N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 21.02.2013.
Sitzungsort: |
in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose |
Beginn der Sitzung: |
19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: |
21.25 Uhr |
Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige |
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio |
Gemeindevertreter Michael Engel |
Gemeindevertreter Klaus Gussinat |
Gemeindevertreter Hauke Harrs |
Gemeindevertreter Ansgar Herbst |
Gemeindevertreter Lothar Jöns |
2. stellvertr. Bürgermeister Erich Leupold |
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst |
Gemeindevertreter Burkhard Römer |
Gemeindevertreterin Waltraut Ruch |
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Settgast |
Gemeindevertreterin Anke Walther |
Abwesend sind:
Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
EZ KN
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Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
1. |
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. |
Einwohnerfragestunde |
4. |
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. |
Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. |
Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung
2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über-
und außerplanmäßigen Ausgaben |
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Beschlussvorlage - 4/2013 |
9. |
Schadenspotentialanalyse |
|
Beschlussvorlage - 6/2013 |
10. |
Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie |
10.1 |
Aufstellungsbeschluss |
|
Beschlussvorlage - 1/2013 |
10.2 |
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
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Beschlussvorlage - 2/2013 |
11. |
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Loose auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges |
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Beschlussvorlage - 8/2013 |
12. |
Baumfällung auf dem Sportplatz |
13. |
Anstehende Kanalsanierungen |
|
Beschlussvorlage - 9/2013 |
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
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Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
17. |
Bekanntgaben |
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Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. |
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der
Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der
Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
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zu TOP 2. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister bitte darum, die Tagesordnung im öffentlichen Teil um folgende Punkte zu erweitern:
TOP 12 Baumfällung auf dem Sportplatz TOP 13 Anstehende Kanalsanierungen
Die Tagesordnungspunkte 14 bis 16 sollen nichtöffentlich behandelt werden.
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Ja-Stimmen |
:13 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 3. |
Einwohnerfragestunde |
Herr
Lassen weist darauf hin, dass im Bereich B 203, Abzweiger Mohrberg, ein
größeres Loch in der Fahrbahn vorhanden ist. Die Verwaltung wird die
Straßenmeisterei benachrichtigen.
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zu TOP 4. |
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der
Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Die
Tagesordnungspunkte des Finanzausschusses sind Gegenstand der heutigen
Tagesordnung.
Zum
Bericht des Bürgermeisters fragt Gemeindevertreter Settgast nach, ob
bereits eine Vereinbarung mit der Gemeinde Waabs bezüglich der
Gewerbesteuerzerlegung für den Bürgerwindpark getroffen wurde. Hierzu
erläutert Herr Peters, dass zunächst auf den Bauantrag gewartet werden
muss, damit anhand der Standorte der Anlagen die Zerlegung berechnet
werden kann.
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zu TOP 5. |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.
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zu TOP 6. |
Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter
Gussinat bittet Gemeindevertreter Jöns das Fest der Feuerwehr zu
verschieben, da es einen Tag vor der Kommunalwahl stattfinden soll und
er dieses aufgrund der vielen CDU Mitglieder der Feuerwehr für
problematisch hält. Gemeindevertreter Jöns wird dieses an die Planenden
weitergeben.
Gemeindevertreter Mordhorst regt an, die Termine der Feuerwehr in die Jahresplanung zu integrieren.
Gemeindevertreter
Gussinat regt an, für den Gemeindetraktor einen Salzstreuer zu
erwerben, damit die Möglichkeiten im Winterdienst verbessert werden
können. Der Bürgermeister wird sich für den nächsten Winter darüber
Gedanken machen.
Gemeindevertreter
Gussinat fragt nach, wie viele Kinder derzeit die verlängerten
Öffnungszeiten nutzen. Der Bürgermeister erklärt, dass das Angebot
derzeit von 6 Kindern genutzt wird.
Gemeindevertreter
Mordhorst erkundigt sich nach den Gründen für die Erhöhung des
Wasserpreises. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass zahlreiche
Reparaturen im Wassernetz zu erhöhten Kosten geführt haben. Ursprünglich
war noch eine größere Erhöhung des Wasserpreises geplant. Diese wurde
jedoch durch die Verbandsversammlung abgelehnt. Ebenso wurde die
Finanzierung der Photovoltaikanlage über den Wasserpreis angelehnt.
Auf
Nachfrage von Gemeindevertreter Engel gibt der Bürgermeister bekannt,
dass derzeit 96 Hunde im Gemeindegebiet angemeldet sind.
