N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 16.06.2014.
| Sitzungsort: |
in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose |
| Beginn der Sitzung: |
20.00 Uhr |
| Ende der Sitzung: |
22.10 Uhr |
Anwesend sind:
| Bürgermeister Gerhard Feige |
| 2. stellvertr. Bürgermeisterin Daniela Dittmann-Valerio |
| Gemeindevertreter Michael Engel |
| Gemeindevertreter/in Britta Fries |
| Gemeindevertreter Mike Gollan |
| Gemeindevertreter Lothar Jöns |
| Gemeindevertreter/in Bettina Lassen |
| Gemeindevertreter Erich Leupold |
| Gemeindevertreter Hans-Uwe Messerschmidt |
| 1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst |
| Gemeindevertreter Manfred Peters |
| Gemeindevertreter Burkhard Römer |
Abwesend sind:
Weiterhin sind anwesend:
| Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
| Gast Hauke Harrs |
EZ KN
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Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
| 1. |
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
| 2. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung |
| 3. |
Verabschiedung eines ausgeschiedenen Gemeindevertreters |
| 4. |
Einwohnerfragestunde |
| 5. |
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
| 6. |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
| 7. |
Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
| 8. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
| 9. |
Unterhaltungsmaßnahmen am kommunalen Kindergarten |
| |
Beschlussvorlage - 10/2014 |
| 10. |
Dachsanierung Rentnerwohnheim "Ehlerskoppel" |
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Beschlussvorlage - 11/2014 |
| 11. |
Bebauungsplan Nr. 2 für den Bereich "südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges - Aufstellungsbeschluss - |
| |
Beschlussvorlage - 12/2014 |
| 12. |
Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Loose |
| |
Beschlussvorlage - 13/2014 |
| 13. |
Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt |
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Beschlussvorlage - 14/2014 |
| 14. |
Breitbanderschließung |
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Beschlussvorlage - 16/2014 |
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
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Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
| 16. |
Bekanntgaben |
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Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
| zu TOP 1. |
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
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Der
Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der
Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
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| zu TOP 2. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung |
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Der Bürgermeister beantragt, Tagesordnungspunkt 15 nicht öffentlich zu behandeln.
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| Ja-Stimmen |
:12 |
| Nein-Stimmen |
:0 |
| Enthaltungen |
:0 |
| Die Angelegenheit wird angenommen.
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| zu TOP 3. |
Verabschiedung eines ausgeschiedenen Gemeindevertreters |
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Der Bürgermeister verabschiedet den ausgeschiedenen Gemeindevertreter Hauke Harrs und dankt ihm für die geleistete Arbeit.
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| zu TOP 4. |
Einwohnerfragestunde |
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Auf
Nachfrage zum Sachstand Repowering im Bereich Charlottenhof erklärt der
Bürgermeister, dass es zwar Planungen für Charlottenhof gegeben hat,
aber bisher noch kein Verfahren eingeleitet wurde. Repowering ist jedoch
grundsätzlich außerhalb eines Eignungsgebietes zulässig.
Im Weiteren erhebt sich eine Diskussion über den Verfahrensstand der Windenergie.
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| zu TOP 5. |
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
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Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
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| zu TOP 6. |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
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Frau
Detlefsen überreicht dem Bürgermeister die von der Bürgerinitiative
gesammelten Unterschriften. Die Bürgerinitiative spricht sich für
größere Abstandsflächen zur Wohnbebauung aus.
Im
Rahmen der Diskussion über den Verfahrensstand und die Inhalte des
Städtebaulichen Vertrages verweist der Bürgermeister auf die geplante
Einwohnerversammlung am 17.07.2014 und die Gemeindevertretersitzung am
24.07.2014.
Innerhalb
der Diskussion wird die mangelhafte Bürgerinformation kritisiert. Frau
Detlefsen schlägt vor, vor der Einwohnerversammlung einen gesonderten
Termin mit der Gemeinde, den Vorhabenträgern und der Bürgerinitiative
durchzuführen, um gezielt die Ziele der Bürgerinitiative und die
Möglichkeiten der Einflussnahme zu besprechen. Eventuell könnte hierfür
der am 10.07.2014 geplante Besprechungstermin genutzt werden.
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| zu TOP 7. |
Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
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Gemeindevertreter
Engel fragt nach, ob die auf den Straßen aufgebrachten Markierungen
schon als Vorbereitung für die Flickarbeiten dienen. Der Bürgermeister
verneint dieses und verweist darauf, dass die Begehung für die
Durchführung der Flickarbeiten noch erfolgen soll.
