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Kollateralschaden der Energiewende

Wie eine Gemeinde zur Beute von Investoren
in Windenergieanlagen gemacht werden kann


"34 Hinweise auf Korruption
KIEL In Schleswig-Holstein hat es in der zweiten Jahreshälfte 2014 insgesamt 34 Hinweise auf Korruption gegeben. 23 davon stufte der Korruptionsbeauftragte Hans-Werner Rogge als Verdachtsfälle ein. Von diesen 23 Fällen wurden dann zwölf an die zentral zuständige Staatsanwaltschaft Kiel weitergeleitet, ... "
(Eckernförder Zeitung, 5.2.2015)


Hans-Werner Rogge, ehemaliger LKA-Chef und Anti-Korruptionsbeauftragter von Schleswig-Holstein, hat auf meine Veranlassung hin, nach sorgfältiger Prüfung der Vorgänge in Loose, die Staatsanwaltschaft Kiel u.a. gebeten, die Vorgänge bei der Genehmigung der Windeignungsfläche in Loose durch das Innenministerium mit Bezug auf einen Korruptionsverdacht der Handlungsträger Denker & Wulf AG, NaturEnergieKonzept GmbH (NEK) und Bauamt Schlei-Ostsee zu prüfen.

Damit ich von dem Ergebnis der Prüfung Kenntnis erhalte, musste ich selbst einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Kiel stellen.


Die Staatsanwaltschaft Kiel hat nach Prüfung sämtlicher Unterlagen keinen Handlungsbedarf feststellen können.

"Ebenso wenig ist es strafbewehrt [mit Strafe bedroht], für sein Produkt oder Dienstleistung Werbung zu machen und im Rahmen dessen nur unzureichend zu informieren bzw. einseitige Informationen zu erteilen."
(Staatsanwaltschaft Kiel, 18.12.2014)


Eike Hebeler
Tolsrüh 95
24366 Loose
E-Mail: eike-hebeler@t-online.de
Tel.: 04358/1084

Loose, d. 18.11.2014

An die Staatsanwaltschaft Kiel
z. Hd. Herrn OStA Schulze-Ziffer
Schützenwall 31
24114 Kiel


Betr.:
Strafverfolgung mit Bezug auf die Projektierung eines Windparks in Loose
mit ergänzenden und erweiterten Unterlagen zu meinem Schreiben an den Anti-Korruptionsbeauftragten.




Ich bitte die Handlungsweisen der Gesellschafter Marten Jensen und Sönke Martensen von der NaturEnergieKonzept GmbH, im Folgenden mit NEK bezeichnet, und dem Bauamt Schlei-Ostsee in Eckernförde mit Bezug auf die Projektierung eines Windparks in Loose/Waabs als renditestarkes 30-Millionen-Anlageobjekt strafrechtlich zu verfolgen.

Begründung:

Ausgangslage

  • Die Gemeindevertreter aus Loose sind ehrenamtlich tätig und besitzen im Rahmen ihrer Planungshoheit mit Bezug auf Rahmenbedingungen bei der Realisierung eines 30-Millionen-Anlageobjektes als Windpark in ihrem Gemeindegebiet in keiner Weise Kenntnisse über u.a.:

    • die Rechtslage der Bundes- und Landesgesetzgebung,
    • bestehende zur Anwendung in Frage kommenden Verordnungen und Durchführungsbestimmungen im Land Schleswig-Holstein,
    • Handlungsabläufe bei der Errichtung eines Windparks,
    • juristische Eingriffsmöglichkeiten zur Durchsetzung politischer Absichten in einer Gemeinde,
    • Erfahrungen anderer Gemeinden bei der Errichtung ihres Windparks und
    • die Einbindung des Bürgerwillens in den Planungsprozess.

  • Um die Planungshoheit der Gemeindevertreter aus Loose bei der Projektierung des Windparks in Loose/Waabs verantwortungsvoll ausüben zu können, muss das Bauamt Schlei-Ostsee

    • die Gemeindevertreter auf Gestaltungsmöglichkeiten bei dem Planungsvorhaben hinweisen,
    • den Gestaltungswillen der Gemeindevertreter durch die Einbindung in den Planungsprozess fördern und
    • durch ein umfassendes Informationsangebot die Gestaltungsfähigkeit der Gemeindevertreter ermöglichen.

