen.

Gebaut werden muss noch Anlage Nummer 1. [WEA 01]"

Wenn Herr Sönke Martensen, als heutiger Geschäftsführer der Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee GmbH und früherer Gesellschafter der NaturEnergieKonzept GmbH (NEK) nach dem Bericht fordert, dass noch die Windenergieanlage Nr. 1 (WEA 01) gebaut werden muss, dann ist das anmaßend und überheblich.


Das Planungsbüro Denker & Wulf in Sehestedt hat im November 2011 eine potentielle Windeignungsfläche für den Bau von 6 Windenergieanlagen in Loose/Waabs auf den Gemarkungen Osterhof, Ilewitt und Ludwigsburg mit Hilfe der NEK im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans direkt an das Innenministerium gemeldet, ohne dass Gemeindevertreter davon Kenntnis hatten.

"Durch die Verwaltung wurden die Flächen vorsorglich im Rahmen der gemeindlichen Stellungnahme fristgerecht mit angemeldet."

Eine "fristgerechte Stellungnahme" hat hier nicht stattgefunden.
Eine "gemeindliche Stellungnahme" hätte nur nach einem Beschluss der Gemeindevertreter, als "Legislative", erfolgen dürfen.
Hier hat sogar ein Amt, als "Exekutive", für die Gemeinde eine Mitteilung abgegeben. Das widerspricht der Gewaltenteilung nach Art. 20 des Grundgesetzes.
Somit kann die Genehmigung der Windeignungsfläche durch das Innenministerium nicht rechtswirksam zustande gekommen sein.

Auszug aus einer E-Mail vom Abgeordneten Tim Albrecht des Kreistages Rendsburg-Eckernförde vom 3.3.2015:
"Ich stimme Ihnen zu, dass es unglücklich ist, wenn eine Stellungnahme durch die Gemeindevertretung aus Zeitgründen nicht mehr erfolgen konnte. Diese zeitliche Problematik hat auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde dem Innenministerium damals schon zu verstehen gegeben. Leider ist man dem Argument nicht gefolgt."

Die Gemeindevertreter haben dann erst im Nachhinein, ohne jegliche Informationen über die mögliche Ausgestaltung eines Windparks (z.B. Anzahl und Höhe der Anlagen, Abstände zu Innen- und Außenanliegern) der Windeignungsfläche zugestimmt.
Jetzt konnte der Windpark auf der vorgesehenen Fläche nicht mehr verhindert werden.
Wahrscheinlich hat das Amt Schlei-Ostsee diesen Beschluss der Gemeindevertreter dem Innenministerium gar nicht mitgeteilt, da es ja schon für die Gemeinde die Stellungnahme vorsorglich fristgerecht abgegeben hatte.

Eine tatsächliche Entscheidung von ehrenamtlich tätigen Gemeindevertretern muss letztendlich von ihrer Gestaltungsfähigkeit bestimmt werden. Diese ist abhängig von einem angemessenen Wissensstand und bei Großprojekten einer gewissen Erfahrenheit bei der Beurteilung von komplexen Sachzusammenhängen.
Die Gemeindevertreter waren bei ihrer Entscheidung für eine Windeignungsfläche vollkommen abhängig von "ihrem" Bauamt Schlei-Ostsee.
Das Planungsvorhaben Errichtung eines Windparks in Loose wurde durch rechtliche, sachliche und politische Gegebenheiten so bestimmt, dass die ehrenamtlich tätigen Gemeindevertreter bei einer mangelhaften Gestaltungsfähigkeit, ohne ernsthaften Gestaltungswillen, nur noch formaljuristisch eine Planungshoheit gehabt haben. (Quelle)

Dieses verfassungswidrige Verhalten des Exekutivorgans "Amtsverwaltung Schlei-Ostsee" hat der Antikorruptionsbeauftragte Hans-Werner Rogge, nach Prüfung der Sachlage hinsichtlich eines Korruptionsverdachtes, der Staatsanwaltschaft in Kiel gemeldet. Diese hat, wohl auch mit Rücksicht auf die Folgen für das Innenministerium, keinen Handlungsbedarf feststellen können.
(Meiner Meinung nach muss dem Innenministerium die Rechtslage durch die Mitteilung des Kreises Rendsburg-Eckernförde und durch die Meldung des Bauamtes Schlei-Ostsee bekannt gewesen sein.)

Die ursprüngliche Windeignungsfläche wurde später, aus welchen Gründen auch immer, ohne Zustimmung der Gemeinde Loose, vom Innenministerium in Richtung Loose rechtswidrig verschoben. Das Planungsbüro Denker & Wulf hat jetzt, im Vertrauen auf ihre langjährig guten Beziehungen zur Landesregierung einen Bebauungsplan aufgestellt, in dem die WEA 01 im Abstand weit unter dem bestehenden Mindestabstand von 800 Metern zu den Innenanliegern von Loose errichtet werden sollte. Das ist von der Genehmigungsbehörde abgelehnt worden.
Sönke Martensen vertraut nach dem Bericht wohl immer noch darauf, dass eine Errichtung von WEA 01 in Zukunft doch noch mit Hilfe der guten Beziehungen des Planungsbüros Denker & Wulf zur Landesregierung vorgenommen werden kann, da ja auf der ursprünglichen Windeignungsfläche nach dem Planungsbüro 6 Windenergieanlagen errichtet werden konnten. (WEA 06 befindet sich auf der Gemarkung Ilewitt.)


Standortplan der Planungsgesellschaft NEK vom 27.11.2012
auf der von der Gemeinde genehmigten und von der NEK am 13.9.2012 präsentierten nicht mehr gültigen
"potentiellen Eignungsfläche in Loose und Waabs"


Der erst am 12.6.2014 veröffentlichte Standortplan mit fehlenden Abständen zu Innen- und Außenanliegern auf der vom Innenministerium vorgegebenen und vom Bauamt Schlei-Ostsee am 13.9.2012 ( Seite 15 ) und am 27.11.2012 präsentierten neuen
Windeignungsfläche 301

Leserbrief in der Eckernförder Zeitung von 1. September 2016

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