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1. "Ostseeautobahn" und
ihre Anfänge
-
1.1. Was genau ist die "Ostseeautobahn" ?
-
1.2. Was waren die ersten Planungen ?
-
1.3. Welche
Umweltsverträglichkeitsprüfungen gab es
?
1.1.
Was genau meint man mit BAB A 20 -
"Ostseeautobahn" ?
Die Planung zur BAB A 20,
landläufig bekannt als "Ostseeautobahn", ist
das größte Infrastrukturprojekt im
Zusammenhang mit der Deutschen Einheit. Einmal
fertiggestellt wird sie die BAB A 1 bei Lübeck
in Schleswig-Holstein mit der BAB A 11 südlich
Prenzlau in Brandenburg verbinden. Hierbei wird das
gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern küstennah
auf einer Länge von über 300 km
durchquert. In der Zukunft ist geplant, diese
Autobahn sowohl nach Osten in Richtung der
baltischen Staaten als auch nach Westen als
westliche Hamburger Umgehung mit der sogenannten
dritten Elbquerung und Anbindung an die BAB A 1
zwischen Bremen und Hamburg weiter zu
bauen.
1.2. Was
waren die ersten Planungen ?
Die ersten konkreten
Planungen wurden 1990 begonnen. Zu dieser Zeit waren
die neuen Länder in der besonders schwierigen
Anfangsphase des wirtschaftlichen und sozialen
Umbruches. Vielfach herrschte Rechtsunsicherheit,
wie derartige Planungen anzugehen seien. Auch
für die zuständigen Behörden
(Straßenbauverwaltungen, Umweltbehörden,
Ministerien) aus den alten Ländern, deren
Aufgabe es war, als Partner und Berater in den neuen
Ländern zu wirken, war es aufgrund der bis zu
diesem Zeitpunkt einmaligen Größe des
Projektes eine besondere Herausforderung fachlicher
und logistischer Art mit entsprechenden
Anlaufschwierigkeiten. Neben den damals relativ
neuen Vorgaben durch das Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
handelte es sich bei der Ostseeautobahn um eines der
ersten Projekte die nach dem
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz geplant
wurden. Das bedeutet unter anderem, daß die
einzige rechtliche Instanz bei Klagen gegen eine
Planfeststellung das Bundesverwaltungsgericht ist.
Hiermit wird gegenüber dem sonst üblichen
dreiinstanzlichen Verfahren eine erhebliche
Beschleunigung erreicht. Es ist aber gleichzeitig
auch mit besonderer Sorgfalt an die Erstellung der
Planfeststellungsunterlagen
heranzugehen.
Man einigte sich Mitte
1991 auf ein Verfahren, das innerhalb der kommenden
Jahre auch weitgehend unverändert eingehalten
werden konnte. Das Verfahren sah vor, den anfangs
mehrere Tausend qkm großen Planungsraum
zwischen Lübeck und Prenzlau durch geeignete
Verfahren auf Korridore einzuengen, in denen Trassen
plausibel erschienen.
In diesen Korridoren
wurden dann die entsprechenden Linien bestimmt, die
im Variantenvergleich im Rahmen der
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) untersucht
werden sollten. Im Juni 1991 erfolgte die erste
Beauftragung zu diesem Projekt. Bis heute sind mehr
als 20 Einzelprojekte durchgeführt worden, die
sich mit fast allen Aspekten der Biologie innerhalb
derartiger Planungsverfahren
beschäftigen.
1.3.
Welche Umweltsverträglichkeitsprüfungen
gab es ?
1991: Bewertung der
Empfindlichkeit zur
Umweltverträglichkeitsuntersuchung zur
geplanten Bundesautobahn A 20 ("Ostseeautobahn")
zwischen Lübeck bis
Rehna
1992: Kartierung der
Libellen in ausgewählten Biotopen zwischen
Rehna und Rostock zur UVS zur geplanten
Bundesautobahn 20
1992: Libellenkartierung
in ausgewählten Flußtalmoorabschnitten
zwischen Rostock, Stralsund und
Neubrandenburg
1991-93: Botanische,
mykologische und zoologische Kartierungen zur
Umweltverträglichkeitsuntersuchung zur
geplanten Bundesautobahn 20 ("Ostseeautobahn") von
Lübeck bis Rehna zwischen August 1991 und
September 1992, 4
Bände
1993: Libellen-,
Amphibien,- und Reptilienkartierung im Rahmen der
UVS BAB A 20, Rostock bis
Bundesgrenze
1993: Libellenkartierung
im Rahmen der UVS BAB A 20, Rostock bis
Bundesgrenze
1993: Bewertung der
Trassenvarianten der BAB A 20 im Hinblick auf die
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur
Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
("FFH-Richtlinie")
1992-94: Botanische,
mykologische und zoologische Kartierungen zur
Umweltverträglichkeitsstudie zur Verlegung der
Bundesstraße 206 zwischen Geschendorf,
Strukdorf, Hamfelde und Moisling (Abschnitt 3 der
BAB A 20) zwischen August 1992 und September 1993, 5
Bände
1994: Vertiefende
Untersuchung zu den botanischen, mykologischen und
zoologischen Kartierungen zur
Umweltverträglichkeitsuntersuchung zur
geplanten Bundesautobahn 20 ("Ostseeautobahn") von
Lübeck bis Rehna zwischen August 1991 und
September 1992 im Wakenitztal im Bereich der Trassen
4h, 5d und 5
1995: Nachkartierungen von
§ 15a-Flächen LNatSchG Schleswig-Holstein
im Zuge des LBP zur BAB A 20 ("Ostseeautobahn")
zwischen Hamberge und Kronsforder
Allee
1995: Konzept für die
Auswahl und weitere Entwicklung von
Ausgleichsflächen innerhalb des LBP zur BAB A
20 ("Ostseeautobahn") zwischen Hamberge und
Kronsforder Allee
1996: Aufarbeitung und
Abgleich der Kartierungen zur BAB A 20 und
Behandlung der Artenschutzproblematik
gemäß internationaler und bundesdeutscher
gesetzlicher Bestimmungen, BAB A 20
Lübeck-Rostock Teilstrecke 1: A 1 - L 92,
Ergänzung zum LBP als
Planfeststellungsunterlage
1997: Kartierung von
Fledermäusen und Behandlung der
Artenschutzproblematik gemäß
FFH-Richtlinie, BAB A 20 Lübeck - Rostock,
Teilstrecke 3: BAB A 1 - B 206, Ergänzung zum
LBP als
Planfeststellungsunterlage
1996-98: Aktualisierung
der botanischen, mykologischen und zoologischen
Kartierungen und Kartierung von Mollusken und
Nachtfaltern, BAB A 20 Lübeck - Rostock,
Teilstrecke 2a: L 92 - B 207 und Teilstrecke 2b: B
207 - L 02 (Teil I: Schleswig-Holstein),
Ergänzung zum LBP als
Planfeststellungsunterlage
1996-98: Aktualisierung
der botanischen, mykologischen und zoologischen
Kartierungen und Kartierung von Mollusken und
Nachtfaltern, BAB A 20 Lübeck-Rostock,
Teilstrecke 2b: B 207 - L 02 (Teil II:
Mecklenburg-Vorpommern), Ergänzung zum LBP als
Planfeststellungsunterlage
1996-98: Kartierung von
Fledermäusen und Behandlung der
Artenschutzproblematik gemäß
FFH-Richtlinie, BAB A 20 Lübeck - Rostock,
Teilstrecke 2a: L 92 - B 207 und Teilstrecke 2b: B
207 - L 02, Ergänzung zum LBP als
Planfeststellungsunterlage
1997-98: Kartierung von
winterrastenden Vögeln, BAB A 20 Lübeck -
Rostock, Teilstrecke 2a: L 92 - B 207 und
Teilstrecke 2b: B 207 - L 02, Ergänzung zum LBP
als
Planfeststellungsunterlage
1997-98: Kartierung von
Wiesenrallen (Crex crex), BAB A 20 Lübeck -
Rostock, Teilstrecke 1: BAB 1 - L 92, Teilstrecke
2a: L 92 - B 207, Teilstrecke 2b: B 207 - L 02 und
Teilstrecke 3: BAB 1 - B 206, Ergänzung zum LBP
als
Planfeststellungsunterlage
1998: Ausweisung und
Bewertung der Beeinträchtigung der potentiellen
Lebensraumtypen gemäß Anhang I sowie der
Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie und der
Anhang I - Arten der Vogelschutzrichtlinie, BAB A 20
Lübeck - Rostock, Teilstrecke 2: L 92 - L 02,
Ergänzung zum LBP als
Planfeststellungsunterlage
1998: Ausweisung und
Bewertung der Beeinträchtigung des potentiellen
Vorkommens der Art Fischotter (Lutra lutra L.,
Mustelidae) des Anhanges II der FFH-Richtlinie, BAB
A 20 Lübeck - Rostock, Teilstrecke 2: L 92 - L
02, Ergänzung zum LBP als
Planfeststellungsunterlage
1998-99:
Pflanzensoziologische Kartierungen in
Feuchtwaldbeständen in der Wakenitz-Niederung
nach der Methode von BRAUN-BLANQUET (1964) und
Bodenproben, BAB A 20 Lübeck - Rostock
Teilstrecke 2: L 92 - L 02, Ergänzung zum LBP
als
Planfeststellungsunterlage
1998-99: Ausweisung und
Bewertung der potentiellen Lebensraumtypen
gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie im
Bereich der NSG "Wakenitz" und "Wakenitzniederung
und Herrnburger Binnendüne" außerhalb der
Feuchtwälder der Wakenitz-Niederung sowie des
Untersuchungsgebietes zum LBP, BAB A 20 Lübeck
- Rostock Teilstrecke 2: L 92 - L 02, Ergänzung
zum LBP als
Planfeststellungsunterlage
1998-99: Die Bedeutung der
Wakenitzniederung als Lebensraum für
gefährdete und europäisch relevante
Fischarten - eine Bewertung anhand von
Literaturdaten und Umfrageergebnissen, BAB A 20
Lübeck - Rostock Teilstrecke 2b: B 207 - L 02,
Ergänzung zum LBP als
Planfeststellungsunterlage
1998-99: Die Bedeutung der
Wakenitzniederung als Durchzugs- und Rastgebiet
für Vögel - Untersuchung von Zug- und
Rastvorkommen im Wakenitztal, BAB A 20 Lübeck -
Rostock Teilstrecke 2b: B 207 - L 02, Ergänzung
zum LBP als
Planfeststellungsunterlage
2. Planung und Bau der
A20
- 2.1.
Linienbestimmung
- 2.2.
Planfestellung
- 2.3. Fortgang des
Planungsverfahrens in den anschließenden
Streckenabschnitten
- 2.4. Westlich der
A1
2.1.
Linienbestimmung
Linienbestimmung
Die geographische Lage Lübecks
läßt
grundsätzlich nördliche und
südliche
Trassenführungen mit einer Verknüpfung an
das
vorhandene Fernstraßennetz zu. Die
Straßenbauverwaltung des Landes
Schleswig-Holstein hat im Rahmen der
Umweltverträglichkeitsstudie für die A 20
im
Raum Lübeck auf Grundlage von
Fachbeiträgen
privater Büros eine Reihe von
Trassenvarianten
entwickelt. Zur Linienfindung für eine A
20
wurden diese Varianten unter Einbeziehung
verschiedener planungsrelevanter
Gesichtspunkte miteinander verglichen und
bewertet. Für diesen Vergleich wurden
zahlreiche Gutachten erstellt, zu denen unter
anderem die Umweltverträglichkeitsstudie,
die
Verkehrs-, Lärm- und
Schadstoffuntersuchungen gehören.
Die Gutachter der Umweltverträglichkeitsstudie
kamen zu dem Ergebnis, daß
bei Berücksichtigung ausschließlich
landschafts-ökologischer Gesichtspunkte
eine nördliche Trassenführung die
günstigere Lösung darstellt. Sie
verursacht
die deutlich geringeren Eingriffe in die Umwelt, in
den Naturhaushalt und das
Landschaftsbild.
Die Gutachter der Verkehrsuntersuchung empfehlen aus
verkehrlicher Sicht
den Bau der A 20 in einer südlichen
Führung. Diese wird gegenüber einer
Nordtrasse höhere Verkehrsanteile von den
Bundes- und Landesstraßen
übernehmen
und bietet für Lübeck eindeutige Vorteile
durch eine günstige Verteilung der Ziel-
und
Quellverkehrsströme auf eine größere
Anzahl von Anschlußstellen und
zielgerichtete
Führung dieser Verkehrsströme. Die
Lärmgutachter bevorzugen ebenfalls die
Südvarianten, da die Lärmbetroffenheit in
der Summe der betroffenen
Anwohner am Tage und in der Nacht bei den
Südvarianten unter derjenigen
der Nordvarianten liegt. Die
Verkehrslärmprobleme im Raum Lübeck sind
am
ehesten durch eine Südvariante der A 20 zu
lösen.
Das Schadstoffgutachten stellt im Ergebnis fest,
daß gerade im Norden der Stadt
Lübeck durch die zusätzlichen
Immissionsbelastungen in Seeretz, Bad
Schwartau,
Dänischburg, Siems und Herrenwyk die in diesen
Gebieten wünschenswerten
Maßnahmen zur Luftqualitätsverbesserung
mit einer Südvariante eher zu erreichen
sind.
Eine Südtrasse der A 20 wird darüber
hinaus die stärkeren
Entwicklungsimpulse für Gewerbeansiedlungen und
die
Hochschulerweiterung in Lübeck erbringen. Das
gleiche gilt für die Qualität
Lübecks als Wohnstandort, der
stadtverträglichen Erreichbarkeit und deren
weitere
Entwicklung. Insbesondere die stadtnahe
Südvariante kann zudem einen Beitrag zur
Verbindung der neuen und bestehenden Gewerbegebiete
untereinander leisten.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat die
von der Straßenbauverwaltung
zusammengestellten Untersuchungsergebnisse in ihre
abschließende Bewertung
einbezogen. Sie hat dabei das Ziel verfolgt,
daß die Belastung der betroffenen
Bürgerinnen und Bürger sowie Eingriffe in
besonders empfindlich bewertete
Landschaftsbereiche so gering wie möglich
gehalten werden.
Am 29. November 1993 hat die Landesregierung ein
Votum zur Linienführung
der A 20 im Raum Lübeck gefaßt. Sie
hat sich nach intensiver Abwägung aller
planungsrelevanten Gesichtspunkte insbesondere aus
ökologischen,
raumordnerischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen
Gründen sowie unter
Einbeziehung städtebaulicher
Entwicklungsmöglichkeiten für die
Hansestadt Lübeck
dafür entschieden, dem Bundesministerium
für Verkehr eine Kombination aus der
stadtnahen Variante (4H) von der A 1 bis zur
L 92 und der stadtferneren Variante
5
von der L 92 bis zur Landesgrenze für das
Linienbestimmungsverfahren nach §
2
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz
vorzuschlagen.
Die erforderlichen weiteren Abstimmungen über
die Linienführung mit
Mecklenburg-Vorpommern und dem Bundesministerium
für Verkehr haben
Änderungen im östlichen Streckenabschnitt
(Variante 5 B) und Auswirkungen auf den
Verlauf im Bereich der Landesgrenze ergeben. So
wurde wegen der von
Mecklenburg-Vorpommern im Laufe des
Planungsverfahrens betriebenen Ausweisung
des Naturschutzgebietes Kammerbruch zum FFH- und
EU-Vogelschutzgebiet die
Variante 5D entwickelt.
Am 27. April 1995 haben die beiden Länder
die für die Linienbestimmung
erforderlichen Unterlagen gemeinsam unterschrieben
und Anfang Mai 1995 dem
Bundesministerium für Verkehr zur
Linienbestimmung vorgelegt.
Der Bundesminister für Verkehr ist dem
Vorschlag der Länder
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
gefolgt und hat am 26.
Juli 1995 die Linie der A 20 im
Süden der Hansestadt Lübeck von der
A 1 bis
zur B 104 südlich von Schönberg
bestimmt.
2.2.
Planfeststellung
Die rechtliche Absicherung einer
Straßenbaumaßnahme erfolgt durch
eine
Planfeststellung. Im Planfeststellungsverfahren
haben alle vom Bauvorhaben
Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und
Bedenken vorzutragen. Dazu legt die
zuständige Anhörungsbehörde alle
Planunterlagen mit den zugehörigen
Erläuterungen
in den betroffenen Gemeinden öffentlich aus und
gibt die Auslegungs- und
Erörterungstermine bekannt. In
Schleswig-Holstein ist das Ministerium für
Wirtschaft,
Technologie und Verkehr Anhörungsbehörde
für die Straßenbaumaßnahmen im
Land.
Den Trägern öffentlicher Belange werden
die Planfeststellungsunterlagen zur
Stellungnahme zugeschickt. Innerhalb der
gesetzlichen Einwendungsfrist können die
Bürger und die Träger öffentlicher
Belange ihre Bedenken und Anregungen bei der
Anhörungsbehörde vorbringen. Diese
Einwendungen werden dann in der
anschließenden Erörterung behandelt. Nach
Abschluß der Erörterung werden
alle
Hinweise und Vorschläge der Betroffenen und der
Fachbehörden in einer umfassenden
Abwägung aller Einwendungen und Forderungen
bewertet und von der zuständigen
Planfeststellungsbehörde, die im Landesamt
für Straßenbau und
Straßenverkehr
Schleswig-Holstein angesiedelt ist, bei der
Erstellung des
Planfeststellungsbeschlusses in die
abschließende Abwägung
einbezogen.
Die Planunterlagen für den 1.
Planfeststellungsabschnitt der Ostseeautobahn
zwischen der A 1 und der Kronsforder
Landstraße (L 92) lagen vom 5. Januar
1996
öffentlich aus. Nachdem die Einspruchsfrist am
19. Februar 1996 endete, wurde am
6. Mai 1996 mit der Erörterung der
eingegangenen Einwendungen begonnen.
Über
diesen 6,3 Kilometer langen Streckenabschnitt
der A 20 ist bis zum Ende der
Erörterung am 19. November 1996 an
33 Tagen verhandelt worden. Damit handelt
es
sich um das aufwendigste Anhörungsverfahren,
das es bisher zu einem
Verkehrs-projekt in Schleswig-Holstein gegeben hat.
In rund 300 Stunden sind die
Stellungnahmen von 28 Behörden, rund
800 Einzelschreiben und die von
rund 2.700 Bürgern listenmäßig
erhobenen Einwendungen erörtert worden.
Die Erörterung mit den Behörden dauerte
fünf Tage, die mit den betroffenen
24
Grundeigentümern sechs Tage. An 22
Erörterungstagen haben in wechselnder
Zusammensetzung insgesamt circa 200 der 3.500
übrigen Einwender teilgenommen.
Die höchste Teilnehmerzahl an einem einzelnen
Verhandlungstag lag bei 80
Einwendern. Während der letzten zwei
Verhandlungstage nahmen jeweils unter 25
Einwender die Erörterungstermine
wahr.
Nach der Beendigung der Anhörung und
Abwägung der Anhörungsergebnisse
wurde
der Planfeststellungsbeschluß am 28.
April 1997 für den ersten
Streckenabschnitt der A 20 von der A 1
bis zur L 92 veröffentlicht. Der
Planfeststellungsbeschluß für den ersten
Streckenabschnitt beinhaltet aufgrund der
Gesetzeswirkung den automatischen Sofortvollzug der
Maßnahme. Zur Verhinderung
dieses Sofortvollzuges hatten Betroffene beim
Bundesverwaltungsgericht in Berlin
einen Antrag auf Wiederherstellung der
aufschiebenden Wirkung gemäß § 80
Abs. 5
Verwaltungsgerichtsordnung gestellt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit
Beschluß vom 21.01.1998 die sofortige
Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses
ausgesetzt und damit den Bau der
Ostseeautobahn auf dem Gebiet des Landes
Schleswig-Holstein einstweilen
gestoppt. Zur Begründung hat das Gericht
ausgeführt, daß die Planung zwar
keine
Bestimmungen des nationalen Rechts verletze, jedoch
die vorhandene unberührte
Natur der Wakenitz-Niederung und möglicherweise
auch den Naturpark "Schaalsee"
beeinträchtige. Dabei seien die Richtlinie des
Rates der Europäischen
Gemeinschaften vom 2. April 1979 über die
Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
(79/409/EWG) - Vogelschutzrichtlinie - und die
Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1992
zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
(92/43/EWG) - Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie - nicht
hinreichend beachtet worden.
Die Planfeststellungsbehörde hat in ihrem
Schriftsatz vom 20. März 1998 hierzu
umfassend Stellung genommen. Zwischenzeitlich hatten
interne Prüfungen des
Landesamtes für Naturschutz und Umwelt ergeben,
daß die Wakenitzniederung auf
schleswig-holsteinischem Gebiet für sich
gesehen nicht FFH-schutzwürdig erscheint
und auch eine Anmeldung als Vogelschutzgebiet nicht
zwingend geboten sei.
Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat aufgrund
der mündlichen Verhandlung
vom 7. Mai 1998 und nach durchgeführter
Beweisaufnahme die Verbandsklagen
zweier Naturschutzverbände gegen den
Planfeststellungsbeschluß für den
1.
Bauabschnitt abgewiesen. Damit war der am 21. Januar
1998 durch das Gericht
verhängte Baustopp hinfällig.
Seit dem am 6. Juni 1998 in Anwesenheit von
Ministerpräsidentin Simonis und
Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann erfolgten
ersten Spatenstich wird an
diversen Brückenbauwerken, einem Tunnel und an
der Strecke gearbeitet. Die
Bauarbeiten kommen zwischen A 1 und L 92 gut voran
und liegen im Zeitplan. Trotz
durch die Klageverfahren bedingter
Bauzeitverzögerung von etwa einem Jahr
soll
dieser erste Abschnitt wie vorgesehen Ende 2001
fertiggestellt sein.
2.3.
Fortgang des Planungsverfahrens in den
anschließenden Streckenabschnitten
Südlich von Lübeck
Der Abschnitt von der Kronsforder Landstraße
(L 92) bis zur Landesgrenze ist in zwei
Bearbeitungsabschnitte unterteilt:
1.Abschnitt 2a von der L 92 bis zur B 207
(alt)
2.Abschnitt 2b von der B 207 (alt) bis zur L 2
in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Wakenitzniederung stellt für den geplanten
Verlauf der Teilstrecke 2b zwischen
der Bundesstraße 207 bei Groß
Grönau (Schleswig-Holstein) und der
Landesstraße 2
bei Neuleben (Mecklenburg-Vorpommern) aufgrund der
ökologischen Bedeutung einen
nicht unproblematischen Punkt dar.
Bereits am 27.08.1992 hatte der
schleswig-holsteinische Landtag mit den
Stimmen
der SPD und des SSW beschlossen, daß er als
Voraussetzung für den Bau der A 20
"einen Tunnel, eine Tieflage oder entsprechend
ökologisch sinnvolle
baulich-technische Anlagen im Bereich der
Wakenitzniederung" für erforderlich
hält.
