Beschlussvorlage - 21/2014
Mit
Beschluss vom 21.02.2013 hat die Gemeinde Loose bereits abschließend
über den städtebaulichen Vertrag für den Bürgerwindpark in den Gemeinden
Loose und Waabs beschlossen. Wie bekannt ist, haben sich innerhalb der
Betreibergesellschaft Unstimmigkeiten ergeben, die dazu geführt haben,
dass ein Grundeigentümer die Realisierung von Windkraft nun eigenständig
plant. Aus dieser Konstellation heraus hat sich eine Vielzahl von
Problemen ergeben. Das wesentlichste Problem war dabei, weiterhin einen
aufeinander abgestimmten einheitlichen Windpark ohne Bauleitplanung zu
erreichen.
In
vielen Gesprächen mit den Vorhabenträgern und deren Rechtsvertretern
wurde nach einer Regelung gesucht, die die Interessenslagen Aller
ausreichend berücksichtigt. Am 22.01.2014 hat mit den Rechtsvertretern
der Beteiligten ein Abstimmungsgespräch stattgefunden. Hier wurde
Einvernehmen über alle relevanten Punkte erzielt. Wie die
Rechtsvertreter der Vorhabenträger jedoch zwischenzeitlich mitgeteilt
haben, sind diese nicht bereit, alle verhandelten Inhalte mitzutragen.
Hier geht es z. B. um Leitungsrechte, Übernahme von Abstandsflächen oder
die Drosselung der Windkraftanlagen aus Emissionsgründen.
Der
Bau- und Umweltausschuss hat am 13.03.2014 über die Entwürfe der
städtebaulichen Verträge beraten und neben kleineren Ergänzungen
folgende Eckdaten der Gemeindevertretung zum Beschluss empfohlen: Voraussetzung
für die Unterzeichnung der Verträge ist, dass die Vorhabenträger die
gemäß §§ 8 (1) und 10 (1) der Verträge geforderte vertragliche Regelung
getroffen haben. In dieser Regelung ist überdies Einvernehmen über
folgende Punkte zu erzielen: 1. Aufeinander abgestimmte Standorte 2. Einheitlicher Anlagentyp (Hersteller), Anlagenhöhe und Erscheinungsbild 3. Gleichlauf und Synchronisierung 4. Rücksichtnahmeplanung (Schall und Schatten) Diese vertragliche Regelung muss bis zum 31.03.2014 (nächste Sitzung der Gemeindevertretung) unterschrieben vorgelegt werden.
Im
Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 31.03.2014 wurde der
dieser gegen Ende der Sitzung ein unterzeichneter Nutzungsvertrag
zwischen den Vorhabenträgern vorgelegt, der wesentliche Punkte zwischen
diesen regelt. Die Vorgabe der Gemeinde nach einem einheitlichen
Erscheinungsbild wurde nur bedingt gefolgt. Eine Einigung auf einen
einheitlichen Anlagenhersteller erfolgte nicht. Die Gemeindevertretung
hat daraufhin die Entscheidung über die städtebaulichen Verträge
vertagt. Durch das Amt und die Rechtsvertretung der Gemeinde sollte
geprüft werden, ob die vorliegende Vereinbarung den Vorgaben der
Gemeinde entspricht. Dabei wäre zu beachten, dass die Vorgaben des
Bauausschusses zwingend einzuhalten sind. Nach einer entsprechenden
Prüfung erfolgt dann eine erneute Beratung. Dieser Beschluss erfolgte
einstimmig.
In
den letzten Monaten wurde mit den Rechtsvertretern aller Beteiligten
nach einer Annäherung gesucht. Unter Berücksichtigung verschiedener
Aspekte wurden jedoch keine Zugeständnisse zum einheitlichen
Anlagenhersteller erklärt. Im Ergebnis wurde von den Vorhabenträgern
folgende Änderung des Nutzungsvertrages als Alternativvorschlag
unterbreitet:
"Die
Nutzungsnehmer streben ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild des
in § 1 Abs. 1 bis 4 des Nutzungsvertrages vom 31.03.2014 beschriebenen
Windparks an. Sie sind sich daher einig, dass die zu errichtenden
Anlagen nach Möglichkeit identische Anlagentypen desselben Herstellers
sein sollen, jedenfalls aber neben den in § 1 Abs. 5 des
Nutzungsvertrages vom 31.03.2014 enthaltenen Kriterien folgende weitere
Kriterien erfüllen müssen: - dass ausschließlich WEA mit Nabenhöhen >90 m und <95 m errichtet werden sollen;
- dass der Rotordurchmesser der WEA >110 m und <120 m sein soll;
- dass eine Höhe von 145 m über Grund bis zur Oberkante des senkrecht stehenden Flügels nicht unterschritten werden soll;
- dass ausschließlich getriebegeführte WEA errichtet werden sollen;
- dass ausschließlich WEA auf Stahlrohrtürmen errichtet werden sollen;
- dass die Nennleistung der WEA >=3.0 MW und <=3,5 MW sein soll;
- dass die Anlagen eines Nutzungsnehmers mit mehreren Anlagen identische Anlagentypen desselben Herstellers sein sollen."
Überdies
wurde zwischenzeitlich eine Bürgerinitiative für verträgliche Windkraft
in Loose gegründet, die im Rahmen einer Unterschriftenaktion Abstände
der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von mind. 1.500 m fordert. Diese
Eingaben werden durch weitere Hinweise und Forderungen (auch von
Dritten) ergänzt.
Unter
Berücksichtigung dieser neuen Informationen hat am 10.07.2014 ein
"runder Tisch" mit Vertretern der Bürgerinitiative stattgefunden.
Überdies erfolgte eine umfassende Rechtsberatung der
Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter.
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