Windkraft – gegen Gemeindewillen?
(Eckernförder Online-Zeitung vom 30. April 2015)


"Kreis ersetzt das Einvernehmen der Gemeinde für Windkraftanlage 1 / Eilentscheidung des Bürgermeisters: Veränderungssperre"

"Aufgrund des zu geringen Abstandes zur Wohnbebauung hat die Gemeinde sich gegen die Errichtung einer WKA [WEA 01]ausgesprochen. Sie fordert mindestens 800 Meter Abstand – mit 687 Metern steht diese Mühle zu nah an den nächsten Häusern."

"Im Oktober 2014 hat die Gemeindevertretung mit dieser Begründung ihr Einvernehmen für die die Errichtung der Windkraftanlage WEA 1 versagt. Jetzt hat der Kreis im Auftrag des LLUR das Einvernehmen der Gemeinde ersetzt. „Es hat Abwägungsfehler gegeben“, erklärt Dr. Britta Siefken, Leiterin der Bauaufsicht des Kreises, „das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens ist rechtswidrig“, so Dr. Siefken. „Aus raumplanerischen Gründen kann die Gemeinde das Einvernehmen nicht versagen“, stellt die Leiterin fest."

"Gerhard Feige, Bürgermeister von Loose (CDU), und Dr. Ing. Hans-Jürgen Mordhorst, erster stellvertretender Bürgermeister (Wählervereinigung Loose, WVL) sind entsetzt angesichts der Entscheidung und des Vorgehens des LLUR. „Bei allen Planungen sind wir von einem Mindestabstand von 800 Metern zur Ortslage ausgegangen“, kritisiert Bürgermeister Feige die Entscheidung. Wie sein Stellvertreter ist er außer sich vor Entsetzen und Wut angesichts des Verhaltens des LLUR. „Wir sollen mit Kunstgriffen ausgehebelt werden. Die wollen Fakten schaffen“, sagt Dr. Hans-Jürgen Mordhorst."

K O M M E N T A R

Die Windkraftanlage WEA 01 im Standortplan nach der "Städtebaulichen Vereinbarung zur Windenergienutzung in der Gemeinde Loose" zwischen der Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Sönke Martensen und Kurt Jürgen Karl, als "Vorhabenträger", und der Gemeinde Loose, vertreten durch den Bürgermeister, wurde von diesem nicht genehmigt.

Mit Hilfe einer professionellen Rechtsberatung wurde von der Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee GmbH, Waabs, aus strategischen Überlegungen, eine Windkraftanlage im Abstand von nur 687 Metern zum ersten Wohngebäude der Innenanlieger in Loose geplant.

Das war erforderlich, da im November 2012 die vom Innenministerium festgelegte neue Windeignungsfläche 301, ohne Stellungnahme der Gemeinde, so in Richtung Loose verschoben wurde, dass die Leistung der ursprünglich geplanten Windkraftanlagen ohne WEA 01 nicht mehr erreicht worden wäre.

Die Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee GmbH, Waabs, konnte jetzt erwarten, dass die Gemeinde Loose ihr gemeindliches Einvernehmen zu dieser WEA 01 nicht geben würde.
Da man in einem Vertragswerk aber nicht einfach eine Regelung ohne Zustimmung des Vertragspartners "streichen" kann, konnte die Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee GmbH, Waabs, davon ausgehen, dass "der Kreis im Auftrag des LLUR das Einvernehmen der Gemeinde ersetzt."

"Loose will sich wehren. Gespräche mit Vertretern des Kreises seien ergebnislos geblieben, so Bock. Das Amt hat am 28. April gegen den Kreis, vertreten durch den Landrat, beim Verwaltungsgericht Schleswig den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches gestellt."

Vor dem Verwaltungsgericht kann in keinem Fall nur die Abstandsregelung von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden der Innenanlieger mit 800 Metern verhandelt werden. Hier wird es auf Grund der Rechtslage für die Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee GmbH, Waabs, vielleicht formaljuristisch einen Ermessensspielraum geben.

Viel entscheidender ist, dass durch die Festlegung der Windeignungsfläche 301 durch das Innenministerium vom Gericht eine "Verletzung der kommunalen Planungshoheit" für die Gemeinde Loose festgestellt wird.

Dann ist die Gültigkeit der Windeignungsfläche 301 mit dem vorgesehenen Standortplan insgesamt infrage zu stellen.

Dann könnte auch gerichtlich geprüft werden, ob nicht nach dem OVG-Urteil zur Windkraft das Genehmigungsverfahren der ursprünglichen Windeignungsfläche in Loose/Waabs rechtswidrig erfolgt ist.
(Siehe Schreiben an den SPIEGEL-Verlag!)

Tolsrüh, d. 6.5.2015, Eike Hebeler