Dieser Beschluß ist vor dem Hintergrund
gefaßt worden, daß die Variante 4H
zur
Ausführung gelangen würde. Diese
Linienführung hätte u.a. die Ortschaft
Groß Grönau
zerschnitten und eine entsprechend geschützte
Straßenführung durch die Ortschaft
bedingt.
Am 29.11.1993 hat die Landesregierung beschlossen,
daß es "bei Realisierung der
A 20 eine Reihe von ökologisch-technisch
verträglichen Lösungen für
unbedingt
erforderlich" hält: z.B. "eine Unterfahrung
(Tunnel) oder Brücke (je nach
ökologischer
Vorteilhaftigkeit) der Wakenitz bis auf das Gebiet
des Landes
Mecklenburg-Vorpommern." Mit diesem Beschluß
erfolgte eine geänderte
Linienpräferenz der Landesregierung von
Variante 4H zur Variante 5. Hier war die
grundsätzliche Möglichkeit der
Realisierung einer Brückenlösung nicht
mehr
ausgeschlossen. Dies trifft auch auf die nunmehr
verfolgte und vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Wohnungswesen (BMVBW) am 26.07.1995
bestimmte Linienführung im Zuge der Variante 5D
zu.
Das MWTV hatte beide Bauwerksalternativen bereits in
der Voruntersuchung im
Rahmen der Linienfindung grob geprüft und dem
BMVBW zur Bestimmung der Linie
vorgelegt. Der BMVBW hat in seiner Linienbestimmung
keine endgültige Festlegung
zur Frage Brücke oder Tunnel getroffen. Er hat
vielmehr darauf hingewiesen, daß bei
der Wakenitzquerung eine ökologisch und
wirtschaftlich vertretbare
Brückenlösung
erwartet würde, "da ein Tunnelbauwerk neben dem
Eingriff in den geomorphologischen
und hydrologischen Haushalt auch
unverhältnismäßig hohe einmalige und
laufende
Kosten verursacht. Gleichwohl könnte alternativ
im Rahmen des
Abwägungsprozesses ein Tunnelbauwerk mit
Erhaltung der Biotopfunktion und
Einbeziehung von Maßnahmen zur Verminderung
der Auswirkungen auf den
Wasserhaushalt zu prüfen sein".
Der gemeinsam von Verkehrs- und Umweltministerium
gewählte Gutachter, Professor
Giselher Kaule, Leiter des Instituts für
Ökologie und Landschaftspflege der
Universität
Stuttgart, hatte Ende März 1999 das Ergebnis
der vergleichenden Untersuchung der
Querungsalternativen vorgelegt. Dabei wurden ein
Tunnel in offener Bauweise, ein
Tunnel im Schildvortrieb und eine Talraumbrücke
geprüft. Das Gutachten kommt zu
dem Ergebnis, daß bei einer Gesamtbetrachtung
eine Talraumbrücke die beste
Lösung ist. Die untersuchten Tunnelvarianten
bieten keine so deutlichen ökologischen
Vorteile, daß die erheblichen Mehrkosten
gegenüber einer Talraumbrücke
gerechtfertigt wären. Die Baukosten für
die Talraumbrücke belaufen sich auf etwa
36
Millionen Mark gegenüber 151 Millionen Mark
für einen Tunnel in offener Bauweise und
mindestens 350 Millionen Mark für einen
gebohrten Tunnel. Zusätzlich ergäben
sich
bei den Tunnelvarianten Mehrkosten für Betrieb
und Unterhaltung von jährlich bis zu
730.000 Mark.
Darüber hinaus bescheinigen die Gutachter in
einer "Als-ob-Prüfung", daß die
gewählte Brückenlösung auch unter
Annahme potentieller FFH- und
Vogelschutzgebiete keine erheblichen
Beeinträchtigungen erwarten läßt
und
damit die Verträglichkeit mit europäischem
Naturschutzrecht gegeben ist. In
der abschließenden Liste der
schleswig-holsteinischen FFH- und
Vogelschutzgebiete
ist die Wakenitzniederung nicht
enthalten.
Für den Bau der Talraumbrücke sind
zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen
vorgesehen,
deren Umfang im Vergleich zur sonst üblichen
Planungspraxis überdurchschnittlich
ist. So ist beispielsweise in unmittelbarer
Nähe zur Talraumbrücke eine rund 50
Meter
lange "Grünbrücke" vorgesehen. Auf dieser
Brücke sollen Magerrasen und
Gehölzstreifen entwickelt werden, so daß
der Verbund zwischen den ökologisch
hochwertigen Bereichen, die durch die A 20
durchschnitten werden, erhalten bleibt
und der ungestörte Austausch von Tieren und
Pflanzen ermöglicht wird.
Darüber hinaus wird zur Minimierung des
Eingriffs die Talraumbrücke einen drei
Meter
breiten Lichtschlitz zwischen den
Richtungsfahrbahnen erhalten. Durch den
möglichen
Licht- und Niederschlagseinfall kann sich unter der
Brücke eine nahezu
geschlossenen Vegetationsdecke bilden.
Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen hat den Bauentwurf für
den zweiten Streckenabschnitt der A 20, Lübeck
- Stettin, von der Landesstraße 92
bis zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern am 30.
Juli 1999 genehmigt und
dem Ministerium für Wirtschaft, Technologie und
Verkehr Schleswig-Holstein wieder
zugeleitet. Die Entwurfsgenehmigung des zweiten
Streckenabschnittes der A 20
südlich Lübecks bestätigt das Votum
der Landesregierung zur Querung der
Wakenitzniederung mit einer Talraumbrücke,
für die sich das Kabinett am 8.
Juni 1999 ausgesprochen hatte.
Die Aufstellung der parzellenscharfen
Entwurfsunterlagen erfolgte für den
Streckenabschnitt 2b in enger Abstimmung mit dem
Wirtschaftsministerium des
Landes Mecklenburg-Vorpommern und der DEGES
(Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH). Die DEGES
betreibt die Planung und den
Bau der "Verkehrsprojekte Deutsche Einheit" für
die neuen Bundesländer.
Die Straßenbauverwaltung des Landes wird die
Planfeststellung für beide Abschnitte
in einem Verfahren durchführen. Die
Bekanntmachung für die Einsichtnahme in
die
Planunterlagen (8. September 1999 bis
einschließlich 8. Oktober 1999) ist im
August
1999 erfolgt. Die beiden Länder
Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
werden allerdings aus rechtlichen Gründen die
jeweiligen Planfeststellungsverfahren
ausschließlich auf ihrem Hoheitsgebiet
durchführen. Aus heutiger Sicht ist der
Planfeststellungsbeschluß für die beiden
Teilstrecken Ende 2000 terminlich
eingeplant.
Der Abschnitt soll Ende 2003 dem Verkehr
übergeben werden. Damit ist die A20 im
Jahre 2003 von der A1 bis Rostock durchgehend
befahrbar.
2.4. Westlich der A
1
Ziel ist es, die
A 20 möglichst durch einen Ausbau der
vorhandenen B 206 in den Raum Segeberg zu
führen und hier mit der B 404/A 21 zu
verknüpfen. Des weiteren ist eine Anbindung an
die A 7 und die A 23 sowie eine Querung
der Elbe westlich von Hamburg beabsichtigt,
bevor die A 20 in Niedersachsen an die A 1
einbindet. Die weitere planerische Bauvorbereitung
der A 20 westlich der A 1 wird aus
verfahrenstechnischen Gründen in Abschnitten
vorgenommen.
Die Planung der A 20 im
Streckenabschnitt 3 von der A 1 bei
Lübeck bis zur B 206 bei Geschendorf wurde
bereits im Jahre 1992 aufgenommen. Zwischenzeitlich
haben die beauftragten Gutachter ihre Ergebnisse
(Umweltverträglichkeitsstudie (UVS),
Verkehrsuntersuchung und Straßenplanung)
vorgelegt. Die förmliche Auslegung der
UVS-Unterlage nach § 15 UVPG erfolgte vom
28. April bis zum 28. Mai 1997. Die
förmliche Linienbestimmung durch den
Bundesverkehrsminister soll bis Ende 2000 erfolgen.
Bei einem zügigen Planungs- und
Verfahrensablauf könnte die Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens voraussichtlich
2001/2002 erfolgen.
Für den
Streckenabschnitt 4 von Geschendorf bis östlich
von Bad Segeberg wird zur Zeit die Voruntersuchung
erarbeitet. Da es sich hier um den Ausbau der
vorhandenen B 206 von zwei auf vier Spuren
handelt, ist zwar keine förmliche
Linienbestimmung erforderlich. Aber im Rahmen der
Voruntersuchung wird unter Berücksichtigung der
vorhandenen Bebauung eine Entscheidung durch den
Bundesverkehrsminister zu treffen sein, ob die
B 206 auf der nördlichen oder
südlichen Fahrbahnseite verbreitert wird. Die
Vorlage der Voruntersuchung beim Bundesminister
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird
für 2000 angestrebt.
Im Streckenabschnitt 5
(Raum Segeberg) entwickeln sich die zu
untersuchenden Varianten im wesentlichen zwischen
den Gelenkpunkten mit der vorhandenen B 206; im
Westen auf dem Gebiete der Gemeinde Wittenborn und
im Osten im Bereich der Gemeinde Weede. Umfangreiche
Untersuchungen (z.B.
Umweltverträglichkeitsstudie,
Verkehrsuntersuchung, städtebauliches
Entwicklungsgutachten) sind durchgeführt
worden. Neben südlichen Trassenverläufen
ist auch die Ausbauvariante der B 206 zur A 20 in
der Ortsdurchfahrt von Bad Segeberg geprüft
worden. Die Voruntersuchung ist abgeschlossen und
die Planungsunterlagen für den Raum Segeberg
haben im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens gem.
§ 16 FStrG i.v.m. § 15 UVPG in der Zeit
vom 7. Juni bis zum 7. Juli 1999 öffentlich
ausgelegen. Die Äußerungen zur
Maßnahme werden zusammengestellt, bewertet und
finden Eingang in das Linienbestimmungsverfahren.
Planerisches Ziel ist die Linienbestimmung durch den
Bundesminister für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen im Jahr 2000. Nach der
Linienbestimmung kann mit der Aufstellung der
parzellenscharfen Entwurfsunterlagen begonnen
werden, die Grundlage für die Planfeststellung
sind.
Die weitere
Fortführung der A 20 von Bad Segeberg
bis zur A 7 und A 23 und weiter mit
einer Querung der Elbe nordwestlich von
Hamburg ist ebenfalls im aktuellen Bedarfsplan
für die Bundesfernstraßen als
vordringlicher Bedarf enthalten. Ziel dieses
Projektes ist die Entlastung der Fernverkehrsachsen
und der Metropolregion Hamburg von
Kraftfahrzeugverkehren. Die A 20 bindet die
Westküste Schleswig-Holsteins an die
Fernverkehrsachsen in die nordöstlichen und
südlichen Zentren der Europäischen Region
leistungsfähig an und ist deshalb für die
Wettbewerbsfähigkeit dieser Region von
großer Bedeutung.
Im April 1995 hat der
Minister für Wirtschaft, Technologie und
Verkehr eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung in
Auftrag gegeben, die unter Federführung des
Landes Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem
Bundesminister für Verkehr, dem Land
Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg
administrativ begleitet wurde. Im Februar 1998 sind
die Ergebnisse durch die Gutachter vorgelegt worden.
Sie wurden dem kommunalpolitischen Raum,
Wirtschaftsorganisationen, Gewerkschaften und
Verbänden vorgestellt und ergebnisoffen
diskutiert.
Im März 1999 hat die
Landesregierung in Übereinstimmung mit der
Entschließung des Schleswig-Holsteinischen
Landtages der Realisierung der A 20 im Raum
Glückstadt politische Präferenz gegeben.
Eine definitive Festlegung auf eine der Varianten
konnte gleichwohl aus planungsrechtlichen
Gründen nicht erfolgen. Sämtliche in der
Verkehrswirtschaftlichen Untersuchung geprüften
Trassenkorridore werden mit dem Ziel der Erarbeitung
einer konkreten Linienführung detailliert
untersucht, bevor eine abschließende
Trassenfestlegung erfolgen kann. Planerisches Ziel
ist der Abschluß der Voruntersuchung in
2001/2002. Im Anschluß wird das
Linienbestimmungsverfahren durch den Bundesminister
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
durchgeführt.
Ziel der Landesregierung
ist, die A 20 so schnell wie möglich zu
realisieren. Dies auf einem soliden fachlichen
Fundament.
3. Zur
Bauwürdigkeit einer A20
- 3.1. Ausgangssituation und
Gründe für die
Bauwürdigkeit
- 3.2. Kritik an den
Gründen für die
Bauwürdigkeit
- 3.3. Allgemeine Kritik am
Bau der A20
3.1.
Ausgangssituation und Gründe für die
Bauwürdigkeit
Nach dem Bericht der
Arbeitsgruppe (S. 68) ist die Bauwuerdigkeit nach
dem Ergebnis der gesamtwirtschaftlichen
Bewertung
der A20 zwischen Luebeck und
Rostock mit einem DTV 2010 von 33.908 Kfz/24h und
einem LKW Anteil von 10,5 %
bereits durch den Bund
festgelegt worden.
Die Verkehrsuntersuchung
von M + O (12. Nov. 1991) unterstreicht mit den
Prognosevarianten deutlich die Bauwuerdigkeit
der geplanten Ostseeautobahn
A20. Nach ihren Feststellungen waere eine heute
vorhandene A20 mit rd. 19.000 - 25.000
Kfz/24h belastet, worin die
Verkehrsanteile in der Relation Krs. Herzogtum
Lauenburg/Ostholstein noch nicht enthalten
seien
(ca. 6000 8000 Kfz/24h). Damit
sei die Bauwuerdigkeit einer Ostseeautobahn schon
durch die heutigen Verkehrsbelastungen
nachweisbar, eine
ruecklaeufige Tendenz in der Entwicklung der
Verkehrsnachfrage sei nicht abzusehen. Im Jahre 2010
seien
Belastungen zwischen 32.700
und 49.000 Kfz/24h (Prognosevariante B) bzw. 44.200
und 66.400 Kfz/24h (Prognosevariante
A) auf der A20 zu
erwarten.
Das MWTV des Landes S-H hat
die Plausibilitaet des M + O -Gutachtens durch das
Aachener Ingenieurbuero IVV, das im
Auftrag des BMV auch am BVWP
mitwirkt, ueberpruefen lassen. Nach Aussage von
Herrn Richter, MWTV, habe IVV die
Plausibilitaet des
Zahlenwerkes und der Ergebnisse
bestaetigt.
Hamburg - Consult
Gesellschaft fuer Verkehrsberatung und
Verfahrenstechnik mbH hat im August 1990 eine
Planungsstudie im
Auftrag der Hansestadt Luebeck
ueber die verkehrlichen Auswirkungen der
Grenzoeffnung in Luebeck vorgelegt.
ZurVorbereitung der
Luebecker Position haben die Aemter fuer
Verkehrsanlagen und Stadtplanung eine Expertengruppe
aus
den beiden Gutachtern des
Bundes und der Laender Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein, Buero M + O und
Buero S + D, Vertretern der
MWTV des Landes Schleswig-Holstein und des
Strassenneubauamtes Ost (Eutin) sowie des
BSV Buero fuer Stadt- und
Verkehrsplanung Dr. Ing. Reinhold Baier GmbH,
Aachen, zusammengestellt, die in mehreren
ganztaegigen Kolloquien in
Luebeck und in begleitenden Diskussionen im Buero
BSV die wesentlichen Gesichtspunkte
zusammengetragen und einen
begruendeten Vorschlag erarbeitet haben. Die
Gutachterstudie ist im August 1991
fertiggestellt
worden.
Mit der M + O -
Verkehrsuntersuchung setzen sich u.a. kritisch
auseinander die
- Studie des Bundes fuer
Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
"Ostseeautobahn A20 Oekologie - Verkehr -
Stadtentwicklung vom
....
- Stellungnahme des
Landesnaturschutzverbandes Schleswig-Holstein e.V.
(LNV) zum Neubau der Bundesbautobahn
Luebeck-Wismar-Rostock vom
Januar1991,
- Stellungnahme des
Umweltamtes der Stadt Luebeck vom Januar
1991,
- Gutachterliche
Stellungnahme der Technigerman-Investra-Consult
(TIC) - Prof. Dr. Harder, TU Hannover, zur
Problematik
des Autobahnanschlusses der
A20 an die A1 im Kreis Stormarn im Auftrag des
Kreises Stormarn vom Januar 1991,
- Stellungnahme zum Ausbau
der A20 ("Ostseeautobahn") des Planungsbueros
Richter-Richard, Aachen, im Auftrag der
Gemeinde Gross Groenau vom
Februar 1992,
- Gegenstudie zu den
A2O-Verkehrsprognosen von Dipl. lng. Dietrich,
Stempel, Januar 1992.
Im April 1992 (Stand
9.4.1992) hat der BMV den Referentenentwurf des BVWP
'92 einschliesslich Bedarfsplan fuer
Bundesfernstrassen den
Laenderverwaltungen und anderen zur Abstimmung
vorgelegt.
Danach wird unter
"vordringlicher Bedarf" im Strassenbau
eingestuft:
- Projekt A20 Luebeck (A1)
- Rostock (A 19) als "Projekt Deutsche Einheit" (120
km Laenge - 1320 Mio DM, davon in
Schleswig-Holstein 15 km - 165
Mio DM),
- Projekt A2O/B74
Nord-/Westumfahrung Hamburg als westliche
Fortfuehrung der A20, die vom Anschlusspunkt
der
geplanten A20 an die A1 im
Raum Luebeck ueber die A7 und A23, ueber die Elbe
bei Stade an die A1 im Raum Elsdorf und
Rylum (Nds.) anschliesst (109
km Laenge - 2300 Mio DM, davon in Schleswig-Holstein
69 km - 1200 Mio DM) und
- Projekte B 404, A1 - A24
und B 404 Bornhoeved - Bad Segeberg Ausbau von 2 auf
4 Fahrstreifen (insgesamt 26,1 km
Laenge - 67 Mio
DM).
Dagegen wird das Projekt B
206 Bad-Bramstedt - Luebeck/W (A1), das auf 25 km
Laenge 2 streifig aus- und neugebaut und
auf 29 km Laenge 4 streifig
aus- und neugebaut werden sollte (Kosten 180 Mio DM)
"wegen erkennbarer erheblicher
Umweltprobleme" in die
Kategorie "Weiterer Bedarf"
zurueckgestuft.
3.2.
Kritik an den Gründen für die
Bauwürdigkeit
Es kann nicht Aufgabe des
Berichterstatters sein, den Inhalt der verschiedenen
Gutachten und Stellungnahmen
zusammenzufassen,
gegenueberzustellen, zu gewichten und zu bewerten,
zumal davon auszugehen ist, dass die
genannten
Papiere der Landesregierung
vorliegen und bekannt sind.
Die Frage der
Bauwuerdigkeit der A20 steht jedoch im Mittelpunkt
der Auseinandersetzung. Massive Kritik an der
Verkehrsuntersuchung wird von
vielen Buergern und in vielen Gespraechen
geaeussert. Diese orientiert sich an den
Aussagen
der genannten Stellungnahmen
und Gutachten. Daher werden die immer wieder
vorgetragenen Argumente und Infragestellungen
hier dargestellt:
- Es fehle eine integrierte
Gesamtverkehrsplanung fuer die Ostseeautobahn und
den Personen- und Gueterverkehr unter
Beruecksichtigung einer
Umweltvertraeglichkeitsstudie. Da die Untersuchung
von vornherein auf die politisch gewuenschte
Loesung, naemlich die geplante
Autobahn, fixiert gewesen sei, koenne sie ihren
beiden Aufgaben,
_ "die verkehrlichen
Grundlagen fuer die Bewerlung einer neuen Autobahn
zu erarbeiten"
und
_ "einen wichtigen
Bestandteil im Rahmen der fuer Trassenbeurteilung
erforderlichen Urnweltvertraeglichkeitsuntersuchung"
zu
bilden,
schon vom Ansatz nicht
gerecht werden. Der BMV habe im September 1991
postuliert, dass "Investitionen in die
Verkehrsinfrastruktur einer
strengen Umweltvertraeglichkeitspruefung
standhalten" muessen.
Unverzichtbarer Bestandteil
einer solchen Umweltvertraeglichkeitspruefung sei
daher eine Verkehrsuntersuchung, die
_ alle Verkehrsmittel in
angemessener Weise beruecksichtige, Aussagen zu
Vermeidungs- und Verlagerungspotentialen im
Verkehrssektor mache
und
_ damit die Grundlagen fuer
ein integriertes Verkehrskonzept
entwickle.
- Die Landesregierung
Schleswig-Holstein habe sich stets fuer "integrierte
Verkehrskonzepte" eingesetzt und versprochen,
solche zu entwickeln. Dieses
Versprechen duerfe nicht durch die in dem Gutachten
vorgenommene einseitige Betrachtungs- und
Interpretationsweise ins
Gegenteil verkehrt werden.
- Das Untersuchungsgebiet
sei so ausgewaehlt worden, um die potentiellen
Autobahnbenutzer zu finden und damit die A20
zu
rechtfertigen. Dagegen waere
angemessen gewesen,
_ das Oberzentrum
Hamburg,
_ die Verkehrsverbindungen
in die Raeume Berlin, Hamburg und Ruhrgebiet als die
zu erwartenden Hauptachsen fuer Gueter-
und Personenverkehr und
_ die schleswig-holsteinischen
Quell- und Zielgebiete eines
Ost-West-Verkehrs
zusaetzlich mit
einzubeziehen.
- Die Planungsunterlagen
und die benutzten Quellen wuerden nicht angegeben
bzw. seien zu vage, als das sie nachvollzogen
werden koennten oder
nachpruefbar waeren. Behauptungen wuerden nicht
belegt, Entwicklungen unterstellt,
methodische
Schwaechen durch
Allgemeinplaetze zu verdecken versucht. So raeume M
+ O zwar ein, dass fuer die Entwicklung der
Erwerbstaetigen fuer den
Bereich M-V keine Prognosen vorlaegen, gleichwohl
treffe er aber in den beiden
Prognosevarianten
Aussagen ueber den
zukuenftigen Strassenverkehr, die serioeserweise
Kenntnisse ueber solche Entwicklungen
voraussetzen
wuerden.
M + O behaupte z.B.,
Planungs- und Entwicklungsabsichten der Gemeinden im
Trassenkorridor M-V hinterfragt und einige
Gemeindestrukturentwicklungsplaene
einbezogen zu haben, verschweige sich aber ueber
aussagekraeftige Angaben.