Gemeindevertreter
Engel weist darauf hin, dass die Tannen vor dem Grundstück Hergel in
den Parkstreifen ragen. Der Bürgermeister wird sich um die Angelegenheit
kümmern.
Gemeindevertreter
Settgast fragt nach, welche Mängel an dem jetzigen Feuerwehrfahrzeug zu
einer Neubeschaffung führen sollen. Gemeindevertreter Jöns erklärt
hierzu, dass die Probleme hauptsächlich im Bereich der Bremsen und der
Kupplung liegen. Ferner zeigt sich erheblicher Rost am Aufbau.
Zusätzlich müssten jetzt die Reifen erneuert werden.
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zu TOP 7. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. |
Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung
2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über-
und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 4/2013
Gemäß
§ 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Loose
zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht,
übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der
Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften
Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.
Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die
Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der
vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen
Ausgaben.
Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2012.
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Beschluss:
Die
Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Loose wurde geprüft. Durch Beschluss
wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert
zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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Ja-Stimmen |
:13 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 9. |
Schadenspotentialanalyse |
Beschlussvorlage - 6/2013
Am
23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum
Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten
sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das
Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich
inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet
und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später
Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land
erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es
schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der
Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen
Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich
das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die
Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel
an der Westküste eingesetzt.
Die
vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in
welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt
werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem
fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei
82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden
müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto
gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen.
Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die
Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig
sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich
vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die
betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung
nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung,
bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden
prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.
Weitere
Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse
durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion
Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme
grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion
Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die
Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In
solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als
bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den
Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der
Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen,
dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die
Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte
Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum
nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse
unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten
würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.
Aufgrund
dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung
durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten
gegenübergestellt worden sind. Bei
einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von
55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 €
verbleiben. Für die Gemeinde Lose ergibt sich somit eine
Kostenbeteiligung von ca. 1.800,00 €. Entscheiden
sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten
ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das
bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von
120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung
für die Gemeinde Loose von ca. 1.100,00 €. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Loose ca. 1.300,00 € davon zu tragen.
Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes: Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €, bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 € und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.
In
die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der
Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren
Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber
in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von
einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus,
so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf
hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der
im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch
nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt
und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr
hin.
|
Beschluss:
Die
Gemeinde Loose beschließt, sich im Verhältnis des Amtsumlagesatzes der
16 betroffenen Gemeinden mit einem Betrag bis zu 1.800,00 € zu
beteiligen.
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Ja-Stimmen |
:0 |
Nein-Stimmen |
:13 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt.
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zu TOP 10. |
Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie |
zu TOP 10.1 |
Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 1/2013
Mit
der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002
über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
(Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept
vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch
Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die
Richtlinie 2002/49/EG ist mit den §§ 47 a bis f des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der
Lärmkartierung – 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden.
Gem.
§ 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die zuständigen Gemeinden auf der
Grundlage der Lärmkarten, Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche
Hauptverkehrsstraßen bis zum 18.07.2013 zu erstellen.
Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Richtlinie sind Bundes-, Landes- oder
auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen
von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. In der Gemeinde Loose
wäre das die Bundesstraße 203 (B 203).
Eine
zentrale Bedeutung hat die Information der Öffentlichkeit über
Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der
Aktionsplanung. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und
Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen
sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Die
Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie
erfüllen.
Die
Öffentlichkeit ist zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören.
Sie muss rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der
Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.
Lärmaktionspläne
zielen auf mehr Lärmschutz ab und dienen damit der Wohnqualität sowie
dem Erhalt bzw. der Steigerung von Immobilienwerten. Weiterhin können
andere gemeindliche Ziele, wie beispielsweise die Erhöhung der
Attraktivität der Gemeinde, unterstützt werden.
|
Beschluss:
Es wird derzeit keine Planung betrieben, da keine Bürger betroffen sind.
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Ja-Stimmen |
:13 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
|
zu TOP 10.2 |
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 2/2013
In
der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss des Lärmaktionsplanes
der Gemeinde Loose wurde die Notwendigkeit eines solchen Planes
eingehend erläutert. Die Verwaltung hat anhand des Leitfadens für die
Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Umsetzung der
Umgebungslärmrichtlinie vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume des Landes Schleswig-Holsteins (MLuR S-H) einen
Lärmaktionsplan für die Gemeinde Loose erarbeitet. Dieser ist in der
Anlage beigefügt.
|
Aufgrund der Beratungsergebnisse zu TOP 10.1 wird auf die Beratung dieses Tagesordnungspunktes verzichtet.
