( www.recherche-links.de/loose-windpark/gericht/transparenz.html )

3. Zur Abwehr der Forderung nach mehr Transparenz über das
Planungskonzept des Windparks in Loose durch die NEK

(Hervorhebungen sind in den Quellen nicht vorhanden.)

Konzeption der NEK bei der Errichtung des "Bürgerenergieparks"
in Loose/Waabs

Problemstellung Wie lässt sich in kurzer Zeit ohne Verzögerung durch Gemeindevertreter und Bürger aus Loose das renditestarke 30-Millionen-Anlageobjekt realisieren?
Zielsetzungen
  • Das Bauamt muss das Planvorhaben der NEK nicht nur wohlwollend unterstützen.
  • Es ist unbedingt zu vermeiden, dass aus dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.11.2011 zur Sprache kommt:
    "die Gemeinde Loose [wird] entsprechende Bauleitplanung zur Realisierung der Standorte betreiben."
  • Es soll vom Bauamt auch nicht an die Absichtserklärung der Gemeinde erinnert werden, bei den WKA in Rieseby "auf die Planung (u. a. Anzahl, Höhe und Standort der Anlagen, Abstand zu direkten Anliegern, ..." Einfluss nehmen zu wollen.
  • Die Gemeindevertreter und die Öffentlichkeit müssen davon überzeugt werden, dass das Bauvorhaben unter einem erheblichen Zeitdruck steht, da durch die voraussichtliche Änderung des Energieeinspeisegesetzes (EEG) die Renditen für das Anlageobjekt wesentlich geringer ausfallen können.
  • Die Erfüllung der Forderungen nach mehr Transparenz über das Planvorhaben werden die Projektierung verzögern und können auch die Errichtung der 6 WKA mit einer Höhe von 150 Metern bei den vorgesehenen Mindestabständen zu 21 Außenanliegern in Frage stellen.
  • Fragen zu Abstandsregelungen sind mit der Erfüllung geltender Rechtsvorschriften zu beantworten
  • Ein Standortplan darf in keinem Fall die neue Windeignungsfläche 301 beinhalten, da hier ersichtlich wird, dass WKA weiter in Richtung Loose und der 21 Außenanlieger verschoben werden.
  • Ein Standortplan darf in keinem Fall konkrete Abstände zu allen Außenanliegern beinhalten.
  • Es muss unbedingt erreicht werden, dass die Gemeinde einem "städtebaulichen Vertrag" mit der NEK zustimmt und auf eine eigene Bauleitplanung verzichtet.

Zweite Informationsveranstaltung zum "Bürgerenergiepark"
in Loose

Öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Loose vom 05.11.2012 Beschlussvorlage - 21/2012
zu TOP 4. Planungsrechtliche Sicherung des geplanten Bürgerwindparks

Aufbau eines erheblichen zeitlichen Drucks auf die Gemeindevertreter

  1. aus Beschlussvorlage - 21/2012:
    "Alle Planungen haben ihre Vorzüge. Wesentlichster Unterschied ist dabei der  zeitliche  Aspekt . Während beim Flächennutzungsplan und vorhabenbezogenen Bebauungsplan von einer Planungszeit von bis zu zwölf Monaten zu rechnen ist, kann  ein städtebaulicher Vertrag nach Beratung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung zeitnah zur Unterzeichnung gebracht werden."



  2. "Herr Jensen legt die Verfahrensschritte, der jetzt geltenden Rechtssituation, aus seiner Sicht dar. Er erklärt, dass  will man vor 2014 mit dem Bau beginnen , so muss  schnellstmöglich  ein Antrag auf Netzanschluss gestellt werden."

  3. Herr Jensen: " Würde man dies nicht erreichen besteht die Gefahr, dass das Projekt nicht mehr nach dem alten EEG behandelt wird. Der Baubeginn muss also spätestens zum Ende des nächsten Jahres gemeldet werden. Dies ist mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages möglich. "

  4. "Auf Nachfrage von Herrn Gussinat (Loose) erläutert Herr Jensen, dass sollte das  Projekt nicht in den Geltungsbereich des EEG 2014 gelangen, eine Finanzierung wahrscheinlich nicht mehr möglich wäre. 