- Das Papier weise weitere
eklatante Schwaechen auf u.a.:
_ die unreflektierte
Auswahl der Erhebungsmethodik, die allein auf eine
Rechtfertigung des Bedarfs dieser Autobahn
ausgerichtet sei (z.B. bei der
Kennzeichenbeobachtung, der Kennzeichenverfolgung,
der Verkehrsbefragung, der
Plausibilitaetskontrollen, der
Zusammenstellung der Analyse-Verkehrsbelastungen und
der Ermittlung der verlagerungsfaehigen
Verkehrsanteile,)
_ durch den Verzicht auf
eine nachvollziehbare Fehlerbetrachtung, wodurch der
Arbeit ihre Wissenschaftlichkeit abzusprechen
sei,
_ wegen vieler kleinerer
und groesserer Rundungsfehler sowie durch
nachtraegliche Retuschen, mit denen offensichtlich
bewusst
eine Steigerung des
Verkehrsvolumens in gewuenschte Groessenordnungen
herbeigerechnet werden sollte,
_ mit der Argumentation,
den maximal auf eine Ostseeautobahn
verlagerungsfaehigen Anteil des Verkehrs zu
beziffern, anstatt
eine Aussage ueber den
tatsaechlichen Bedarf einer neuen Strasse zu
treffen.
_ mit der
unwahrscheinlichen Behauptung, 100% des
Durchgangsverkehrs der Ortschaften beiderseits der
Trassewuerde im
Ergebnis die A20 nutzen, das
sei bislang nirgendwo in der BRD belegt.
- Mit den Prognoseansaetzen
erwecke M + O den Eindruck, als ob mit den genannten
Parametern die Verkehrsentwicklung
vorhergesagt werden koenne.
Dabei wuerden folgende Aspekte voellig
ausgeblendet:
_ die Entwicklung der
Infrastruktur,
_ das zukuenftige
Freizeitverhalten,
_ die Frage, inwieweit die
oekologischen Kosten des Verkehrs in Zukunft dem
Verkehrsteilnehmer persoenlich zugeordnet
(internalisiert) werden z. B.
durch Oeko-Steuern,
_ eine Verkehrspolitik, die
zukuenftig verstaerkt oekologische Ziele durch
ordnungspolitische Massnahmen wie Tempolimit,
Parkraumbewirtschaftung oder
temporaere und regionale Fahrverbote
anstrebt.
- Die gewaehlte
Prognosevariante A unterstelle mit einem
durchschnittlichen Wachstum des BSP von real
jaehrlich 4 % bis zum
Jahre 2010 einen beispiellosen
wirtschaftlichen Boom und sei voellig unrealistisch,
zumal gleichzeitig ein
Bevoelkerungsrueckgang von
78,7 auf 77,5 Mio Menschen unterstellt werde. Auch
der Prognoseansatz B, der von einem
durchschnittlichen jaehrlichen
Wachstum von 2,5 % BSP ausgehe, sei wenig
wahrscheinlich. Zwar werde diese Variante als
"gedaempfte" Entwicklung
bezeichnet, tatsaechlich sei sie aber "geschoent".
So erwarte der Jahreswirtschaftsbericht der
Bundesregierung fuer 1992 ein
Wachstum von 2 %, die Bundesbank zwischen 1,5 und 2
%. Selbst die von M + O genannten
Zahlen fuer die Vergangenheit
(z. B. zwischen 1980 und 1990 mit Mittel 2,1 %/Jahr)
wuerden belegen, dass eher mit einem
weiteren Fallen des realen
Wirtschaftswachstums ueber laengere Zeitraeume
gerechnet werden muesse.
- Es sei falsch, aus den
angenommenen Zuwachsraten auf eine entsprechende
lineare Zunahme des Motorisierungsgrades zu
schliessen. Bei einer
weitgehenden Vollmotorisierung von 97 % aller
"Norm"-Haushalte in Westdeutschland sei das
ausgeschlossen. Vielmehr sei
eine Entwicklung aehnlich der Abkoppelung des
Energieverbrauchs vom Wirtschaftswachstum
auch bei der Motorisierung
sehr viel wahrscheinlicher.
- Nach Aussage von M + O
basiere seine Untersuchung auf Zahlenwerten des
Statistischen Landesamtes Schleswig-Holsteins
und der Shell-Prognose 1990. M
+ O verwende aus dieser aber lediglich den
erwarteten PKw-Bestand fuer das Jahr 2010
und die Methode, eine von der
Wirtschaftsentwicklung abhaengige Minimal- und
Maximalprognose aufzustellen. Unterschiede
ergaeben sich dagegen in der
Abschaetzung des Verkehrsaufkommens. Die
Shell-Prognose unterstelle naemlich eine
Abnahme
der Jahresfahrleistung pro PKW
bei einer gleichzeitigen deutlichen Steigerung der
PKW-Dichte.
- Dieser Ansatz entspreche
den Erfahrungen der Vergangenheit und werde mit dem
hoeheren Anteil an Zweit- und Drittwagen
begruendet. M + O gehe dagegen
von einer Steigerung der Jahresfahrleistung aus und
begruende diese pauschal mit einer
Erhoehung der Fahrten pro Tag
infolge erweiterter beruflicher Moeglichkeiten und
veraenderter Freizeitangebote.
- Diese Steigerung mit
einem sogenannten Mobilitaetsfaktor von 1,1 bis 1,4,
dessen Groesse nicht naeher erlaeutert werde,
sei
offensichtlich willkuerlich,
um das Gefaelligkeitsgutachten abzurunden.
Tatsaechlich sei die Mobilitaet ("die
Faehigkeit,
moeglichst viele verschiedene
Ziele fuer bestimmte gewuenschte Zwecke in einer
bestimmten Zeit zu erreichen") in der
Vergangenheit trotz steigenden
PKw-Bestandes einigermassen konstant
geblieben.
- Zwischen Mobilitaet und
Fahrtenhaeufigkeit einerseits und PKW-Benutzung
anderseits gebe es keinen zwangslaeufigen
Zusammenhang. So seien
Mobilitaet und Fahrtenhaeufigkeit in der alten DDR
und der frueheren BRD identisch gewesen -
jedoch mit einer voellig
unterschiedlichen Wahl der Verkehrsmittel.
Unbegruendet und willkuerlich wuerde M + O dagegen
das
nach seiner Meinung im Jahre
2010 herrschende Beduerfnis nach Mobilitaet vollund
ganz dem motorisierten Individualverkehr
zuschlagen, ohne moegliche
Entlastungswirkungen oeffentlicher Transportmittel
(Fahrrad, zu Fuss gehen) zu beachten. M + O
verwende gegenueber dem
ueblichen Verfahren als Prognosegrundlage nur den
Kfz-Bestand und die Mobilitaet,
beruecksichtige aber
ausdruecklich nicht die Wegelaenge. Eine
nachpruefbare Begruendung dafuer fehle.
- M + O mache einen
methodischen Fehler, der zusaetzlich zu ueberhoehten
Prognosewerten fuehren wuerde: Gerechnet
werde mit den Verkehrswerten
aus 1991 (DTV 91) und dem Motorisierungsgrad, der
1989 fuer das Jahr 1990 geschaetzt
worden sei. In den neuen
Bundeslaendern habe sich aber in 1990 der
Motorisierungsgrad sprunghaft erhoeht. Da der
erwartete
Wert fuer 2010 gleichbleiben
falle die Steigerung von 1991 auf 2010 wesentlich
geringer aus als von 1990 auf 2010.
- Zwischen den Prognosen
von M + O und derjenigen der Shell wuerden sich
somit Abweichungen von bis zu 100 % ergeben,
denn ersterer haette
wesentliche Annahmen mit dem Ergebnis veraendert,
dass unvorstellbare Verkehrszuwaechse den Bau
der
A 20 erzwaengen.
- Es sei eine
Ueberschaetzung der Wirtschaftskraft Luebecks,. wenn
jetzt ein hoher Einpendlerstrom erwartet
wuerde.
Tatsaechlich verfuege Luebeck
nicht so zahlreich ueber Arbeitsplaetze (im Januar
1992 9,5 % Arbeitslose im Raum Luebeck
gegenueber einem
Bundesdurchschnitt von 6,3 %), als dass sie in
groesserem Umfang fuer die oestlich gelegene Region
als
Pendlerziel fungieren
koenne.
- Die Ergebnisse der M +
O-Untersuchung vom 30. September 1991 wuerden
erhebliche Abweichungen zu denen vom 12.
November 1991 aufweisen, ohne
dass sich die Datenbasis erkennbar veraendert
haette. Vielmehr wuerden unbegruendet die
Prognosewerte auf der A1
erheblich erhoeht und die Differenz zwischen einer
Nord- und Suedanbindung vergroessert, um eine
Suedtrasse zu praeferieren.
Auch die meisten weiteren Zahlen seien drastisch
erhoeht worden (teilweise ueber 110 %).
- Es werde verschwiegen,
dass bei den prognostizierten Zahlen selbst bei der
Variante B in jedem Fall ein 8-streifiger
Ausbau
der A1 zwischen Luebeck-Mitte
und Autobahndreieck Bad-Schwartau notwendig werde,
wenn die gueltigen Richtwerte
eingehalten wuerden.
Gleichzeitig wuerde jedoch als besonderer Vorteil
der A20 allgemein und der Suedtrasse
insbesondere
die Entbehrlichkeit dieses
Ausbaus hervorgehoben.
- M + O habe sich trotz
gegenteiliger Behauptung mit dem moeglichen Ausbau
der Schienenwege und einer damit verbundenen
evtl. staerkeren Nutzung der
Bahn ueberhaupt nicht ernsthaft befasst. Seine
Behauptung, dass 1990 81,4 % aller
Guetertransporte ueber die
Strasse abgewickelt worden seien, sei schlicht
falsch. Nach den offiziellen Zahlen des BMV
seien
1990 in den alten
Bundeslaendern 56,7 % und in den neuen
Bundeslaendern 22 % der Guetertransporte ueber die
Strasse
abgewickelt worden.
3.3.
Allgemeine Kritik am Bau der A20
Die Gegnerschaft gegen die
A20 wird u.a. immer wieder damit begruendet, dass
ueber den Bau der Ostseeautobahn
schon zu einem sehr fruehen
Zeitpunkt ohne Daten und Fakten politisch
entschieden worden sei - als Prestigeobjekt und
als
Symbol fuer den Aufschwung in
Mecklenburg-Vorpommern. Im Nachhinein seien dann
Verwaltung und Gutachter aufgefordert
worden, die Bauwuerdigkeit zu
begruenden. Damit sei auch die Glaubwuerdigkeit der
politischen Argumentation verloren
gegangen und habe zu
gegenseitigem Misstrauen und auch zu
Feindseligkeiten gefuehrt.
Am 4. Maerz 1991 teilte der
BMV dem MWTV des Landes Schleswig-Holstein mit "dass
die Bauwuerdigkeit einer Autobahn
zwischen Luebeck und Rostock
aufgrund einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung
nachgewiesen ist, so dass von einer
vordringlichen Einstufung im
gesamtdeutschen Verkehrswegeplan ausgegangen werden
kann." Die Grundlage dieser
vorlaeufigen Bewertung (Stand
14.2.1991), die inzwischen durch den Entwurf des
BVWP '92 (Stand 9.4.1992) aktualisiert
worden ist, wird entschieden
in Frage gestellt:
- 1991 seien die Kosten zum
Preisstand 1983 geschaetzt worden. Dadurch sei
mindestens eine Halbierung der inzwischen zu
zahlenden Kosten und nur so
ein Nutzen-Kosten-Faktor von ueber vier erreicht
worden.
- Die fuer
Schleswig-Holstein angesetzten 165 Mio DM seien
voellig unrealistisch. Damit koenne vielleicht eines
der von der
Landesregierung geforderten
Tunnelbauwerke gebaut werden.
- Auch die jetzt von der M
+ O-Verkehrsuntersuchung (maximal 66.400 Kfz/24h)
abweichenden Verkehrszahlen der
Kosten-Nutzen-Analyse (50.500
Kfz/24 h max 70.00 Kfz/24h) wuerden nicht stimmen.
Wie fahrlaessig mit Zahlen operiert
wuerde, zeige sich schon
daran, dass der Entwurf BVWP den LKW-Anteil mit 8 %
(5 % an Urlaubswerktagen) beziffere,
waehrend der Bericht der
Arbeitsgruppe noch die alte gesamtwirtschaftliche
Bewertung mit einem LKW-Anteil von 10,5 %
(bezogen auf DTV 2010 von
33.908 Kfz/24h) zitiere. Oder dass er im Jahre 2010
50.000 Kfz/24h zwischen Luebeck und
Rostock prognostiziere, obwohl
dort heute nur etwa 17.000 Kfz/24h fahren wuerden,
dagegen im gleichen Jahr zwischen
Luebeck und Kiel nur 15.000
Kfz/24h - also 1.000 weniger als heute
vorhersage.
- Der angegebene
Projektnutzen (in Hoehe von 313,368 Mio DM) sei
ueberhaupt nicht nachvollziehbar und habe
innerhalb
eines Jahres kuriose
Veraenderungen nach oben erfahren, um den
Kosten-Nutzen-Faktor zu verbessern.
Waehrend in der
Wirischaftlichkeitsbewertung vom 14.2.1991 die
Kosten fuer die Strecke Luebeck-Stralsund mit1,9
Mrd
DM und der Umweltnutzen mit
10,9 Mio DM angegeben sei, sei der Umweltnutzen fuer
die kuerzere Strecke
Luebeck-Rostock bei
Gesamtkosten von 1,32 Mrd DM auf 24,1 am 9.4.1992
gestiegen.
- Die Bewertung stecke
voller Ungereimtheiten: die Transportkosten wuerden
auf 25 % des urspruenglichen Ansatzes sinken,
die Kosten der Wegehaltung
wuerden sich halbieren. die besser Erreichbarkeit
verdreifache sich die regionalen Effekte
wuerden mit 51 Mio
DM/jaehrlich: Die Umwelteffekte, die sich In einem
Jahr verdoppelt haetten, seien in einer Anhoerung
so
begruendet worden:
_ ersparte Kosten fuer
nicht mehr notwendige Schallschutzfenster in
Haeusern, die an durch die A20 laermentlasteten
Stassen
liegen,
_ weniger emittierte Abgase
ersparen den Einbau von Katalysatoren in
Kfz,
_ weniger Verkehr z.B. auf
der B 105 baut die Trennwirkung ab, ermoeglicht ein
schnelleres Ueberqueren und fuehrt zu
Zeiteinsparnis, die als
Arbeitszeit bewertet wird,
_ steigende Wohnqualitaet
in entlasteten Strassen fuehrt zu hoeheren Mieten =
Umweltnutzen.
- Dagegen bleibe voellig
offen, wie eigentlich die erheblichen Umweltlasten,
die durch eine Ostseeautobahn verursacht
wuerden
(BVWP '92 spreche von
"erkennbaren erheblichen Problemhaeufungen mit
besonderem Gewicht in grossraeumiger
Betrachtung") finanziell
bewertet wuerden. Zu nennen seien
Flaechenverbraeuche, Laerm, Luftschadstoffe,
Klimaeffekte,
Zerstoerung von
Naherholungsgebieten, Vernichtung wertvoller Biotope
etc.). Mit den lnvestitionskosten, die als
Kostenpositionen baulichen
Laermschutz und bauliche Massnahmen zur Minderung
von Eingriffen in Natur und Landschaft
enthalten wuerden, seien diese
volkswirtschaftlichen Kosten jedenfalls nicht
abzudecken.
- Die Methodik der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von
Verkehrsinfrastrukturmassnahmen wird angezweifelt.
Diese wuerde
noch immer so betrieben wie
vor 30/40 Jahren und neue Erkenntnisse in der
Wissenschaft und Wirtschaft nicht mit
einbeziehen.
Zu fordern sei eine
Kosten-Nutzenbewertung, wie sie auch Anwendung fuer
Wirtschaftsinvestitionen finde. Die
Investitionsgesamtsumme wuerde
nicht ehrlich veranschlagt, das Pay-back sei viel zu
gering, die Amortisation wuerde entweder
nicht beruecksichtigt oder
ueber einen viel zu langen Zeitraum. Die
Moeglichkeiten fuer errichtete Autobahnen
Wirtschaftslichkeitskontrollen
(also eine Art nachtraeglicher Kosten-Controlling)
durchzufuehren und aus den Differenzen zu
den seinerzeit unterstellten
Wirtschaftlichkeitsannahmen neue Kriterien zu
entwickeln - eine Selbstverstaendlichkeit fuer
jedes
Unternehmen - werde nicht
genutzt. Vor allen Dingen aber wuerden die zu
erwartenden zwingenden Folgebaumassnahmen
weder in die Planung und
gutachterliche Bewertung noch in die
Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgenommen. Das gelte
auch
fuer die geforderten und
spaeter dann tatsaechlich durchgesetzten
oekologischen Auflagen.
- Der BMV verweigere die
Offenlegung seiner Grundlagedaten, die sowohl fuer
seine eigenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen
als auch fuer die beauftragten
Gutachter von erheblicher Relevanz seien. So sei
z.B. derKosten-Nutzen-Faktor fuer die A20
von 4,3 (14.2.1991) auf 6,1
(9.4.1992) angestiegen.
- Die Autobahn werde
scheibchenweise berechnet und bewertet. Zunaechst
zoege man sich die verkehrstraechtigeren
Bereiche
heraus. So sei erst einmal
Luebeck-Rostock hochgerechnet worden. Dann wuerde
die Strecke Luebeck-Rostock-Stralsund
bewertet., um die
verkehrsaermere Region Rostock-Stralsund "im
Huckepack" mitzunehmen. Als dritter Schritt wuerde
unter
Zurhilfenahme der auf der
Strecke Luebeck-Rostock-Stralsund produzierten und
angezogenen Verkehre der Weiterbau
Richtung Al 1 (Stettin)
begruendet. Dieser werde dann als zwingend notwendig
bezeichnet, um die sonst durch den
prognostizierten Verkehr
ueberlasteten Bundes-und Kreisstrassen zu entlasten.
Offen werde auch zugegeben, dass z.B. die
Strecke Stralsund-Stettin
durch nur sehr gering besiedeltes Gebiet fuehre und
deswegen - so der BMV - die "Bewertung fuer
das Gesamtprojekt tendenziell
niedriger" ausfallen wuerde.
- Der Gipfel der
Manipulation werde erreicht, wenn die Bewertung der
Strecke Luebeck-Rostock-Stralsund die
Gesamtlaenge
bis Stettin begruenden solle,
die sehr viel weiter suedlich geplant sei. Die
Identitaet beider Strecken sei ueberhaupt
nicht
gegeben, denn tatsaechlich sei
nicht die Ostseeautobahn, sondern - was auch von
Mitarbeitern des BMV zugegeben werde -
die B 105 von Luebeck bis
Stralsund bewertet.
- Eine Autobahn koenne zwar
in Abschnitten geplant werden, aber die
Wirtschaftlichkeits- und Umweltbewertung muesse
fuer
die gesamte Strecke erfolgen
(das wuerden sicherlich auch die Vertragspartner
verlangen, wenn der BMV seine
Leasing-Absichten fuer
Autobahnen realisieren wolle).
- Die oekologischen
Auswirkungen der prognostizierten
Verkehrsentwicklungen, die die Autobahn begruenden,
seien
apokalyptisch nicht nur fuer
den Luebecker Raum, sondern europa- und weltweit.
Sie wuerden nicht nur den letzten Anstoss
fuer die Zerstoerung unserer
Lebensgrundlagen geben, sondern seien auch
volkswirtschaftlich nicht zu verantworten, weil
sie
u.a. vielen
Wirtschaftsbetrieben die Grundlage entziehen
wuerden.
- Eine Beschraenkung auf
die drei Einflussparameter Motorisierungsgrad,
Mobilitaet und Bevoelkerungsentwicklung sei
unzureichend angesichts des
von allen Parteien proklamierten Umweltschutzes, der
sogar als Staatsschutzziel ins Grundgesetz
aufgenommen werden solle. So
werde beispielsweise der von der Bundesregierung
beschlossenen Absicht, die
CO2-Emmissionen bis zum Jahre
2005 um 25 % zu senken, in keiner Weise Rechnung
getragen. Veraltete Wachstumstheorien
stuenden zu dieser Zielsetzung
im Widerspruch und wuerden daher auf ihnen beruhende
Verkehrsprognosen wertlos machen.
- Mecklenburg-Vorpommern,
das am duennsten besiedelte Land der Bundesrepublik
Deutschland, werde in der
Verkehrsuntersuchung
undifferenziert mit allen neuen Bundeslaendern
gleichgesetzt.
- M + O erkenne nicht, dass
die Verwirklichung der Prognosen ueberhaupt erst
moeglich werde, wenn neue Strassen gebaut
wuerden. Denn ohne Strassenbau
finde der in den Hochrechnungen vorhergesagte
Verkehr ueberhaupt keinen Platz mehr auf
den Strassen. Mit anderen
Worten: die A20 sei die Ursache dafuer, dass die
prognostizierten Verkehrsmengen (mit den
weiteren zusaetzlichen
Belastungen auf dem uebrigen Strassennetz)
ueberhaupt eintreffen koennten. Insofern bestaetige
das
Verkehrsgutachten, dass sich
die A20 den Verkehr selbst schaffe (zumal auch der
Anteil der auf der Strasse transportierten
Gueter weiter ansteigen
werde), mit dem dann ihr Bedarf begruendet
werde.
- Alternativen zur A20 wie
z.B. der Ausbau vorhandener Strassen wuerden mit
pauschalen und nicht begruendeten
Behauptungen (Unfallgefahr
steigt, erhebliche zusaetzliche Verlaermung, oder
zweispurige Strassen verstaerken Eingriffe in
die
Natur) abqualifiziert oder in
ihrer Wirkung immer nur vereinzelt betrachtet und
nicht als integrierter Bestandteil einer
alternativen
Gesamtloesung, zu der z.B.
auch verkehrsordnungspolitische und planerische
Massnahmen zur Laerm- und
Schadstoffminderung gehoeren
wuerden.
- M + O wuerden mit ihrer
Argumentation fuer eine A20 den Eindruck erwecken,
dass Umgehungsstrassen im Bereich der
B105 und B104 in
Mecklenburg-Vorpommern vermieden werden koennten.
Dafuer gebe es keine Belege, das Gegenteil
sei
eher der Fall, denn wegen der
ortsfernen Trassierung der A20 in
Mecklenburg-Vorpommern werde es nicht die
erhofften
Entlastungseffekte in den
Ortschaften geben.
- Die Folgen einer A20
besonders dann, wenn die gewuenschten
komplementaeren Strassenausbau und
-neubaumassnahmen
nicht oder erst sehr viel
spaeter verwirklicht wuerden, wuerden systematisch
verschwiegen oder heruntergespielt.
Verschwiegen
wuerden auch die Belastungen
der Folgeprojekte wie z. B. der jetzt geplanten
westlichen Fortfuehrung der A20 mit der
Elbquerung bei Stade oder der
von Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Thomas
favorisierten Elbquerung bei
Brunsbuettel.
- Wie unsinnig die
"Berechnungen" der Gutachter seien, sehe man an dem
Ergebnis, dass ueber eine Suedvariante der
Ostseeautobahn im Jahre 2010
einige tausend Kraftfahrzeuge mehr Verkehr fliessen
werde als auf der A24 zwischen den
beiden groessten deutschen
Staedten Hamburg und Berlin. Nach ihren Prognosen
koenne auch die von Nord nach Sued, von
Rostock nach Berlin,
verlaufende A19 eine Kreisstrasse werden, denn die
senkrecht dazu geplante A20 werde angeblich
2/3
des Nord-Sued-Verkehrs
aufnehmen.
