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N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 24.07.2014.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
2. stellvertr. Bürgermeisterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreter/in Britta Fries
Gemeindevertreter Mike Gollan
Gemeindevertreter Klaus Uwe Haber
Gemeindevertreter Lothar Jöns
Gemeindevertreter/in Bettina Lassen
Gemeindevertreter Erich Leupold
Gemeindevertreter Hans-Uwe Messerschmidt
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst
Gemeindevertreter Manfred Peters

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Norbert Jordan
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Verabschiedung eines ausgeschiedenen Gemeindevertreters
4. Verpflichtung eines Gemeindevertreters in der Gemeindevertretung Loose
  Beschlussvorlage - 17/2014
5. Einwohnerfragestunde
6. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
7. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
8. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
9. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
10. Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Umweltausschuss
  Beschlussvorlage - 18/2014
11. Wahl eines Mitgliedes in den Sozialausschuss
  Beschlussvorlage - 19/2014
12. Übertragung der Aufgabe "Beteiligung AktivRegion Schlei-Ostsee" auf das Amt Schlei-Ostsee
  Beschlussvorlage - 20/2014
13. städtebaulicher Vertrag für den Windpark Loose
  Beschlussvorlage - 21/2014
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Antrag von Gemeindevertreter Mordhorst, TOP 13 öffentlich zu beraten, wird mit 6 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen angenommen.


zu TOP 3. Verabschiedung eines ausgeschiedenen Gemeindevertreters

Da Herr Römer am heutigen Abend nicht teilnehmen kann, wird die Verabschiedung verschoben.


zu TOP 4. Verpflichtung eines Gemeindevertreters in der Gemeindevertretung Loose
Beschlussvorlage - 17/2014

Der Gemeindevertreter Herr Burkhard Römer hat zum 16.06.2014 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt. Laut Liste der Wählervereinigung Loose (WVL) ist Herr
Klaus-Uwe Haber als nächster Bewerber festgestellt worden. Er ist als Mitglied der Gemeindevertretung zu verpflichten.


Beschluss:

Herr Klaus-Uwe Haber wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung zum Gemeindevertreter der Gemeinde Loose verpflichtet.


zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 7. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 8. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern werden nicht gestellt.


zu TOP 9. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 10. Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Umweltausschuss
Beschlussvorlage - 18/2014

Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Burkhard Römer zum 16.06.2014 ist ein Mitglied in den Bau- und Umweltausschuss zu wählen.


Beschluss:

Herr Klaus Haber wird als Mitglied in den Bau- und Umweltausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Wahl eines Mitgliedes in den Sozialausschuss
Beschlussvorlage - 19/2014

Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Burkhard Römer zum 16.06.2014 ist ein Mitglied in den Sozialausschuss zu wählen.


Beschluss:

Herr Klaus Haber wird als Mitglied in den Sozialausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Übertragung der Aufgabe "Beteiligung AktivRegion Schlei-Ostsee" auf das Amt Schlei-Ostsee
Beschlussvorlage - 20/2014

Auf der Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.12.2007 hat die Gemeinde Loose beschlossen, an der AktivRegion Schlei-Ostsee teilzunehmen.

Da bei der AktivRegion derzeit die Strategie für die neue Förderperiode erarbeitet wird, wird vom Amt Schlei-Ostsee erwartet, bis zum 10.09.2014 diesbezügliche verbindliche Erklärungen abzugeben. Dieses ist rechtssicher jedoch nur dann möglich, wenn alle teilnehmenden Gemeinden die Aufgabe auf das Amt übertragen haben.

Die bisher schon durchgeführte Teilnahme an der AktivRegion sollte daher durch den Beschluss zur Aufgabenübertragung rechtlich abgesichert werden.

Die durchschnittlichen jährlichen Kosten werden für die künftige Förderperiode leicht sinken; die Kostenverteilung innerhalb der AktivRegion und innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee kann im Einzelnen den vorliegenden Tabellen entnommen werden. Für Loose errechnet sich danach ein Betrag in Höhe von 885,87 €.

Weitere Informationen können unter www.lag-schlei-ostsee.de abgerufen werden. Dort kann auch eine Projektabschlussbroschüre für die Förderperiode 2006 bis 2013 heruntergeladen werden, welche im Übrigen den Fraktionsvorsitzenden vorliegt.


Beschluss:

Die Aufgabe "Beteiligung an der Aktiv Region Schlei-Ostsee" wird auf das Amt Schlei-Ostsee übertragen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. städtebaulicher Vertrag für den Windpark Loose
Beschlussvorlage - 21/2014

Mit Beschluss vom 21.02.2013 hat die Gemeinde Loose bereits abschließend über den städtebaulichen Vertrag für den Bürgerwindpark in den Gemeinden Loose und Waabs beschlossen. Wie bekannt ist, haben sich innerhalb der Betreibergesellschaft Unstimmigkeiten ergeben, die dazu geführt haben, dass ein Grundeigentümer die Realisierung von Windkraft nun eigenständig plant. Aus dieser Konstellation heraus hat sich eine Vielzahl von Problemen ergeben. Das wesentlichste Problem war dabei, weiterhin einen aufeinander abgestimmten einheitlichen Windpark ohne Bauleitplanung zu erreichen.

