Konzeption der NEK bei der Errichtung des "Bürgerenergieparks"
in Loose/Waabs
Problemstellung |
Wie lässt sich in kurzer Zeit ohne Verzögerung durch Gemeindevertreter und Bürger aus
Loose das renditestarke 30-Millionen-Anlageobjekt realisieren? |
Zielsetzungen |
- Das Bauamt muss das Planvorhaben der NEK nicht nur wohlwollend unterstützen.
- Es ist unbedingt zu vermeiden, dass aus dem Beschluss der Gemeindevertretung vom
24.11.2011 zur Sprache kommt:
"die Gemeinde Loose [wird] entsprechende Bauleitplanung zur Realisierung der Standorte
betreiben."
- Es soll vom Bauamt auch nicht an die Absichtserklärung der Gemeinde
erinnert werden, bei den WKA in Rieseby "auf die Planung (u. a. Anzahl, Höhe
und Standort der Anlagen, Abstand zu direkten Anliegern, ..." Einfluss nehmen zu wollen.
- Die Gemeindevertreter und die Öffentlichkeit müssen davon überzeugt werden, dass
das Bauvorhaben unter einem erheblichen Zeitdruck steht, da durch die voraussichtliche
Änderung des Energieeinspeisegesetzes (EEG) die Renditen für das Anlageobjekt wesentlich
geringer ausfallen können.
- Die Erfüllung der Forderungen nach mehr Transparenz über das Planvorhaben werden die
Projektierung verzögern und können auch die Errichtung der 6 WKA mit einer Höhe von
150 Metern bei den vorgesehenen Mindestabständen zu 21 Außenanliegern in Frage
stellen.
- Fragen zu Abstandsregelungen sind mit der Erfüllung geltender
Rechtsvorschriften zu beantworten
- Ein Standortplan darf in keinem Fall die neue Windeignungsfläche 301
beinhalten, da hier ersichtlich wird, dass WKA weiter in Richtung Loose und der 21
Außenanlieger verschoben werden.
- Ein Standortplan darf in keinem Fall konkrete Abstände zu allen
Außenanliegern beinhalten.
- Es muss unbedingt erreicht werden, dass die Gemeinde einem "städtebaulichen
Vertrag" mit der NEK zustimmt und auf eine eigene Bauleitplanung verzichtet.
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Zweite Informationsveranstaltung zum "Bürgerenergiepark"
in Loose Öffentliche Sitzung des Bau-
und Umweltausschusses der Gemeinde Loose vom 05.11.2012 Beschlussvorlage - 21/2012
zu TOP 4. Planungsrechtliche Sicherung des geplanten Bürgerwindparks
Aufbau eines erheblichen zeitlichen Drucks auf die Gemeindevertreter
-
aus
Beschlussvorlage - 21/2012:
"Alle Planungen haben ihre Vorzüge. Wesentlichster Unterschied ist dabei der zeitliche Aspekt . Während beim
Flächennutzungsplan und vorhabenbezogenen Bebauungsplan von einer Planungszeit von bis zu zwölf
Monaten zu rechnen ist, kann ein
städtebaulicher Vertrag nach Beratung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung zeitnah zur
Unterzeichnung gebracht werden."
- "Herr Jensen legt die Verfahrensschritte, der jetzt geltenden Rechtssituation, aus seiner
Sicht dar. Er erklärt, dass will man vor 2014 mit
dem Bau beginnen , so muss schnellstmöglich ein Antrag auf Netzanschluss
gestellt werden."
- Herr Jensen: " Würde man dies
nicht erreichen besteht die Gefahr, dass das Projekt nicht mehr nach dem alten EEG behandelt wird. Der
Baubeginn muss also spätestens zum Ende des nächsten Jahres gemeldet werden. Dies ist mit Abschluss
eines städtebaulichen Vertrages möglich. "
- "Auf Nachfrage von Herrn Gussinat (Loose) erläutert Herr Jensen, dass sollte das
Projekt nicht in den Geltungsbereich des EEG 2014
gelangen, eine Finanzierung wahrscheinlich nicht mehr möglich wäre.