    In meinem Schreiben an alle Fraktionsvorsitzenden der im Landtag von Schleswig - Holstein vertretenen Parteien habe ich die Gegebenheiten im Rahmen der Ausübung der Planungshoheit der Gemeinde Loose bei der Projektierung ihres Windparks dargelegt.
    (Siehe Anlage Planungshoheit!)

  • Die Gemeindevertreter sind hinsichtlich ihrer Entscheidungsbefugnis bei der Projektierung des Windparks vollständig abhängig von den Vorgaben des Bauamtes Schlei-Ostsee. So müssen die Gemeindevertreter darauf vertrauen, dass das Bauamt:

    • alle erforderlichen Kenntnisse der Rechtslage bei der Projektierung eines 30-Millionen-Anlageobjektes hat,
    • alle erforderlichen Informationen bei dem beabsichtigten Planungsvorhaben zur Verfügung stellt,
    • zu einem dauerhaften zeitnahen Informationsfluss zwischen Bauamt und Gemeindevertreter in der Lage ist,
    • eine Beratung der Gemeindevertreter vollständig und unparteiisch vornimmt,
    • bei Entwürfen von Beschlussvorlagen die Begründungszusammenhänge schlüssig darstellt und
    • vollständige Niederschriften anfertigt, die einen Beschluss nach der Beschlussvorlage für die Öffentlichkeit nachvollziehbar darlegt.

  • Es besteht der begründete Verdacht, dass das Bauamt Schlei-Ostsee bei der Projektierung des Windparks Loose/Waabs zusammen mit der NEK vorsätzlich:

    • Sachverhalte falsch oder unvollständig dargestellt oder bewusst unterdrückt hat,
    • einen Ermessensmissbrauch vorgenommen hat,
    • die Gemeindevertreter nicht unparteiisch beraten hat,
    • seine Informationspflicht über das Projektvorhaben gegenüber den Gemeindevertretern und der Öffentlichkeit nicht erfüllt hat,
    • die Gemeindevertreter nicht auf bestehende Beschlüsse und Absichtserklärungen hingewiesen hat und
    • die Auswahl eines Gutachters für das Verwaltungsrecht nicht kritisch hinterfragt hat.

    Weiter muss angenommen werden, dass das Bauamt mit der Kommunalaufsicht vereinbart hat, dass diese "keine Rechtsverletzungen" bei der Projektierung des Windparks "erkennen" kann.
    (Siehe: Kommunalaufsicht!)

Zum Fehlverhalten des Bauamtes bei der Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung in Loose/Waabs (Anlage 1)

Es muss davon ausgegangen werden, dass in der
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 24.11.2011
(zu TOP 10. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) Beschlussvorlage - 24/2011

das Bauamt den Sachverhalt vorsätzlich falsch und unvollständig dargestellt hat:

  1. Es kommt in der Beschlussvorlage nicht zum Ausdruck, dass eine Planungs- und Betreibergesellschaft (NEK) die Grundeigentümer dazu angeregt hat, einen Windpark auf ihren Flächen errichten zu lassen.
    Es ist kaum vorstellbar, dass das Bauamt von diesem Sachverhalt keine Kenntnis gehabt hat.
  2. Es hat beim Ausweis von Windeignungsflächen in Schwansen für Privatpersonen keine Möglichkeit gegeben, einen Antrag auf Aufhebung des "charakteristischen Landschaftsraumes" für Loose ohne gemeindliche Zustimmung vor Ablauf der Frist zur Stellungnahme am 15.11.2011 beim Innenministerium rechtswirksam einzureichen.
  3. So konnte das Melden von Windeignungsflächen in Loose durch Privatpersonen an das Innenministerium auch ohne eine gemeindlichen Stellungnahme rechtswirksam nicht vorgenommen werden.
  4. Mit der Meldung von Windeignungsflächen beim Innenministerium musste die Gemeinde Loose also von den Grundeigentümern schriftlich gebeten werden, eine gemeindliche Stellungnahme mit einer Zustimmung zu den gemeldeten Windeignungsflächen abzugeben.
    Ohne Rücksprache von Gemeindevertretern mit den Grundeigentümern, bei der die NEK als zukünftiger Planungsträger genannt werden musste, ist das Verfahren kaum vorstellbar.