- Aus den Zahlen des
Gutachtens koenne gefolgert werden, dass eine im
Sueden Luebecks gefuehrte A20 im Jahre 2010
19.100 Kfz/24h von der A24
absaugen werde. Bei einem auf der A20
prognostizierten Verkehrsaufkommen von 32.700
Kfz/24h mache die abgezogene
Verkehrsdichte einen Anteil von 58 % aus. Ohne
diesen Absaugeffekt betruege somit die
Verkehrsdichte auf der
A20-Sued 13.600 Kfz/24h. Dieses Verkehrsaufkommen
koenne auf einer typischen Stadtstrasse
abgewickelt werden. Wer sich
die Muehe mache, die absurde Groessenordnung der von
M + O prognostizierten Verkehre
folgerichtig weiterzurechnen,
kaeme z.B. zu der Notwendigkeit, wegen
Ueberschreitung der Kapazitaetsgrenzen nicht nur
die
A1, die A226 und die B75 zu
verbreitern bzw. durch Parallelautobahnen zu
ergaenzen, sondern auch das gesamte
nachgeordnete Strassennetz
weiter auszubauen. Auch im uebrigen
Schleswig-Holstein muessten kreuz und quer
neue
Autobahnen gebaut
werden.
- Die Untersuchung sei voll
von tendenzioesen Annahmen und Unterstellungen. So
wuerden Verkehrsalternativen wie eine
Attraktivitaetssteigerung der
Bahn kurz und unsachlich diffamiert; die Nachteile
der abgelehnten Loesungen (Null- und
Ausbauvarianten, Nordanbindung
Luebecks) wuerden benannt und scheinbar objektiv mit
Zahlen belegt, die Nachteile der
favorisierten Suedanbindung
Luebecks an die beabsichtigte A20 aber konsequent
verschwiegen oder heruntergespielt. Die
Gutachter wuerden ihrer
Pflicht, Alternativen ernsthaft zu pruefen, nie
gerecht.
- Im Hinblick auf die
Glaubwuerdigkeit waere ein drittes Szenario
notwendig gewesen, das von einer
gestaltenden,
regulierenden Verkehrspolitik
und einer Staerkung des oeffentlichen Verkehrs (Bahn
und Bus) auf allen Ebenen ausgeht.
- Die geringe
Ueberzeugungskraft von Prognosen und ihr oft vom
Ergebnis bestimmter manipulativer Ansatz werde
deutlich,
wenn man sich die
unterschiedlichen Zahlen des gesamten
Ost-West-Verkehrs in der Region Luebeck nach den
vorliegenden
vier Studien und
Untersuchungen vor Augen fuehre:
Prognosen
A
Planungsstudie
"Verkehrliche Auswirkungen der Grenzoeffnung in
Luebeck", Hamburg Consult, September 1990
B
Gutachterstudie
"Ostseeautobahn A 20", Dr. Ing. Baier GmbH, Aachen,
August 1991
C
Verkehrsuntersuchung
"Neubau der Bundesautobahn A20",
Ingenieurgesellschaft Masuch und Olbrisch, Fassung
30.
September 1991
D
Verkehrsuntersuchung
"Neubau der Bundesautobahn A20,
Ingenieurgesellschaft Masuch und Olbrisch, Fassung
12. November
1991
Gesamter Ost-West-Verkehr
in der Region Luebeck
(Kfz / 24h)
1991A
2000B 2000C
2010D
2010
22.800
85.000 110.000
41.100
60700
55.500
82.400
372 % 504% 180-243
% 226-375 %
100 %
100 % 135
% 48-65 %
71-97 %
- M + O habe in Hamburg im
Zusammenhang mit einem anderen Strassenbauvorhaben
ganz andere Verkehrsprognosen
gestellt. Danach sei im Jahr
2000 ein Plateau erreicht und dann wuerde der
Verkehr langsam abnehmen. Bei diesem
Gutachten
sei es aber darum gegangen,
die Verkehrsentwicklung zu daempfen, um die
Forderungen der Anlieger nach den gesetzlich
vorgesehenen
Laermschutzmassnahmen zu unterlaufen bzw. zu
reduzieren.
- Es werde zu wenig
beruecksichtigt, dass die Reduzierung des Verkehrs
auf einer Strasse zu sehr geringen
Laermentlastungen
fuehre, der verlagerte Verkehr
an einer anderen Stelle aber zu ungleich hoeheren,
erheblichen Belastungen fuehre.
- Die Verkehrszaehlungen
seien von M -+ O in einem Zeitraum, naemlich in den
Monaten Juni und Juli 1991 durchgefuehrt
worden, in dem noch sehr
grosse Unterschiede in den Konsum-, Freizeit- und
Arbeitsangeboten vorhanden gewesen seien. In
diesen Monaten sei daher der
Einkaufs-, Freizeit-, Versorgungs- und Berufsverkehr
aus Mecklenburg-Vorpommern
unverhaeltnismaessig hoch
gewesen. Es habe sich um eine verkehrliche
Ausnahmesituation gehandelt, die nicht Grundlage
einer
Verkehrsanalyse sein
koenne.
- M + O unterstelle im
Gegensatz zur allgemein anerkannten Fachmeinung bei
der Betrachtung der Nullvariante, dass sich
die
Verkehrszunahme - abgesehen
von der Verlagerung - ebenso entwickeln werde wie
bei dem Angebot einer leistungsfaehigen
Autobahn.
Die Bemuehungen, die
Gutachter von M + O und deren Kritiker an einen
Tisch zu bekommen, um zu versuchen, in einem
Gespraech moegliche
Missverstaendnisse auszuraeumen und die
verbleibenden kontraeren Positionen klar
herauszuarbeiten,
bleiben leider wegen der nicht
erfuellbaren Voraussetzungen, die beide Seiten fuer
ein solches Treffen stellten, erfolglos.
In einer schriftlichen
Stellungnahme, die sich gegen die Position des
Umweltamtes Luebeck richtet, weist M + O darauf
hin,
dass eine genaue Analyse
etwaiger alternativer Loesungsmoeglichkeiten sowie
des ruhenden Verkehrs nicht Gegenstand ihrer
Untersuchung sein konnte, da
dieses bereits Gegenstand der Untersuchung des BMV
bei der Ermittlung von Massnahmen im
Rahmen des Gesamtprojektes
"Deutsche Einheit" gewesen sei.
- Zur Mobilitaet fuehren
sie aus, dass diese als Anzahl der Fahrten pro
Person pro Tag definiert werde. Die
persoenliche
PKW-Verfuegbarkeit fuehre in
aller Regel zu einem deutlichen Anstieg der
Mobilitaet.
- Fuer die jaehrliche
Fahrleistung sei keine Abminderung, sondern bezogen
auf den Motorisierungsgrad allenfalls ein
gleichbleibendes Niveau
implizit vorausgesetzt worden, weil die
Shellvoraussagen einen Mittelwert angeben wuerden,
der unter
den durch die
Wechselbeziehungen zwischen alten und neuen Laendern
sowie durch den gesteigerten Binnenverkehr der
neuen
Laender zu erwartenden Werten
liege. Auf dem Gebiet der neuen Laender seien
aehnliche Steigerungen der jaehrlichen
Fahrleistungen wie in den
alten Bundeslaendern zwischen 1975 und 1990 (120%
auf Bundesautobahnen, 43 % auf
Bundesstrassen) zu erwarten,
zumal ihr Mobilisierungsgrad 1991 dem der alten
Laender von 1970 entspreche.
- Auch bei der Mobilitaet
koenne nur ein Vergleich mit der Entwicklung der
letzten Jahrzehnte in den alten Laendern die
Grundlage fuer die Prognose
sein. Die Daten seien einer
PROGNOS-Veroeffentlichung von 1990 entnommen. Aus
den
tatsaechlichen
Mobilitaetsanstiegen 1990 und den prognostizierten
fuer 1990 bis 2010 sei danach von einem
Mobilitaetszuwachs in den
neuen Laendern von 34% auszugehen. Der Durchschnitt
der fuer die neuen Laender angesetzten
Mobilitaetsfaktoren (1,2 fuer
Prognosefall B und 1,4 fuer Prognosefall A) liege
mit 1,3 im Bereich dieser 34%.
- PROGNOS habe fuer die
"zurueckgelegten Kilometer pro Person pro Tag" eine
Steigerung von 41 % zwischen 1970 und
1990 festgestellt. Eine
analoge Anwendung rechtfertige die Einschaetzung,
dass in den neuen Bundeslaendern und in den
von
ihnen stark beeinflussten
ehemaligen Grenzbereichen nicht mit einem Rueckgang
der jaehrlichen Fahrleistung gemaess
Shell-Mittelwerte zu rechnen
sei.
In einem Gespraech
beklagten sich die Verkehrsgutachter ueber die
Einseitigkeit der Stellungnahme des
Planungsbueros
Richter-Richards in der
Bewertung von Pro- und Kontrapositionen. Dessen
Verstaendnis und Kenntnis wurde in Frage
gestellt
und ihm vorgeworfen, sich bei
der Widerlegung der verschiedenen Verkehrsgutachten
auf plakative Aussagen und nicht
beguendete Phrasen zu
beschraenken. Es sei nicht fair, den Entwurf eines
Gutachtens mit der Endfassung zu vergleichen
und
Abweichungen dann zu
interpretieren. Es gebe nur ein Gutachten von ihnen,
naemlich das in der Endfassung vom 12.
November 1991. Die
bekanntgewordene Fassung vom 30. September 1991 sei
ein ueberarbeitungs- und
ergaenzungsbeduerftiges
Manuskript gewesen und daher unerheblich.
Die angenommenen
Steigerungen der Mobilitaet seien nur in dem Masse
dem Individualverkehr zugeschlagen worden,
wie
PROGNOS die Entwicklung der
Individualverkehrsmobilitaet nachgewiesen habe.
Schliesslich sei die Behauptung , dass die
Verkehre in der Region eine
A20 nicht befahren wuerden, nur eine Einschaetzung
des Bueros R-R, verkehrstechnische
Nachweise wuerden nicht
gefuehrt. Die mehrfach zitierte Schwaechung des
Wirtschaftsraumes Mecklenburg-Vorpommern
werde ausser durch einige
Globalsaetze durch nichts untermauert. Tatsache sei
aber, dass ohne eine funktionierende
Infrastruktur, zu der auch
Fernstrassenverbindungen gehoeren wuerden, ein
wirtschaftlicher Aufschwung nicht moeglich
sei.
4. Die verkehrs- und
wirtschaftspolitische Bedeutung derA20
-
4.1. Auffassungen der Bundes- und
Landesregierungen
- 4.2. Meinungen aus der
Wirtschaft
- 4.3. Auswirkungen der A20
auf andere Verkehrstraeger und -wege
- 4.4. Verkehrspolitische
Bedeutung der A20 fuer M-V
- 4.5. Bedeutung der A20 nach
der Wiedervereinigung
4.1.
Auffassungen der Bundes- und
Landesregierungen
Die Verkehrs- und
wirtschaftspolitische Bedeutung der A20 ist neben
ihrer Bauwuerdigkeit und den Auswirkungen auf
den
Naturhaushalt der dritte
zentrale Streitpunkt. Die Position der LRe S-H
findet sich u.a. in der Buergerinformation des
MWTV,
im Bericht der Arbeitsgruppe
der LReg zur A20 und in der Presseerklaerung der
LReg vom 29.1.1992, die Auffassung der
Bundesregierung u.a. in der
Veroeffentlichung ueber die "Projekte Deutsche
Einheit" , in der Kosten-Nutzen-Bewertung vom
14.2.1991, im Entwurf des BVWP
'92 mit Anlagen (Stand 9.4.1992) und in der
Veroeffentlichung des BMV "Neue Wege
braucht das Land. Jetzt! Damit
die Zukunft nicht auf der Strecke bleibt. Projekt 10
A2O/Luebeck-Stettin". Daneben gibt es
viele schriftliche und
muendliche Aeusserungen von Politikerinnen und
Politikern der Bundes- und Landesebene.
Obwohl Bundes- und
Landesregierung den Bau einer Ostseeautobahn
gleichermassen fuer notwendig halten, faellt
die
verkehrs- und
wirtschaftspolitische Einordnung in den
oeffentlichen Aeusserungen unterschiedlich
aus.
Sie haengt davon ab, wie
die A20 definiert und welche Funktion ihr zugewiesen
wird. So wird die A20 beguendet als
notwendige Verbindung
zwischen
- Luebeck -
Rostock,
- Luebeck - Rostock -
Stralsund,
- Luebeck -
Stettin.
- als Teilstueck
= einer A20, die westlich
der Elbe an die A1 in Niedersachsen
anschliesst,
= einer sog. Baltischen
Magistrale, die ueber Gdynia, Kaliningrad, Riga, St.
Petersburg nach Helsinki fuehrt
= einer transeuropaeischen
Verbindung zwischen den Benelux-Laendern und dem
Baltikum einerseits und zwischen dem
Baltikum und Skandinavien
anderseits
und
als Luebecker
Umgehungsstrasse.
Nach Auffassung der
Landesregierung leistet die A20 u.a.
- einen wichtigen Beitrag
zur noch dynamischeren Entwicklung des Ostseeraumes
als einer der wichtigsten Wirtschaftsregionen
der Europaeischen
Gemeinschaft,
- verhilft
Schleswig-Hostein und dem gesamten Ostseeraum zu
einer besseren Anbindung an das Verkehrsnetz der BRD
und
der EG,
- gibt der wirtschaftlichen
Entwicklung Ostholsteins wichtige
Impulse,
- ist fuer die
wirtschaftliche Entwicklung in der Hansestandt
Luebeck und den umliegenden Regionen von grosser
Bedeutung,
- verlagert die
Durchgangsverkehre Luebecks auf die neue Strasse und
ermoeglicht so, den Verkehr in der Stadt neu
zu
organisieren,
- erschliesst die
Ostseekueste regional, bindet sie ueberregional an,
gibt der Wirtschaft in der Region M-V nicht zuletzt
im
touristischen Bereich einen
Anstoss fuer die Weiterentwicklung und
- macht den Lagevorteil der
Ostseehaefen im Vorlandverkehr gemeinsam mit einer
leistungsfaehigen Schienenverbindung im
Hinterland erst
moeglich.
4.2.
Meinungen aus der Wirtschaft
Fuer die Industrie- und
Handelskammer zu Luebeck hat das "Ob" einer A20 nie
zur Dispositon gestanden.
- Die Ostseeautobahn sei
eine dringend notwendige Massnahme,
_ um die seit der
Grenzoeffnung sprunghaft gestiegenen Verkehrsmengen
und die zukuenftig noch zu erwartenden Zuwaechse
in
Ost-West- und
West-Ost-Richtung zu bewaeltigen,
_ da das vorhandene
Strassennetz kapazitaetsmaessig nicht in der Lage
sei, den Verkehr aufzunehmen und - auch unter
oekologischen Aspekten - nicht
ausbaufaehig sei,
_ da der Ausbau des
Schienenverkehrs, der fuer die Wirtschaft ebenfalls
eine hohe Dringlichkeit habe, nicht als Alternative
zur
A20 gesehen werden
koenne,
_ denn sie wuerde die
Wirtschaftsbeziehungen zwischen S-H und M-V
verbessern und den Unternehmen helfen, sich
neue
Maerkte zu
erschliessen,
_ ein Verzicht wuerde fuer
Luebeck und die umgebenden Gemeinden, gerade im
Sueden der Stadt zu erheblichen
Verkehrsbelastungen fuehren
und insgesamt die Wirtschaft Luebecks und
Schleswig-Holsteins in den Windschatten der
Entwicklung geraten
lassen.
- Dagegen habe es sowohl im
Verkehrssauschuss als auch im Regionalbeirat der IHK
zu Luebeck Diskussionen ueber die
Trassenfuehrung und zunaechst
ein Votum fuer die Nordtrasse gegeben. Die
Vollversammlung habe sich dann aber am
3.12.1991 fuer eine stadtnahe
Suedtrasse ausgesprochen. Sie sei wirtschaftlich '
die interessantere, sichere mehr bestehende
und schaffe mehr neue
Arbeitsplaetze in Luebeck und erschliesse neue
Gebiete fuer das Wohnen und Arbeiten. Dabei
favorisiere die IHK Trasse
Variante 4, akzeptiere aber auch eine etwas
suedlicher verlaufende Fuehrung.
- Der Verkehrsausschuss
macht in seiner Sitzung am 29.4.1991 deutlich, dass
er die von der LReg geforderten und zum
BVWP angemeldeten
Schienenprojekte zwar unterstuetze, aber seine
eindeutige Prioritaet bei den Strassenprojekten
und
insbesondere bei der A20
liege.
- Er bejaht oekologische
Massnahmen bei der Realisierung dieses Bauwerkes im
Rahmen der in der BRD ueblichen
Massstaebe. Vor ueberzogenen
Forderungen muesse allerdings gewarnt werden, da
sonst die Realisierung wegen zu hoher
Kosten in Frage gestellt
werden koennte. Diese Befuerchtung wird wiederholt,
als Herr Richter, MWTV, auf eine
entsprechende Frage antwortet,
dass die im BVWP '92 fuer die A20 auf
Schleswig-Holsteiner Gebiet veranschlagten 165
Mio
DM viel zu niedrig seien und
ggbfs. nur die Kosten fuer eine Untertunnelung der
Wakenitz abdecken wuerden.
- Die IHK
fordert
_ die zeitgleiche Verlegung
der B 207 aus Gross Groenau,
_ den zeitgleichen Ausbau
der B 206 nach Bad Bramstedt ueber Bad Segeberg an
die A7 und die Verlagerung der B 206 aus
Stockeisdorf und deren
Anbindung an die Anschlussstelle Al/A20,
_ die Verlegung der B75 aus
der Ortslage Hamberge und
_ den Bau von Park and
Ride-Plaetzen an die beiden suedlichen
Stadtzubringer Kronsforder Allee und die verlegte B
207.
- Zu den von der
Landesregierung bzw. von der Arbeitsgruppe
geforderten zeitgleich zu verwirklichenden
OePNV-Massnahmen aeussert sich
der Verkehrsausschuss zurueckhaltender. Sie koennten
zwar allgemein akzeptiert werden,
aber Bedenken bestuenden doch
gegen eine zeitgleiche Realisierung. Da gebe es eine
Reihe diskussionsbeduerftiger
Massnahmen so z. B. die
Umfahrung des Luebecker Bahnhofs, der Ausbau des
Faehr- und Schiffsverkehrs auf der Trave, der
Verkehrs- und Tarifverbund im
Raum Luebeck, die Stadtbahn oder das
Gueterverkehrszentrum. Ein Junktim der LReg
von
A20 und diesen Massnahmen
koenne.die IHK nicht gelten lassen. Dies sei nach
den Worten von Herrn Richter auch nicht so
zu sehen. Die Darstellung auf
den Seiten 21 - 31 des Berichts der Arbeitsgruppe
sei eher als Ideensammlung, nicht aber als
sofort umzusetzende Konzepte
anzusehen. Eine absolute Zeitgleichheit sehe er
daher nicht. Im uebrigen liege ja auch die
Zustaendigkeit in erster Linie
bei der Stadt Luebeck und im MWTV bei der Abtl. g.
A5.
- Betont wird wiederholt
die absolute Prioritaet der A20. Diese habe mit dem
Schienenprojekt Luebeck - Bad Kleinen -
Rostock nichts zu tun. Die
Verlagerungsfaehigkeit von Guetern von der Strasse
auf die Schiene sei generell bescheiden, die
geplante Schienenverbindung
wuerde keine Entlastung fuer die Strasse bringen.
Wichtiger sei es, die (Schienen) Zu- und
Ablaufprobleme nach und von
Luebeck zu loesen. Im uebrigen werde der
Gueterverkehr auf der Strasse zu hoch bewertet,
er
mache nur etwa 10 % aus, und
das wuerde auch in Zukunft so bleiben. Bei der A20
sei der Gueterverkehr zu
vernachlaessigen.
- Im Zusammenhang mit der
A20 und den im BVWP `92 angekuendigten Absichten des
BMV gibt der Verkehrsausschuss der
IHK dem Ausbau der B206
zwischen A2O/A1 bis zur A7 (Bad Bramstedt) den
eindeutigen Vorzug gegenueber der
Fortfuehrung der A20 nach
Westen. Denn er befuerchtet im letzten Fall, dass
dann die A20 nicht mehr stadtnah an Luebeck
vorbei, sondern weiter
suedlich gefuehrt werde. Dagegen befuerwortet er
eine weitere Elbquerung moeglichst dicht an
Hamburg bei Stade zwischen der
A1 in Niedersachsen und der A23 suedlich von
Elmshorn als vordringlicher Bedarf mit der
Option einer Verlaengerung an
die A1 in S-H ueber die A7 in spaeteren
Jahren.
- Als ebenfalls
vordringlicher Bedarf sieht der Verkehrsausschuss
den vierspurigen Ausbau der B404 zwischen Kiel
und
Bornhoeved. Mit dem weiteren
vierspurigen Ausbau auf der ganzen Laenge bis
Schwarzenbek wuerde sich der Druck auf eine
oestliche Elbquerung von
selbst ergeben.
Die Bundesvereinigung
Junger Unternehmer, Regionalverband
Schleswig-Holstein, aeussert zu der offiziellen
Bewertung der
Wirtschaft im Raum Luebeck
Widerspruch.
- Die Bahn habe in der
Wirtschaft eine grosse Sympathie, ein
betraechtliches good will, aber die sachlichen
Leistungen seien
katastrophal, weil die Bahn
keine politische Lobby habe und seit Jahren
straeflich vernachlaessigt werde. Nach einer
Umfrage
der BJU seien viele
Unternehmen grundsaetzlich bereit, auf die Bahn
umzusteigen. Das setze aber hoehere
Leistungsfaehigkeit
(Flexibilitaet und
Geschwindigkeit) des Schienenverkehrs, besseres
Management und vor allem eine Aufhebung der
sehr
ungerecht zugeordneten
Kostenlast von Strasse und Schiene voraus (im
Gegensatz zum Guetertransport auf der Strasse
muesse
die Bahn Bau und Unterhalt des
Netzes mit der Folge dramatischer Verschuldung
selbst bezahlen).
- Der BJU fordert daher
einen verursachergerechten Preis fuer auf der
Strasse transportierte Gueter. Hoehere
Wegekosten
z.B. ueber den Benzinpreis und
dem Gueterverkehr zugeordnete
Strassenbeschaedigungs- und Umweltabgaben
koennten
gleichzeitig zu einer
Entlastung der Gewerbe- und Einkommensteuer fuehren,
d.h. die Staatsquote bliebe gleich und die
Wirtschaft wuerde sogar noch
entlastet, wenn sie die Schiene benutzen wuerde Der
BJU haelt eine Umorientierung unseres
Steuersystems durch
verstaerkte Einbeziehung von solchen Oekosteuern
fuer notwendig-.
