Das Original dieser Niederschrift ist im HTML-Quellcode so verändert worden,
dass der ursprünglich unbegrenzte Fließtext jetzt in einer
Tabelle mit 900 Pixeln eingefügt wird.

N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 21.02.2013.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreter Klaus Gussinat
Gemeindevertreter Hauke Harrs
Gemeindevertreter Ansgar Herbst
Gemeindevertreter Lothar Jöns
2. stellvertr. Bürgermeister Erich Leupold
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst
Gemeindevertreter Burkhard Römer
Gemeindevertreterin Waltraut Ruch
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Settgast
Gemeindevertreterin Anke Walther

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2013
9. Schadenspotentialanalyse
  Beschlussvorlage - 6/2013
10. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
10.1 Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 1/2013
10.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 2/2013
11. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Loose auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
  Beschlussvorlage - 8/2013
12. Baumfällung auf dem Sportplatz
13. Anstehende Kanalsanierungen
  Beschlussvorlage - 9/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister bitte darum, die Tagesordnung im öffentlichen Teil um folgende Punkte zu erweitern:

TOP 12 Baumfällung auf dem Sportplatz
TOP 13 Anstehende Kanalsanierungen

Die Tagesordnungspunkte 14 bis 16 sollen nichtöffentlich behandelt werden.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Herr Lassen weist darauf hin, dass im Bereich B 203, Abzweiger Mohrberg, ein größeres Loch in der Fahrbahn vorhanden ist. Die Verwaltung wird die Straßenmeisterei benachrichtigen.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Die Tagesordnungspunkte des Finanzausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Zum Bericht des Bürgermeisters fragt Gemeindevertreter Settgast nach, ob bereits eine Vereinbarung mit der Gemeinde Waabs bezüglich der Gewerbesteuerzerlegung für den Bürgerwindpark getroffen wurde. Hierzu erläutert Herr Peters, dass zunächst auf den Bauantrag gewartet werden muss, damit anhand der Standorte der Anlagen die Zerlegung berechnet werden kann.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Gussinat bittet Gemeindevertreter Jöns das Fest der Feuerwehr zu verschieben, da es einen Tag vor der Kommunalwahl stattfinden soll und er dieses aufgrund der vielen CDU Mitglieder der Feuerwehr für problematisch hält. Gemeindevertreter Jöns wird dieses an die Planenden weitergeben.

Gemeindevertreter Mordhorst regt an, die Termine der Feuerwehr in die Jahresplanung zu integrieren.

Gemeindevertreter Gussinat regt an, für den Gemeindetraktor einen Salzstreuer zu erwerben, damit die Möglichkeiten im Winterdienst verbessert werden können. Der Bürgermeister wird sich für den nächsten Winter darüber Gedanken machen.

Gemeindevertreter Gussinat fragt nach, wie viele Kinder derzeit die verlängerten Öffnungszeiten nutzen. Der Bürgermeister erklärt, dass das Angebot derzeit von 6 Kindern genutzt wird.

Gemeindevertreter Mordhorst erkundigt sich nach den Gründen für die Erhöhung des Wasserpreises. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass zahlreiche Reparaturen im Wassernetz zu erhöhten Kosten geführt haben. Ursprünglich war noch eine größere Erhöhung des Wasserpreises geplant. Diese wurde jedoch durch die Verbandsversammlung abgelehnt. Ebenso wurde die Finanzierung der Photovoltaikanlage über den Wasserpreis angelehnt.

Auf Nachfrage von Gemeindevertreter Engel gibt der Bürgermeister bekannt, dass derzeit 96 Hunde im Gemeindegebiet angemeldet sind.

Gemeindevertreter Engel weist darauf hin, dass die Tannen vor dem Grundstück Hergel in den Parkstreifen ragen. Der Bürgermeister wird sich um die Angelegenheit kümmern.

Gemeindevertreter Settgast fragt nach, welche Mängel an dem jetzigen Feuerwehrfahrzeug zu einer Neubeschaffung führen sollen. Gemeindevertreter Jöns erklärt hierzu, dass die Probleme hauptsächlich im Bereich der Bremsen und der Kupplung liegen. Ferner zeigt sich erheblicher Rost am Aufbau. Zusätzlich müssten jetzt die Reifen erneuert werden.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2013

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Loose zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2012.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Loose wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Schadenspotentialanalyse
Beschlussvorlage - 6/2013

Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt.

Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.

Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.

Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
  1. Bei einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von 55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 € verbleiben. Für die Gemeinde Lose ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung von ca. 1.800,00 €.
  2. Entscheiden sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Loose von ca. 1.100,00 €.
  1. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Loose ca. 1.300,00 € davon zu tragen.

Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
  • Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €,
  • bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 €
  • und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.

In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin.


Beschluss:

Die Gemeinde Loose beschließt, sich im Verhältnis des Amtsumlagesatzes der 16 betroffenen Gemeinden mit einem Betrag bis zu 1.800,00 € zu beteiligen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :13
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 10. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

zu TOP 10.1 Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 1/2013

Mit der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie 2002/49/EG ist mit den §§ 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der Lärmkartierung – 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden.

Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die zuständigen Gemeinden auf der Grundlage der Lärmkarten, Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen bis zum 18.07.2013 zu erstellen. Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Richtlinie sind Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. In der Gemeinde Loose wäre das die Bundesstraße 203 (B 203).

Eine zentrale Bedeutung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.

Die Öffentlichkeit ist zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie muss rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

Lärmaktionspläne zielen auf mehr Lärmschutz ab und dienen damit der Wohnqualität sowie dem Erhalt bzw. der Steigerung von Immobilienwerten. Weiterhin können andere gemeindliche Ziele, wie beispielsweise die Erhöhung der Attraktivität der Gemeinde, unterstützt werden.


Beschluss:

Es wird derzeit keine Planung betrieben, da keine Bürger betroffen sind.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 2/2013

In der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Loose wurde die Notwendigkeit eines solchen Planes eingehend erläutert. Die Verwaltung hat anhand des Leitfadens für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holsteins (MLuR S-H) einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Loose erarbeitet. Dieser ist in der Anlage beigefügt.



Aufgrund der Beratungsergebnisse zu TOP 10.1 wird auf die Beratung dieses Tagesordnungspunktes verzichtet.


Beschluss:

zu TOP 11. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Loose auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
Beschlussvorlage - 8/2013

Mit Datum vom 05. Februar 2013 stellt die Freiwillige Feuerwehr Loose einen Antrag auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges.

Der Antrag der Freiwillige Feuerwehr Loose vom 05.02.2013 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Im Rahmen der finanziellen Förderung ist eine Bezuschussung für die Beladung möglich. 

Die Zuweisung (Bezuschussung) des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Höhe von ca. 25 - 30 % der förderungsfähigen Kosten inkl. Mwst. bereitgestellt.


Der Bürgermeister berichtet, dass nach letzten Verhandlungen die Firma Ziegler bereit ist, das gebrauchte LF 16 zu einem Preis von 69.000,- € netto zu veräußern.

Gemeindevertreter Mordhorst spricht sich dafür aus, sich dieses gebrauchte Fahrzeug zu sichern, da ein neues Fahrzeug deutlich teurer wäre. Man könnte dieses Fahrzeug zunächst erwerben und die nötigen Umbauten und die Beladung später in den Gremien erneut diskutieren.

Gemeindevertreter Jöns erläutert, dass bei einem Erwerb des Fahrzeuges die notwendigen Umbauten und Einbauten sofort mit durchgeführt werden müssten. Über die Beschaffung der Beladung könnte später diskutiert werden.

Gemeindevertreter Settgast stellt für die SPD Fraktion den Antrag aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine Neubeschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges mit einer Bezuschussung durchzuführen.

Gemeindevertreter Jöns stellt den Antrag das von der Firma Ziegler angebotene gebrauchte LF 16 inklusive der erforderlichen Einbauten und Umbauten für max. 90.000,- € brutto zu erwerben.

Zunächst wird über den Antrag von Gemeindevertreter Settgast abgestimmt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Neubeschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges mit einer Bezuschussung durchzuführen.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :9
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird abgelehnt.


Danach wird über den Antrag von Gemeindevertreter Jöns abgestimmt.

Beschluss
Das von der Firma Ziegler angebotene gebrauchte LF 16 inklusive der erforderlichen Einbauten und Umbauten wird für max. 90.000,- € brutto erworben.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Baumfällung auf dem Sportplatz

Bürgermeister Feige berichtet, dass er eine Genehmigung für das Fällen der Pappeln auf dem Sportplatz bei der UNB beantragt hat. Diese liegt jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Die Besichtigung der Bäume hat jedoch eine Gefahrenlage ergeben, so dass von der Erteilung der Genehmigung auszugehen ist. Als Ausgleich könnten Bäume auf der Streuobstwiese gepflanzt werden. Für die Arbeiten ist jedoch Frost erforderlich, da ansonsten der Sportplatz zu sehr geschädigt wird. Die Kosten der Fällung durch die Firma Brien belaufen sich auf ca. 100,- € pro Baum.