    Eine Übereinkunft über die weitere Vorgehensweise musste zwischen dem Bauamt Schlei-Ostsee, wenigstens einem Gemeindevertreter aus Loose und der NEK als Vertreter der Grundeigentümer so erfolgen, dass das Bauamt als Exekutivorgan "die Flächen vorsorglich im Rahmen der gemeindlichen Stellungnahme fristgerecht mit angemeldet" hat. Die Gemeindevertretung als Legislative sollte diese Stellungnahme dann später bestätigen.

    Alle folgenden Handlungsweisen der NEK und des Bauamtes Schlei-Ostsee lassen sich nur erklären, wenn mit dieser verfassungswidrigen Stellungnahme des Bauamtes der Wille aller Handlungsträger ausdrücklich oder stillschweigend verbunden gewesen ist, die Errichtung eines Windparks in Loose/Waabs als renditestarkes 30-Millionen-Anlageobjekt unter Führung NEK mit erheblichem Zeitdruck auf das Verfahren zielstrebig, auch gegen berechtigte Forderungen von Gemeindevertretern und der Öffentlichkeit, realisieren zu wollen.

  5. In der Niederschrift vom 24.11.2011 gibt es neben der Beschlussvorlage 24/2011 keine weiteren Stellungnahmen von Gemeindevertretern.
    Somit kann für die Öffentlichkeit in keiner Weise nachvollzogen werden, wie Gemeindevertreter einstimmig, 2 1/2 Monate nach dem Beschluss vom 5.09.2011, dem vom Bauamt "vorsorglich" abgegebenen Beschluss zustimmen konnten.
  6. Vom Innenministerium wurde im ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren bis zum 15.11.2011 der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, "Stellung zu nehmen und Änderungs- und Ergänzungsvorschläge" zu den eingereichten Windeignungsflächen zu machen.
    Das konnte durch das Verhalten des Bauamtes nicht geschehen.

Es bleibt Aufgabe der Staatsanwaltschaft, alle schriftlichen und mündlichen Vorgänge mit Bezug auf die Handlungsebenen:
  • NEK - Planungsbüro Denker & Wulf - Innenministerium,
  • NEK - Bauamt Schlei-Ostsee - Gemeindevertreter und
  • Bürgermeister von Loose - Gemeindevertreter der 3 Fraktionen CDU, Freie Wählergemeinschaft und SPD
offenzulegen, um die späteren Handlungsweisen bei der Projektierung des Windparks nachvollziehen zu können.


Zum Vermarktungskonzept eines "Bürgerenergieparks" als reines Kapitalanlagemodell der NEK (Anlage 2)

Bei einem Angebot, sich finanziell an einem Unternehmen zu beteiligen, werden potentielle Anleger bei einer rationalen Handlungsweise zunächst umfangreiche Informationen über das Unternehmen selbst erhalten wollen. Dann erst interessieren die Konditionen einer Beteiligung.

Bei der ersten Informationsveranstaltung zum "Bürgerenergiepark" in Loose, öffentliche Sitzung die Einwohnerversammlung der Gemeinde Loose vom 13.09.2012, gibt es den Tagesordnungspunkt:
zu TOP 3 "Information zur Errichtung eines Bürgerwindparks"
Danach mussten alle Teilnehmer der Veranstaltung davon ausgehen, dass hier umfangreiche Informationen zu der ERRICHTUNG eines Bürgerwindparks präsentiert werden.
Warum ist das keiner Weise erfolgt?
  • Man kann nicht davon ausgehen, dass das Bauamt von der Handlungsweise der NEK überrascht wurde.
  • Nach der Vorgeschichte vom 24.11.2011 ist eher anzunehmen, dass das Bauamt vor der Veranstaltung mit der NEK verabredet hat, wie der Verlauf der Sitzung erfolgen soll.
Die Staatsanwaltschaft möge ermitteln, warum auf dieser Veranstaltung bei der Geschäftsanbanung eines 30-Millionen-Anlageobjektes in Windenergieanlagen durch die NEK mit Hilfe des Bauamtes von der inhaltlichen Durchführung der vorgesehenen Tagesordnung in wesentlichen Teilen abgewichen wurde.