Gemeindevertreterin
Dittmann-Valerio fragt nach, ob die Einrichtung einer 30 km/h Zone in
der Liebesalle Aussicht auf Erfolg hätte. Diese Frage soll mit dem Amt
geklärt werden.
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| zu TOP 8. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
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Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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| zu TOP 9. |
Unterhaltungsmaßnahmen am kommunalen Kindergarten |
Beschlussvorlage - 10/2014
An
dem gemeindlichen Kindergarten in Loose ist es notwendig geworden
Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Die Blockhausprofile müssen
geschliffen und lasiert, beziehungsweise die Fenster geschliffen und
lackiert werden. Die anstehenden Kosten zur Umsetzung dieser Maßnahme
werden aufgrund einer bereits erfolgten Preisanfrage auf ca. 5.000,00 €
brutto geschätzt. Farblich sollen die Blockhausprofile in nußbaum und
die Türen und Fenster (Flügel u. Rahmen) in taubenblau gestrichen
werden.
|
Beschluss:
Es
wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen
und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Unterhaltungsmaßnahmen zu
beauftragen und durchführen zu lassen. Die hierzu notwendigen
finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.
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| Ja-Stimmen |
:9 |
| Nein-Stimmen |
:0 |
| Enthaltungen |
:3 |
| Die Angelegenheit wird angenommen.
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| zu TOP 10. |
Dachsanierung Rentnerwohnheim "Ehlerskoppel" |
Beschlussvorlage - 11/2014
Bis
auf das Dach wurde das Rentnerwohnheim in der Ehlerskoppel bereits
saniert. Es ist nunmehr angedacht, abschließend noch das Dach nach
Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erneuern. Hierzu wurden zur
Kosteneinschätzung drei Angebote von Fachfirmen eingeholt. Das
wirtschaftlichste Angebot schließt mit einer Bruttogesamtsumme von 32.826,10 €.
|
Beschluss:
Es
wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen,
die hierzu notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt bereit zu stellen
und die Maßnahme umzusetzen.
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| Ja-Stimmen |
:0 |
| Nein-Stimmen |
:8 |
| Enthaltungen |
:4 |
| Die Angelegenheit wird abgelehnt.
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| zu TOP 11. |
Bebauungsplan Nr. 2 für den Bereich "südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges - Aufstellungsbeschluss - |
Beschlussvorlage - 12/2014
Die
Gemeinde sieht die Notwendigkeit, den Bereich südlich der Dorfstraße
sowie östlich und westlich des Mühlenweges zu überplanen. Die
Voraussetzungen nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung)
sind hier gegeben. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde weist in einer
Vorabanfrage darauf hin, dass die Erschließung des geplanten
Geltungsbereiches nicht gesichert ist und die Unschädlichkeit der
Emissionen des Schießstandes gutachterlich nachzuweisen sind.
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Beschluss:
Für
das Gebiet südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des
Mühlenweges wird der Bebauungsplan Nr. 2 aufgestellt. Es werden folgende
Planungsziele verfolgt:
- Ausweisung einer Wohnbaufläche und eines Mischgebietes Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer, Busdorf, beauftragt werden. Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der
öffentlichen Belange soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen. Die
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1
BauGB soll durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt, da es sich um ein Verfahren nach § 13a BauGB handelt. Die Verwaltung wird gebeten, eine Kostenbeteiligung zu prüfen.
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen;
sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
| Ja-Stimmen |
:10 |
| Nein-Stimmen |
:0 |
| Enthaltungen |
:1 |
| Die Angelegenheit wird angenommen.
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| zu TOP 12. |
Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Loose |
Beschlussvorlage - 13/2014
Mit
Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den
Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben.
Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des
Wohnungsbestandes (Stand: 31.12.2009) wachsen. Der Wohnungsbestand
beträgt für Loose 299 Wohneinheiten (WE). Damit wäre eine Entwicklung
von bis zu 29 WE möglichen. Hiervon sind jedoch noch evtl. Wochenend-
und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenentwicklungspotenzial in Abzug
zu bringen.
Grundsätzlich
könnte über eine Entwicklung nachgedacht werden. Im Zuge der
Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen.
Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor
Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen
Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine
wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den
Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind,
wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu
berücksichtigen.
