Betreutes Wohnen im Ykaernehus, Gasstr. 10, 24340 Eckernförde
Mietvertrag für die Wohnung Nr. ..... im Ykaernehus


Vermieterin: ....................................................

Mieter: .........................................................

Zur Zeit wohnhaft in: ................................

Personalausweis Nr.: ...........................................
Für den Mieter vertretungsbefugte Ansprechperson (Name, Adresse, Tel.):

.....................................

Mietgegenstand:
Eigentumswohnung in ............................ ca. ...... m², 1 Wohn-/Schlafraum, EBK mit Herd und Kühlschrank, Flur, Duschbad, Abstellraum, Balkon, weiterer Abstellraum außerhalb der Wohnung

Mietzeit:
  • Der Mietvertrag beginnt am: ..................... und läuft auf unbestimmte Zeit.
  • Die Vermieterin verzichtet heute schon auf das Recht, die Räume für sich oder ihre Angehörigen selbst zu nutzen.
  • Eine Kündigung kann nur schriftlich mit einer Dreimonatsfrist erfolgen.
    Will der Mieter kündigen, muss er die Kündigung spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats dem Vermieter zugehen lassen. Seine Wohnungskündigung wird dann mit Ablauf des übernächsten Monats wirksam.

Die Wohnung wird am ....................... renoviert übergeben.
Im gegenseitigen Einvernehmen kann das vor oder auch nach Beginn des Mietvertrages erfolgen. Der Mieter hat folgende Mängel bei der Übergabe festgestellt:




Die Miete (netto kalt) beträgt monatlich: .................. € ab .............

Die Vertragsparteien können eine Neufestsetzung der Miete verlangen, wenn der Verbraucherpreisgesamtindex des Statistischen Bundesamtes um 10% seit dem Monat des Einzugs gestiegen oder gefallen ist.

Die Betriebskostenvorauszahlung beträgt zur Zeit nach der bestehenden
Betriebskostenabrechnung des Vormieters monatlich ................ € ab ..............


Die Abrechnung ist Anlage des Vertrages. Die Änderung der Betriebskostenvorauszahlung richtet sich nach der jährlichen Betriebskostenabrechnung des Verwalters sowie der Höhe der Grundsteuer der Gemeinde Eckernförde für die Wohnung.

Miete und Betriebskosten sind monatlich, spätestens bis zum 3. Werktag, auf das Konto der Vermieterin:

DE 04 21050170 0009202284 , ( DE 34 21050170 0009202326 ) bei der Förde Sparkasse zu überweisen.
Nachweise der Zahlungsfähigkeit des Mieters: (Zutreffendes unterstreichen!)
Der Nachweis ist als Kopie Gegenstand des Mietvertrages.
  • Mieter-Selbstauskunft
  • Auskunft durch den vorherigen Vermieter
  • Schufa-Selbstauskunft
  • Beschäftigungsnachweis und Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
  • Renten- oder Pensionsbescheid
  • Bürgschaft
  • Steuerberaterbescheinigung über laufende Einkünfte
  • Nachweis sonstiger laufender Einnahmen
  •  
Die Kaution beträgt, abweichend von dem gesetzlichen Höchstbetrag von 3 Nettokaltmieten, 1.000,00 €

Die Kaution wird i.d.R. der Vermieterin vor der Übergabe der Wohnung bar ausgehändigt. Sie kann auch auf das obige Konto überwiesen werden.
Die Kaution wird außerhalb des Privatvermögens des Vermieters verwahrt.


Die Kaution wird jährlich mit ....... % verzinst. Die Zinsen werden mit der Betriebskostenabrechnung des jeweiligen Jahres verrechnet.
Beim Gebrauch der Wohnung: verzichtet der Mieter auf:
  • das Anbringen von Gegenständen in Bad und Küche durch Dübel in den Fliesen (hier kann es Abspachen mit dem Vermieter geben),
  • Das Rauchen innerhalb der Wohnung,
  • die Pflege des Fußbodens bei Laminat im Wohn-/Schlafraum und Flur durch glänzende Wachspflegemittel
Notwendige Kleinreparaturen bis höchstens 75,00 € im Einzelfall (Gemeint ist damit der tropfende Wasserhahn oder auch Schäden an Duschköpfen, Fenster-, Türverschlüssen, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen usw.), höchstens 200,00 € gesamt jährlich, trägt der Mieter. Andere Reparaturen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Die Tierhaltung in der Wohnung ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.

Renovierung:
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung entsprechend der Abnutzung durch den Mieter zu renovieren. Zur Renovierung gehört auch die pflegliche Beseitigung von Kalkablagerungen an den Armaturen. Die erforderlichen Renovierungsarbeiten sind vor dem Auszug mit dem Vermieter abzusprechen.

Betreten der Mieträume:
Der Vermieter oder ein von ihm beauftragter Dritter haben das Recht, nach vorheriger Absprache, die Mieträume zwecks Prüfung ihres Zustandes, einer erforderlichen Reparatur oder einer Besichtigung der Räume durch einen Nachmieter, zu betreten.


Übergabe folgender Schlüssel: 2 Haus-/Wohnungsschlüssel, 1 Briefkastenschlüssel
Verwalter der Wohnanlage ist die Wankendorfer, Selbarg 08, 24340 Barkelsby, Tel.: 04351/769320
Sonstige Vereinbarungen:







Eckernförde, d. .......................    (Vermieterin)                                     (Mieter)

Anlage: Betriebskostenabrechnung für das Jahr .............