Zur Abwehr der Forderung nach mehr Transparenz über das
Planungskonzept des Windparks in Loose durch die NEK
(Anlage 3)

Es ist erforderlich, die Handlungsweisen der NEK und des Bauamtes Schlei-Ostsee im Zusammenhang mit der Zielsetzung der NEK zu betrachten, dass mit der Errichtung des Windparks aus Gründen der zur damaligen Zeit noch bestehenden hohen Rendite des Anlageprojektes vor 2014, d.h. in ca 12 Monaten, begonnen werden muss. Man darf nicht "unnötig Zeit verstreichen lassen".

Das hatte auf der Veranstaltung des Bau- und Umweltausschusses vom 5.11.2012 zur Folge:
  • Mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages verzichtet die Gemeinde u.a. weitgehend auf Gestaltungsmöglichkeiten bei der Anzahl der Windenergieanlagen (WEA) auf dem Windeignungsgebiet, ihren Standorten mit Abständen zu 21 Wohngebäuden im Außenbereich von Loose sowie der Höhe der WEA.

    Es war somit aus zeitlichen Gründen dringend erforderlich, den Bau- und Umweltausschuss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages schon auf dieser Sitzung zu veranlassen.

  • Eine Möglichkeit war der Aufbau eines erheblichen zeitliche Drucks sowohl von der NEK aus auch vom Bauamt auf die Gemeindevertreter des Bau- und Umweltausschusses.
  • Weiter durfte das Bauamt nicht auf den existierenden Beschluss vom 24.11.2011 hinweisen, bei dem sich die Gemeindevertreter für eine eigene Bauleitplanung ohne städtebaulichen Vertrag schon entschieden hatten.
  • Das Bauamt durfte die Gemeindevertreter in keinem Fall an ihren Gestaltungswillen mit Hilfe einer Bürgerbeteiligung bei den Windkraftanlagen in Rieseby mit Bezug auf Anzahl, Höhe und Standorte der Anlagen, Abstand zu direkten Anliegern, am 14.6.2012, erinnern.

    Gemeindevertreter und Öffentlichkeit hätten dann diese Forderungen mit Bestimmtheit auch auf den Windpark in Loose anwenden wollen.
    Das hätte besonders bei den Abstandsregelungen von WKA zu 21 Wohngebäuden im Außenbereich zu kontroversen Diskussionen führen müssen. Eine zeitliche Verzögerung in der Ablaufplanung wäre die Folge gewesen.

  • Es war somit unbedingt zu vermeiden, dass der Wunsch von Gemeindevertretern und von Bürgern aus Loose, mehr Transparenz über die Projektierung zu erhalten, erfüllt wird.

    Das Bauamt ist daher auch nicht bereit, die NEK nachdrücklich darauf hinzuweisen, vor Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mehr Informationen für die Gemeindevertreter und die Öffentlichkeit über die vorhandene und zukünftige Planung des Windparks zur Verfügung zu stellen.

    Verständlicherweise konnten sich die Gemeindevertreter in keiner Weise vorstellen, dass ihr Bauamt und die NEK zielstrebig auf den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages auf dieser Veranstaltung hinarbeiten würden.

Das Verhalten des Bauamtes und der NEK erfolgt dann auch systematisch nach der vorgegebenen Zielsetzung:
  1. In der Beschlussvorlage des Bauamtes wird der "zeitliche Aspekt", d.h. eine bei der bestehenden Gestzeslage zügige Errichtung des Windparks hervorgehoben. "Während beim Flächennutzungsplan und vorhabenbezogenen Bebauungsplan von einer Planungszeit von bis zu zwölf Monaten zu rechnen ist, kann ein städtebaulicher Vertrag nach Beratung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung zeitnah zur Unterzeichnung gebracht werden."

    Hier wird, wie vorgesehen, den Gemeindevertretern schon zu Beginn der Sitzung die Zielrichtung einer Verhandlungsführung mit der NEK vorgegeben.

  2. In der anschließenden Diskussion unterstützt das Bamt erheblich den zeitlichen Druck der NEK auf die Gemeindevertreter. Für die NEK ist es wichtig, "dass das Projekt vor 2014 begonnen wird".

    Hier macht sich das Bauamt zum Anwalt der Vermarktungsinteressen der NEK bei einem renditestarken 30-Millionen-Anlageobjekt in Loose.

  3. Nachdem auf der Veranstaltung vom 13.9.2012 über die Errichtung des Bürgerwindparks von der NEK mit Unterstützung des Bauamtes keine wesentlichen Informationen gegeben wurden, mussten Gemeindevertreter und Bürger erwarten, dass auf dieser öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Loose vom 05.11.2012, zu TOP 4. Planungsrechtliche Sicherung des geplanten Bürgerwindparks, die für eine Bürgerbeteiligung erforderlichen Informationen über die ERRICHTUNG des Windparks präsentiert werden.

    Das hatte das Bauamt von vornherein mit der Formulierung des Tagesordnungspunktes so aber nicht vorgesehen.

    Man brauchte über die ERRICHTUNG des Windparks daher jetzt auch keine Aussprache mehr zulassen.

    Bürger aus Loose verlangen vergeblich mehr Informationen zu dem Planungsvorhaben "ihres zukünftigen Bürgerwindparks".

    Nach der Entscheidung der Gemeindevertreter für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages sind z.B. Einflussmöglichkeiten der Gemeinde und der Bürger auf die Gestaltung des Windparks kaum noch möglich.
    Für die NEK müssen z. B. die Abstände von WKA zu 21 Wohngebäuden im Außenbereich nach der Rechtslage nur noch mindestens 400 Meter bei 150 Meter hohen WKA betragen.

    Dann muss das Bauamt auch bei späteren Veranstaltungen keinen Anlass mehr sehen, die NEK zur Abkehr ihrer Informationspolitik gegenüber den Gemeindevertretern und der Öffentlichkei zu bewegen.

    Diese Vorgehensweise entspricht der Übereinkunft vom 24.11.2011 und der vorgegebenen Zielsetzung für diese Sitzung.

  4. Das Bauamt hat es dann auch zugelassen, dass die NEK die Gemeindevertreter und die Öffentlichkeit von Loose bei ihrer skizzenhaften Präsentation einer Standortplanung von WKA auf einer nicht mehr gültigen Windeignungsfläche vorsätzlich täuscht.

    Sonst wäre hier schon erkennbar gewesen, wie nahe zwei WKA an die Wohngebäude im Innen- und Außenbereich von Loose errichtet werden sollen.
Die Staatsanwaltschaft möge ermitteln, aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt die ursprüngliche Windeignungsfläche in Loose/Waabs geändert wurde.


Zur Erklärung der Gemeindevertreter, mit der NEK einen "städtebaulichen Vertrag" abzuschließen zu wollen (Anlage 4)

Das Bauamt drängt hier die Gemeindevertreter, sich zwischen einer Entscheidung für einen städtebaulichen Vertrag oder einer eigenen Bauleitplanung zu entscheiden.

Hätte das Bauamt die Gemeindevertreter umfassend über bestehende Sachverhalte informiert, hätte später keine Entscheidung für einen städtebaulichen Vertrag getroffen werden dürfen.

Die NEK versucht mit "vertrauensbildenden Maßnahmen" eine Entscheidung für einen städtebaulichen Vertrag herbeizuführen:
  • "Herr Jensen erklärt, dass man sich bereits jetzt mit der Gemeinde über genaue Maße, wie die Höhe [im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages] einigen möchte."
Das Bauamt erklärt:
  • "Zu beachten ist, dass sich aus aktueller Rechtslage sowie jüngster Rechtsprechung ergibt, dass alles was die Gemeinde durch Bauleitpläne regeln kann nicht Bestandteil eines städtebaulichen Vertrages werden darf. Ein städtebaulicher Vertrag darf somit nur die Dinge regeln, die nicht durch einen Bauleitplan festsetzbar sind.
    Geht es z. B. um die Höhe oder den Standort der Anlage bedarf es konkreter Bauleitplanung (so die aktuelle Rechtsprechung)."