- "Herr Jensen erläutert Frau Noth-Stöcks (Waabs) auf Nachfrage, dass es ein
gängiges Verfahren ist, erst einen städtebaulichen Vertrag zu schließen und im Anschluss
Bauleitplanung zu betreiben." Wichtig ist es, dass das
Projekt vor 2014 begonnen wird. "
- "Herr Jensen weist in diesem Zuge noch einmal daraufhin, dass die Fläche bezüglich
Windkraft bereits durch die Regionalplanung festgelegt sind. Es geht somit nur noch um die Höhe, auf die
man sich doch im Vorwege einigen könnte, um nicht
unnötig Zeit verstreichen zu lassen. "
-
"Herr Jordan [Bauamtsleiter] erklärt, dass sollte sich die Gemeinde dafür
entscheiden erst Bauleitplanung zu betreiben und im Anschluss einen städtebaulichen Vertrag zu
schließen, so kann das Problem des
zeitlichen Verzuges zum Tragen kommen . Alleine das Innenministerium hat
gesetzlich drei Monate Zeit eine Genehmigung auszusprechen. Würden sich alle Verfahrensschritte
der einzelnen Behörden, welche beteiligt werden müssen hinziehen, könnte das Projekt
eventuell nicht mehr in den Genuss der
zurzeit geltenden EEG-Förderung gelangen. Eine Änderung steht im Jahre
2014 an." |
Verlangen von Bürgern aus Loose nach mehr
Informationen über das Planvorhaben
- "Herr Stefan Nielsen äußert seine Bedenken zur Windkraft und klagt über
einen mangelnden und nicht ausreichenden Informationsfluss."
- "Frau Annegret Wille lenkt ein und erklärt, dass extreme
Lärmbelästigung von solchen Anlagen ausgehen."
- "Frau Tanja Hansen teilt mit, dass auch wenn die gesetzlichen Abstandsflächen zur
Wohnbebauung eingehalten werden, die Menschen dennoch extremen Einschränkungen unterliegen. Sie
fühlt sich nicht ausreichend informiert."
- Herr Dieter Detlefsen erklärt, dass sollte der 800-Meter Abstand nicht
eingehalten werden, er mit einer einstweiligen Verfügung gegen das Verfahren vorgehen wird; auch wenn
sich dadurch alles zeitlich verzögern würde.
- Frau Heidi Koch-Mehlert erklärt, dass in spätestens drei Wochen eine
entsprechende Informationsveranstaltung zum Thema Windkraft stattfinden muss.
Zum Informationsbedürfnis auf weiteren
Versammlungen
- GV vom 18.04.2013
zu TOP 8. Informationen zum Verfahrensstand Windenergie
(Teilnehmer Herr Marten Jensen und Sönke Martensen (NEK))
"Aus der Zuhörerschaft wird Kritik an der Informationspolitik der zukünftigen
Windparkbetreiber laut. Nach den durchgeführten Einwohnerversammlungen hat es bisher keine
Information mehr über den Verfahrensstand gegeben."
- GV vom 31.03.2014
zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
"Innerhalb der Zuhörerschaft und der Gemeindevertretung ergibt sich eine Diskussion über
die Frage des Informationsflusses an die Bürger bezüglich des
städtebaulichen Vertrages.
Auch seitens der Gemeindevertretung wird kritisiert, dass zum Vorhaben Windpark nur wenige
Informationen vorliegen, die weitergegeben werden können.
Zur Anregung von Gemeindevertreterin Fries, eine Einwohnerversammlung zur Information
der Bürger durchzuführen, stellt Gemeindevertreter Mordhorst klar, dass
eine Einwohnerversammlung nur dann sinnvoll sei, wenn auch konkrete Informationen
vorliegen."
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Zur erklärten Informationspolitik der NEK
- "Bei all dem sind natürlich auch stets die berechtigten Interessen der Anwohner sowie kommunalen
Vertreter im Blick zu behalten." (Infoblatt der NEK)
- "Auf Vorschlag aus dem Auditorium wird erwogen einen jeweils aktualisierten Ablaufplan
als Information auf der Homepage einzustellen." (EWV vom 13.09.2012
- öffentliche Sitzung die Einwohnerversammlung
der Gemeinde Loose vom 27.11.2012
zu TOP 3. Informationen zur Errichtung eines Bürgerwindparks
"Herr Jordan berichtet über den aktuellen Stand der Planung aus Verwaltungssicht. Herren
Jensen und Martensen stellen die Bedeutung eines Windernergieprojektes, dessen
Genehmigungsverfahren und die angedachte Bürgerbeteiligung dar. Die entsprechende
Präsentation ist der Internet-Seite des Amtes Schlei-Ostsee zu entnehmen. Diverse Fragestellungen werden
überwiegend durch Herrn Jensen beantwortet."