  5. "Herr Jensen erläutert Frau Noth-Stöcks (Waabs) auf Nachfrage, dass es ein gängiges Verfahren ist, erst einen städtebaulichen Vertrag zu schließen und im Anschluss Bauleitplanung zu betreiben." Wichtig ist es, dass das Projekt vor 2014 begonnen wird. "

  6. "Herr Jensen weist in diesem Zuge noch einmal daraufhin, dass die Fläche bezüglich Windkraft bereits durch die Regionalplanung festgelegt sind. Es geht somit nur noch um die Höhe, auf die man sich doch im Vorwege einigen könnte,  um nicht unnötig Zeit verstreichen zu lassen. "

  7. "Herr Jordan [Bauamtsleiter] erklärt, dass sollte sich die Gemeinde dafür entscheiden erst Bauleitplanung zu betreiben und im Anschluss einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, so kann das  Problem des zeitlichen Verzuges  zum Tragen kommen . Alleine das Innenministerium hat gesetzlich drei Monate Zeit eine Genehmigung auszusprechen. Würden sich alle Verfahrensschritte der einzelnen Behörden, welche beteiligt werden müssen hinziehen, könnte das Projekt eventuell  nicht mehr in den Genuss der zurzeit geltenden EEG-Förderung  gelangen. Eine Änderung steht im Jahre 2014 an."

Verlangen von Bürgern aus Loose nach mehr
Informationen über das Planvorhaben

  1. "Herr Stefan Nielsen äußert seine Bedenken zur Windkraft und klagt über einen mangelnden und nicht ausreichenden Informationsfluss."

  2. "Frau Annegret Wille lenkt ein und erklärt, dass extreme Lärmbelästigung von solchen Anlagen ausgehen."

  3. "Frau Tanja Hansen teilt mit, dass auch wenn die gesetzlichen Abstandsflächen zur Wohnbebauung eingehalten werden, die Menschen dennoch extremen Einschränkungen unterliegen. Sie fühlt sich nicht ausreichend informiert."

  4. Herr Dieter Detlefsen erklärt, dass sollte der 800-Meter Abstand nicht eingehalten werden, er mit einer einstweiligen Verfügung gegen das Verfahren vorgehen wird; auch wenn sich dadurch alles zeitlich verzögern würde.

  5. Frau Heidi Koch-Mehlert erklärt, dass in spätestens drei Wochen eine entsprechende Informationsveranstaltung zum Thema Windkraft stattfinden muss.


Zum Informationsbedürfnis auf weiteren Versammlungen

  • GV vom 18.04.2013
    zu TOP 8. Informationen zum Verfahrensstand Windenergie
    (Teilnehmer Herr Marten Jensen und Sönke Martensen (NEK))

    "Aus der Zuhörerschaft wird Kritik an der Informationspolitik der zukünftigen Windparkbetreiber laut. Nach den durchgeführten Einwohnerversammlungen hat es bisher keine Information mehr über den Verfahrensstand gegeben."

  • GV vom 31.03.2014
    zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

    "Innerhalb der Zuhörerschaft und der Gemeindevertretung ergibt sich eine Diskussion über die Frage des Informationsflusses an die Bürger bezüglich des städtebaulichen Vertrages.
    Auch seitens der Gemeindevertretung wird kritisiert, dass zum Vorhaben Windpark nur wenige Informationen vorliegen, die weitergegeben werden können.
    Zur Anregung von Gemeindevertreterin Fries, eine Einwohnerversammlung zur Information der Bürger durchzuführen, stellt Gemeindevertreter Mordhorst klar, dass eine Einwohnerversammlung nur dann sinnvoll sei, wenn auch konkrete Informationen vorliegen."

Zur erklärten Informationspolitik der NEK

  • "Bei all dem sind natürlich auch stets die berechtigten Interessen der Anwohner sowie kommunalen Vertreter im Blick zu behalten." (Infoblatt der NEK)

  • "Auf Vorschlag aus dem Auditorium wird erwogen einen jeweils aktualisierten Ablaufplan als Information auf der Homepage einzustellen." (EWV vom 13.09.2012

  • öffentliche Sitzung die Einwohnerversammlung der Gemeinde Loose vom 27.11.2012
    zu TOP 3. Informationen zur Errichtung eines Bürgerwindparks

    "Herr Jordan berichtet über den aktuellen Stand der Planung aus Verwaltungssicht. Herren Jensen und Martensen stellen die Bedeutung eines Windernergieprojektes, dessen Genehmigungsverfahren und die angedachte Bürgerbeteiligung dar. Die entsprechende Präsentation ist der Internet-Seite des Amtes Schlei-Ostsee zu entnehmen. Diverse Fragestellungen werden überwiegend durch Herrn Jensen beantwortet."


Zur Täuschungsabsicht der NEK bei dem Standortplan

"Am 27.11.2012 wurde im Rahmen einer weiteren Einwohnerversammlung durch die Gemeinde sowie verschiedene Referenten über den aktuellsten Sachstand sowie die Möglichkeiten der Bildung eines Bürgerwindparks informiert. Nachstehend können Sie die Vorträge der Referenten einsehen." (Amt-Schlei-Ostsee, Bürgerwindpark)

Folgender Standortplan mit Windkrafträdern (WKA) auf der Windeignungsfläche wurde von der NEK der Öffentlichkeit vorgestellt " (Vortrag der Fachplaner)":

Auf dieser Veranstaltung gab es auch einen Vortrag des Amtes Schlei-Ostsee - Stand der Planung über die neue: Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraft

Wie im Vergleich der ursprünglichen Windeignungsfläche und der schon am 5.11.2012 bekannten neuen Fläche 301 zu erkennen ist, weichen beide Windeignungsflächen im südlichen und im nördlichen Teil so voneinander ab, dass der ursprüngliche Standortplan nicht mehr realisiert werden kann, wenn die zu installierende Megawattleistung beibehalten werden soll.

