Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Loose

Beschlussvorlage
9/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
07.05.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss 11.06.2012 
Gemeindevertretung 14.06.2012 

Betreff:
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren

Sachverhalt:

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.

Am 30.04.2012 wurden die aktuellsten Entwürfe zur Fortschreibung der Regionalpläne im Internet veröffentlicht. Diesen kann entnommen werden, dass die durch die Gemeinden Loose und Waabs angemeldeten Flächen teilweise Berücksichtigung gefunden haben. Die kleinere der beiden gemeldeten Flächen ist herausgefallen. Dies wird durch die Planungsbehörde wie folgt begründet:

Die beiden Vorschlagsflächen in Loose und Waabs sind nicht als Einheit zu betrachten, sondern als zwei getrennte Flächen, was optisch durch den dazwischenliegenden Wald unterstützt wird. Um die Standorte für Windkraftanlagen zugunsten der Freihaltung größerer Bereiche zu konzentrieren, erfolgt keine Ausweisung von kleinen Flächen unter 20 ha Größe. Die vorgeschlagene Fläche im Nordosten erreicht diese Mindestgröße nicht und wird daher nicht übernommen.

Weiterhin ist mit Datum vom 29.05.2012 eine Anfrage für eine Windparkplanung für den Bereich Charlottenhof eingegangen. Hierzu ist anzumerken, dass eine Neuausweisung von Potentialflächen in diesem Verfahren grundsätzlich nicht möglich ist. Betrachtet man diese Fläche aber nicht als Neuausweisung sondern als Arrondierung der für Rieseby gemeldeten Fläche, könnte ggf. eine Berücksichtigung im weiteren Verfahren erfolgen. Bereits in der Vergangenheit ist eine konkrete Untersuchung in diesem Bereich erfolgt, die grundsätzlich im Hoheitsgebiet der Gemeinde Loose keine Eignungsfläche vorsah. Erneute Untersuchungen haben anscheinend zu einem abweichenden Ergebnis geführt, die kleine Teile mit abdecken könnten.
Die Eignungsfläche Rieseby ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Potentialfläche ausgewiesen. Die Gemeinde Rieseby wird jedoch im Verfahren entsprechende Stellungnahmen abgeben, damit eine Aufnahme der Fläche positiv geprüft wird.


Abstimmungstext:

Das die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Loose nimmt die Entscheidung zur Anpassung des charakteristischen Landschaftsraumes sowie die erstmalige Ausweisung einer Eignungsfläche wohlwollend zur Kenntnis. Unter Berücksichtigung des Antrags für den Bereich Charlottenhof, soll diese Fläche als Arrondierung zu der im ersten Beteiligungsverfahren für Rieseby gemeldeten Fläche nachgemeldet werden.

Der Bürgermeister wird legitimiert, ggf. ergänzende Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Fragenkatalog des IM
- Übersichtskarte
- Auszug aus dem Umweltbericht
- Antrag und Übersichtsplan für den Bereich Charlottenhof