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zu TOP 11. |
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Loose auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges |
Beschlussvorlage - 8/2013
Mit
Datum vom 05. Februar 2013 stellt die Freiwillige Feuerwehr Loose einen
Antrag auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges.
Der Antrag der Freiwillige Feuerwehr Loose vom 05.02.2013 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Im Rahmen der finanziellen Förderung ist eine Bezuschussung für die Beladung möglich.
Die
Zuweisung (Bezuschussung) des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird auf
Antrag als Anteilsfinanzierung in Höhe von ca. 25 - 30 % der
förderungsfähigen Kosten inkl. Mwst. bereitgestellt.
|
Der
Bürgermeister berichtet, dass nach letzten Verhandlungen die Firma
Ziegler bereit ist, das gebrauchte LF 16 zu einem Preis von 69.000,- €
netto zu veräußern.
Gemeindevertreter
Mordhorst spricht sich dafür aus, sich dieses gebrauchte Fahrzeug zu
sichern, da ein neues Fahrzeug deutlich teurer wäre. Man könnte dieses
Fahrzeug zunächst erwerben und die nötigen Umbauten und die Beladung
später in den Gremien erneut diskutieren.
Gemeindevertreter
Jöns erläutert, dass bei einem Erwerb des Fahrzeuges die notwendigen
Umbauten und Einbauten sofort mit durchgeführt werden müssten. Über die
Beschaffung der Beladung könnte später diskutiert werden.
Gemeindevertreter
Settgast stellt für die SPD Fraktion den Antrag aus
betriebswirtschaftlichen Gründen eine Neubeschaffung eines
entsprechenden Fahrzeuges mit einer Bezuschussung durchzuführen.
Gemeindevertreter
Jöns stellt den Antrag das von der Firma Ziegler angebotene gebrauchte
LF 16 inklusive der erforderlichen Einbauten und Umbauten für max.
90.000,- € brutto zu erwerben.
Zunächst wird über den Antrag von Gemeindevertreter Settgast abgestimmt.
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Beschluss:
Es
wird beschlossen, aus betriebswirtschaftlichen Gründen die
Neubeschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges mit einer Bezuschussung
durchzuführen.
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Ja-Stimmen |
:2 |
Nein-Stimmen |
:9 |
Enthaltungen |
:2 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt.
|
Danach wird über den Antrag von Gemeindevertreter Jöns abgestimmt.
Beschluss Das
von der Firma Ziegler angebotene gebrauchte LF 16 inklusive der
erforderlichen Einbauten und Umbauten wird für max. 90.000,- € brutto
erworben.
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Ja-Stimmen |
:11 |
Nein-Stimmen |
:2 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 12. |
Baumfällung auf dem Sportplatz |
Bürgermeister
Feige berichtet, dass er eine Genehmigung für das Fällen der Pappeln
auf dem Sportplatz bei der UNB beantragt hat. Diese liegt jedoch zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Die Besichtigung der Bäume hat jedoch
eine Gefahrenlage ergeben, so dass von der Erteilung der Genehmigung
auszugehen ist. Als Ausgleich könnten Bäume auf der Streuobstwiese
gepflanzt werden. Für die Arbeiten ist jedoch Frost erforderlich, da
ansonsten der Sportplatz zu sehr geschädigt wird. Die Kosten der Fällung
durch die Firma Brien belaufen sich auf ca. 100,- € pro Baum.
Beschluss: Die
Pappeln auf dem Sportplatz sollen gefällt werden, sobald hierfür die
Genehmigung vorliegt. Sollte eine Fällung im Frühjahr nicht mehr möglich
sein, ist diese im Herbst durchzuführen.