- Er befuerchtet, dass
durch die Investition in die A20, also erneut in den
PKW/LKW, ein zusaetzlicher
Wettbewerbsnachteil
fuer die Bahn entstehe, der
diese weiter zurueckwerfe.
- Die Frage nach den
Alternativen sei nicht oder unbefriedigend
beantwortet, die Forderung nach einem
integrierten
Verkehrskonzept, das die
Verkehre auf den Wasserwegen, der Schiene und der
Strasse entsprechend der jeweiligen
Leistungsfaehigkeit zuordne,
sei unerfuellt.
- Fuer die verkehrliche
Erschliessung von Polen und des Baltikums seien
gerade Autobahnen nicht geeignet, weil sie
die
osteuropaeischen Laender
zwaengen, in die Anschlussautobahnen zu investieren.
Wegen deren Armut wuerde das
zwangslaeufig zu einer
weiteren Vernachlaessigung ihrer Schienenwege und
Eisenbahnen fuehren und damit wieder zu der
falschen, oekologisch nicht
vertretbaren Weichenstellung zugunsten der Strasse
und zulasten der Schiene.
- Zweifelos habe eine
Autobahn Vorteile fuer die Wirtschaft, insbesondere
neben dem Transportgewerbe fuer die
Bauwirtschaft und das
Handwerk, weil der Durchdringungsgrad, der bei
kleineren und mittleren Betrieben bei
durchschnitlich
30 km liege, im Einzugsbereich
der Autobahn auf 50 - 60 km steige. Damit gehe den
ostdeutschen Betrieben ihre spezifische
Lokalitaet verloren - in der
Regel wuerden sie wegen ihrer geringeren
Produktivitaet und wegen des fehlenden
Eigenkapitals
gegenueber westdeutschen
Unternehmen - gleiche Loehne unterstellt (was ja
nach Fertigstellung der Autobahn der Fall
sein
werde) - nicht
wettbewerbsfaehig sein (es sei denn, die Wegekosten
wuerden betriebs- und volkswirtschaftlich
korrekt
zugeordnet).
- Das gleiche Phaenomen -
der Verlust der Lokalitaet/Regionalitaet fuer die
heimische Wirtschaft - sei in der EG
festzustellen:
nur durch die
Vernachlaessigung vollkostendeckender Wegepreise,
durch die Nichtberechnung der erheblichen
oekologischen
Belastungen ("externe
Kosten"), d.h. durch die Dauersubventionen der
Transporte ueber die Strasse, sei die Ausweitung
des
Marktes in Europa ("Milch aus
Suedfrankreich in Luebeck") erklaerbar.
- Es sei falsch, den
Aufschwung in M-V mit einer Autobahn bewirken zu
wollen. Vielmehr muesse dort ein nach
Prioritaeten
geordnetes
Infrastrukturkonzept aufgestellt und umgesetzt
werden.
- Angesichts der
Verkehrsprobleme in der Welt sei es fuer die
hochentwickelte Wirtschaft der BRD eine
Notwendigkeit und
Herausforderung, neue,
innovative, intelligente Verkehrssysteme zu
entwickeln, die dann auch weltweit verkauft
werden
koennten. Damit wuerden die
vom Staat eingesetzten Mittel einen doppelten Zweck
erfuellen. Investionen in Asphalt seien
dagegen ohne Zukunft und
sinnlos.
- Eine ortsnah an Luebeck
vorbeigefuehrte Trasse erfordere die Bereitstellung
von erheblichen ortsnahen Ausgleichsflaechen.
Damit wuerde die weitere
wirtschaftliche Entwicklung Luebecks im Sueden
blockiert.
4.3.
Auswirkungen der A20 auf andere Verkehrstraeger und
-wege
Nach Auffassung der
Kritiker der Ostseeautobahn fuehre das Engagement
der Bundes- und Landesregierung fuer die A20
genau zum Gegenteil dessen,
was in politischen Programmen und Reden immer wieder
postuliert werde: den Verkehr so weit
wie moeglich auf
umweltfreundliche Verkehrrstraeger zu verteilen und
die Renaissance der Schiene zu betreiben.
Zwar sei das
Schienenprojekt Luebeck-Rostock-Stralsund mit dem
Abzweig Bad Kleinen - Schwerin - Hagenow Land
als
Projekt "Deutsche Einheit" im
BVWP '92 als vordringlicher Bedarf eingeordnet (251
km Laenge,Gesamtkosten 1, 1 5 Mrd,
davon 75 Mio DM auf Luebecker
Stadtgebiet), aber tatsaechlich taete sich fuer die
Umsetzung so gut wie gar nichts. Es gebe
keine Planungsunterlagen,
keine Gutachten, keine erkennbaren Fortschritte. Die
zustaendigen Verwaltungsbeamten wuerden
ohne politische Unterstuetzung
und oeffentliche Rueckkoppelung vor sich
hinplanen.
- der geplante Abzweig Bad
Kleinen - Schwerin Hagenow Land sei fuer den
Gueterverkehr in dieser Region sicherlich
eine
sinnvolle Streckenfuehrung,
dem Personenverkehr drohe allerdings gegen jede
sachliche Grundlage, von Luebeck nach
Schwerin weggefuehrt zu
werden. Folgerichtig solle danach der
Streckenabschnitt Luebeck - Bad Kleinen eingleisig
bleiben
und allein fuer den
Personenverkehr genutzt werden. Diese Absichten
wuerden sich aus grundlegend
unterschiedlichen
Bewertungen des
Verkehrsaufkommens durch die Planer der A20 und die
Deutschen Bahnen ergeben, oder aber die
Deutschen Bahnen wuerden
bereits die durch die A20 bewirkten Verluste an
Fahrgastaufkommen antezipieren. Fakt sei
jedenfalls, dass es - obwohl
der BMV fuer beide Bereiche zustaendig sei - keine
verkehrswegeuebergreifenden Prognosen
gebe.
- Jeder rechne fuer sich-,
oder aber die Zahlen wuerden der Oeffentlichkeit
nicht bekannt gegeben. Folge: Bau einer neuen
Autobahn zur Bewaeltigung der
prognostizierten Verkehrsstroeme und Festhalten an
der ohnehin beschraenkten
Schienenkapazitaet.
- Im Ergebnis wuerde durch
den Verzicht auf den zweispurigen Ausbau und auf die
Elektrifizierung der Strecke Luebeck - Bad
Kleinen, deren Zustand als
Regionalbahn festgeschrieben und die
lnterregio-Verbindung an Luebeck vorbei von
Hamburg
ueber die Strecke Buechen -
Schwerin -Bad- Kleinen - Rostock- Stralsund
gefuehrt. Damit werde die Absicht
offensichtlich:
die parallel zur geplanten A20
verlaufende und schon vorhandene Schiene werde in
ihren Moeglichkeiten blockiert, um die
Bauwuerdigkeit der
Ostseeautobahn nicht ad absurdum zu
fuehren.
- Notwendig sei es dagegen,
die vier Ballungsgebiete an der deutschen
Ostseekueste Luebeck, Wismar, Rostock und
Stralsund auf dem Schienenwege
zu verbinden. Gegenwaertig sei Wismar voellig
unzulaenglich angeschlossen, deswegen
wuerden die dort Lebenden auf
die Strasse gezwungen. Vorrangig sei daher der Bau
einer Schienenverbindung von
Grevesmuehlen nach Wismar (ca
20 km), um die Stadt aus ihrem "Eisenbahnabseits"
herauszuholen, bei gleichzeitigem Ausbau
der Strecke Wismar - Bad
Doberan - Rostock.
- Mit der Ergaenzung des
Schienenprojektes "Deutsche Einheit" Luebeck-Hagenow
Land - Rostock -Stralsund um
_ den zweigleisigen Ausbau
und die Elektrifizierung der Strecke Luebeck-Bad
Kleinen,
_ die Schaffung einer
Schienenverbindung Grevesmuehlen - Wismar und
_ den Ausbau der Strecke
Wismar - Bad Doberan-Rostock
waere bereits ein wichtiger
Teil eines Alternativprogramms zur A20
gegeben.
Die A20 hat nicht nur
Auswirkungen auf die West-Ostverkehre, sondern auch
auf die Ost-Sued- und Ost-Nord-Verkehre mit
dem Transitkreuz im Luebecker
Raum. Daher bestehen enge Zusammenhaenge mit der
Verkehrsentwicklung auf der A1 und
den Folgen einer festen
Fehmarn-Belt-Querung.
Gegen diese Querung werden
grosse Bedenken vorgetragen, auch wenn sie nur - wie
dies von der LReg S-H und der
daenischen Regierung
angestrebt wird - als Schienenverbindung realisiert
werden sollte.
- Zunaechst wird die
politische Durchsetzbarkeit einer solchen
"Beschraenkung" sehr skeptisch gesehen. So sei
bekannt, dass
die Unternehmensgruppe
"Scandinavian Link" die die Verkehrsverbindung
privat finanzieren will/soll, mit 3 Mio Kfz/a
(gegenwaertig 1,2 Mio KfZ/a)
plane, um die Wirtschaftlichkeit der Investitionen
sicherzustellen. Fuer eine
"Nur"-Schienenverbindung
wuerde die Wirtschaft kein Geld aufbringen, was die
Realisierung mangels Mittel der oeffentlichen
Hand gefaehrden wuerde. So sei
zu befuerchten, dass die feste Fehmarn-Belt-Querung
gemeinsam mit der A20 als
Transportstrecke zwischen den
Benelux-Laendern und dem Baltikum neben ihrer
Funktion als Nord-Sued-Teilstueck auch die
noch fehlende
Transitverbindung nach West- und Osteuropa schaffen
werde. Luebeck liege dann im Schnittpunkt
zweier
Transitachsen, denen
gleichermassen hohe Transportraten zugesprochen
werden:
_ Nord-Sued wegen des
EG-Marktes,
_ Ost-West wegen der neuen
Maerkte in Osteuropa.
- Der achtstreifige Ausbau
der A1 sei dann zwangslaeufig. Auch der weitere
Ausbau der A20 von 4 auf 6 Streifen sei dann
nur
noch eine Frage der
Zeit.
- Gleich, ob nur als
Schiene oder als Schiene und Strasse: die feste
Fehmarn-Belt-Querung werde den Ostseefaehren
"das
Wasser abgraben" und damit
fuer diesen Verkehrstraeger zu schweren Einbussen
fuehren. Gemeinsam mit der A20 und der
geplanten weiteren festen
Verbindung zwischen Skandinavien und dem Festland
durch die Fortfuehrung der Autobahn A7
ueber Flensburg-Grossen Belt -
Oeresund werde ein Autobahnring um die Ostsee
gelegt, der die Ostsee selbst als
Verkehrsweg weitgehend
bedeutungslos machen und schwere Einbussen auch fuer
die Kuestenschiffahrt bringen werde.
- Die natuerliche
"Baltische Magistrale" sei die Ostsee. Deren
Moeglichkeiten wuerden durch die volkswirtschaftlich
sinnlose
und oekologisch
unverantwortliche A20 und andere
Strassenbaumassnahmen verspielt. Hinzu komme, dass
es
Schleswig-Holstein seit Jahren
versaeumt habe, ein Landeshafenkonzept zu erstellen,
das eine vernuenftige Aufgaben- und
Arbeitsteilung der Haefen
herbeifuehre, um so den Schiffahrtsweg und die
vorhandenen Hafeninfrastrukturen optimal zu
nutzen.
Die osteuropaeische Oeffnung
boete die Jahrhundertchance, den Ostseeraum ueber
die jetzt wieder jedermann zugaengliche
Ostsee zu erschliessen und den
Ostseehaefen eine neue wirtschaftliche Basis zu
verschaffen. In diesem Zusammenhang wurde
auf das Beispiel Japan
hingewiesen, wo in Teilen des Landes der gesamte
Wirtschaftsverkehr mit dem Schiff
durchgefuehrt
werde.
- Wenn es der LReg ernst
sei, mit einer Nur-Schienenquerung ueber den
Fehmarn-Belt, muesse sie sich fuer den
zweigleisigen
Ausbau der Eisenbahnstrecke
Bad Schwartau - Puttgarden einsetzen (der hoehere
Prioritaet als die Elektrifizierung habe),
statt
den Weiterbau der A1 von
Oldenburg nach Heiligenhafen zu betreiben (was im
uebrigen den Stau lediglich von Oldenburg
nach
Heiligenhafen verlagern werde,
die Weiterfuehrung nach Puttgarden indiziere und
Zweifel an der Position der LReg - nur eine
Eisenbahnquerung ueber den
Fehmarn-Belt zuzulassen - wecke).
- Die A20 sei ein Teil
einer bestimmten Verkehrspolitik, die dadurch
gekennzeichnet sei, dass Verkehrsprobleme mit
immer
neuen Strassen geloest
wuerden, wodurch neue Verkehre entstaenden. Die A20
sei daher auch ein Negativsymbol fuer falsche
Verkehrspolitik generell und
dafuer, dass die verantwortlichen Politiker nichts
gelernt und nichts verstanden haetten. Dem
BMV
koenne man das ja nicht
uebelnehmen, aber wenn MP Engholm davon spreche, die
A20 sei "der letzte Suendenfall" und
notwendig, um "den real
existierenden Verkehr zu bewaeltigen", dann sei das
erschuetternd.
- Gleichzeitig zeige der
Versuch, die A20 zu realisieren, auch, dass die von
einigen Parteien erkannte Notwendigkeit einer
Trendwende in der
Verkehrspolitik mit dem entschuldigenden Hinweis auf
die Wiedervereinigung ignoriert werde, man
zurueckfalle in die Zeit des
Wirtschaftswunders und der
"VW-Kaefer-Verkehrspolitik" - Der Fortschritt 2000
werde dem
Opportunismus der Gegenwart
geopfert, aufmuepfige Politiker zurueckgepfiffen und
unter Druck gesetzt.
- Die A20 richte nicht nur
Unheil in der Region an, die sie quere, sondern
wuerde eine Reihe weiterer Strassenbauprojekte
in
Ost- und Westeuropa - von
Zubringer-, Verteiler- und Ablaufstrassen abgesehen
- anstossen. Insofern sei die A20 nur die
Speerspitze fuer eine Fuelle
neuer Strassenbauvorhaben, die alle - wegen der
knappen oeffentlichen Kassen - mittel- und
unmittelbar zu Lasten
umweltfreundlicherer Verkehrssysteme gehen wuerde.
So sei der Bau der A20 auch Beleg dafuer,
dass
bei den verantwortlichen
Politikern in den zustaendigen Behoerden ueberhaupt
nicht konzeptionell und uebergreifend gedacht
und gehandelt, sondern
lediglich mit alten Instrumenten Stueckwerk
realisiert werde.
- Von den Politikern werde
erwartet, dass sie nicht von Dritten auf der Basis
heutiger und in die Zukunft fortgeschriebener
Verhaltsweisen prognostizierte
Bedarfe durch Strassenbaumassnahmen befriedigen,
sondern durch aktive Gestaltung an
Verhaltensveraenderung
mitwirken. So sei durchaus denkbar, ein Szenario
"Umweltbewusstsein" anzunehmen, das davon
ausgehe, dass
_ das Umweltbewusstsein
weiter wachse,
_ das Autofahren von einem
Stau zum naechsten keine Freude mache,
_ die Bahn und der OePNV
attraktiver wuerden,
_ das Autofahren teurer
werde und die Energiepreise steigen
wuerden,
_ die jaehrliche
Fahrleistung pro PKW gleich bleibe.
Damit sinke das
Verkehrsaufkommen cum grano salis gegenueber den
Prognosen von M + O im Fall A auf 50% (halbiere
sich
also) und im Fall B auf 66,6 %
(reduziere sich um 1/3).
- Denkbar sei auch ein
Szenario "Umweltschock" (spuerbare
Gesundheitsschaeden, mess- und erfahrbare
Klimaveraenderungen,
drastische Einschraenkungen der PKW- und LKW-Nutzung
durch ordnungsrechtliche Massnahmen
etc.), das zu weiteren
erheblichen Absenkungen im Jahre 2010 gegenueber dem
heutigen Verkehrsaufkommen fuehren wuerde.
Eine Diskussion um eine A20
wuerde sich dann eruebrigen.
- Trendprognosen seien
generell ungeeignet als Grundlage fuer
verkehrspolitische Entscheidungen. Die blosse
Fortschreibung
eines Trends sei keine
Politik, vielmehr sei es notwendig, die Folgen einer
Entwicklung mit allen Konsequenzen zu pruefen
und
danach zu entscheiden, ob
diese weiter gefoerdert werden solle oder ob eine
Gegensteuerung erfolgen muesse.
- Wenn MP Engholm eine
Vision habe fuer die Zukunft des Ostseeraumes und
gleichzeitig die oekologische Wende
postuliere,
dann sei das nur vereinbar mit
einer visionaeren Verkehrspolitik, die ein
umweltvertraegliches, zukunftsorientiertes
Verkehrssystem anstrebe. Oder
er muesse sich verantwortlich bekennen zu der
apokalyptischen Vision von oekologischen
Belastungen und Zerstoerungen
unserer Lebensgrundlagen, die eine auf wachsenden
Autoverkehr und dessen Befriedigung
durch Autobahnbau im
Ostseeraum angelegte Verkehrspolitik anrichten
wuerden.
4.4.
Verkehrspolitische Bedeutung der A20 fuer
M-V
Offiziell wird die A20
immer wieder mit der deutschen Wiedervereinigung und
den Interessen der in M-V lebenden Menschen
begruendet. So wird davon
gesprochen, dass
_ "die Schaffung
leistungsfaehiger Verkehrsverbindungen fuer das
Zusammenwachsen der neuen und alten
Bundeslaender
unverzichtbar" sei (BMV Krause
im Nov. 1991),
_ "es eine neue Lage gibt,
die notwendige Anbindung der ostdeutschen Gebiete.
Wir koennen doch nicht verlangen, dass
unsere neuen Mitbuerger sich
mit einem geringeren Lebensstandard zufrieden geben
als wir. Sie wollen ebenso Auto fahren -
ob es vernuenftig ist, sei
dahingestellt."(MWTV Dr. Froschmeier, Okt.
1991),
_ "die A20 notwendig ist,
weil durch die Wiedervereinigung ein Strassennetz
des Jahres 1990 auf ein solches des Jahres
1938
stoesst. Im uebrigen verstehe
ich, dass in diesem Jahrzehnt der Autobahnbau nicht
mehr als geeignetes Mittel angesehen wird,
um Verkehrsprobleme zu
loesen." (Luebecker Verkehrssenator Dr. Brock, Mai
1992) oder
_ "auch wenn
berechtigterweise Zweifel an einer Prognose
angebracht sind, die von einem fortdauernden
Wachstum des
Verkehrs ausgeht, ist die
Annahme einer Angleichung der Lebensverhaeltnisse im
vereinigten Deutschland an den Stand der
alten Bundesrepublik nicht nur
plausibel, sondern auch ein Gebot der sozialen
Gerechtigkeit. Mobilitaet auf Strasse und
Schiene, die in der alten
Bundesrepublik als Selbstverstaendlichkeit
betrachtet wird, kann den Menschen in den
neuen
Laendern nicht vorenthalten
werden." (Bericht der Arbeitsgruppe S. 20, Januar
1992).
Die Gegner der
Ostseeautobahn stellen diese Gruende in
Frage.
- Mit den genannten Motiven
fuer die A20 wuerden sie in die Rolle derer
gedraengt, die egoistisch seien, westdeutsche
Besitzstaende gegenueber den
oestlichen Nachbarn bewahren, Hilfe verweigern
wuerden.
- Wenn man sich aber naeher
mit der Argumentation der Befuerworter befasse,
trete der Aspekt der Naechstenliebe schnell
zurueck hinter die knallharten
wirtschaftlichen Interessen u.a. der Stadt Luebeck,
der regionalen und ueberregionalen
Wirtschaft, der
Verkehrsverbaende, der Nutzniesser eines
weitlaeufigen Autobahnnetzes in europaeischer
Nord-Sued und
Ost-West-Ausrichtung. Mit der
vom BMV verfolgten Westfortfuehrung der A20, die nun
wirklich ueberhaupt nichts mit der
Wiedervereinigung zu tun habe,
sei die "Katze aus dem Sack" gelassen.
- Urspruenglich sei ein
Verkehrsvorhaben in M-V gar nicht vorgesehen
gewesen. Nachdem es dann aufgrund besonderen
politischen Drucks des BMV
aufgenommen worden sei, habe man die Bahnstrecke als
optische Nachbesserung schnell
nachgeschoben, um Kritikern
den Wind aus den Segeln zu nehmen. Wegen der
Interessen S-H und der Stadt Luebeck sei
dann die Absicht, die Autobahn
etwa bei Zarrentin an die A24 anzubinden, aufgegeben
und ein Anschluss an die A1 im
Luebecker Raum in Aussicht
genommen worden.
- Sicherlich sei es
richtig, dass fuer den Aufbau eines Landes eine gute
Verkehrsinfrastruktur erforderlich sei. Aber
eine
Transitautobahn mache noch
keine gute Verkehrsinfrastruktur aus, zumal dann,
wenn mit einer Fertigstellung nicht vor 2000
gerechnet werden koenne und
der wirtschaftliche Aufschwung schnell erfolgen
solle. Deswegen wuerden die Menschen in M-V
die Instandsetzung der
Strassen, der Bahnstrecken, der oeffentlichen
Verkehrsmittel und - massvoll - den Bau von
Umgehungsstrassen benoetigen.
In diese Massnahmen muesse das Geld vorrangig
investiert werden.
- M-V habe die geringste
Bevoelkerungsdichte in der in der BRD. In den
Staedten und im Norden wohnen die meistens
Bürger
deises Landes, in den weiter
südlich liegenden landschaftlich besonders
wertvollen Regionen wohnen am wenigsten
Menschen.
In der Logik der Befuerworter
der A20 muesste also im Norden zunaechst etwas getan
werden, tatsaechlich aber laufe die
Ostseeautobahn durch die wenig
bewohneten Gebiete; sie habe ja auch nicht - wie
suggeriert werde - Rostock, sondern Stettin
zum Ziel.
- Von den 4
Ballungsgebieten Mecklenburgs seien Schwerin und
Rostock bereits ans Autobahnnetz angeschlossen..
Fuer
Wismar und Stralsund muessten
andere Loesungens der Verkehrsanbindung gefunden
werden als durch den Bau einer
Autobahn (die fuer Stralsund
ohnehin nur mit einem zusaetzlichen, bislang
finanziell nicht abgesicherten "Zubringer"
moeglich
waere).
- Rostock sei nur zu Beginn
der Wiedervereinigung Konsummagnet fuer M -V
gewesen. Bis zur Fertigstellung einer A20
haetten sich genuegend
gleichwertige Einkaufsmoeglichkeiten in M-V ergeben.
Dies sei auch im Sinne der regionalen
Wirtschaftsentwicklung der
Verkehrsvermeidung erwuenscht. Die krampfhafte
Aufrechterhaltung der Luebecksks als
Einkaufs-
und Oberzentrum mit Hilfe
einer A20 sei gerade das Gegenteil einer
vorgegebenen Naechstenliebe fuer die
oestlichen
Nachbarn.
