N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Loose vom 06.08.2013.
Sitzungsort: |
in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose |
Beginn der Sitzung: |
19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: |
21.30 Uhr |
Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Michael Engel |
stellv. Ausschussvorsitzende Daniela Dittmann-Valerio |
Ausschussmitglied Hauke Harrs |
Abwesend sind:
Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Gerhard Feige |
Gemeindevertreter/in Britta Fries |
Gemeindevertreter Lothar Jöns |
Gemeindevertreter/in Bettina Lassen |
Gemeindevertreter Hans-Uwe Messerschmidt |
Gemeindevertreter Manfred Peters |
Gemeindevertreter Burkhard Römer |
Protokollführer Norbert Jordan |
Gast Matthias Wohlenberg |
5 Gäste EZ, KN
1. |
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. |
Sanierung Rentnerwohnheim "Ehlerskoppel" |
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Beschlussvorlage - 17/2013 |
5. |
Information über ein geplantes Repowering von Windkraft im Bereich Charlottenhof |
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Beschlussvorlage - 15/2013 |
6. |
Fußweg von Osterhof in Richtung Ludwigsburg |
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Beschlussvorlage - 16/2013 |
7. |
3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Bereich "Windpark Loose-Waabs" östlich des Gutes Osterhof -
Aufstellungsbeschluss - |
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Beschlussvorlage - 19/2013 |
8. |
Bebauungsplan Nr. 2 für den Bereich "Windpark Loose-Waabs" östlich des Gutes Osterhof - Aufstellungsbeschluss - |
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Beschlussvorlage - 20/2013 |
zu TOP 1. |
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der
Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit
der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
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zu TOP 2. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. |
Sanierung Rentnerwohnheim "Ehlerskoppel" |
Beschlussvorlage - 17/2013
Es
ist angedacht die zwei Seniorenwohnungen in der Ehlerskoppel 14 - 16 zu
sanieren. Hierzu liegt eine Kostenschätzung des Architekturbüros
Wohlenberg vor. Die Kostenschätzung schließt mit einer Bruttosumme von
75.000,00 €. Zusätzlich sind noch Kosten für eine neue Kücheneinrichtung
in einer der beiden Wohnungen zu berücksichtigen, die mit ca. 3.000,00 €
zu Buche schlagen. Die zu schulternden Gesamtkosten betragen somit
geschätzte 78.000,00 €. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die für die
Baumaßnahme veranschlagten Kosten aufzuteilen und die Dachsanierung zu
einem späteren Zeitpunkt ausführen zu lassen. Sollte sich die Gemeinde
für diese Variante entscheiden, verringern sich die Kosten vorerst auf
ca. 56.000,00 €.
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Die
geplanten Maßnahmen wurden durch Architekt Wohlenberg umfassend
vorgestellt. Einzelne Nachfragen wurden ausführlich beantwortet.
Es
ist festzuhalten, dass es sich bei der jetzt geplanten Maßnahme um eine
Teilsanierung handelt. Zu einem späteren Zeitpunkt wäre es ratsam, noch
einmal die Fenster zu erneuern. Dies würde Kosten von ca. 10.000,00 €
verursachen. Die Fassade kann bis auf Weiteres so bleiben.
Eine
Sanierung sollte vorerst ohne Instandsetzung des Daches erfolgen.
Weiterhin sollte vor einer abschließenden Entscheidung noch einmal im
Rahmen eines konkreten Leistungsverzeichnisses die zu erwartenden Kosten
ermittelt werden.
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Beschluss:
Es
wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebenen Seniorenwohnungen zu
sanieren. Zur Konkretisierung der Kosten wird Architekt Wohlenberg
gebeten, durch ein Leistungsverzeichnis die Maßnahme zu konkretisieren.
Das Leistungsverzeichnis soll dabei für die Variante ohne Dachsanierung
erfolgen.
Danach
werden diese Zahlen dem Finanzausschuss vorgestellt, mit der Bitte, die
notwendigen Mittel im Haushalt zur Verfügung zu stellen.