Welcher völlig unerfahrene Gemeindevertreter soll bei diesen Sachverhalten noch eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen können?

"Herr Jordan [Bauamtsleiter] teilt mit, dass ebenso zu prüfen ist, ob es noch weitere Dinge gibt, die die Gemeinde für sich festlegen möchte. Danach muss die Wahl zwischen einem städtebaulichen Vertrag oder Bauleitplanung getroffen werden."

Wann und mit wem sollen die Gemeindevertreter des Bau- und Umweltausschusses auf welchem Informationsstand welche "weiteren Dinge", unabhängig vom Bauamt, prüfen?

So wird man auch in der Gemeinderatssitzung vom 5.12.2012 für die Beschlussvorlage 21/2012 vom 5.11.2012 stimmen.

Die Staatsanwaltschaft möge ermitteln, unter welchen Umständen sich die Gemeindevertreter des Bau- und Umweltausschusses in der "nichtöffentlichen Beratung" vom 5.11.2012 für einen städtebaulichen Vertrag entschieden haben.


Zu Anträgen nach § 16 e GO ("Anregungen und Beschwerden") (Anlage 5)

Ca. 15 Anträge von Bürgern aus Loose als Antragstellerinnen und Antragstellern werden nach dem Tagesordnungspunkt auf Versammlungen: "Anregungen und Beschwerden" seit Mai 2014 mit Bezug auf § 16e GO beim Bürgermeister und beim Bauamt Schlei-Ostsee eingereicht.
Sie haben u.a. die Aufgabe, den Informationsstand der Gemeindevertreter bei der Projektierung des Windparks zu erhöhen.

Die Gemeinde ist verpflichtet, zu den Anträgen Stellung zu nehmen.

Das Bauamt verhindert erfolgreich, auch mit Hilfe einer Falschaussage, dass alle Gemeindevertreter die Anträge zur Kenntnis nehmen können, um dann eine vorgesehene Stellungnahme abzugeben.

Dieses Verhalten ist u.a. der Kommunalaufsicht im Kreis Rendsburg-Eckernförde gemeldet worden.

Die Kommunalaufsicht geht auf dieses Verhalten des Bauamtes nicht ein.

Die Staatsanwaltschaft möge ermitteln, warum das Bauamt sich hier rechtswidrig verhalten hat.
Ebenso ist zu untersuchen, warum die Kommunalaufsicht hier keine Stellungnahme abgeben wollte.
In diesem Zusammenhang sollte die Kommunalaufsicht auch dazu Stellung nehmen, warum es ihrer Meinung nach bei den dargelegten Sachverhalten kein rechtswidriges Verhalten des Bauamtes Schlei-Ostsee gegeben hat.



Auf der öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 16.10.2014 wurde von den Gemeindevertretern u.a. der Antrag der Bürgerinitiative für verträgliche Windkraft, das "gemeindliche Einvernehmen" zum Entwurf des städtebaulichen Vertrages nicht zu beschließen und stattdessen eine Veränderungssperre auszusprechen, abgelehnt.

Die Gemeindevertreter haben beschlossen, den Entwurf des städtebaulichen Vertrages zu unterzeichnen.

Die NEK kann, mit weitreichender Unterstützung des Bauamtes Schlei-Ostsee, auf der Grundlage einer Vereinbarung zum 24.11.2011, endlich mit der Errichtung des Windparks in Loose/Waabs beginnen.

Es bleibt zu hoffen, dass das erfolgreich eingeleitete Bürgerbegehren für verträgliche Windkraft letztendlich die NEK noch aufhalten kann.


Staatsanwaltschaft Kiel

"Sehr geehrter Herr Hebeler,

den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft, jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlung abgesehen.

Ein Ermittlungsverfahren leitet die Staatsanwaltschaft nur dann ein, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung einer verfolgbaren Straftat vorliegen (§ 152 StPO).

Das ist hier nicht der Fall. ...."

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