Beschluss:
Die Pappeln auf dem Sportplatz sollen gefällt werden, sobald hierfür die Genehmigung vorliegt. Sollte eine Fällung im Frühjahr nicht mehr möglich sein, ist diese im Herbst durchzuführen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Anstehende Kanalsanierungen
Beschlussvorlage - 9/2013

Nachdem im vergangenen Jahr das Kanalkataster für den Bereich der Schmutzwasserleitungen fertig gestellt und ein Sanierungskonzept durch das Ingenieurbüro Hauck vorgestellt wurde, hat die Gemeinde in den Vermögenshaushalt 2013 eine Summe von 40.000 € für die Durchführung kurzfristig kategorisierter Sanierungsmaßnahmen eingestellt.
Eine dieser Maßnahmen sollte die Sanierung von Schachtabdeckungen im Fahrbahnbereich sein. Herr Bürgermeister Feige bat Herrn Andresen, diese Sanierungen zu organisieren. Aufgrund der guten Erfahrungen mit einer Fachfirma aus der Nähe von Rendsburg wurde nach Vereinbarung eines wirtschaftlichen Einheitspreises der Auftrag erteilt. Insgesamt werden 21 Schachtabdeckungen in Loosau und je eine in der Dorfstraße und im Mühlenweg saniert. Ziel der Sanierung ist es, dass die Deckeloberkanten bündig mit dem Asphalt abschließen, die Abdeckungen sicher aufliegen und ein Regenwassereintritt über Randfugen unterbleibt.
Dazu werden die Deckelringe im Asphalt frei gestemmt, die Höhe neu mit einem hydraulischen Schachtrahmenheber einjustiert, der Ringspalt zwischen Konus, Ausgleichsring und Deckelring mit einer Schlauchschalung versehen, der Ringspalt von außen mit einem kunststoffvergüteten Mörtel vergossen und der Asphalt im Heißverfahren angearbeitet und ggf. ergänzt. Die Auftragssumme beläuft sich auf rund 7.500 €. Ingenieurgebühren fallen hier nicht an.

Die Ausführungsplanung der Maßnahmen am Kanal selbst wurde in Abstimmung zwischen Bürgermeister und Herrn Andresen an das Ingenieurbüro Hauck vergeben. Zwischenzeitlich haben Abstimmungsgesprächstermine stattgefunden. Herr Hauck selbst wird fortan die Maßnahmen in Loose betreuen.

Im Kern sollen folgende Mängel behoben werden:
  1. Schaden im Mühlenweg vor der Hausnummer 10a
ca.19.400 € brutto *)
  1. Schaden im Mühlenweg vor der Hausnummer 12b
  2. Fehlanschluss Regenwasserablauf in der Straße „Am Lund“ und Schaden des dabei betroffenen Regenwasserschachtes, ca. 19.400 € brutto *)
  3. Schaden Schacht auf der Kläranlage, ca. 3.500 € brutto *)

Die Kostenberechnung schließt mit einer Summe von 42.296,77 €, gerundet 42.300 €.
Hinweis: In den mit *) gekennzeichneten Kosten ist eine anteilige Baustelleneinrichtung eingerechnet. Sollten Maßnahmen einzeln umgesetzt werden, so können sich die anteiligen Kosten der Baustelleneinrichtung erhöhen.

Die Ingenieurgebühren belaufen sich auf rund 6.850 €

In Absprache mit Herrn Bürgermeister Feige soll die Gemeindevertretung in Kenntnis der nun vorliegenden Zahlen und Fakten über die Maßnahmen beraten.

Gesamtkosten:
  • Sanierung Schachtabdeckungen            7.500 €
  • Kanalsanierungen                                    42.300 €
  • Ingenieurgebühren                                                            6.850 €
                                                                  56.650 €

Da die Maßnahmen in den Bestand eingreifen, sind unvorgesehene Umstände, die Mehraufwand erzeugen, nie 100 %-ig auszuschließen. Insbesondere die Vermutung, dass die Baugrundverhältnisse im Mühlenweg schwierig sind, geben Anlass zu dieser Anmerkung.

Es wird deutlich, dass der Vermögenshaushalt bei Umsetzung sämtlicher vorgestellter Maßnahmen, nicht ausreichend Mittel bereit stellt. Es gäbe eine Finanzierungslücke von rund 17.000 €.

Es ist vorgesehen, die Ausschreibung als beschränkte Ausschreibung an einen fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Bieterkreis zu versenden, welcher mit dem Bürgermeister abgestimmt ist.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Maßnahmen1 - 4 umzusetzen. Die Gesamtkosten in Höhe von 57.000,- € werden anerkannt. Die im Vermögenshaushalt fehlenden Mittel in Höhe von 17.000,- € werden über den Nachtrag 2013 bereit gestellt. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Ingenieurgebühren noch gesenkt werden können.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben

Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.



Godber Peters  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters