N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 05.12.2012.
Sitzungsort: |
in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose |
Beginn der Sitzung: |
19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: |
21.25 Uhr |
Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige |
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio |
Gemeindevertreter Michael Engel |
Gemeindevertreter Klaus Gussinat |
Gemeindevertreter Ansgar Herbst |
Gemeindevertreter Lothar Jöns |
2. stellvertr. Bürgermeister Erich Leupold |
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst |
Gemeindevertreter Burkhard Römer |
Gemeindevertreterin Waltraut Ruch |
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Settgast |
Gemeindevertreterin Anke Walther |
Abwesend sind:
Gemeindevertreter Hauke Harrs
(entschuldigt
) |
Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
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Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
1. |
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. |
Einwohnerfragestunde |
4. |
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. |
Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. |
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 |
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Beschlussvorlage - 23/2012 |
9. |
Erlass Haushaltssatzung 2013 |
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Beschlussvorlage - 24/2012 |
10. |
Erlass der 8. Nachtragssatzung zur Satzung für den gemeindlichen Kindergarten Loose |
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Beschlussvorlage - 16/2012 |
11. |
Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs. |
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Beschlussvorlage - 19/2012 |
12. |
Planungsrechtliche Sicherung des geplanten Bürgerwindparks |
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Beschlussvorlage - 21/2012 |
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
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Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
16. |
Bekanntgaben |
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Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. |
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der
Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der
Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
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zu TOP 2. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 13 - 15 nicht öffentlich zu behandeln.
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Ja-Stimmen |
:11 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 3. |
Einwohnerfragestunde |
Aus
der Zuhörerschaft wird nach der Aufteilung der Lohnkosten im Haushalt
gefragt. Hierzu erläutert Herr Peters, dass diese nach einer pauschalen
Festlegung verteilt werden. Es findet keine Spitzabrechnung der
tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden statt. Die Pauschalen werden
jeweils nach Absprache mit dem Bürgermeister festgelegt.
Der
Bürgermeister bedankt sich bei Herrn Dieter Staack für die Pflege und
Gestaltung der Grünanlagen vor der BBS sowie der Verkehrsinseln und die
Mithilfe bei verschiedenen Aktionen im Dorf. Im Gegenzug überreicht Herr
Staack dem Bürgermeister den Erlös aus dem Verkauf von Tannengrün für
den Kindergarten.
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zu TOP 4. |
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Der
Bürgermeister verweist darauf, dass Gemeindevertreter Gussinat ihm laut
Protokoll der letzten Sitzung den Namen des Jugendlichen nennen wollte,
dem er angeblich die Nutzung der Halle genehmigt habe. Dieses ist
bisher nicht geschehen. Gemeindevertreter Gussinat nennt den Namen nicht
und vertritt die Auffassung, der Bürgermeister müsse doch wissen, an
wen er die Halle vermietet hat.
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zu TOP 5. |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.
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zu TOP 6. |
Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter
Mordhorst fragt an, ob bereits etwas bezüglich der in der letzten
Sitzung angesprochenen Gullydeckel unternommen wurde. Der Bürgermeister
erläutert hierzu, dass demnächst ein Gespräch mit dem Ingenieurbüro
bezüglich der Kanalsanierung stattfinden wird. In diesem Rahmen soll
versucht werden, die erforderlichen Arbeiten an den Gullydeckeln in
mehreren Gemeinden zu koordinieren, um günstigere Preise zu erhalten.
Der Bürgermeister berichtet ferner, dass Ing. Eggers bei dieser
Angelegenheit keinen dringenden Handlungsbedarf gesehen hat.
Gemeindevertreter
Mordhorst fragt nach, wann das Geschwindigkeitsmeßgerät wieder in der
Gemeinde Loose aufgestellt wird. Der Bürgermeister erläutert, dass das
Gerät zuletzt in Karby war. Zwischenzeitlich war es auch defekt. Der
Gemeindearbeiter erhält eine Nachricht, sobald das Gerät für Loose zur
Verfügung steht.
Gemeindevertreter
Mordhorst fragt nach, ob der gemeindeeigene Mulcher auch in anderen
Gemeinden im Einsatz war. Der Bürgermeister erklärt, dass das Gerät
bislang außerhalb von Loose nur in Barkelsby im Einsatz war.
Gemeindevertreter
Mordhorst fragt nach, wie weit die Sanierung der Sanitäranlagen in der
Schule durch den SV Loose 07 vorangekommen ist. Gemeindevertreter
Settgast erklärt hierzu, dass bereits weitreichende Arbeiten
stattgefunden haben. So wurden bereits 2 Toiletten und der Flur saniert.
Gemeindevertreter
Mordhorst fragt an, ob bereits Maßnahmen bezüglich der Stolperstellen
im Fußweg in der Ehlerskoppel ergriffen wurden. Der Bürgermeister
erklärt, dass der Gemeindearbeiter die Steine ziehen und unterfüttern
wird, sobald die Witterung es zulässt.
Gemeindevertreter
Mordhorst weist darauf hin, dass der Verbandskasten überprüft werden
müsste. Es ist nicht erkennbar, ob Material entnommen wurde. Insofern
müsste eine Kontrollmöglichkeit geschaffen werden. Ferner schlägt er
vor, für die BBS einen Defibrillator zu beschaffen. Hierzu verweist Herr
Peters darauf, dass es auch möglich sei, solche Geräte über Werbung zu
finanzieren.
Gemeindevertreter
Mordhorst fragt nach, ob die neue EU 4 Abgasnorm auch Auswirkungen auf
die Fahrzeuge der Feuerwehr hat. Hierzu erläutert Gemeindevertreter
Jöns, dass die jetzt vorhandenen Fahrzeuge Bestandsschutz haben. Bei der
Anschaffung eines Neufahrzeuges müssen die entsprechenden Normen
eingehalten werden.
Gemeindevertreter
Settgast fragt nach, ob es möglich wäre, im Schulweg wieder einen
Glascontainer aufzustellen. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass die
Zuständigkeit bei der AWR liegt.
Gemeindevertreter
Settgast fragt nach, warum die Bäume auf dem Sportplatz gefällt wurden.
Der Bürgermeister erklärt, dass diese hauptsächlich aus Totholz
bestanden und damit eine Gefahr darstellten. Daraufhin schlägt
Gemeindevertreter Settgast vor, auch die Pappeln im vorderen Bereich
unbürokratisch fällen zu lassen. Hierzu verweist der Bürgermeister auf
die neuen Regelung für Baumfällungen seitens der UNB. Er wird sich
jedoch mit Herrn Obitz in Verbindung setzen. Auf jeden Fall müssten die
Bäume von einem fachlich versierten Unternehmer gefällt werden.
In
Bezug auf die Diskussion der ungerechtfertigten Nutzung der Halle
schlägt Gemeindevertreterin Dittmann-Valerio vor, die Zugangstür
zukünftig abzuschließen. Hierzu erhebt sich in der Gemeindevertretung
eine Diskussion um die Fluchtwegeproblematik und verschiedene
Verschlussmöglichkeiten.
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zu TOP 7. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. |
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 23/2012
Die
Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von
den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die
Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf
des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem
dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Loose mit dem dazugehörenden
Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes jeweils um 33.800,- € erhöht und damit gegenüber
bisher 826.900,- € auf nunmehr 860.700,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und
Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 12.000,- € erhöht und damit
gegenüber bisher 115.300,- € auf nunmehr 127.300,- € festgesetzt.
Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1.
Nachtragshaushaltssatzung nicht.
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Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.
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Ja-Stimmen |
:11 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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ab hier anwesend: |
Herr Burkhard Römer |
zu TOP 9. |
Erlass Haushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 24/2012
Gemäß
§ 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für
jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher
Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der
Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der
Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig
ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er
ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen
einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen
rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der
Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet
und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
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Beschluss:
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, die nachfolgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm
für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf | 870.600 € | in der Ausgabe auf | 870.600 € |
und
im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf | 75.200 € | in der Ausgabe auf | 75.200 € |
festgesetzt:
§ 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und | | Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0,00 € | davon innere Darlehen ............................................. €, | | 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0,00 € | 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite | 217.600 | 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3,11 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer | | - für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
| 280,00 v.H. | - für die Grundstücke (Grundsteuer B)
| 280,00 v.H. | 2. Gewerbesteuer | 290,00 v.H. | | |
§ 4
Der
Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die
Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1
oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die
Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der
Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über-
und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen
Verpflichtungen zu berichten.
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Ja-Stimmen |
:12 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 10. |
Erlass der 8. Nachtragssatzung zur Satzung für den gemeindlichen Kindergarten Loose |
Beschlussvorlage - 16/2012
In
der Gemeinde Loose hat sich ein Bedarf für eine zusätzliche Betreuung
im gemeindlichen Kindergarten in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr
ergeben. Es wurde ein Konzept für die zusätzliche Betreuung in dieser
Zeit erarbeitet für das folgende Rahmenbedingungen zu Grunde gelegt
wurden: Die
wöchentliche Betreuungszeit wird um 10 Stunden erhöht. Für diese Zeit
müssen zwei Mitarbeiterinnen in der Einrichtung anwesend sein. Dieses
kann erreicht werden, in dem die wöchentliche Arbeitszeit einer
Mitarbeiterin um 7 Stunden erhöht und deren wöchentliche
Vorbereitungszeit um 3 Stunden gekürzt wird. Die wöchentliche
Arbeitszeit einer weiteren Mitarbeiterin wird um 10 Stunden erhöht. Die
Arbeitsverträge sind entsprechend anzupassen.
Durch
die Personalveränderung ergeben sich monatliche Mehrkosten von rd.
1.420,- €. Unter der Voraussetzung, dass 46 % dieser Mehrkosten von den
Eltern getragen und das Angebot von durchschnittlich 7 Kindern
wahrgenommen wird, ergibt sich eine Gebühr von 95,- € im 5 Tagesbetrieb.
Im 2 oder 3-Tagesbetrieb beträgt die Gebühr anteilig 57,- € bzw. 38,-
€. Aufgrund der Höhe der sich bereits aus den Personalkosten ergebenden
Gebühren wurde auf die Berücksichtigung von Sachkostenanteilen
verzichtet.
Sofern
das Angebot von mehr als 7 Kindern genutzt wird, sinkt der von der
Gemeinde zu tragende Kostenanteil. Sollte die Nutzung über einen
längeren Zeitraum deutlich unter 7 Kindern liegen, müsste die
Gebührenstruktur von der Gemeinde neu überdacht werden.
Für
das Mittagessen wird eine Gebühr von 3,21 € veranschlagt. Die Gemeinde
kann entscheiden, ob die Sozialstaffelregelung auch auf die Gebühren für
das Mittagessen ausgedehnt wird. Ausfälle aus der Sozialstaffelregelung
würden dann voll zu Lasten der Gemeinde gehen. Der jetzige
Satzungsentwurf beinhaltet die o. g. Regelung.
|
Beschluss:
Die 8. Nachtragssatzung zur Satzung für den gemeindlichen Kindergarten der Gemeinde Loose wird erlassen.
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Ja-Stimmen |
:12 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 11. |
Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs. |
Beschlussvorlage - 19/2012
Gemäß
§ 6 Brandschutzgesetz -BrandSchG- hat die Feuerwehr bei Bränden, Not-
und Unglücksfällen in ihrem Einsatzgebiet die erforderlichen Maßnahmen
zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen
abzuwenden (abwehrender Brandschutz, technische Hilfe). Es handelt sich
hierbei um eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr im Rahmen der
Gefahrenabwehr.
(1)
Gemäß § 29 des Brandschutzgesetzes für Schl.-Hol. ist der Einsatz der
öffentlichen Feuerwehr grundsätzlich für die Geschädigten unentgeltlich
bei 1. Bränden 2. der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen 3. der Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht werden.
Für
andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren
einschließlich der Feuersicherheitswachen können Gebühren nach dem
Kommunalen Abgabegesetz des Landes Schleswig-Holstein oder
privatrechtliche Entgelte erhoben werden. Das gleiche gilt für Einsätze
zu Zwecken nach Abs.1 im Falle 1. vorsätzlicher Verursachung von Gefahr und Schaden 2. vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr 3. eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage und 4. einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht (Straßenverkehr)
Das
Brandschutzgesetz (§29) ermöglicht ausdrücklich, auf Grundlage einer
gemeindlichen Regelung die Erhebung von Gebühren und privatrechtlicher
Entgelte.
Da
die Gemeinde Loose nicht über eine Gebührenregelung verfügt, ist das
Abrechnen der Einsätze der Feuerwehr nicht ohne Weiteres möglich.
Die beigefügte Mustersatzung mit dem Mustertarif wird zurzeit von den meisten amtsangehörigen Gemeinden verwendet.
|
Beschluss:
Die
Feuerwehrentgeltsatzung und der Feuerwehrentgelttarif über die
Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Loose werden in
der vorgelegten Fassung genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Feuerwehrentgeltsatzung und den Feuerwehrentgelttarif auszufertigen und bekannt zu machen.
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Ja-Stimmen |
:11 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 12. |
Planungsrechtliche Sicherung des geplanten Bürgerwindparks |
Beschlussvorlage - 21/2012
Im
Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum
III (Windkraft) haben sich die Gemeinden Loose und Waabs im Rahmen von
Beschlüssen der Gemeindevertretungen dazu entschieden, eine gemeinsame
Eignungsfläche zu melden. Diese Fläche spiegelt sich im derzeit 2.
Entwurf des Regionalplans wieder (Eignungsfläche Nr. 301).
Die
Grundeigentümer haben sich zusammengeschlossen, mit dem Ziel, diese
Fläche als Bürgerwindpark umzusetzen. Hierzu hat bereits am 13.09.2012
in Loose eine entsprechende Einwohnerversammlung stattgefunden. In Waabs
ist diese für den 13.11.2012 geplant.
Derzeit
ist es als nicht unwahrscheinlich zu bewerten, dass sich die gemeldete
Potentialfläche auch in der Endfassung des Regionalplans widerspiegeln
wird. In verschiedenen Gesprächen mit den Grundeigentümern sowie
Vertretern der Gemeinden wurde zur Diskussion gestellt, wie die
planungsrechtliche Sicherung dieser Fläche erfolgen soll. Folgende
Möglichkeiten zeigen sich auf. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch Aufstellung eines Flächennutzungsplanes Aufstellung eines Flächennutzungsplanes mit einem ergänzenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Alle
Planungen haben ihre Vorzüge. Wesentlichster Unterschied ist dabei der
zeitliche Aspekt. Während beim Flächennutzungsplan und vorhabenbezogenen
Bebauungsplan von einer Planungszeit von bis zu zwölf Monaten zu
rechnen ist, kann ein städtebaulicher Vertrag nach Beratung und
Beschlussfassung in der Gemeindevertretung zeitnah zur Unterzeichnung
gebracht werden. In
einem Vertrag können Inhalte geregelt werden, die in einem Bauleitplan
nicht geregelt werden können. Dies gilt aber auch anders herum.
Gerade
jüngst wurde das Niedersächsische OVG geurteilt, dass ein
städtebaulicher Vertrag, der an die Stelle der Entwicklungs- und
Ordnungsfunktion der Bauleitplanung tritt und mit dem die Kommune die
als erforderlich erachtete „Feinsteuerung“ der Windenergienutzung allein
mit vertraglichen Mitteln zu bewirken versucht, mit der Ausgestaltung
des Rechts der Bauleitplanung unvereinbar und daher unwirksam ist.
Die
Verwaltung lässt derzeit prüfen, inwieweit sich dieses Urteil auf Loose
und Waabs auswirkt. Ziel ist es, bis zur Sitzung eine entsprechende
Rückmeldung zu erhalten. Fraglich ist wahrscheinlich nicht, ob eine
Eignungsfläche ausschließlich mit einem städtebaulichen Vertrag
abgesichert werden kann, sondern vielmehr mit welchem Inhalt dieser
versehen werden darf.
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Beschluss:
Die im Gemeindegebiet Loose befindliche Eignungsfläche soll durch folgendes Instrument planungsrechtlich gesichert werden: Vorab durch den städtebaulichen Vertrag. Nachgeschaltet durch Bauleitplanung.
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Ja-Stimmen |
:12 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
|
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
|
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekanntgegeben.
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Godber Peters |
Gerhard Feige |
Protokollführer |
Bürgermeister |
Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters
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