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Ja-Stimmen |
:3 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 5. |
Information über ein geplantes Repowering von Windkraft im Bereich Charlottenhof |
Beschlussvorlage - 15/2013
Mit
Schreiben vom 21.05.2013 hat ein Unternehmen aus Schleswig-Holstein die
Gemeinde Loose darüber in Kenntnis gesetzt, dass dieses beabsichtigt im
Bereich Charlottenhof zwei neue Windkraftanlagen zu errichten, die im
Rahmen des Repowerings entstehen sollen. Die Anlagenstandorte würden
sich dabei außerhalb der im Regionalplan ausgewiesenen Eignungsräume
befinden.
Die
bisherige Beschlussfassung der Gemeindevertretung Loose deckt ein
Repowering nicht ab. Die Gemeinde hat in diesem Bereich bisher lediglich
eine Arrondierung der Eignungsfläche Rieseby gewünscht, die jedoch im
Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans nicht berücksichtigt
werden konnte.
Da
durch das Unternehmen keine weiteren Angaben mitgeteilt wurden, wurden
vorerst ergänzende Informationen angefordert. Weiterhin erfolgte der
Hinweis, dass im Hinblick auf die mangelnde Berücksichtigung der
anvisierten Fläche im Teilfortschreibungsverfahren zum Regionalplan,
vorab eine Abstimmung des geplanten Repowerings mit der Staatskanzlei
erfolgen sollte. Das Ergebnis der Vorabstimmung ist dann mit den weiter
angeforderten Unterlagen der Gemeinde Loose mitzuteilen.
Da
bis dato keine Unterlagen eingereicht wurden, kann auch keine
abschließende Beschlussfassung erfolgen. Die Planungsabsichten werden
daher nur zur Kenntnis genommen.
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zu TOP 6. |
Fußweg von Osterhof in Richtung Ludwigsburg |
Beschlussvorlage - 16/2013
Eine
örtliche Begehung hat ergeben, dass der Gehweg in Richtung Ludwigsburg
auf einer Länge von ca. 200 m teilweise starke Schäden aufweist. Im Zuge
der Ausbesserungsarbeiten infolge von Winterschäden hat die beauftragte
Firma ihr Angebot bis Ende August verlängert und würde bei positivem
Entscheid durch die Gemeinde den Gehweg mit Asphalt wieder ausbessern.
Die durch die Baufirma geschätzte Bruttosumme zur Durchführung dieser
Maßnahme beträgt ca. 4.500,00 €. Im Vorfeld müsste jedoch durch den
Gemeindearbeiter die, den Gehweg seitlich begrenzenden, Grünstreifen bis
zu den Asphaltkanten zurückgeschnitten werden, um ein problemloses
Arbeiten der Baufirma zu gewährleisten.
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Das
Angebot gilt ausschließlich bis Ende August 2013. Da die
Gemeindevertretung erst später tagen wird, tragen alle anwesenden
Gemeindevertreterinnen und -vertreter die geplante Maßnahme mit. Der
Auftrag kann somit erteilt werden.
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Beschluss:
Es
wird beschlossen dem Sachverhalt zu entsprechen, die notwendigen
finanziellen Mittel von ca. 4.500,00 € im Haushalt bereit zu stellen und
die Maßnahme im Zuge der alljährlichen Straßenunterhaltungsmaßnahmen
durchzuführen.
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Ja-Stimmen |
:3 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 7. |
3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Bereich "Windpark Loose-Waabs" östlich des Gutes Osterhof -
Aufstellungsbeschluss - |
Beschlussvorlage - 19/2013
Grundlage
für die Planung ist die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den
Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die
Windenergienutzung. Die Gemeinde hatte versucht, zwischen den Landeigentümern eine Einigung über einen städtebaulichen Vertrag zu erreichen.
Da
eine einvernehmliche Regelung auf diesem Wege nicht zustande kam,
möchte die Gemeinde nun über eine gemeinsame koordinierende
Bauleitplanung die unterschiedlichen Interessen zusammenführen. Da
die Windkraft-Eignungsfläche über den Bereich der Gemeinde Loose
hinausgeht, hat auch die Gemeinde Waabs eine entsprechende
Bauleitplanung zu betreiben.
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Da die Tagesordnungspunkte 7 und 8 eng zusammengehören, erfolgt hierzu eine übergreifende Beratung.
Protokollführer
Jordan führt ergänzend zum Sachverhalt noch einmal umfassend den
aktuellen Sachstand aus. Ausschussmitglied Dittmann-Valerio äußert Ihren
Unmut zu der Vorgehensweise. Die Gemeinde hat innerhalb kürzester Zeit
alle Weichen für die Windkraft gestellt. Nun soll alles wieder von vorne
beginnen. In diesem Zusammenhang wird noch einmal der Appell an die
Verfahrensbeteiligten ausgesprochen, sich zu weiteren Gesprächen an
einen Tisch zu begeben.
Der
Protokollführer geht auf einzelne Fragen vertiefend ein und schildert
die Vorteile der konkretisierenden Bauleitplanung. Überdies wird einem
Gast das Wort erteilt. Dieser führt noch einmal die näheren Ansätze der
geplanten Windkraftplanung aus.
Sofern
sich die Verfahrensbeteiligten entsprechend verständigen, könnte ein
Aufstellungsbeschluss wieder aufgehoben werden und die bisher zugrunde
liegenden städtebaulichen Verträge (mit noch erforderlichen Anpassungen)
zum Tragen kommen.
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Beschluss:
- Zum
Flächennutzungsplan der Gemeinde Loose wird eine 3. Änderung
aufgestellt. Ziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur
Entwicklung einer Sondernutzungsfläche für Windkraftanlagen unter
Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung. (s. räumliche
Geltungsbereichsabgrenzung)
- Die Planungsanzeige ist zu erstatten.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll
durchgeführt werden.
- Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick
auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§
4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scopingtermin erfolgen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
- Mit den Vorhabenträgern ist ein Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.
- Vor Auftragserteilung ist eine entsprechende Vertragserfüllungsbürgschaft über die gesamten Planungskosten vorzulegen.
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Ja-Stimmen |
:3 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 8. |
Bebauungsplan Nr. 2 für den Bereich "Windpark Loose-Waabs" östlich des Gutes Osterhof - Aufstellungsbeschluss - |
Beschlussvorlage - 20/2013
Grundlage
für die Planung ist die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den
Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die
Windenergienutzung. Die Gemeinde hatte versucht, zwischen den Landeigentümern eine Einigung über einen städtebaulichen Vertrag zu erreichen.
Da
eine einvernehmliche Regelung auf diesem Wege nicht zustande kam,
möchte die Gemeinde nun über eine gemeinsame koordinierende
Bauleitplanung die unterschiedlichen Interessen zusammenführen. Da
die Windkraft-Eignungsfläche über den Bereich der Gemeinde Loose
hinausgeht, hat auch die Gemeinde Waabs eine entsprechende
Bauleitplanung zu betreiben.
|
Beschluss:
- Für
das Gebiet östlich des Gutes Osterhof wird ein Bebauungsplan
aufgestellt. Ziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur
Entwicklung einer Sondernutzungsfläche für Windkraftanlagen unter
Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung. (s. räumliche
Geltungsbereichsabgrenzung - Flächen Kirberg)
- Die Planungsanzeige ist zu erstatten.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll
durchgeführt werden.
- Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick
auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§
4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scopingtermin erfolgen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
- Mit den Vorhabenträgern ist ein Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.
- Vor Auftragserteilung ist eine entsprechende Vertragserfüllungsbürgschaft über die gesamten Planungskosten vorzulegen.
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Ja-Stimmen |
:3 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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Norbert Jordan |
Michael Engel |
Protokollführer |
Ausschussvorsitzender |
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