Zur Täuschungsabsicht der NEK bei dem
Standortplan "Am 27.11.2012 wurde im Rahmen einer weiteren
Einwohnerversammlung durch die Gemeinde sowie verschiedene Referenten über den
aktuellsten Sachstand sowie die Möglichkeiten der Bildung eines Bürgerwindparks
informiert. Nachstehend können Sie die Vorträge der Referenten einsehen." (Amt-Schlei-Ostsee,
Bürgerwindpark)
Folgender Standortplan mit Windkrafträdern (WKA) auf der Windeignungsfläche wurde von der NEK
der Öffentlichkeit vorgestellt "
(Vortrag der Fachplaner)":
Auf dieser Veranstaltung gab es auch einen Vortrag des Amtes Schlei-Ostsee - Stand der
Planung über die neue:
Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraft
Wie im Vergleich der ursprünglichen Windeignungsfläche und der schon am 5.11.2012
bekannten neuen Fläche 301 zu erkennen ist, weichen beide Windeignungsflächen im
südlichen und im nördlichen Teil so voneinander ab, dass der ursprüngliche
Standortplan nicht mehr realisiert werden kann, wenn die zu installierende Megawattleistung beibehalten
werden soll.
Zu diesen Veranstaltungen, am 27.11.2012 und am 5.11.2012, muss der NEK schon der Entwurf
eines neuen Standortplans für die Eignungsfläche 301 vorgelegen haben. So sollten im
nördlichen Teil der Fläche jetzt statt einer zwei WKA aufgestellt werden.
Eine Bekanntgabe dieses neuen Standortplans hätte die Akzeptanz der Außenanlieger zu der
Windparkplanung gefährden können, da nach dem neuen Plan wesentlich höhere
Beeinträchtigungen der Bürger im Außenbereich von Loose zu erwarten gewesen wären.
So wurde der neue Standortplan vor der Öffentlichkeit bis zum
Juni 2014 geheim gehalten.
Die NEK hat die Gemeindevertreter und die Öffentlichkeit von Loose mit Hilfe des
Bauamtes vorsätzlich getäuscht.
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Zum Informationsgehalt des präsentierten
Standortplans
Der von der NEK veröffentlichte Standortplan mit 6 Windrädern auf der nicht mehr gültigen
Windeignungsfläche in Loose/Waabs kann als Informationsgrundlage für die
"voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens" auf die Bewohner im Außen- und Innenbereich von
Loose in keiner Weise genügen.
- Es wird in der Planungsskizze nicht ersichtlich, dass im Außenbereich ein Wohngebiet mit 21
Wohnhäusern die ausgewiesene Windeignungsfläche teilweise umschließt.
- Die Wohnbebauung im Ort Loose wird nur ansatzweise dargestellt.
- Warum sind die Abstandskreise zu den Windrädern nur von den Außenanliegern: Osterhof,
Neu Ilewitt, Kate Ilewitt und Alt Ilewitt eingezeichnet?
- Der Radius eines Kreises ist in der Skizze nicht zu erkennen und auch im begleitenden Text nicht
vorhanden.
- Es fehlen konkrete Abstände von allen Windrädern zu den am nächsten liegenden
Wohngebäuden im Außenbereich.
- Es fehlt die Angabe eines Abstandes zu dem am nächsten liegenden Wohngebäude im
Innenbereich.
- Es fehlt eine Angabe zur Höhe der geplanten Windräder.
Windpark in der Nachbargemeinde Rieseby
Abstände zu Einzelhöfen
(Charlottenhof gehört zur Gemeinde Loose)
Wenn in Loose ein vergleichbarer Lageplan von der NEK im Rahmen einer
"frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung" veröffentlicht und in der Gemeinde diskutiert
worden wäre, hätte das gesamte Verfahren einen anderen Verlauf genommen.
Einen solchen vergleichbaren Plan konnte die NEK in keinem
Fall bei ihrem Planungskonzept veröffentlichen.
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