Um für Loose über eine Siedlungsentwicklung zu beraten, sind somit folgende Punkte von Bedeutung: - Innenentwicklung vor Außenentwicklung
- Prüfung des vorhandenen Innenentwicklungspotenzials
- Beachtung naturschutzrechtlicher Belange
- Vorrangige Entwicklung im/am Dorfkern
Sofern
sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die
eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine
Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Die
Kosten hierfür betragen ca. 2.500,00 bis 3.000,00 EURO. Erst danach kann
der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse
ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums, sobald eine Gemeinde
bauleitplanerisch tätig werden möchte.
Es
erscheint sachdienlich, dass sich für die Gemeinde Loose grundsätzliche
Gedanken über eine siedlungsstrukturelle Entwicklung bis zum Jahr 2025
gemacht werden. Ziel der Beratung sollte somit sein, - ob eine Entwicklung erfolgen soll,
- in welchem Umfang die Entwicklung erfolgen soll und
- wo die Entwicklung erfolgen soll.
|
Beschluss:
Es
wird beschlossen, die siedlungsstrukturelle Entwicklung der Gemeinde
näher zu untersuchen. Zur Klärung, wie sich der städtebauliche
Entwicklungsrahmen darstellt und auf welchen Flächen eine bauliche
Entwicklung möglich ist, soll eine konkrete Untersuchung durch ein
Planungsbüro erfolgen.
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| Ja-Stimmen |
:11 |
| Nein-Stimmen |
:0 |
| Enthaltungen |
:1 |
| Die Angelegenheit wird angenommen.
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| zu TOP 13. |
Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt |
Beschlussvorlage - 14/2014
Die
Gemeinde beteiligt sich seit dem 01.03.2000 am Projekt
"Straßensozialarbeit". Der Zuschuss beträgt jährlich 715,81 €. Es ist
jetzt zu entscheiden, ob zum 01.03.2015 gekündigt werden soll bzw. eine
erneute automatische Verlängerung bis 28.02.2017 gewünscht wird.
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Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt, sich auch für die Zeit vom 01.03.2015
bis 28.02.2017 am dem Projekt "Straßensozialarbeit" zu beteiligen.
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| Ja-Stimmen |
:12 |
| Nein-Stimmen |
:0 |
| Enthaltungen |
:0 |
| Die Angelegenheit wird angenommen.
|
| zu TOP 14. |
Breitbanderschließung |
Beschlussvorlage - 16/2014
Am
04. Juni 2014 hat eine Informationsveranstaltung zur Zukunft der
Breitbandversorgung im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden, zu der je 2
Vertreter aller Gemeinden eingeladen waren. Deutlich wurde, dass ein
ständig steigender Bedarf der Internetnutzung die Sicherstellung der
entsprechenden Versorgung erfordert. Die verschiedenen Präsentationen
sind der Homepage des Amtes unter www.amt-schlei-ostsee.de zu entnehmen.
Wie eine solche Versorgung organisiert, gestaltet und unter
Berücksichtigung von europäischem Vergabe- und Beihilferecht
durchgeführt werden kann, obliegt zunächst einer Planung, deren
Ergebnisse den einzelnen Gemeinden dargestellt werden, damit weitere
Entscheidungen für eine Umsetzung getroffen werden können. Ein solches
Projekt kann allerdings nur in der Gemeinschaft aller Gemeinden eines
Gebietes erfolgreich umgesetzt werden, so dass zunächst die Beauftragung
des Amtes mit der Durchführung der Planung erforderlich ist. Die Kosten
für entsprechende Fremdvergaben durch das Amt sind ohne Ausschreibung
schwer bezifferbar und hängen für die einzelne Gemeinde auch davon ab,
wie viele Gemeinden sich beteiligen. In der Informationsveranstaltung
wurde klar, dass ein Betrag von 2.000,00 € je Gemeinde in jedem Fall
ausreichen würde, wenn sich nahezu alle Gemeinden beteiligen.
|
Beschluss:
Mit
der Planung einer Breitbandversorgung wird das Amt Schlei-Ostsee
beauftragt. Für erforderliche Fremdvergaben wird ein Betrag in Höhe von
bis zu 2.000,00 € von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
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| Ja-Stimmen |
:11 |
| Nein-Stimmen |
:1 |
| Enthaltungen |
:0 |
| Die Angelegenheit wird angenommen.
|
| |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
| |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
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Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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| Godber Peters |
Gerhard Feige |
| Protokollführer |
Bürgermeister |
Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters 16.06.2014
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