N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 16.12.2013.
Sitzungsort: |
in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose |
Beginn der Sitzung: |
19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: |
21.40 Uhr |
Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige |
2. stellvertr. Bürgermeisterin Daniela Dittmann-Valerio |
Gemeindevertreter Michael Engel |
Gemeindevertreter/in Britta Fries |
Gemeindevertreter Hauke Harrs |
Gemeindevertreter Lothar Jöns |
Gemeindevertreter/in Bettina Lassen |
Gemeindevertreter Erich Leupold |
Gemeindevertreter Hans-Uwe Messerschmidt |
Gemeindevertreter Manfred Peters |
Abwesend sind:
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst
(entschuldigt
) |
Gemeindevertreter Burkhard Römer
(entschuldigt
) |
Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Godber Peters |
Verwaltung Kevin Rosenthal |
EZ
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Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
1. |
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. |
Einwohnerfragestunde |
4. |
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. |
Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. |
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 |
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Beschlussvorlage - 34/2013 |
9. |
Erlass Haushaltssatzung 2014 |
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Beschlussvorlage - 35/2013 |
10. |
Stiftungszusage Jugendfeuerwehr Loose |
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Beschlussvorlage - 36/2013 |
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
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Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
15. |
Bekanntgaben |
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Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. |
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der
Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der
Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
Der
Bürgermeister hatte geplant, die ausgeschiedenen Gemeindevertreter
Settgast und Gussinat zu verabschieden. Diese sind jedoch nicht
erschienen. Er übergibt das Präsent der Gemeinde an die jeweiligen
Fraktionsvorsitzenden mit der Bitte um Weitergabe.
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zu TOP 2. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Auf Antrag des Bürgermeisters werden die Tagesordnungspunkte 11 - 14 nicht öffentlich behandelt.
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Ja-Stimmen |
:10 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 3. |
Einwohnerfragestunde |
Aus
der Zuhörerschaft wird darauf hingewiesen, dass in der BBS Geschirr
(Schüsseln) fehlen. Der Bürgermeister wird die Angelegenheit überprüfen.
Bezüglich
des Windparks Loose weist Herr Schäfer darauf hin, dass er sich im
Verfahren etwas mehr Transparenz gewünscht hätte. Seine Mails an die
Fraktionen mit Fragen sind unbeantwortet geblieben. Der Bürgermeister
verweist auf die Differenzen der Betreiber und erklärt, dass derzeit
noch kein abgestimmter städtebaulicher Vertrag vorliegt.
Bezüglich
des Windparks in Rieseby weist Herr Schäfer darauf hin, dass auch die
Looser Bürger direkt betroffen sind. Obwohl starke Beeinträchtigungen zu
befürchten sind, waren keine Looser bei der Einwohnerversammlung in
Rieseby vertreten. Er wird in dieser Angelegenheit weitere Informationen
einholen und bei Facebook einstellen.
Herr
Langusch weist darauf hin, dass seit 10 Jahren in der BBS keine
Renovierungen mehr durchgeführt wurden. Es liegen folgende Mängel vor: Ein Regal in der Küche ist nicht mehr sicher Die Sockelfugen sind gerissen und müssten nachgearbeitet werden Lichter in der Halle sind defekt Bei einem Tor ist der Gummifuß abgebrochen, so dass es zu Beschädigungen des Fußbodens kommt.
Bezüglich der Lichter erklärt der Bürgermeister, dass bereits ein Elektriker beauftragt ist.
Herr
Langusch fragt an, wieso so schnell ein gebrauchtes Feuerwehrfahrzeug
beschafft wurde, obwohl nach seiner Kenntnis noch Ersatzteile für das
alte Fahrzeug zu bekommen waren. Warum wurde eine solche Beschaffung
nicht in das Investitionsprogramm aufgenommen. Gemeindevertreter Jöns
verweist hierzu auf den Feuerwehrbedarfsplan und erklärt, dass die
Beschaffung schon des Öfteren angesprochen wurde. In der
Gemeindevertretung erhebt sich nun eine längere Diskussion um die Form
der Beschaffung des Fahrzeuges.
Auf
die Nachfrage, warum in Loose die Steuern erhöht werden sollen, bittet
der Bürgermeister darum, den entsprechenden Tagesordnungspunkt erst
einmal abzuwarten.
Auf
Nachfrage, was mit dem alten Feuerwehrfahrzeug geschieht, erklärt der
Bürgermeister, dass dieses über das Amt zum Verkauf angeboten wird.
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zu TOP 4. |
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
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zu TOP 5. |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.
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zu TOP 6. |
Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreterin
Fries verliest die Anfragen der SPD-Fraktion. Diese sind als Anlage dem
Protokoll beigefügt und werden schriftlich beantwortet.
Gemeindevertreter
Engel weist darauf hin, dass die Tür im Kindergarten defekt ist und
dass sich im Mühlenweg bei dem Haus Kock ein Loch im Asphalt befindet.
Ferner regt er an, die Geschwindigkeitsmeßanlage im Mühlenweg
einzusetzen, da man sich dort nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung
hält.
Gemeindevertreter
Engel weist darauf hin, dass auf einer Koppel im Mühlenweg Boden
abgelagert wurde. Es ist fraglich, ob hier aufgrund eines Biotops noch
ein Rückbau erfolgen muss. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass nach
Auskunft des Eigentümers eine entsprechende Genehmigung vorliegt.
Zum
Bauvorhaben im Rosahler Weg fragt Gemeindevertreter Engel an, ob eine
Zufahrt zu den hinteren Grundstücken erhalten bleibt, wie die Gemeinde
es gewünscht hat. Der Bürgermeister erklärt, dass nach Auskunft des
Eigentümers die Zuwegung auf anderem Wege geschaffen werden soll.