- Luebeck stehe in
Konkurrenz zu den mecklenburg-vorpommerschen
Faehrhaefen Sassnitz, Rostock und Wismar und
versuche weiterhin eine
Hauptrolle im skandinavischen Transitverkehr zu
spielen. Mit der A20 erhoffe man sich einen
weiteren
Wettbewerbsvorteil.
Tatsaechlich wuerden aber die Faehrhaefen M-V mit
leistungs- bzw. ausbaufaehigen Strassen und
Schienen ueber attraktive
Nord-Suedverbindung verfuegen. Diese
Standortvorteile sollten genuetzt werden - sie
wuerden zu
einer sinnvollen Verteilung
der Transitverkehrsstroeme ueber den deutschen
Ostseeraum von West bis Ost fuehren. Nach dem
Bau einer A20 zum
(vermeintlichen) Vorteil Luebecks wuerden die Nutzen
fuer M-V vertan werden.
- Die Grenzoeffnung
erfordere zunaechst die Wiederherstellung aller
Verkehrsverbindungen und in Zusammenhang damit
die
Entwicklung zukunftsweisender
Verkehrsperspektiven wie z.B. eines
Regionalbahnkonzepts, d.h. Herausloesung des
Schienenregionalverkehrs aus
der zentralen Verantwortung der Deutschen Bahnen und
Organisation in einer neuen
Traegerschaft z.B. der beiden
Laender S-H und M-V sowie der betroffenen Kreise
unter Einbeziehung von
Stadtbahnsystemen.
- Die Interessenlage
Mecklenburg-Vorpommerns sei insbesondere von den
westdeutschen Befuerwortern der A20 im
Hinblick
auf die eigenen Wuensche nie
ernsthaft untersucht bzw. verfolgt worden. So habe
z.B. die Bundesforschungsanstalt fuer
Landeskunde und Raumordnung
nach einer Raumwirksamkeitsanalyse des
Fernstrassenbaus erkannt, dass sich durch
Fernstrassenbau in peripheren,
laendlichen Regionen keine grossraeumigen
Beschaeftigungseffekte ergeben. Obertragen
auf
den Bau der geplanten Autobahn
heisst das, durch den Bau der A20 werde sich in den
Gebieten, die sie in M -V quere, kaum
ein Industrie- oder
Gewerbebetrieb ansiedeln zusaetzlich zu denen, die
aus anderen Gruenden diese Region bevorzugen
wuerden. Eine Ausnahme gelte
fuer die Strassentransportbetriebe wie Speditionen
(die die eigentlichen Nutzniesser des
Fernstrassenbaus seien),
Lagereien, Umschlagsplaetze, Werkstaetten und
Tankstellen. Zu befuerchten sei vielmehr - so
die
genannte Analyse - dass die
verbesserte Anbindung die Sogwirkung auf die
laendlichen Arbeitsmaerkte, d.h. die
Abwanderung
qualifizierter Arbeitskraefte
steigere und dadurch eher negative Effekte des
Fernstrassenbaus eintreten wuerden.
- Weiter wird hingewiesen
auf die Untersuchung des Instituts fuer
Regionalforschung der Universitaet Kiel ueber
Wirischaftsstruktur und
Entwicklungsperspektiven des Landes M-V im Auftrag
der Staatskanzlei der LReg S-H. Diese
vertritt
zwar auch die Auffassung, eine
suedlich der Kueste verlaufende Autobahn mit dem
ersten Teilstueck
LuebeckSchwerin(!)-Rostock
solle ins Auge gefasst werden, sieht jedoch die
absolute Prioritaet in der Verbesserung des
Telekommunikationssystems, der
Schaffung voll erschlossener Industrie- und
Gewerbeflaechen und in dem Ausbau des
Schienenweges Luebeck - Bad
Kleinen - Rostock - Stralsund sowie in der schnellen
Strassenverbindung Rostock - Schwerin
als den beiden
wirtschaftlichen Zentren des Landes.
- Die jetzige
Trassenfuehrung laufe viel zu weit suedlich, um die
erhofften Entlastungen vom Durchgangsverkehr fuer
die an der
B 105 liegenden Ortschaften zu
bringen. In einer Modelluntersuchung des Deutschen
Instituts fuer Urbanistik zur Ortsumgehung
Wismar vom Januar 1992
(Zwischenbericht) sei belegt, dass die Effekte
gegenueber einer engen Umgehung ("sehr positiv")
und
einer Umgehung als Ring
("positiv") bei einer Autobahn und Tangente nur
"durchschnittlich " seien. Mit der Entfernnung
nehme
dieser "durchschnittliche"
Entlastungseff ekt weiter ab.
- Ausweislich der
Dokumentation des 1. Kongresses der Denkfabrik S-H
vom 24. Nov. 1989 in Kiel komme der
Abteilungsleiter im
lfo-Institut, Muenchen, Dr. G. Nerb, zu dem
Ergebnis, dass 95 % des
grenzueberschreitenden
Strassengueterverkehrs
zwischen der BRD und Skandivavien durch S-H
fliessen, ohne dass dadurch besondere Gewinne
fuer
den Wirtschaftsraum
entstaenden. Daraus leite er die Forderung ab, dass
sich die LReg fuer eine Vedagerung des
Strassenverkehrs auf die
Schiene einsetze. Die A20 werde in M-V ebenfalls nur
die Funktion eines Transitweges zwischen
Ost- und Westeuropa haben, der
dem Land keine Gewinne, aber die gesamten
Umweltlasten bringen werde. Die
wirtschaftlichen Vorteile
wuerden jeweils an den Endpunkten dieses
Verkehrsweges entstehen. Festzustellen sei, dass
sich die
A20 den Sonderstatus eines
Verkehrsprojektes "Deutsche Einheit" erschlichen
habe. Tatsaechlich sei sie der Anfang einer
neuen Phase europaeischer
Autobahnbaus wider alle Vernunft und oekologischen
Erkenntnisse, um die Marktdurchdringung
mit Hilfe subventionierter
Transportkosten abzusichern und zu verbessern. Schon
im Hinblick auf die einseitige Lasten- und
Nutzenverteilung sei die
Ostseeautobahn fuer M-V daher sozialunvertraeglich.
Deswegen sei es ein Gebot der sozialen
Gerechtigkeit sie "zu
verhindern", nicht aber, sie zu bauen.
4.5. Bedeutung der A20
nach der
Wiedervereinigung
Nach der staatlichen
Einheit Deutschlands müssen auch die
wirtschaftliche und soziale Einheit voran gebracht
und die Lebensbedingungen in Ost und West einander
angeglichen werden. Eine entscheidende
Voraussetzung für den wirtschaftlichen
Aufschwung in den neuen Bundesländern sind
leistungsfähige und umweltgerechte
Verkehrswege. Der Ausbau der bis Ende der
80‘er Jahre vernachlässigten
Infrastruktur schafft Arbeitsplätze und macht
die neuen Länder für Investoren aus dem In
- und Ausland interessant. Die Verknüpfung mit
dem vorhandenen Straßennetz im Westen ist
zwingend.
Die verkehrspolitischen
Entscheidungen in Schleswig-Holstein waren bis zur
Öffnung der Grenzen auf eine
Nord-Süd-Anbindung ausgerichtet. Eine
Erschließung nach Osten war durch die Grenze
nicht möglich. Das gilt im wesentlichen
für alle alten Bundesländer. Deshalb hat
die Bundesregierung mit ihrem Programm
"Verkehrsprojekte Deutsche Einheit", zu dem auch die
Bundesautobahn A 20 als "VDE-Projekt Nummer
10" gehört, den prioritären Ausbau der
Ost-West-Verbindungen beschlossen. Hinzu kommt,
daß sich im Zuge der EU-Erweiterung rund um
die Ostsee eine bedeutende maritim orientierte
Wirtschaftsregion entwickelt, die mit der
Öffnung zu Polen, den baltischen Staaten und
Rußland zusätzliche Impulse
erfährt.
Die Hansestadt Lübeck
besitzt den bedeutendsten Ostseehafen der
Bundesrepublik. Sie hat in ihrer geographischen Lage
mit der Ostseeregion einen zusammenwachsenden
europäischen Wirtschaftsraum als riesiges
Entwicklungspotential vor der Haustür, das es
zu gewinnen gilt. Gerade an einer Schnittstelle
zwischen Wasser und Land kommt den
Hinterlandverbindungen eine besondere Bedeutung zu.
Die geplante A 20 bietet als "Baltische
Magistrale" eine verbesserte Anbindung des
Ostseeraumes und großer Bereiche des Landes
Mecklenburg-Vorpommern an das westdeutsche und das
europäische
Verkehrsnetz.
Für das Nachbarland
Mecklenburg-Vorpommern bedeutet die A 20 eine
wichtige Voraussetzung, um
Investitionsentscheidungen im Hinblick auf den
erwünschten wirtschaftlichen Aufschwung
günstig beeinflussen zu können. Die A 20
wird die Erschließung strukturell schwacher
Bereiche Mecklenburg-Vorpommerns durch eine
Anbindung/Verbindung an die regionalen und
überregionalen Wirtschaftszentren
fördern.
Der Raum Lübeck hat
nach der Vereinigung einen starken Anstieg der
Verkehrsmengen insbesondere auf den
Durchgangsstraßen zu verzeichnen. Diese
Belastungen können im vorhandenen
Straßennetz nicht verträglich abgewickelt
werden. Die geplante A 20 soll diese
Verkehrsströme bündeln, damit die heute
von Lärm- und Schadstoffimmissionen stark
beeinträchtigten Anwohner künftig
verträglichere Wohnumfeldbedingungen
erhalten. Die A 20 soll darüber hinaus mit
der Entwicklung des Hochschulstandortes und von
Gewerbegebieten im Süden der Hansestadt der
Stadtentwicklung
entgegenkommen.
5. Hansestadt
Lübeck und die A20
-
5.1. Die Lübecker
Bürgerschaft
-
5.2. Die Meinung der Stadt
-
5.3. Die Meinung der Bürger
- 5.4.
"Grünes Licht für Bauarbeiten im Raum
Lübeck" (Zeitungsbericht vom
02.02.01)
-
5.5. Karte: Lübeck und die
Ostseeautobahn
5.1.
Die Lübecker Bürgerschaft
Viele Beitraege in der
Eroerterung haben sich mit den besonderen
Beziehungen zwischen der geplanten A20 und der
Stadt
Luebeck befasst. Fuer die
Begruendung dieser Autobahn in der oeffentlichen
Diskussion spielen die Interessenlage der
Stadt
und insbesondere die
Auswirkungen auf die Innerstaedtische
Verkehrssituation wichtige Rollen. Am 26.3.1992 hat
die
Luebecker Buergerschaft mit
den Stimmen der CDU und SPD beschlossen:
"1. Die Buergerschaft der
Hansestadt Luebeck fordert den Anschluss Luebecks an
die Ostseeautobahn A20.
2. Die Verkehrsfuehrung und
Anbindung an die A1 hat im Sueden der Stadt zu
erfolgen. Dabei sind die Interessen der
Menschen sowie der Oekologie
zu beruecksichtigen.
3. Bei der Festlegung der
Trasse muessen gewachsene Siedlungen und Doerfer
erhalten bleiben. Es wird deshalb gefordert,
einen deutlichen Abstand von
besiedelten Gebieten einzuhalten und - falls
erforderlich - Tunnelloesungen
vorzusehen."
Es liegen zwei von der
Verwaltung der Stadt Luebeck in Auftrag gegebene
Studien/Gutachten (siehe Seite 1 von Ziff 31) vor
-
"Verkehrliche Auswirkungen
der Grenzoeffnung in Luebeck" von Hamburg-Consult,
Aug. 1990 (veroeffentlicht in "Luebeck
plant und baut", Heft 25)
und
"Ostseeautobahn A20 -
Anbindung Luebeck", BSV, Aachen, Aug. 1991
(veroeffentlicht in "Luebeck plant und baut", Heft
34)
-
sowie Stellungnahmen von
drei Senatsaemtern - Gruenflaechenamt vom Oktober
1991, Stadtforstamt vom Oktober 1991 und
Umweltamt vom Januar 1992 -
vor.
Eine Stellungnahme des
Luebecker Senats gibt es nicht, bzw. sie ist dem
Berichterstatter nicht bekannt. Daher werden
in
diesem Bericht nur Positionen
und Argumente aufgenommen, die die Herren Senatoren
Dr. Zahn, Dr. Brock (zugleich
Vorsitzender der Luebecker
CDU-Fraktion) und Szameit (zugleich Vorsitzender der
SPD-Fraktion) im Rahmen der
Eroerterung geaeussert haben.
Auf die o.g. Papiere wird verwiesen.
5.2. Die
Meinung der Stadt
Durch den Zeitdruck, mit
dem die Entscheidung fuer die A20 vorangetrieben
werde, sei die Hansestadt Luebeck in
erhebliche Schwierigkeiten
geraten. Der Senat und der von ihm beauftragte
Gutachter BSV-Dr. Baier haetten daher auch
nur
wenige Monate Zeit gehabt, um
sich in die Diskussion um die Trassenfuehrung
einzuschalten.
Die Stadt selbst haette von
sich aus nie den Bau einer Autobahnumgehung
zugunsten Luebecks gefordert oder betrieben.
Aber
als deutlich geworden sei,
dass sich die Landesregierung fuer eine Anbindung
der A20 im Raum Luebeck an die A1 einsetze
und es dazu auch eine
grundsaetzliche Zustimmung des BVM und aus
Mecklenburg-Vorpommern gebe, sei es
selbstverstaendlich gewesen,
sich in die Diskussion um eine fuer Luebeck
moeglichst guenstige Trassenfuehrung
einzuschalten.
D.h. Luebeck habe in dieser
Sache weder Handlungsmacht noch
Entscheidungsbefugnis, sondern muesse versuchen, das
Beste
daraus zu machen. Dabei stehe
die Stadt vor der Entscheidung, auf eine nicht genau
abzuschaetzende Verkehrsentwicklung, die
durch die regionalen
Wirtschaftsverkehre zwischen Mecklenburg-Vorpommern
und dem Luebecker Wirlschaftsraum (Bad
Segeberg/Kiel) verursacht
wuerden. zu reagieren oder die zusaetzlichen
Durchgangsverkehre tatenlos zu akzeptieren. Bei
ihren
Ueberlegungen habe sich die
Stadt an den bereits beschlossenen
Entwicklungsgrundlagen fuer
Wohnen,
Verkehr und
Gewerbe
orientiert und die
Vereinbarkeit bzw. Foerderung der dort festgelegten
Ziele mit den verschiedenen Trassenfuehrungen
abgeglichen. Die Bedarfe
Wohnen, Verkehr und Gewerbe seien auch in den
Flaechennutzungsplan, der drei Monate vor der
Grenzoeffnung fertiggestellt
worden sei, eingegangen. Er sei sicherlich durch die
Wiedervereinigung ueberarbeitungsbeduerftig.
Fest stuende aber, dass
Luebeck bis zum Jahre 2000
7-8.000 Wohnungen mit einem Flaechenbedart
von 130 - 145 ha und
etwa 150 ha Gewerbeflaechen
- davon decke das jetzt gerade beschlossene
Gewer-
begebiet Roggenhorst ca. 60 ha ab -
benoetige. Rechne man dazu
etwa das zwei- bis dreifache an Ausgleichsflaechen,
bestuende ein Flaechenbedarf von 800 -
1000 ha. Es muesse
dahingestellt bleiben, ob sich diese Flaechen
ueberhaupt innerhalb des Stadtgebietes finden
lassen
wuerden, aber sicher sei, dass
im Norden der Stadt - bis auf vereinzelte
Wohnbauflaechen - ueberhaupt keine
Entwicklungsmoeglichkeiten
mehr bestuenden. Ausschliesslich im Sueden und
Westen der Stadt boeten sich Loesungen
an.
[ Auslassungen wegen
schlechter Vorlage ! ]
Man muesse im uebrigen
damit rechnen, dass fuer zukuenftigen Wohnungsbau
Entfernungen von 1.500 m und mehr von
Autobahnen gefordert werden
wuerden. Schon aus diesem Grund duerfe sich Luebeck
nicht die Zukunft durch zwei sie wie
Zangen einengende Autobahnen
verbauen. Auf entsprechenden Einwand problematisiert
er den Anschluss der von ihm
favorisierten "Eymer-Linie" an
die A1. Bei Reecke sei dies wegen grosser
technischer Schwierigkeiten wohl kaum
durchfuehrbar. Die Anbindung
muesse daher geringfuegig weiter nach Sueden
verschoben werden.
Auf die Ablehnung der
suedlichen Trasse durch das Umweltgutachten S + D
hingewiesen, antwortet Senator Dr. Brock,
dass
"man heute Gutachten fuer jede
Meinung bekommen" koenne. Gutachten seien Hilfen
fuer die politische Meinungsbildung, sie
koennten lediglich Bandbreiten
definieren, die Entscheidung muessten dann - mit
allen Risiken und in Uebernahme der
Verantwortung - die
politischen Gremien treffen.
Offen sei nach seiner
Auffassung, wie sich Mecklenburg-Vorpommern zu den
diskutierten Trassenvarianten stelle und ob
die
dortige Landesregierung im
Hinblick auf die Konkurrenzsituation zwischen
Luebeck und Wismar ihre wirtschaftlichen
Interessen nicht besser durch
eine Anbindung an die A24 gewahrt sehe. Sicher sei
jedenfalls, dass Mecklenburg-Vorpommern
eine weniger
widerstandsbelastete Trassenfuehrung ausserhalb des
Luebecker Raumes fordern werde, wenn Planung
und
Genehmigung nicht zuegig durch
ein Massnahmengesetz zum unanfechtbaren Abschluss
gebracht wuerden.
Bezogen auf die Luebecker
Situation hat der damalige Staatssekretaer und
jetzige Minister fuer Wirtschaft, Technik und
Verkehr, Dr. Uwe Thomas, auf
dem Parteitag der Luebecker SPD und auf einer
oeffentlichen Veranstaltung auf die
gruendlichen Bewertungen und
Abwaegungen im Arbeitsbericht verwiesen und
insbesondere hervorgehoben:
- Ein Massnahmengesetz
schraenke Buergerbeteiligung und die UVP ein. Die
Landesregierung werde diese Einschraenkungen
nicht akzeptieren, sondern
eine "als ob" Buergerbeteiligung und eine UVP
gewaehrleisten. Die Buergerbeteiligung werde
ernst
genommen, Erfahrungen und
Kenntnisse vor Ort sollten genutzt
werden.
- Luebeck wachse in die
Rolle eines Oberzentrums. Das erfordere
infrastukturelle Massnahmen, um die Chancen,
Arbeitsplaetze zu erhalten und
neue zu schaffen, nutzen zu koennen. Fuer
zusaetzliche Entwicklungen biete der Sueden
Luebecks die einzige
Moeglichkeit und muesse entsprechend erschlossen
werden.
- Notwendig sei eine
verkehrliche Gesamtkonzeption fuer Luebeck, fuer die
die Arbeitsgruppe Grundlagen erarbeitet habe
(S.
21-31 des Berichts) - die A20
sei aber ein unverzichtbarer Baustein in diesem
Loesungsansatz.
- Die Fehmarnbeltquerung
werde nach den Vorstellungen der Landesregierung als
reiner Schienentunnel gebaut. Nur so koenne
man die Gueterverkehre der
Vogelfluglinie auf die Schiene bringen und damit
Entlastungen auf der A1 und fuer Luebeck
erreichen. Die Nutzung von LKW
und PKW muessten veraendert, drastisch reduziert
werden, das aber ginge nicht von heute
auf morgen.
- Eine Nullvariante bringe
keine Loesung der anstehenden Probleme und werde
daher verworfen.
- Zunaechst sei auch von
ihm und der Landesregierung die Nordtrasse
praeferiert worden. Aber das Verkehrsgutachten
und
weitere Ueberlegungen haetten
die Erkenntnis gebracht, dass die Verkehre im Sueden
bleiben wuerden - dem muesse die
Trassenfuehrung neben anderen
Ueberlegungen Rechnung tragen.
- Die Suedtrasse fuehre zu
schwerwiegenden oekologischen Belastungen, aber
ueber die Frage, wie man das vermeiden bzw.
mildern koenne, muesse man
sich sachlich unterhalten. Ohne Suedtrasse waere im
Sueden eine Sued-West-Tangente
notwendig. Diese und die sonst
erforderliche Ratzeburger Umgehung koennten jetzt
entfallen. Es sei ein Gebot, die
Autoverkehre zu buendeln, um
einer flaechenhaften Belastung durch die
Verkehrsemissionen entgegenzuwirken.
- Es gebe keine
Idealloesungen - auch der Schienenbau stelle einen
schweren Eingriff in den Naturhaushalt dar und
wuerde die
Proteste der Betroffenen
ausloesen. Die Herausnahme der B207 aus Gross
Groenau, kombiniert mit einer Verlegung der
A20
in Tunnellage wuerde vor Ort
insgesamt zu Verbesserungen fuehren. Wegen der
Tunnelbauwerke werde es sicherlich noch
Auseinandersetzungen mit dem
BMV geben, aber die werde man bestehen.
- Die Verkehrspolitik der
Landesregierung sei auf das Zusammenwachsen des
Ostseeraumes gerichtet. Dabei sollten die
Verkehre gebuendelt werden, um
die Menschen vor den Belastungen so gut wie moeglich
zu schuetzen. Die Landesregierung
sei aber in ihren
Moeglichkeiten weitgehend von der Bundesregierung
abhaengig.
5.3. Die
Meinung der Bürger
Die Buerger, die eine
Ostseeautobahn generell oder in einer stadtnahen
suedlichen Fuehrung ablehnen, sehen die
behaupteten wirtschaftlichen,
verkehrsentlastenden und entwicklungsfoerdernden
Vorteile fuer Luebeck nicht. Sie halten auch
eine Autobahn mit
Tunnelfuehrung und Abdeckung in den sensiblen
Bereichen fuer oekologisch nicht vertretbar und
den
betroffenen Menschen nicht
zumutbar:
- DieVerkehrsprobleme in
der Region Luebeck seien nicht durch die
Grenzoeffnung bedingt, sondern Folge
jahrzehntelanger
Versaeumnisse in der
Verkehrspolitik und -planung. Zwar sei es richtig,
dass Luebeck unmittelbar nach der Oeffnung
nahezu
"ueberflutet" worden sei von
den PKWs der damals noch DDR-Buerger und der
westdeutschen Schaulustigen, die nach Osten
gereist seien. Diese Situation
habe sich aber nach einigen turbulenten Monaten
normalisiert.
- Im Luebecker Stadtgebiet
seien die Staus hausgemacht. Vor dem November 1989
seien waehrend der Zeit von 15.30 -
18.30 Uhr, in der die
taeglichen Staus in der Friedenstrasse, der
Schwartauer Allee, der Fackenburger Allee, der
Ratzeburger
Allee, am Lindenplatz oder dem
Berliner Platz Normalitaet seien, 96 %
innerstaedtischer und Umlandverkehr und nur 4
%
Durchgangsverkehr gewesen.
