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Generationenvertrag und UmlageverfahrenDie gesetzliche Rentenversicherung beruht seit ihrer Gründung auf dem "Generationenvertrag". Das steht zwar nirgends und keine Generation hat bisher einen "Vertrag" mit einer anderen Generation geschlossen. Gleichwohl beschreibt dieser Begriff, der sich eingebürgert hat, recht gut die tatsächliche Situation.Die von der arbeitenden Generation gezahlten Versicherungsbeiträge -
bis zu Riesters Reformen zahlten Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50
Prozent - wurden dazu verwendet, die Renten und sonstigen Leistungen für
die jeweiligen Rentenbezieher zu zahlen. Die jetzigen Rentenbezieher haben
also ihre Beiträge für die Generation ihrer Eltern bezahlt. Dieses
im Vertrauen darauf, dass die Generation ihrer Kinder wiederum die
notwendigen Beiträge zahlt, um den Lebensabend der Eltern zu sichern.
"Den Generationenvertrag, einen Vertrag im Sinne von Einklagbarkeit,
hat es nie gegeben."
Rechtsgrundlage für das Umlageverfahren ist
§ 153 SGB VI.
Quelle:
www.erziehung.uni-giessen.de
Der Generationenvertrag - Ein Vertrag mit Zukunft ? |
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Max-Planck-Schule Kiel |