In vielen Gesprächen mit den Vorhabenträgern und deren Rechtsvertretern wurde nach einer Regelung gesucht, die die Interessenslagen Aller ausreichend berücksichtigt. Am 22.01.2014 hat mit den Rechtsvertretern der Beteiligten ein Abstimmungsgespräch stattgefunden. Hier wurde Einvernehmen über alle relevanten Punkte erzielt. Wie die Rechtsvertreter der Vorhabenträger jedoch zwischenzeitlich mitgeteilt haben, sind diese nicht bereit, alle verhandelten Inhalte mitzutragen. Hier geht es z. B. um Leitungsrechte, Übernahme von Abstandsflächen oder die Drosselung der Windkraftanlagen aus Emissionsgründen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 13.03.2014 über die Entwürfe der städtebaulichen Verträge beraten und neben kleineren Ergänzungen folgende Eckdaten der Gemeindevertretung zum Beschluss empfohlen:
Voraussetzung für die Unterzeichnung der Verträge ist, dass die Vorhabenträger die gemäß §§ 8 (1) und 10 (1) der Verträge geforderte vertragliche Regelung getroffen haben. In dieser Regelung ist überdies Einvernehmen über folgende Punkte zu erzielen:
1. Aufeinander abgestimmte Standorte
2. Einheitlicher Anlagentyp (Hersteller), Anlagenhöhe und Erscheinungsbild
3. Gleichlauf und Synchronisierung
4. Rücksichtnahmeplanung (Schall und Schatten)
Diese vertragliche Regelung muss bis zum 31.03.2014 (nächste Sitzung der Gemeindevertretung) unterschrieben vorgelegt werden.

Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 31.03.2014 wurde der dieser gegen Ende der Sitzung ein unterzeichneter Nutzungsvertrag zwischen den Vorhabenträgern vorgelegt, der wesentliche Punkte zwischen diesen regelt. Die Vorgabe der Gemeinde nach einem einheitlichen Erscheinungsbild wurde nur bedingt gefolgt. Eine Einigung auf einen einheitlichen Anlagenhersteller erfolgte nicht. Die Gemeindevertretung hat daraufhin die Entscheidung über die städtebaulichen Verträge vertagt. Durch das Amt und die Rechtsvertretung der Gemeinde sollte geprüft werden, ob die vorliegende Vereinbarung den Vorgaben der Gemeinde entspricht. Dabei wäre zu beachten, dass die Vorgaben des Bauausschusses zwingend einzuhalten sind. Nach einer entsprechenden Prüfung erfolgt dann eine erneute Beratung. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig.

In den letzten Monaten wurde mit den Rechtsvertretern aller Beteiligten nach einer Annäherung gesucht. Unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte wurden jedoch keine Zugeständnisse zum einheitlichen Anlagenhersteller erklärt. Im Ergebnis wurde von den Vorhabenträgern folgende Änderung des Nutzungsvertrages als Alternativvorschlag unterbreitet:

"Die Nutzungsnehmer streben ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild des in § 1 Abs. 1 bis 4 des Nutzungsvertrages vom 31.03.2014 beschriebenen Windparks an. Sie sind sich daher einig, dass die zu errichtenden Anlagen nach Möglichkeit identische Anlagentypen desselben Herstellers sein sollen, jedenfalls aber neben den in § 1 Abs. 5 des Nutzungsvertrages vom 31.03.2014 enthaltenen Kriterien folgende weitere Kriterien erfüllen müssen:
  • dass ausschließlich WEA mit Nabenhöhen >90 m und <95 m errichtet werden sollen;
  • dass der Rotordurchmesser der WEA >110 m und <120 m sein soll;
  • dass eine Höhe von 145 m über Grund bis zur Oberkante des senkrecht stehenden Flügels nicht unterschritten werden soll;
  • dass ausschließlich getriebegeführte WEA errichtet werden sollen;
  • dass ausschließlich WEA auf Stahlrohrtürmen errichtet werden sollen;
  • dass die Nennleistung der WEA >=3.0 MW und <=3,5 MW sein soll;
  • dass die Anlagen eines Nutzungsnehmers mit mehreren Anlagen identische Anlagentypen desselben Herstellers sein sollen."
Überdies wurde zwischenzeitlich eine Bürgerinitiative für verträgliche Windkraft in Loose gegründet, die im Rahmen einer Unterschriftenaktion Abstände der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von mind. 1.500 m fordert. Diese Eingaben werden durch weitere Hinweise und Forderungen (auch von Dritten) ergänzt.

Unter Berücksichtigung dieser neuen Informationen hat am 10.07.2014 ein "runder Tisch" mit Vertretern der Bürgerinitiative stattgefunden. Überdies erfolgte eine umfassende Rechtsberatung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter.


Gemeindevertreter Mordhorst beantragt die Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt zu vertagen, um die weitere Prüfung der von der Bürgerinitiative eingereichten Anträge abzuwarten. Die Gemeindevertreter hätten dann mehr Zeit, die vorgebrachten Einwendungen und Argumente abzuwägen.

Herr Jordan weist darauf hin, dass für einen großen Teil der vorgebrachten Einwände das LLUR die zuständige Prüfungsinstanz ist. Die Unterlagen werden daher alle entsprechend weitergeleitet, um dort im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beurteilt werden zu können. Sollte die Gemeinde eine eigenständige Prüfung wüschen, müssten eigene Gutachter beauftragt und entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Ferner gibt Herr Jordan zu bedenken, dass der derzeitige Inhalt des städtebaulichen Vertrages mit den Vorhabenträgern abgestimmt ist. Sollte die Gemeinde noch Änderungen beschließen wollen, wäre eine erneute vorherige Abstimmung mit den Vorhabenträgern erforderlich.


Beschluss:

Die Angelegenheit wird bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung, voraussichtlich 25.09.14, vertagt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :6

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 14. Bekanntgaben

Da alle Tagesordnungspunkte öffentlich behandelt wurden entfällt eine Bekanntgabe.



Godber Peters  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister