Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau- und Umweltausschuss | 11.06.2012 |
Gemeindevertretung | 14.06.2012 |
Betreff: |
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren |
Sachverhalt: |
Das
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011
Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und
von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und
Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die
im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium
ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die
Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet. Am
27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen
der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011
so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das
Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine
erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben. Mit
der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die
Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls
könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines
schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine
größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung.
Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen. Die
Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die
Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober
abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des
Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder
Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur
Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig
werden. Die
Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die
Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die
Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten
Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf
jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5
Prozent der Landesfläche. (Quelle: Pressemitteilung IM) Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich. Am
30.04.2012 wurden die aktuellsten Entwürfe zur Fortschreibung der
Regionalpläne im Internet veröffentlicht. Diesen kann entnommen werden,
dass die durch die Gemeinden Loose und Waabs angemeldeten Flächen
teilweise Berücksichtigung gefunden haben. Die kleinere der beiden
gemeldeten Flächen ist herausgefallen. Dies wird durch die
Planungsbehörde wie folgt begründet: Die
beiden Vorschlagsflächen in Loose und Waabs sind nicht als Einheit zu
betrachten, sondern als zwei getrennte Flächen, was optisch durch den
dazwischenliegenden Wald unterstützt wird. Um die Standorte für
Windkraftanlagen zugunsten der Freihaltung größerer Bereiche zu
konzentrieren, erfolgt keine Ausweisung von kleinen Flächen unter 20 ha
Größe. Die vorgeschlagene Fläche im Nordosten erreicht diese
Mindestgröße nicht und wird daher nicht übernommen. Weiterhin
ist mit Datum vom 29.05.2012 eine Anfrage für eine Windparkplanung für
den Bereich Charlottenhof eingegangen. Hierzu ist anzumerken, dass eine
Neuausweisung von Potentialflächen in diesem Verfahren grundsätzlich
nicht möglich ist. Betrachtet man diese Fläche aber nicht als
Neuausweisung sondern als Arrondierung der für Rieseby gemeldeten
Fläche, könnte ggf. eine Berücksichtigung im weiteren Verfahren
erfolgen. Bereits in der Vergangenheit ist eine konkrete Untersuchung in
diesem Bereich erfolgt, die grundsätzlich im Hoheitsgebiet der Gemeinde
Loose keine Eignungsfläche vorsah. Erneute Untersuchungen haben
anscheinend zu einem abweichenden Ergebnis geführt, die kleine Teile mit
abdecken könnten. Die
Eignungsfläche Rieseby ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht als
Potentialfläche ausgewiesen. Die Gemeinde Rieseby wird jedoch im
Verfahren entsprechende Stellungnahmen abgeben, damit eine Aufnahme der
Fläche positiv geprüft wird. |
Abstimmungstext: |
Das
die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut
ausgelegt werden soll wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Loose
nimmt die Entscheidung zur Anpassung des charakteristischen
Landschaftsraumes sowie die erstmalige Ausweisung einer Eignungsfläche
wohlwollend zur Kenntnis. Unter Berücksichtigung des Antrags für den
Bereich Charlottenhof, soll diese Fläche als Arrondierung zu der im
ersten Beteiligungsverfahren für Rieseby gemeldeten Fläche nachgemeldet
werden. Der
Bürgermeister wird legitimiert, ggf. ergänzende Stellungnahmen
abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach
erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen
bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen
lassen. |
Anlagen: |
- Fragenkatalog des IM - Übersichtskarte - Auszug aus dem Umweltbericht - Antrag und Übersichtsplan für den Bereich Charlottenhof |