Gegenueber 375.000 Kfz/24h, die in Luebeck vor der
Grenzoeffnung ermittelt worden seien,
seien danach durch den
zusaetzlichen Ost-West-Verkehr ca. 9.100 Fahrzeuge
dazugekommen, die sich auf die Wesloer
Landstrasse, die Ratzeburger
Allee und die Autobahnanschlussstellen verteilen
wuerden. Diese Steigerungsrate von 2.4 % sei
in
den alten Bundeslaendern vor
dem November 1989 als allgemeine Verkehrssteigerung
oft schon in weniger als einem Jahr
erreicht worden.
- Die A20 werde die
behaupteten Verkehrsentlastungen des
innerstaedtischen Strassennetzes nicht bringen. Das
Gegenteil sei
der Fall. Eine ortsnah
gefuehrte Umgehung koenne nur dann
Entlastungsfunktion wahrnehmen, wenn sie auf lokale
und regionale
Verkehre ausgerichtet
sei.
- lmmer wieder vorgetragen
wird die Argumentation aus den Stellungnahmen des
BUND und des Luebecker Umweltamtes,
wonach es - die von M + O fuer
die Variante A prognostizierten Verkehre im Jahre
2010 unterstellt - keine Entlastungen,
sondern zusaetzliche
Belastungen ergeben werde. Dies werde in der
Gegenueberstellung der zu erwartenden Zuwachsraten
fuer
das bestehende
innerstaedtische Strassennetz ausserhalb der
jeweiligen Autobahnabschnitte fuer verschiedene
Netzvarianten
deutlich:
Strasse
Nullnetz
Nord
Suedvariante
Ratzeburger
A.
120%
120%
120%
Schlutuper
Str.
210%
190%
180%
Arnimstrasse
210%
190%
180%
Umgehung
Schlut.
220%
160%
140%
Wesloer
Weg
210%
160%
180%
Travemuender
A.
210%
200%
160%
(Hoehe Karlshof)
Brandenbaumer Lstr.
210%
210%
210%
(Hoehe Stadtgr.)
(Verhaeltnis der
Verkehrsmengen 1991 und 2010 in % Bezugsbasis 1991
100 %)
Es seien also in jedem Fall
starke Verkehrszunahmen festzustellen und damit
wuerden sich starke zusaetzliche Laerm- und
Luftbelastungen ergeben. Die
vom Buerger empfundenen Belastungsunterschiede durch
Laerm und Schadstoffe z.B. 160 %
und 210 % seien gering. Diese
Wahrheit werde den Buergern verschwiegen und nicht
erfuellbare Hoffungen durch den Bau der
A20 erweckt. Das vorhandene
staedtische Strassennetz koenne die prognostizierten
Verkehrsmengen auch bei Realisierung der
A20 nicht aufnehmen, besonders
kritisch seien die Belastungen an den
Knotenpunkten.
- Sollten sich die
prognostizierten hohen Zuwachsraten bestaetigen
(weil man ihnen nicht entgegenwirkt, sondern sie
durch
bauliche Massnahmen
unterstuetzt habe), dann waere der Autobahnbau
allein deshalb in Frage zu stellen, weil dann nur
noch
auf der Trasse selbst der
Verkehr staufrei fliessen koennte, nicht aber auf
den Zubringern und Stadtstrassen.
- Im Verkehrsgutachten
werde das Problem des ruhenden Verkehrs
ausgeblendet. Wenn sich der Verkehr wie
vorhergesagt
entwickeln sollte, wo solle
dann der erforderliche Parkraum geschaffen
werden?
- Die A20 sei keine auf das
regionale Verkehrsaufkommen in Schleswig-Holstein
und Mecklenburg-Vorpommern
ausgerichtete Strasse, sondern
sie diene als grossraeumige Verbindungsstrasse des
ueberregionalen Verkehrs und werde zu
einer erheblichen Steigerung
im Personen- und Gueterverkehr beitragen.
- Damit wuerden
zusaetzliche Verkehre herangefuehrl, von denen ein
Teil als innerstaedtischer Durchgangsverkehr
Luebeck
zusaetzlich belasten
werde.
- Damit werde auch der
Verzicht auf die West-Sued-Tangente in Frage
gestellt. Wahrscheinlicher sei, dass sie wegen
der
eintretenden zusaetzlichen
innerstaedtischen Belastung auch noch gebaut werden
muesse.
Schon wegen des Heranfuehr-
und Sogeffektes der A20 und der fehlenden Regional-
und Lokalfunktion stimme die
Behauptung, durch die
Ostseeautobahn werde die autofreie Innenstadt
Luebeck gefoerdert, nicht. Tatsaechlich wuerde
der
Buerger mangels Alternativen
gezwungen, die autofreie Innenstadt mit dem Auto
anzufahren. Um den Schein eines
oekologisches
Innenstadtverkehrskonzeptes zu wahren, wuerden die
Autos dann auf riesigen P + R-Plaetzen mit
weiteren
Umweltbelastungen und
Flaechenversiegelungen abgestellt. (So wehren sich
insbesondere die Doerfer Wulfsdorf/Vorrade
dagegen, der zukuenftige
Parkplatz fuer Luebecks Innenstadt zu werden und mit
der A20 auch noch die Zufahrt fuer diesen
Parkplatz aufgezwungen zu
bekommen. (Buergermeister Bouteiller wird die
Aeusserung zugeschrieben, "die A20 sei der
Stauraum fuer die Luebecker
Innenstadt." Mit Kfz-Verkehrsvermeidung,
Kfz-Verkehrsreduzierung, Veraenderung des
Modal-Split zugunsten
Radverkehr, Fusswege und OePNV habe das alles nichts
zu tun.
- Vereinzelt wird in der
Diskussion auch verwiesen auf die Planungstudie von
Hamburg-Consult, die sieben Ergaenzungen im
Strassennetz und fuenf
Projekte zur Verbesserung des OePNV-Angebots
vorschlaegt. Zwar enthalten die dem
Individualverkehr
- zugeordneten Projekte
auch eine Ost-West-Autobahn Rostock-Wismar-Luebeck
(-Hamburg/Unterelbe) mit Anbindung an
die A1 noerdlich von Reinfeld,
aber in der Prioritaet erst nach den sechs anderen
Projekten. Daraus ergebe sich die Forderung,
erst einmal die Machbarkeit
und Durchsetzbarkeit dieser Massnahmen sowie deren
Effektivitaet zu pruefen, bevor ein
Autobahnbau propagiert
werde.
- Die Luebecker Buerger
wuerden den Sueden als Naherholungsgebiet brauchen,
um in der Naehe zu bleiben und sich auch
ohne Auto erholen zu koennen.
Mit der Zerstoerung dieser Gebiete durch die
Ostseeautobahn zwinge man sie, mit dem Auto
entfernt liegende
Erholungsgebiete aufzusuchen und produziere damit
neue Autoverkehre.
- Die
Menschenvertraeglichkeit der geplanten Autobahn
trete viel zu stark in den Hintergrund. Die
sozialen, lokalen und
stadtentwicklungspolitischen
Folgen der Trennfunktion blieben unberuecksichtigt.
Die ohnehin mit vielen sozialen Problemen
belasteten Stadtteile Niendorf
und Moisling wuerden von ihrem einzigen und
hoechsten Wohnwert, dem Freizeit- und
Naherholungsgebiet
abgeschnitten.
- Die als Stein der Weisen
verkaufte Buendelung von Schiene und Strasse (im
Hinblick auf die Verlagerung der B207 an die
Eisenbahnstrecke
Luebeck-Buechen) sei nicht nur positiv zu bewerten,
sondern fuehre auch zu einer Buendelung der
Belastung
fuer die an der Strecke
lebenden Bewohner.
- Die geplante A20 mache
ein planungsreifes Baugebiet in Niendorf-Moisling
(Legan) mit 400 Wohneinheiten zunichte.
- Wenn eine Tunnelloesung
einen so hohen Stellenwert habe, wie das von vielen
Schleswig-Holsteiner Politikern und der
Landesregierung immer wieder
beschworen werde, dann haette doch deren technische
und oekologische Machbarkeit vor
einer Grundsatzentscheidung
naeher untersucht werden muessen. Fuer die
Tunnelloesungen aber wuerden klare
Beschlusslagen
- Tiefe, Laenge, oekologische
Folgewirkung, Reinigung der konzentrierten
Kfz-Abgase, Kosten - fehlen. Auf
entsprechende
Fragen stosse man auf
Achselzucken oder erhalte vage Antworten.
- Tatsache sei dagegen,
dass weder die eingeplanten noch zusaetzliche Mittel
ausreichen wuerden, solche Tunnelloesungen zu
finanzieren. Vielmehr sei zu
befuerchten, dass die Bundesregierung wegen ihrer
Kassenflaute einen "Schlicht"-Autobahnbau
durchsetzen wolle.
- Fuer Niendorf-Moisling
wird geltend gemacht, dass durchaus Bereitschaft
bestehe, fuer das Allgemeinwohl die
Belastungen
der Eisenbahn zu tragen und
auch deren Elektrifizierung und zweispurigen Ausbau
zu akzeptieren. Aber eine zusaetzliche
Autobahnbelastung werde auf
einhelligen Widerstand stossen. Im Vergleich zu den
Schlutupern und Kuecknitzern, deren
Situation sich in den letzten
Jahren wesentlich gebessert habe und die in der
Fuersorge der Stadtvaeter immer noch ganz
oben
staenden, fuehle man sich
schlecht behandelt. Es gebe viele
Verkehrsbelastungen in Luebeck, die sich in Jahren
und Jahrzehnten
aufgebaut haetten und sehr
viel schwerwiegender seien als die sprunghafte
Zunahme der Belastung in Schlutup nach dem
November 1989. Trotzdem sei
Abhilfe oder Minderung nicht erfolgt.
- Die Stadtteile
Niendorf/Moisling seien nicht nur durch die
Eisenbahnstrecke, sondern auch durch die A1
belastet. Die
geplante dritte Achse A20
fuehre mit den anderen beiden zu lnterferenzwellen,
d.h. zu erheblichen verstaerkten
Laermemissionen. Auch eine
fuenfjaehrige Bauphase wuerde - selbst wenn sich der
Tunnel als so harmlos wie dargestellt
erweisen wuerde -
unertraegliche Belastungen mit sich
bringen.
- Die Interessen der Stadt
Luebeck an einer stadtnahen Trassenfuehrung seien
stark gepraegt durch die Tatsache, dass zwei
Drittel der Grundstuecke der
Stadt gehoeren wuerden, die durch den lukrativen
Verkauf die Moeglichkeit haette, ihren
chronischen Finanzmangel zu
beheben.
5.4.
"Grünes Licht für Bauarbeiten im Raum
Lübeck"
(Zeitungsbericht der "Lübecker Nachrichten" vom
02.02.01)
Schwerin/Lübeck (dpa/lno) - Auf der
Ostseeautobahn
A 20 sollen die Autofahrer ab Ende 2003 freie
Fahrt
von Lübeck bis Rostock haben. Die
Landesregierungen von Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern schlossen jetzt das
Planfeststellungsverfahren für den
Lückenschluss
zwischen beiden Ländern ab, so dass die
Bauarbeiten
für die Anbindung von der A 1 bei Lübeck
nach
Schönberg in Nordwestmecklenburg beginnen
können.
"Der beschlossene Trassenverlauf berücksichtigt
die privaten
Belange von Grundstückseigentümern so weit
wie möglich
und geht zugleich möglichst schonend mit der
Natur um",
erklärte am Freitag der
schleswig-holsteinische
Verkehrsminister Bernd Rohwer (SPD). Im
Frühjahr werde
mit den Bauarbeiten begonnen. Die Gesamtkosten
für den
Bau der rund 10,5 Kilometer langen Strecke
auf
schleswig-holsteinischem Gebiet betragen etwa
166
Millionen Mark. Aufwendigstes Bauwerk wird
die
Talraumbrücke zur Querung der Wakenitz sein.
Wenn der
Teilabschnitt fertig sei, bringe dies auch eine
Entlastung für
das Lübecker Stadtgebiet, betonte Rohwer. Er
sprach von
einem Quantensprung für die gesamte A
20.
Erst durch die Anbindung an die Autobahn 1 werde
der
ganze Verkehrswert der Ostseeautobahn von
Lübeck nach
Stettin (Szczecin) mit den damit verbundenen
wirtschaftlichen Auswirkungen erreicht,
betonte
Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Rolf
Eggert
(SPD). Bislang können 92 Kilometer der A 20
durchgängig
von der Landesgrenze
Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern bei
Schönberg bis Rostock befahren werden. Ende
vorigen
Jahres war ein rund 50 Kilometer langes
Teilstück zwischen
Wismar und Rostock eröffnet worden.
Insgesamt soll die Küsten-Schnellstraße
323 Kilometer lang
werden. Sie soll ab 2005 durchgängig die
Ostseeküste
zwischen den Hansestädten Lübeck in
Schleswig-Holstein
und Stettin in Polen für den Fernverkehr
erschließen. Die A
20 ist eines der 17 Verkehrsprojekte Deutsche
Einheit.
dpa/lno vom 02.02.01 13:51:00
5.5.
Karte: Lübeck und die
Ostseeautobahn

6. Auswirkungen
auf Umwelt und Natur - landschaftsoekologische
Bewertung
- 6.1. Die
Landesregierung
- 6.2.
Gutachten
- 6.3. Die
Naturschutzverbände
- 6.4. Die Gegner der
A20
- 6.5. Die Auswirkungen auf
den Menschen
- 6.6. Der
Umweltminister
6.1.
Die Landesregierung
Die Arbeitsgruppe der
Landesregierung sieht, dass die von ihr empfohlene
suedliche Variante (4) ueber die
Maurineniederung, durch die
Wakenitzniederung, zwischen Gross Groenau und Klein
Groenau, am Flughafen vorbei, ueber
Moisling die Trave querend an
die A1 bei Hamberge im Hinblick auf die zusaetzliche
Beeintraechtigung der Menschen und auf
Natur und Landschaft einige
besondere Konfliktbereiche aufweist. In ihrer
Presseerklaerung vom 29.1.1992 fuehrt die
Landesregierung
aus:
"Wir sehen im Augenblick
die Vorzuege einer suedlichen Trassenfuehrung, die
allerdings erhebliche oekologische
Probleme aufwirft."
In der Projektbeurteilung
des BVMP '92 (Entwurf) wird unter der
Umweltrisikoeinschaetzung festgestellt, dass es sich
in
grossraeumiger Betrachtung um
erkennbare erhebliche Problemhaeufungen mit
besonderem Gewicht handele und in der
zusammenfassenden
Ergebnisdarstellung (Beiblatt zu Anlage 2) heisst
es:
"Die vielschichtige und
ueberaus hohe Empfindlichkeit des
Untersuchungskorridors suedlich Luebeck laesst
eine
Abgrenzung eines relativ
konfliktarmen Korridors nicht zu. Als besonders
kritisch ist die Aneinanderreihung von
wertvollen Niederungsgebieten
und Flusslandschaften (zum Teil geschuetzt)
einzustufen. Im Luebecker Umland
bewirkt die Trasse die
Zerschneidung dieser saemtlich auf den Ballungsraum
gerichteten Landschaftsstrukturen und
ihrer Ausgleichsfunktionen.
Hinzu kommt das Risiko zusaetzlicher unerwuenschter
Sekundaereffekte.
Gleichzeitig sind die
bestehenden Umweltkonflikte infolge des
Ost-West-Verkehrs fuer bestimmte
Siedlungsbereiche
hoch und muessen entschaerft
werden."
Ein tiefgreifender Eingriff
in die Landschaft und den Naturhaushalt durch die
praeferierte Trassenfuehrung der A20, der zum
groessten Teil nicht
ausgleichbar ist, kann daher grundsaetzlich als
unstrittig unterstellt werden.
6.2.
Gutachten
Mit dem Umfang und den
Folgen dieses Eingriffes befassen sich u.a. die oben
genannten Gutachten/Stellungnahmen des
BUND und der Luebecker Aemter
fuer Umwelt, Gruenflaechen und Stadtforsten sowie
die Stellungnahmen des
Landesnaturschutzverbandes,
die sich kritisch mit der
Umweltvertraeglichkeitsuntersuchung von S + M
auseinandersetzen. Auf
diese Papiere ist im Rahmen
der Eroerterung immer wieder Bezug genommen worden,
was hiermit auch geschieht. Im einzelnen
wird vorgetragen:
Zur
Wakenitzniederung
- Die Wakenitzniederung
bestehe aus vielfaeltigen Einzelnaturraeumen, die
insgesamt wie ein Mosaik eines der
wertvollsten
Landschaftsgebiete
Deutschlands bilden wuerden.
- Die Landesregierung
erkenne diesen hohen Wert, wenn sie es fuer
notwendig halte, das Wakenitzgebiet im Rahmen
des
Naturverbundsystems
"Lauenburgische Seen" unter Naturschutz zu stellen.
Dann koenne doch nicht gleichzeitig eine
Autobahn
durch dieses Gebiet gelegt
werden.
- Wegen des
Ausnahmecharakters dieses Gebietes sei ein Ausgleich
insbesondere der oestlichen Flaechen nicht
moeglich.
- Die Wakenitz sei ein
wichtiges Naherholungsgebiet fuer Luebeck und bilde
eine gruene Lunge, die Luebeck bei trockenem,
staubigem Wetter mit
Frischluft versorge. Deswegen sei weder eine dieses
Potential zerstoerende Autobahn noch eine
Schnellstrasse
verantwortbar.
- Auch ein Tunnel wuerde
den Eingriff nicht mindern, sondern zusaetzliche
Belastungen schaffen. So sei zu befuerchten,
dass
- der Grundwasserleiter,
der Luebeck mit Trinkwasser versorge und ohnehin
schon durch Sickerwaesser aus der Deponie
Schoenberg gefaehrdet sei,
zerschnitten werde,
- Schadstoffkonzentrationen
hohen Ausmasses am Ein- und Ausgang des Tunnels
entstuenden,
- durch Bauarbeiten grosse
Belastungen des Umfeldes eintreten
wuerden,
- die Unterbringung des
anfallenden Erdaushubes zu weiteren
Landschaftseingriffen fuehre,
- notwendige
Grundwasserabsenkungen waehrend der Arbeiten mit dem
Schildvortrieb die angrenzenden Feuchtgebiete
zerstoeren wuerden.
Wulfsdorter Heide (siehe
auch Anhang):
- Die Wulfsdorfer Heide sei
weitgehend als Uebungsgelaende des BGS Sperrgebiet
gewesen. Dadurch habe sich ein einmaliger
von Menschen ungestoerter
Naturraum fuer Pflanzen und Tiere
entwickelt.
- Dort gebe es
Trockenrasengebiete der Qualitaetsstufe 1,
Erlenbruchwald, Niedermoore, Heide- und
Feuchtbiotope, die sich
auch wegen des geringen
Duengereintrages (Flugplatz als Pufferzone) so
einmalig haetten entwickeln koennen.
- Es gebe dort neun
Kaeferarten, die nur noch dort in Schleswig-Holstein
zu finden seien, fuer die anderen noch nicht
kartierten
Arten werde vermutlich
aehnliches gelten.
- 1991 sei ein Antrag auf
Unterschutzstellung gestellt worden - vom
Umweltminister habe es allerdings nur eine
allgemeine
good-will-Antwort
gegeben.
- Der Autobahnbau wuerde
dieses Artendorado weitergehend zerstoeren, die
Fuehrung in Tieflage die Niedermoore
vernichten.
- Die Absicht der
Landesregierung, bei der Ausweisung von Ausgleichs-
bzw. Ersatzflaechen die naturschutzwuerdige
Wulfsdorfer Heide zu einem
grossflaechigen Naturerlebnisraum zu entwickeln und
ein neues Naherholungsgebiet fuer Luebeck
zu schaffen, wuerde gerade das
Gegenteil einer schuetzenden Massnahme bewirken. Es
handele sich bereits jetzt um den
hoechsten, nicht mehr
verbesserungsfaehigen Stand im Sinne des
Naturschutzes und die Ausweisung als
Naherholungsgebiet
wuerde einen weiteren
zerstoerenden Eingriff darstellen.
Naturerlebnisraeume
zwischen Wakenitz und Trave im Sueden Luebecks
(siehe auch Anhang)
In der Eroerterung werden
genannt
- das Krummesser und
Klempauer Moor,
- die Niemarker
Landgrabenniederung,
- das Stecknitztal
(Elbe-Luebeck-Kanal) zwischen Kronsforde und
Krummesse,
- der Kannenbruch und der
Bliestorfer Wald,
- der Trenthorster
Wald,
- das Grinau- und
Quadebektal bei Gut Rothenhausen,
- der Moorgartener
Wald,
- das Uebertravetal
zwischen Reecke und Klein Wesenberg,
- das Uebertravetal
zwischen Luebeck-Moisling und Hamberge.
- Die eiszeitlich
gebildeten Talmulden der genannten Graeben und Moore
wuerden wichtige Frischluftschneisen fuer den
Luebecker Raum
darstellen.
- Eine Autobahn wuerde das
wichtige Vernetzungselement durchbrechen und zu
einer Vereinzelung der dies- und jenseits der
Trasse liegenden Gebiete
fuehren. Damit wuerden wertvolle Naturlebensraeume
fuer seltene Pflanzen und Tiere zerstoert
oder
wesentlich beeintraechtigt
werden.
- Diese Gebiete seien
weitgehend auch Naherholungsraeume, deren Funktion
an Bedeutung zunehme, je mehr sich die Stadt
Luebeck nach Sueden ausdehne.
Wenn diese Funktion verlorenginge - was durch eine
Autobahn mit Sicherheit der Fall sei
("Sind Sie schon mal an einer
Autobahn spazieren gegangen?") - sei der Buerger auf
weiter entfernt liegende Erholungsraeume
und damit auf sein Auto
angewiesen. So werde Mobilitaet erzwungen und
Verkehr provoziert.
6.3. Die
Naturschutzverbände
Insbesondere von den
Naturschutzverbaenden wird geltend gemacht, dass die
sogenannte
"Umweltvertraeglichkeitsuntersuchung"
gegen die Vorschriften des UVPG verstosse.
Angesichts der Beteuerung des BMV,
"Investitionen in die
Verkehrsinfrastruktur muessen einer strengen
Umweltvertraeglichkeitspruefung standhalten", sei
es
natuerlich in hoechstem Masse
widerspruechlich, wenn der Gutachter, Herr Smeets,
immer wieder Wert darauf lege, dass
dieses Gutachten keine
Umweltvertraeglichkeitsstudie (UVS) sei, und es in
dem Gutachten selbst heisse:
"Die Groesse des
Untersuchungsgebietes und der relativ knapp
bemessene Zeitraum von ca. acht Monaten
erfor
dern eine besondere
Untersuchungsmethodik, die von den Leistungsbildern
einer Umweltvertraeglichkeitssstudie nach
den HNL-STB 87 sowie derm MUVS
abweicht."