Zu diesen Veranstaltungen, am 27.11.2012 und am 5.11.2012, muss der NEK schon der Entwurf eines neuen Standortplans für die Eignungsfläche 301 vorgelegen haben. So sollten im nördlichen Teil der Fläche jetzt statt einer zwei WKA aufgestellt werden.
Eine Bekanntgabe dieses neuen Standortplans hätte die Akzeptanz der Außenanlieger zu der Windparkplanung gefährden können, da nach dem neuen Plan wesentlich höhere Beeinträchtigungen der Bürger im Außenbereich von Loose zu erwarten gewesen wären.

So wurde der neue Standortplan vor der Öffentlichkeit bis zum Juni 2014 geheim gehalten.

Die NEK hat die Gemeindevertreter und die Öffentlichkeit von Loose mit Hilfe des Bauamtes vorsätzlich getäuscht.

Zum Informationsgehalt des präsentierten Standortplans

Der von der NEK veröffentlichte Standortplan mit 6 Windrädern auf der nicht mehr gültigen Windeignungsfläche in Loose/Waabs kann als Informationsgrundlage für die "voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens" auf die Bewohner im Außen- und Innenbereich von Loose in keiner Weise genügen.

  • Es wird in der Planungsskizze nicht ersichtlich, dass im Außenbereich ein Wohngebiet mit 21 Wohnhäusern die ausgewiesene Windeignungsfläche teilweise umschließt.

  • Die Wohnbebauung im Ort Loose wird nur ansatzweise dargestellt.

  • Warum sind die Abstandskreise zu den Windrädern nur von den Außenanliegern: Osterhof, Neu Ilewitt, Kate Ilewitt und Alt Ilewitt eingezeichnet?

  • Der Radius eines Kreises ist in der Skizze nicht zu erkennen und auch im begleitenden Text nicht vorhanden.

  • Es fehlen konkrete Abstände von allen Windrädern zu den am nächsten liegenden Wohngebäuden im Außenbereich.

  • Es fehlt die Angabe eines Abstandes zu dem am nächsten liegenden Wohngebäude im Innenbereich.

  • Es fehlt eine Angabe zur Höhe der geplanten Windräder.

Windpark in der Nachbargemeinde Rieseby
Abstände zu Einzelhöfen


(Charlottenhof gehört zur Gemeinde Loose)

Wenn in Loose ein vergleichbarer Lageplan von der NEK im Rahmen einer "frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung" veröffentlicht und in der Gemeinde diskutiert worden wäre, hätte das gesamte Verfahren einen anderen Verlauf genommen.

Einen solchen vergleichbaren Plan konnte die NEK in keinem Fall bei ihrem Planungskonzept veröffentlichen.

Die NEK weigert bei den im Bauamt Schlei-Ostsee und der Gemeinde Loose vorhandenen Gegebenheiten erfolgreich, ihre Absichten bei der Projektierung des Windparks in Loose offenzulegen.
  • In ihrer Informationspolitik gibt es immer nur unverbindliche Aussagen:
    • "erwogen"
    • "im Blick behalten"
    • "angedachte Bürgerbeteiligung"

  • Bei dem zeitlichen Druck auf die Gemeindevertreter wird sie vom Bauamt unterstützt.

  • Auf Forderung von Bürgern aus Loose nach mehr Informationen zum Planungsvorhaben am 5.11.2012 geht die NEK am 27.11.2012 nicht ein.

    Das Bauamt hätte auf die NEK einwirken müssen, diese berechtigten Forderungen von Bürgern zu erfüllen.

  • Diese Politik wird über den 18.04.2013 bis zum 31.03.2014 mit Unterstützung des Bauamtes fortgeführt:
    "Auch seitens der Gemeindevertretung wird kritisiert, dass zum Vorhaben Windpark nur wenige Informationen vorliegen, die weitergegeben werden können.

  • Die NEK ist im Rahmen ihrer Informationspolitik mit Unterstützung des Bauamtes in der Lage, Sachverhalte bei der Standortplanung vorsätzlich zu verheimlichen.

  • Der veröffentliche Standortplan verschleiert die eigentliche Absicht der NEK.

Die Gemeindevertreter sind ehrenamtlich tätig und haben sich bei dem geplanten renditestarken 30-Millionen-Anlageobjekt der NEK vertrauensvoll und uneingeschränkt auf die Beratungstätigkeit des Bauamtes verlassen müssen.

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