Gemeindevertreter
Engel regt an, die Pappeln gleich mit fällen zu lassen, wenn eine
Fachfirma die Bäume im Bereich Osterhof bearbeitet. Der Bürgermeister
erklärt, dass dieses angedacht war und dass das Holz verkauft werden
kann. Auf Nachfrage von Gemeindevertreter Peters, welche Qualifikation
für die Arbeiten an den Bäumen im Bereich Osterhof vorliegen muss,
erklärt der Bürgermeister, dass eine fachliche Qualifikation
erforderlich ist. Er wird die Angelegenheit zusammen mit dem Bauamt
bearbeiten.
Gemeindevertreter
Engel verweist auf den schlechten Zustand der BBS nach einer Vermietung
und zeigt entsprechende Bilder. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass
der Mieter bereits auf die Missstände hingewiesen wurde.
Gemeindevertreterin Dittmann-Valerio erklärt, dass nach einer Vermietung
eine Kontrolle durchgeführt werden muss. Eventuell sollte man auch über
die Einführung einer Kaution nachdenken.
Gemeindevertreter
Peters fragt nach, ob bereits ein neuer städtebaulicher Vertrag für den
geplanten Windpark vorliegt und ob eventuell Regressforderungen der
Betreiber bei der Gemeinde geltend gemacht werden könnten, wenn die
Gemeinde sich entscheiden sollte, doch Bauleitplanung zu betreiben.
Durch die Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass derzeit kein neuer
abgestimmter städtebaulicher Vertrag vorliegt. Die Gemeinde hat immer
noch die Planungshoheit. Die derzeitige Beschlusslage sieht jedoch den
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und nicht die Regelung durch
einen vorhabenbezogenen B-Plan vor. Gemeindevertreter Engel denkt
darüber nach, den geplanten städtebaulichen Vertrag beiseite zu legen
und die notwendigen Regelungen durch einen vorhabenbezogenen B-Plan zu
treffen.
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zu TOP 7. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. |
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 34/2013
Die
Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von
den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die
Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf
des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem
dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Loose mit dem dazugehörenden
Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes jeweils um 24.600,- € erhöht und damit gegenüber
bisher 870.600,- € auf nunmehr 895.200,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und
Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 204.200,- € erhöht und damit
gegenüber bisher 75.200,- € auf nunmehr 279.400,- € festgesetzt.
Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1.
Nachtragshaushaltssatzung nicht.
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Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.
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Ja-Stimmen |
:8 |
Nein-Stimmen |
:2 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 9. |
Erlass Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 35/2013
Gemäß
§ 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für
jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher
Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der
Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der
Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig
ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er
ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen
einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen
rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der
Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet
und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
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Innerhalb
der Gemeindevertretung erhebt sich eine Diskussion um die Frage der
Erhöhung der Realsteuerhebesätze. Letztendlich stellt Gemeindevertreter
Engel den Antrag, die Hebesätze nicht zu erhöhen. Der Finanzausschuss
hatte eine Erhöhung wie folgt empfohlen: Grundsteuer A 300 v.H.,
Grundsteuer B 300 v.H. und Gewerbesteuer 310 v.H.
Der Bürgermeister lässt über die Erhöhung der Hebesätze gesondert abstimmen.
Die
Empfehlung des Finanzausschusses auf Erhöhung der Realsteuerhebesätze
wird mit 0 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt. Der
Antrag von Gemeindevertreter Engel, die Realsteuerhebesätze nicht zu
verändern wird mit 7 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
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Beschluss:
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die nachfolgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm
für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf | 900.800 € | in der Ausgabe auf | 900.800 € |
und
im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf | 57.000 € | in der Ausgabe auf | 57.000 € |
festgesetzt:
§ 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und | | Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0,00 € | davon innere Darlehen ............................................. €, | | 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0,00 € | 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite | 225.200 | 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3,77 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer | | - für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
| 280,00 v.H. | - für die Grundstücke (Grundsteuer B)
| 280,00 v.H. | 2. Gewerbesteuer | 290,00 v.H. | | |
§ 4
Der
Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die
Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1
oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die
Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der
Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über-
und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen
Verpflichtungen zu berichten.
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Ja-Stimmen |
:8 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:2 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 10. |
Stiftungszusage Jugendfeuerwehr Loose |
Beschlussvorlage - 36/2013
Die
Gemeinde Loose beabsichtigt für Zeltlager und Wochenendfreizeiten ein
Zelt für die Jugendfeuerwehr zu erwerben. Die Kosten der Anschaffung
belaufen sich auf 3.276,07 €. Die Stiftung Sparkasse Eckernförde
beabsichtigt die Anschaffung mit 2.800,00 € zu bezuschussen. Gemäß
Hauptsatzung der Gemeinde Loose ist der Bürgermeister zur Annahme von
Spenden bis zu einem Wert von 2.500,00 € befugt. Da der Zuschuss der
Stiftung Sparkasse Eckernförde den Wert um 300,00 € übersteigt, hat die
Gemeindevertretung über die Angelegenheit zu entscheiden.
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Beschluss:
Es
wird beschlossen, den Zuschuss der Stiftung Sparkasse Eckernförde in
Höhe von 2.800,00 € für den Erwerb eines Zeltes für Zeltlager und
Wochenendfreizeiten anzunehmen.
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Ja-Stimmen |
:10 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
|
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.
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Godber Peters |
Gerhard Feige |
Protokollführer |
Bürgermeister |
Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters
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