Die Naturschutzverbaende
halten es fuer nicht akzeptabel, dass unnoetige
Sachzwaenge, wie der viel zu kurze
Bearbeitszeitraum, eine
Rechtfertigung dieser ungewoehnlichen und
zweifelhaften Vorgehensweise darstellen
sollen.
Die von den Gutachtern
vorgetragene Begruendung, sie koennten sich an die
MUVS auch deswegen nicht halten, weil das
Merkblatt so grosse Strassen
nicht im Auge gehabt habe, sei nicht
nachvollziehbar. Zwei Beispiele koennten die
unzulaengliche
Arbeitsweise
belegen:
a.) Klima und Luft seien zusammengefasst und nicht
getrennt untersucht worden mit der Folge, dass
die
Auswirkungen der durch den Strassenverkehr
verursachten Emissionen ausgeblendet worden
seien.
b.) Es seien nur die Laubwaelder untersucht worden,
alle andern Waldgesellschaften dagegen
unberuecksichtigt
geblieben.
Vor diesem Hintergrund
wuerden die von der Bundesregierung und der
Landesregierung postulierten hohen Anspruechen
an
den Umweltschutz im
Strassenbau Luegen gestraft werden.
Fuer die Bundesregierung
stehe der Umweltschutz und die Erhaltung des
Naturhaushaltes nur zur Disposition, um aus
anderen
Gruenden erwuenschte
Entscheidungen abzusichern. Wie sonst sei
erklaerbar, dass der Ausbau der Grundlagen B206
Bad
Bramstedt - Luebeck, also
einer schon bestehenden Strasse im BVMP '92
(Entwurf) "wegen erkennbarer erheblicher
Umweltprobleme"
zurueckgestuft, waehrend die A20 trotz der
gravierenden Umweltzerstoerung als "vordringlicher
Bedarf"
bewertet werde.
Auch die Arbeitsgruppe der
Landesregierung habe das Gutachten nicht mehr als
UVU einordnen moegen, sondern sprechen
von einer
"landschaftsoekologischen" oder
"landschaftspflegerischen" Untersuchung.
Bei deren Bewertung habe
die Arbeitsgruppe nicht die ueblichen einigermassen
objektivierten Massstaebe angelegt, sondern
kraeftig manipuliert, um das
bereits vorher feststehende Ergebnis einer
Suedtrasse (fuer das sich Vertreter der
Landesregierung
und Abgeordnete schon vorher
stark gemacht haetten) zu begruenden.
Einige Beispiele koennten
das belegen:
- Aus der UVU gehe hervor,
dass die Ergebnisse der raumbezogenen
Empfindlichkeitsuntersuchung keine
konfliktarmen
Korridore in Ost-West-Richtung
aufweisen. Nach dem Merkblatt zur
Umweltvertraeglichkeitsstudie in der
Strassenplanung
(MUVS) sei in diesem Fall zu
entscheiden zwischen Aufgabe des Vorhabens,
Ausbauvariante und Weiterfuehrung mit
erheblichen Konflikten. Die
Verwaltung habe sich in einem der Oeffentlichkeit
nicht bekannten Abwaegungsprozess gegen die
Oekologie zur Weiterfuehrung
der Planung entschieden, ohne die Ausbauvariante zu
pruefen.
- Die Verkehrsuntersuchung
und die UVU wuerden zu unterschiedlichen
Trassenempfehlungen fuer eine A20 im Raum
Luebeck kommen. Das
Verkehrsgutachten empfehle eine Suedtrasse, waehrend
das oekologische Gutachten eine ,eindeutige
Praeferenz fuer die Variante 2
im Norden" sehe. Damit sei eine zweite Entscheidung:
Verkehr contra Oekologie zu treffen. Die
Arbeitsgruppe versuche durch
verschiedene Manipulationen diesen Konflikt zu
tarnen, um so dem Verkehr wieder den Vorzug
geben zu koennen. Dadurch
komme es zu einem doppelten Abwaegungsfehler gegen
die Oekologie. Schon im
Inhaltsverzeichnis werde die
Manipulation sichtbar, in dem die
Umweltvertraeglichkeitsuntersuchung zur
,Landschaftsoekologischen
Untersuchung" abgewertet werde. Durch diese bewusst
falsch gewaehlte Bezeichnung werde
unterschlagen, dass gerade die
Auswirkungen auf den Menschen einen herausragenden
Stellenwert in der Untersuchung
einnehme. So werde ein
Gegensatz zwischen der sogenannten
Landschaftsoekologie und der Stadtoekologie
(Humanoekologie) konstruiert,
der fachlich falsch sei.
- Um ein scheinbares
Uebergewicht an Fakten fuer eine bestimmte Trasse zu
erhalten, werde zu den untersuchten Bereichen
Verkehr und Umwelt voellig
willkuerlich eine Liste von Bewertungskriterien
erstellt, fuer die keine Ausgangsdaten
veroeffentlicht worden seien.
Damit sei eine Ueberpruefung der Grundlagen
unmoeglich, lediglich Plausibilitaetskontrollen
seien
durch Aussenstehende
leistbar.
Bewertung durch die Arbeitsgruppe
a) Raumordnung und
Stadtentwicklung
pro Suedtrasse
b)
Strassenbau
pro Suedtrasse
c)
Verkehr
pro Suedtrasse
d)
Landschaftsoekologie
pro Nordtrasse
e) Verkehrssicherheit
und
Stadtoekologie
pro Suedtrasse
Mit
derselben Berechtigung koennte die Liste auch
lauten:
a) Verkehr
(inkl. Strassenbau,
Verkehrssicherheit,
pro Suedtrasse
Raumordnung, Stadtentwicklung
b)
Stadtoekologie
pro Nordtrasse
c) Fauna pro
Nordtrasse
pro Nordtrasse
d) Flora pro
Nordtrasse
pro Nordtrasse
e) Hydrologie und
pro
Nordtrasse
pro Nordtrasse
Geomorphologie
Im Ergebnis wuerde sich
eine voellig andere Gewichtung ergeben. Die Methode
sei geeignet, jedes vorgegebene Ergebnis zu
begruenden.
- Bei der Bewertung des
Kriteriums "Beeintraechtigung durch Laerm- und
Abgasemissionen" fuehre die Arbeitsgruppe
aus:
"Die Interpretation der
tendenziellen Ergebnisse der Schadstoffbetrachtungen
fuehrt letztendlich zur Praeferenz einer
Suedtrasse
der A20, weil allgemein
formuliert davon auszugehen ist, dass sich ueber die
groessere Verteilung des Verkehrs auch der
Schadstoffausstoss besser
verteilt" (S.83). Dieser geschraubte Satz versuche
darueber hinweg zu formulieren, dass das
Gutachten von S + D in Abb. 27
"Schadstoffmengen uebersetzt in kg/d" zu dem
Ergebnis komme, dass bei den Schadstoffen
Russ, Schwefeldioxyd und
Stickoxyd der Ausstoss im Jahre 2010 bei einer
Suedtrasse hoeher sei als bei einer Nordtrasse
(und
der Nullvariante). Was die
bessere Verteilung angehe: Im Umweltschutz sei die
Verteilung von Schadstoffen und die
Verduennung von
Schadstoffkonzentrationen generell
verboten.
- Obwohl sich das
Stadtforstamt Luebeck gegen die Suedtrasse gewehrt
und deren negative Folgen auf die
staedtischen
Forsten beschrieben habe,
gelange die Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, die
forstwirtschaftlichen Gesichtspunkte wuerden
fuer
die Suedtrasse
sprechen.
- Unter "Kriterien der
Raumordnung und Stadtentwicklungsplanung" erhalte
die Suedtrasse einen Pluspunkt wegen der
Buendelung der regionalen und
ueberregionalen Verkehrsbeziehungen
(Gesamtverkehrsplan) und einen weiteren
Pluspunkt
wegen der gleichmaessigen
Verkehrsverteilung (Querschnittsbelastung) unter dem
Kriterium "Verkehr", obwohl dies
offensichtlich ein Widerspruch
sei.
- Unbegreiflich sei, wie
"Verkehrssicherheit" und "Stadtoekologie" in einer
Kriteriengruppe zusammengefasst werden
koennten.
Das sei willkuerlich. Unter
Stadtoekologie wuerden dann die Unterkriterien
"Wohnen" und "Erholen" auftauchen - diese
Zuordnung sei zwar richtig,
die Differenzierung aber fuehre zu einer
Bevorteilung der Suedtrasse.
- Waehrend
Ministerpraesident Engholm bei der Vorstellung
seiner Bilanz "3 Jahre SPD-Regierung in
Schleswig-Holstein"
verkuendet habe, die Umwelt
habe beim Verkehr hoechste Prioritaet, ginge die
Arbeitsgruppe formell von der
Gleichwertigkeit
von Umwelt und Verkehr aus
(Seite 1), tatsaechlich aber zeige die Art und Weise
der Bewertung, dass der Verkehr
eindeutigen Vorrang
habe.
- Die Buerger und Verbaende
wuerden die Manipulation der Zahlen durchschauen. In
den ersten Gespraechen seien ihnen von
der Landesregierung die
gleichwertige Untersuchung von Schiene und Strasse
versprochen worden. Herausgekommen sei nur
die fehlerhafte Untersuchung
von M + O, das unzulaengliche Gutachten von S + D
und die durchschaubaren Bemuehungen der
Arbeitsgruppe, aus beiden
Papieren das gewuenschte Ergebnis
"herbeizubewerten".
6.4. Die
Gegner der A20
Die Gegner der A20
begruenden ihre Ablehnung der Ostseeautobahn nicht
nur damit, dass wertvolle Naturgebiete
zerstoert wuerden und der
verkehrspolitische Nutzen zweifelhaft sei, sondern
auch mit uebergeordneten, globalen
oekologischen
Aspekten.
- Der Club of Rome habe
kuerzlich festgestellt, in den letzten 20 Jahren
habe sich die Umwelt nicht verbessert, eher
verschlechtert.
- Die Buerger seien bereit,
etwas fuer die Umwelt durch veraendertes
Verkehrsverhalten zu tun. Die Politiker muessten
diese
sowohl offen als auch latent
vorhandene Bereitschaft offensiv aufgreifen,
entsprechende Konzepte entwickeln und
eindeutige
Massnahmen
durchsetzen.
- Die Ostseeautobahn sei
Bestandteil einer ueberkommenen Verkehrspolitik.
Diese sei dadurch gekennzeichnet, dass
Engpaesse im Strassensystem
verursacht durch erhoehtes Verkehrsaufkommen,
dadurch beseitigt werden sollten, indem neue
Strassen gebaut wuerden. Die
oekologischen Auswirkungen dieser Verkehrspolitik
seien erschreckend, die herkoemmliche
Verkehrspolitik sei daher aus
Umweltgruenden nicht mehr verantwortbar. Die
Ostseeautobahn stuende symbolhaft fuer eine
derartige Verkehrspolitik. Ihr
Bau wuerde nicht nur den ohnehin schon
uebermaessigen Kfz-Verkehr bewahren, er
wuerde
auch zu einer weiteren
Steigerung beitragen. Die Verwirklichung der A20
wuerde deutlich machen, dass eine Wende hin
zu
einer oekologisch
verantwortbaren Verkehrspolitik nicht
stattfinde.
- Umweltauswirkungen der
Verkehrspolitik, fuer die auch die A20
Mitverursacher und mitverantwortlich sein
werde:
_ Belastung der unmittelbar
und mittelbar Betroffenen durch Laerm und
Abgase,
_ Flaechenverbrauch (5 %
der Bundesflaeche fuer Strassen),
_ Landschaftszerschneidung
und Verinselung,
_ Bodenvergiftung in einem
Streifen beidseitig 200 m zur Strasse,
_ mehr als 11.000
Verkehrstote im Jahr.
- Weitaus uebergreifender
seien die Abgase: Ein Auto verbrauche soviel
Sauerstoff wie neun Menschen; hinzu wuerden
Kohlenmonoxide,
Kohlenwasserstoffe, Stickoxide, Schwefeldioxid,
schwermetallhaltige Staeube kommen.
Folgen:
- z.B. Waldsterben - jeder
zweite Baum sei krank.
- z.B. Gewaesserbelastung -
25 % des Stickstoffeintrags in die Meere wuerden aus
dem Verkehr kornmen.
- Z.B.
Smog/Ozonbelastung
- Hinzu kaemen
Umweltprobleme im Zuge der Herstellung von
Kraftfahrzeugen.
- Im Bereich der
C02-Emissionen habe der Autoverkehr weltweit
gravierende Auswirkungen: Ozonloch und
Klimaverschiebung seien
Tatsachen, ein wesentlicher Verursacher sei der
Autoverkehr in den lndustrienationen. Die
Folgen
aber wuerden alle, vornehmlich
die Menschen in der sogenannten Dritten Welt, zu
spueren bekommen.
- Solange die westlichen
Industrienationen nicht bereit seien, die globalen
Umweltverschmutzungen durch den Autoverkehr
zu
reduzieren, solange haetten
sie auch kein Recht, von den Menschen in Suedamerika
und Afrika zu verlangen, sie sollten auf das
Abholzen der Tropenwaelder
verzichten.
- Klimafachleute seien sich
einig: Die Rettung der Erdatmosphaere sei nur
realistisch, wenn in den naechsten 30 Jahren
der
Autoverkehr halbiert wuerde.
Bundes- und Landesregierung haetten sich als Ziel
eine 25 %ige Reduktion von CO2 gesetzt.
Ohne eine drastische
Reduzierung des Autoverkehrs liessen sich diese
Ziele nicht erreichen. Wenn der Kfz-Verkehrstrend
so
weiter gehe, wuerden wir im
Jahre 2005 25% mehr CO2-Emissionen haben, auch wenn
die Autos weniger Benzin verbrauchen
wuerden. Die
Enquete-Kommission des Landtages von
Schleswig-Holstein fordere deshalb eine konsequente
Wende in der
Verkehrspolitik mit dem Ziel
einer drastischen Reduzierung des Kfz-Verkehrs. Die
Entscheidung der Landesregierung fuer den
Bau der A20 stehe diesen
Forderungen diametral gegenueber.
- Die A20 sei nicht die
letzte Massnahme und das Ende einer veralteten
Verkehrspolitik, sie sei der Anfang eines
verkehrspolitischen
Amoklaufes. Mehrere Strassenbau-Grossprojekte
sollten der A20 folgen: der Ausbau der B206
als
Ost-West-Achse, eine neue
Elbquerung, der Ausbau der B404 nach Kiel und nun
sogar eine ganze neue Autobahn durch den
Kreis Segeberg als Umfahrung
Hamburgs.
- Die A20 sei somit
Bestandteil einer Verkehrspolitik, die sich selbst
immer neue Sachzwaenge auferlege und dadurch nicht
aus
dem Teufelskreis
herauskomme.
6.5. Die
Auswirkungen auf den Menschen
Aus medizinischer Sicht
werden die vielschichtigen und bisher nur zum
geringsten Teil durchschaubaren
Schaedigungsmoeglichkeiten der
menschlichen Gesundheit durch den bereits
vorhandenen und kuenftig noch gesteigerten
Kfz-Verkehr
herausgestellt.
- Ein Beispiel seien
allergische Erkrankungen wie Asthma, Heuschnupfen
und Neurodermitis infolge direkter Schaedigung
der
Atemwege des Menschen durch
Reizgase (z.B. Ozon, Stickoxyde) sowie durch
Schaedigungen von Pflanzen durch
Luftschadstoffe mit
nachfolgender Verstaeubung von strukturell
veraenderten Pollen, die eine hoehere allergene
Potenz haetten
als Pollen gesunder
Pflanzen.
- Unter fuenf- bis
sechsjaehrigen Kindern seien 20% Allergiker mit
zunehmender Tendenz, so dass zu befuerchen sei,
dass,
wenn nichts geschehe,
allergische Erkrankungen zum "Normalzustand" der
Bevoelkerung werden. Daher sei erforderlich,
in
Zukunft fuer alle
schadstoffemittierende Technologien im Rahmen einer
UVP eine Gesundheitsvertraeglichkeitspruefung
aehnlich
wie bei der Pruefung eines
neuen Medikaments vorzunehmen.
- In diesem Zusammenhang
wird hingewiesen auf die "Europaeische Charta Umwelt
und Gesundheit", die von der 1.
Europaeischen Konfenz "Umwelt
und Gesundheit" in Frankfurt, Dezember 1989,
verabschiedet worden ist und u.a. festlegt:
,Jeder Mensch hat Anspruch auf
eine Umwelt, die ein hoechstmoegliches Mass an
Gesundheit und Wohlbefinden
ermoeglicht." und gefragt, wer
die Landesregierung eigentlich in gesundheitlichen
Fragen berate und ueber die vielfaeltigen
durch einen Autobahnbau
verursachten gesundheitlichen Schaeden unterrichte.
Wie ernst nehme die Landesregierung die oben
zitierte Charta und welchen
Stellenwert habe die Gesundheit bei ihren
Entscheidungen?
6.6. Der
Umweltminister
Umweltminister Professor
Dr. Heydemann plaediert dafuer, in der anstehenden
Diskussion die Gruende und Gedanken
des Andersdenkenden
aufzunehmen, ihren Wert zu begreifen, sich mit ihnen
auseinanderzusetzen und Verstaendnis zu
entwickeln. Es gebe keine
absolut richtige Entscheidung, sondern immer nur ein
Ueberwiegen von Gruenden gegenueber den
vorhandenen Gegengruenden nach
einem subjektiven Bewertungsprozess. Dadurch wuerden
die Gegengruende nicht falsch,
der Versuch, alle Einwaende zu
widerlegen, fuehre nur zu einer Blockade des
Dialogs. In diesem Sinne habe er sich seine
Entscheidung sehr schwer
gemacht, viele der gegen den Bau der Autobahn
sprechenden Gruende teile er. Dafuer, dass er
doch
fuer den Bau der
Ostseeautobahn in der Variante einer Suedfuehrung
votiere, seien u.a. folgende Ueberlegungen
ausschlaggebend:
- mehr Schiene koenne die
Strasse nur teilweise ersetzen, da sie eine andere
Funktion habe.
- nicht der Autobesitz
schaffe das Problem, sondern der Gebrauch des Autos
und die Zeit, in der das geschehe
(Geschwindigkeit und
Zeitpunkt); daher werde nur mit
Verhaltensveraenderungen etwas erreicht,
- die Qualitaet des
Verkehrs muesse sich veraendern - dies setze voraus,
dass jeder sein eigenes Erholungsbeduerfnis
neu
definiere und neu
konzipiere,
- diese Gesellschaft
brauche Wirtschaft und mit der Wirtschaft auch die
Verkehre - die Entblockierung von Ost und
West
praktisch ueber Nacht ohne
jegliche Vorbereitung zwinge zum Rueckgriff auf
konventionelle Instrumente d.h. Autobahnen,
weil
die Zeit fehle, auf
Verhaltsveraenderungen aufbauende, qualitativ
andere, umweltvertraeglichere Loesungen zu
entwickeln,
- daher muesse die
Umweltpolitik sich bemuehen, die konventionellen
Loesungen mit Auflagen zu verbessern, die die
schaedigende Wirkung, aber
auch die Notwendigkeit der Massnahme selbst
wenigstens zum Teil wieder aufhebe,
- da eine umweltpolitische
Verkehrsvorsorge nicht stattgefunden habe, sei jetzt
bei der Wahl zwischen einer zentralen und
mehreren dezentralen Loesungen
erstere vorzuziehen,
- die Nordtrasse biete
keine Moeglichkeit fuer ein oekologisches
Konzept,
- das Konzept einer
Verminderung oekologischer Schaeden lasse sich im
Sueden eher realisieren: mit einer insgesamt etwa
4,5
km langen Tunnelstrecke
koennten die oekologischen Werte der Niederungen an
den Gewaessern geschuetzt werden,
- nicht die Strasse,
sondern der Verkehr selbst und die Geschwindigkeit
wuerden die eigentliche Zerschneidung bewirken
und
die anliegend lebenden
Organismen toeten, die Nutzung, nicht die Strasse
sei die eigentliche Ursache fuer die
Umweltbelastung,
- Laermschutzwaelle wuerden
die Eingriffe und Trennwirkungen nur verschaerfen,
daher seien zum Schutz der Umwelt
Untertunnelungen und
Abdeckungen, die eine Regeneration der betroffenen
Flaechen z.B. durch die Anlage von
Trockenrasen
ermoeglichen wuerden, zu
realisieren,
- die Ausgleichsmassnahmen
fuer Autobahnbauten - bislang etwa 1 v.H. der
Investitionssumme - muessten auf 10 v.H.
steigen
und damit in etwa dem
entsprechen, was heute bei lndustrieanlagen,
Geraeten, Ver- und Entsorgungsanlagen als
Mindestmass
ueblich sei, der Staat muesse
endlich bereit sein, bei seinen
Infrastrukturmassnahmen einen beim sonstigen
Umweltschutz
ueblichen Massstab
anzulegen,
- der Verzicht auf andere
Strassenbaumassnahmen seien Einsparungen, die die
Landesregierung als Kostendeckungsvorschlag
fuer ihre kostenerhoehenden
Umweltauflagen anbieten wuerde,
- in Bonn koenne unter
Nutzung des Investitionsmassnahmengesetzes und des
Bundesverkehrswegebeschleunigungsgesetzes
auch ohne Schleswig-Holstein
entschieden werden.
Professor Heydemann
erklaert, er wolle versuchen, neue Kriterien fuer
den Strassenbau zu entwickeln, die gleichzeitig
fuer
andere Grossbauvorhaben
bezueglich der oekologischen Ausgleichsmassnahmen
praejudizierend wirken.
7. Quellen und
Links
1.Quelle:
Ergebnisse der Erörterung
des Berichts der Arbeitsgruppe der Landesregierung
von Schleswig-Holstein
zur Verkehrsfuehrung der
A 20 im Raum Luebeckmit Gemeinden,
Buergerinitiativen, Verbaenden und
Einzelpersonen
zwischen dem 1. Februar 1992
und dem 13. Mai 1992 im Auftrag des Ministers fuer
Wirtschaft, Technik und Verkehr
des Landes Schleswig
Holstein
Hamburg, den 9. Juni
1992
(
http://www.ipa.it/penelope/cases/german/kuhbier.html)
2.
Quelle
http://www.schleswig-holstein.de/landsh/mwtv/verkehr/mwtv_a20_01.html
3.
Quelle
http://www.ln-online.de/Meldungen/Show.asp?ID=69262
weitere Zeitungsberichte
der Lübecker Nachrichten zu diesem Thema
unter:
http://www.ln-online.de/Meldungen/default.asp?Search=Ostseeautobahn&RequestedService=&AlleRessorts=1
4.
Quelle
http://www.leguan.com/projekte_sets/ostsee.html
weitere Seiten zum Thema
"Ostseeautobahn" unter:
http://de.google.yahoo.com/bin/query_de?p=Ostseeautobahn&hc=0&hs=0
Autor: Christoph L.
Kuttig (1999)
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