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Ja-Stimmen |
:13 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
|
zu TOP 13. |
Anstehende Kanalsanierungen |
Beschlussvorlage - 9/2013
Nachdem
im vergangenen Jahr das Kanalkataster für den Bereich der
Schmutzwasserleitungen fertig gestellt und ein Sanierungskonzept durch
das Ingenieurbüro Hauck vorgestellt wurde, hat die Gemeinde in den
Vermögenshaushalt 2013 eine Summe von 40.000 € für die Durchführung
kurzfristig kategorisierter Sanierungsmaßnahmen eingestellt. Eine
dieser Maßnahmen sollte die Sanierung von Schachtabdeckungen im
Fahrbahnbereich sein. Herr Bürgermeister Feige bat Herrn Andresen, diese
Sanierungen zu organisieren. Aufgrund der guten Erfahrungen mit einer
Fachfirma aus der Nähe von Rendsburg wurde nach Vereinbarung eines
wirtschaftlichen Einheitspreises der Auftrag erteilt. Insgesamt werden
21 Schachtabdeckungen in Loosau und je eine in der Dorfstraße und im
Mühlenweg saniert. Ziel der Sanierung ist es, dass die Deckeloberkanten
bündig mit dem Asphalt abschließen, die Abdeckungen sicher aufliegen und
ein Regenwassereintritt über Randfugen unterbleibt. Dazu
werden die Deckelringe im Asphalt frei gestemmt, die Höhe neu mit einem
hydraulischen Schachtrahmenheber einjustiert, der Ringspalt zwischen
Konus, Ausgleichsring und Deckelring mit einer Schlauchschalung
versehen, der Ringspalt von außen mit einem kunststoffvergüteten Mörtel
vergossen und der Asphalt im Heißverfahren angearbeitet und ggf.
ergänzt. Die Auftragssumme beläuft sich auf rund 7.500 €.
Ingenieurgebühren fallen hier nicht an.
Die
Ausführungsplanung der Maßnahmen am Kanal selbst wurde in Abstimmung
zwischen Bürgermeister und Herrn Andresen an das Ingenieurbüro Hauck
vergeben. Zwischenzeitlich haben Abstimmungsgesprächstermine
stattgefunden. Herr Hauck selbst wird fortan die Maßnahmen in Loose
betreuen.
Im Kern sollen folgende Mängel behoben werden: Schaden im Mühlenweg vor der Hausnummer 10a
ca.19.400 € brutto *) Schaden im Mühlenweg vor der Hausnummer 12b Fehlanschluss
Regenwasserablauf in der Straße „Am Lund“ und Schaden des dabei
betroffenen Regenwasserschachtes, ca. 19.400 € brutto *) Schaden Schacht auf der Kläranlage, ca. 3.500 € brutto *)
Die Kostenberechnung schließt mit einer Summe von 42.296,77 €, gerundet 42.300 €. Hinweis:
In den mit *) gekennzeichneten Kosten ist eine anteilige
Baustelleneinrichtung eingerechnet. Sollten Maßnahmen einzeln umgesetzt
werden, so können sich die anteiligen Kosten der Baustelleneinrichtung
erhöhen.
Die Ingenieurgebühren belaufen sich auf rund 6.850 €
In
Absprache mit Herrn Bürgermeister Feige soll die Gemeindevertretung in
Kenntnis der nun vorliegenden Zahlen und Fakten über die Maßnahmen
beraten.
Gesamtkosten: Sanierung Schachtabdeckungen 7.500 € Kanalsanierungen 42.300
€ Ingenieurgebühren 6.850
€
56.650
€
Da
die Maßnahmen in den Bestand eingreifen, sind unvorgesehene Umstände,
die Mehraufwand erzeugen, nie 100 %-ig auszuschließen. Insbesondere die
Vermutung, dass die Baugrundverhältnisse im Mühlenweg schwierig sind,
geben Anlass zu dieser Anmerkung.
Es
wird deutlich, dass der Vermögenshaushalt bei Umsetzung sämtlicher
vorgestellter Maßnahmen, nicht ausreichend Mittel bereit stellt. Es gäbe
eine Finanzierungslücke von rund 17.000 €.
Es
ist vorgesehen, die Ausschreibung als beschränkte Ausschreibung an
einen fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Bieterkreis zu
versenden, welcher mit dem Bürgermeister abgestimmt ist.
|
Beschluss:
Es
wird beschlossen, die Maßnahmen1 - 4 umzusetzen. Die Gesamtkosten in
Höhe von 57.000,- € werden anerkannt. Die im Vermögenshaushalt fehlenden
Mittel in Höhe von 17.000,- € werden über den Nachtrag 2013 bereit
gestellt. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die
Ingenieurgebühren noch gesenkt werden können.
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Ja-Stimmen |
:13 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
|
|
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
|
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.
|
Godber Peters |
Gerhard Feige |
Protokollführer |
Bürgermeister |
Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters
|